Unabhängig von der Unschuldsvermutung bei dem Sänger und der Kritik an der Auswertung der Umfrageergebnisse: Die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung und Gewalt gegen Frauen dürfen nicht kleingeredet werden.
Es ist zu ernst, zu dringlich und zu wichtig. Denn die Umfrage zeichnet ein erschreckendes Bild patriarchalen Selbstverständnisses mit stereotypen Rollenzuschreibungen bei einem Teil der jungen Männer zwischen 18 und 35 Jahren. Bestürzend dabei ist die Zustimmung zu Gewalt gegen Frauen als vertretbares Konflikthandeln.
Parallel dazu steigen die Zahlen häuslicher Gewalt in Deutschland weiter. Die Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen konstatiert eine Zunahme von über 11 % im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr trotz des gut ausgebauten Hilfs- und Unterstützungssystems, das es in Niedersachsen schon lange gibt.
Zur Erinnerung: Alle viereinhalb Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer partnerschaftlicher Gewalt. Im Jahr 2021 waren es über 143 000 Frauen. Alle zweieinhalb Stunden sind Frauen von Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffen betroffen. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Jeden Tag findet ein Tötungsversuch statt. Das sind beschämende Zahlen.
Gewalt gegen Frauen ist niemals akzeptabel. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. So heißt es in der Istanbul-Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland ist. Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss bedingungslos verhindert und bekämpft werden. Jede Frau und jedes Mädchen sollte in unserem Land selbstbestimmt, diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können. Deshalb wollen wir geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende setzen und die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen.
Dafür brauchen wir ein gesamtgesellschaftliches Umdenken. Dafür brauchen wir ein starkes Hilfesystem mit dauerhaft gesicherter Finanzierung. Dafür brauchen wir mehr Täterarbeit, mehr Prävention,
mehr Konfliktberatung. Dafür brauchen wir eine Vernetzungsstruktur, die die strukturellen Probleme bündelt, verarbeitet und Maßnahmen ergreift. Wir brauchen die beantragte Koordinierungsstelle.
Vielen Dank, Frau Kollegin Emken. - Als Nächstes hat sich für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Schülke zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Durch die Ratifizierung wurde der völkerrechtliche Vertrag für unser Land rechtskräftig und verbindlich. Dieses Übereinkommen umfasst alle Arten von Gewalt gegen Frauen. In Kraft getreten ist die IstanbulKonvention in Deutschland am 1. Februar 2018, und sie muss von allen Bundesländern und Kommunen durchgesetzt werden.
Durch den Antrag unserer AfD-Fraktion vom März 2023, ausgehend von den vermehrten Übergriffen auf Frauen im öffentlichen Raum, wurde das Thema auch hier in Niedersachsen wieder sichtbar. Ein höchst interessanter Fakt ist: Die Bundesregierung hatte sich fünf Jahre vorbehalten, die Bestimmung des Artikels 59 Abs. 2 und 3 der Konvention nicht umzusetzen. Diese Einschränkung wurde zwar im Februar 2023 aufgehoben, aber ich frage mich: Warum hatte man sich gerade für diese Einschränkung entschieden, wo man die Einwanderung doch so befördert und idealisiert?
Diese Einschränkung aber bedeutete, dass die misshandelte migrantische Frau, wenn die Ehe mit ihrem Peiniger aufgelöst wurde oder sie in ein Frauenhaus flüchtete, nicht nur der Gefahr des Ehrenmordes durch die Familie ausgesetzt war, sondern sie auch umgehend abgeschoben werden konnte. Ein migrantisches Opfer verlor bei Trennung also den Aufenthaltsstatus - wohlgemerkt: das Opfer.
Immer mehr drängt sich mir der Verdacht auf, dass auch hierbei die Frauenrechte bei der von den Altparteien herbeigesehnten und beförderten Masseneinwanderung keine Rolle spielen.
Es zeigt sich immer das gleiche Muster: Nicht die Täter werden bestraft, sondern die Opfer, die Frauen. - Sind wir da wieder bei dem berühmten Dilemma der Altparteien? Ist diese Regierung überhaupt noch in der Lage, die Gewalt gegen Frauen, die von Personen aus religiös-patriarchal verfestigten Strukturen importiert wird, in den Griff zu bekommen? Immerhin sind in den Frauenhäusern 66 % der Opfer Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund.
Etwa mit solch wohlklingenden Formulierungen wie in der Begründung Ihres Antrags? Ihr gemeinsamer Anspruch ist hier, „dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aussehen und sozialer Lage, sicher, gewaltfrei und ohne Angst in Niedersachsen leben können“. Das ist ja sensationell!
