Die Istanbul-Konvention schafft dafür Rahmenbedingungen, die die Breite der Handlungsfelder benennt. Lassen Sie uns mit den geforderten Maßnahmen starten! Ich weiß, es gibt auch immer noch mehr zu tun, und das ist erst ein Anfang. Aber es ist ein erster wichtiger Schritt.
Ich bitte Sie wirklich alle, dem zuzustimmen; denn wenn Sie dem nicht zustimmen, muss ich mich wirklich sehr wundern.
Vielen Dank, Frau Dr.in Meyer. Der Begriff „verdammt“ ist natürlich nicht parlamentarisch. Ich habe ihn jetzt mal im Gesamtzusammenhang eines Zitates bewertet. Ansonsten wäre der Begriff im Plenarsaal sicherlich nicht zulässig.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Februar dieses Jahres hat Deutschland die Istanbul-Konvention vollständig anerkannt, und seitdem gilt sie. Das bedeutet, dass Deutschland und somit auch Niedersachsen alle darin enthaltenen Forderungen umsetzen muss. Niedersachsen ist dazu verpflichtet, eine Koordinierungsstelle einzurichten. Niedersachsen ist auch dazu verpflichtet, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereitzustellen. Das heißt, Ihr Antrag fordert Punkte, die ohnehin umgesetzt werden müssen. Es wirkt ein wenig so, als wäre das ein Show-Antrag.
Besser wäre es gewesen, wenn man bei diesem Thema denselben Turbo eingelegt hätte, wie dies beim Ausbau der Windenergie der Fall ist. Der Ausbau der Windkraft ist Ihnen so wichtig, dass Sie die Vorgaben des Bundes sechs Jahre früher erfüllen wollen. Wieso ist dies beim Schutz von Frauen vor Männern nicht erforderlich?
Bei der Einrichtung der Koordinierungsstelle finde ich im Antrag nicht einmal eine Jahreszahl, bis wann das Land diese eingerichtet haben soll.
Wo findet man im Antrag die Jahreszahl, bis wann das Land Niedersachsen die Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen und Mädchen oder den Landesaktionsplan 4 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ausgearbeitet haben möchte? An keiner Stelle finde ich eine konkrete Zahl.
Hätte Rot-Grün einen Turbo wie bei der Windkraft mit der zeitnahen Einrichtung gefordert, hätte ich Ihren Antrag ja verstanden. So fordern Sie nur, dass
Sie begrüßen in Ihrem Antrag, dass in der letzten Wahlperiode das Ampelsystem zur fortlaufenden aktuellen Erfassung der Belegung und freien Kapazitäten der Frauenhäuser eingerichtet wurde. Das begrüße ich generell auch. Mir fehlen aber die daran anschließenden Forderungen, wenn Sie dieses System schon benennen.
„das Unterstützungs- und Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen gemeinsam mit den Kommunen weiter auszubauen und den Blick dabei auch auf die Bedarfe von Frauen in besonderen Lebenslagen zu richten“,
Der Antrag von Ihnen enthält leider keine einzige konkrete und zeitnah umzusetzende Forderung - und das bei diesem so wichtigen Thema.
Anfang dieses Monats haben uns die Ergebnisse der Studie im Auftrag von Plan International Deutschland sicherlich alle schockiert. 33 % der befragten Männer gaben dort an, dass sie es akzeptabel finden, wenn Ihnen im Streit mit ihrer Frau „die Hand ausrutscht“. Sogar noch etwas mehr, nämlich 34 %, sind Frauen gegenüber handgreiflich geworden, um ihnen Respekt einzuflößen. Über die Hälfte der befragten Männer - da kommen wir wieder zu meiner Kritik an Ihrem Antrag zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz - ist der Ansicht, dass die Frau hinter den Herd gehört.
Wenn man sich diese erschreckenden Zahlen ansieht, dann sieht man, dass sie zu den Zahlen passen, nach denen jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/ oder psychischer Gewalt wird. Wege zu finden, dies zu verhindern, ist doch unsere Aufgabe hier in der Politik.
Um etwas gegen diese erschreckenden Zahlen zu tun, benötigen wir mehr als die Umsetzung von Vorschriften. Der Ausbau der Täterberatung, die Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, die mit Opfern häuslicher Gewalt zu tun haben, der Ausbau der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit wären dabei anzugehende Punkte.
Wir müssen sogar noch etwas früher ansetzen. Bereits im Schulalter werden die Rollenbilder und die Klischees aufgebaut. Anstatt eine Reform der Lehrpläne anzustoßen, um die Kolonialzeit aufzuarbeiten, wie es die Landesregierung Mitte Mai gefordert hat, sollten wir uns lieber damit beschäftigen, wieso 33 % der 18- bis 35-jährigen Männer es in Ordnung finden, ihre Frauen zu schlagen.
Auch das Thema Prostitution, das Verständnis von Frauen in unserer Gesellschaft, könnte man in den Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Fächern Gesundheit, Soziales und Politik behandeln, wenn Lehrpläne eh schon angefasst werden. Das sind Themen, für die es sich lohnen würde, einen Antrag zur verfassen.
Der vorliegende Antrag ist uns als CDU-Fraktion nicht konkret und auch nicht weitgehend genug, weshalb wir ihm nicht zustimmen können. Da die genannten Punkte vom Land Niedersachsen aber umgesetzt werden müssen, werden wir ihn nicht ablehnen, sondern uns enthalten.
Vielleicht entsteht in dieser Wahlperiode ja noch ein Antrag, der über die generellen, eh umzusetzenden Verpflichtungen hinaus dafür Sorge trägt, dass es wirklich weniger Gewalt an Frauen und Mädchen gibt. Darüber würde ich mich persönlich sehr freuen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. - Als Nächstes hat sich für die Landesregierung Herr Minister Dr. Philippi zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention wurde ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gesetzt. Die Konvention ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt weltweit. Sie verlangt die diskriminierungsfreie Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Unterstützung und Sanktion. Und sie ist geltendes Bundesrecht
Unser aktueller Koalitionsvertrag bestätigt diese Zielsetzung ausdrücklich. Bereits 2001 hat sich Niedersachsen mit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als erstes Bundesland klar zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Umfeld bekannt und vielfältige Maßnahmen ergriffen.
Die Notwendigkeit konnten wir erst am Wochenende wieder der Presse entnehmen, als der Bund seine Zahlen aus den Innenministerien und Kriminalämtern der Bundesländer veröffentlicht hat.
Für Niedersachsen sind die Zahlen gleichermaßen erschreckend: Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 26 997 Fälle häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme um 11,08 % im Vergleich zu 2021 registrieren müssen. Die Dunkelziffer lässt erschütternderweise noch deutlich mehr befürchten.
Mit aktuell 45 Frauenhäusern, 46 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen existiert hier in Niedersachsen bereits eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenunterstützungseinrichtungen.
Flankierende Initiativen wurden ausgeweitet und gute Ideen zu nachhaltigen Lösungen weiterentwickelt - so z. B. die verfahrensunabhängige Beweissicherung des Netzwerks ProBeweis oder das seit 2015 etablierte Projekt „Worte helfen Frauen - Sprachmittlung für geflüchtete Frauen und Mädchen“. Seit 2011 wurden die dafür eingesetzten Mittel meines Hauses konsequent auf inzwischen rund 12 Millionen Euro nahezu verdreifacht.
Mit dem aktuell fortgeschriebenen Landesaktionsplan 4 wurde ressortübergreifend mit dem Justizministerium, dem Landespräventionsrat Niedersachsen, dem Innenministerium und dem Kultusministerium eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Niedersachsen erarbeitet. Die nun vollumfänglich anstehende Umsetzung der Istanbul-Konvention ist nur die logische Konsequenz.
Artikel 10 der Istanbul-Konvention benennt die Einrichtung von Koordinierungsstellen. Diese sind elementar zur Koordinierung der Arbeit im gesamten Bundesland und in allen Fachgebieten. Es darf keine Frau, kein Mädchen durch das Raster einer fehlenden Vernetzung fallen.
Ich möchte Ihnen nur eine Schnittstelle nennen, die dies verdeutlicht. Was passiert im Kindergarten, wenn eine Mutter wiederholt sichtbare Verletzungen aufweist? Wie viele Informationen hat die Erzieherin? Kennt sie sich im Gewaltschutzsystem aus? Hat sie Kontakt zur räumlich nächsten Gewaltberatungsstelle? Ist ihr der Zugangsweg ins Frauenhaus geläufig?
Gerade diese Schnittstellen müssen von einem gut koordinierten, umfassenden, innovativen Netzwerk bearbeitet werden - genau das wäre die Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention im Lande Niedersachsen.
Mit Blick auf das nach wie vor vorhandene Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft muss es immer wieder darum gehen, getroffene Maßnahmen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und den Umsetzungsprozess weiter zu optimieren.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/1243 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD einstimmig so angenommen.