Oder meinen Sie Ihre Forderung nach einer Koordinierungsstelle - Sie haben es gerade erwähnt -, die nach wie vor kein fester Bestandteil des Hilfesystems zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Niedersachsen ist, obwohl sie als Schlüssel zum Erfolg zur Zusammenführung aller anderen Bereiche gilt? Dies wurde im Übrigen bereits von der GREVIO, dem Überwachungsgremium zur Durchsetzung der Konvention, angemahnt.
Jedem klar denkenden Menschen müsste aufgefallen sein, dass das ganze Getöse um Frauenrechte immer mehr in eine Art Realitätsverweigerung mündet. Deshalb die Frage: Warum schweigen besonders die rot-grünen Frauen? Trauen sie sich nicht, den himmelschreienden sichtbaren Widerspruch zwischen Massenmigration und Gewalt an Frauen zu benennen? Geben sie das Thema Frauenrechte auf zugunsten ihrer eigenen Karrieren und der Frauenquote in ihren Parteien?
Fakt ist: Die rot-grünen Frauen nehmen es hin, dass die so hoch umjubelten Frauenrechte in ihrer Partei mittlerweile hinter den Themen Einwanderung - es
Ihr Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention kommt reichlich spät. Ich konstatiere: Damit wird das Mindestmaß an Pflicht erfüllt. An die Wurzel der Probleme trauen Sie sich wieder einmal nicht heran, sondern zünden nur Nebelkerzen. Deshalb werden wir, die AfD, uns bei der Abstimmung enthalten.
Ich darf darum bitten, insgesamt den Geräuschpegel im Plenarsaal etwas abzusenken und dann, wenn Gespräche zu führen sind, sie bitte außerhalb des Plenarsaals zu führen, insbesondere wenn dabei für einen längeren Zeitraum der Rednerin der Rücken zugewandt wird. Das ist nicht angezeigt.
Ich darf jetzt um Aufmerksamkeit für die nächste Rednerin bitten: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr.in Tanja Meyer. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Alle! Die Zahlen an angezeigter häuslicher Gewalt haben 2022 erschreckend zugenommen. In Niedersachsen sind die angezeigten Fälle um über 10 % angestiegen, und das ist nur das Hellfeld.
In meinem privaten Umfeld wurde diese Woche erneut ein Mädchen am helllichten Tag am Bahnhof belästigt, und zwar - um das direkt einzuordnen, bevor irgendwann die Nachfragen kommen - von einem deutschen Mann mittleren Alters. Im Flurgespräch unter Kolleginnen stellten wir wieder einmal fest, dass es für uns alle in unfassbarer Weise Alltag ist, dass wir auf Partys Übergriffigkeiten ausgesetzt sind. Auf der Flucht vergewaltigte Frauen und Mädchen werden hier in kollektiven Unterkünften untergebracht ohne Möglichkeiten adäquaten sicheren Lebens und fachlicher Unterstützung.
Die Formen von Gewalt gegen Frauen sind, sowohl was den Ort angeht und in der Art und Weise, vielfältig. Je ausgelieferter die Frauen, je höher ist allerdings die Gefahr von Übergriffen. Das zeigt sich z. B. bei Frauen mit Behinderungen, die in entsprechend betreuten Einrichtungen leben.
Ich sage es hier noch einmal laut und deutlich, und Sie können mir glauben, am liebsten würde ich es herausschreien: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist niemals - never, never - hinnehmbar!
Ich muss jetzt wirklich darum bitten, dass der Geräuschpegel deutlich gesenkt wird. Wir bewegen uns in Richtung Ende der Sitzung. Es ist kaum noch zu verstehen, was hier vorne gesprochen wird. Bitte verlegen Sie die Gespräche, die Sie mit Kollegen führen wollen, nach draußen, oder folgen Sie dem Geschehen im Plenarsaal!
Es ist deshalb sehr wichtig, mit diesem Antrag dafür zu sorgen, den ressortübergreifenden Schutz auszubauen. Wir brauchen Beratungsstellen, Schutzkonzepte, Schutzhäuser und bessere Gesetzgebung.
Aber ich muss an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Frauen, Menschen, sollen sich nicht vor Gewalt schützen müssen. Wir wollen nicht in Angst leben. Wir wollen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Angst im eigenen Zuhause leben wie auch durch die Straßen gehen können.
In meiner Plenumsmappe klebt - natürlich innen - ein Aufkleber, auf dem steht: „Ich will kein verdammtes Pfefferspray - ich will Veränderung“.
An dieser Veränderung müssen wir hier strategisch, ressortübergreifend und zentral koordiniert arbeiten. Sicher zu leben, ist unser Recht!
Die Istanbul-Konvention schafft dafür Rahmenbedingungen, die die Breite der Handlungsfelder benennt. Lassen Sie uns mit den geforderten Maßnahmen starten! Ich weiß, es gibt auch immer noch mehr zu tun, und das ist erst ein Anfang. Aber es ist ein erster wichtiger Schritt.