Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. Björn Thümler übernommen, dem ich jetzt das Wort erteile. Bitte schön! Sie haben das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3385, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3277 unverändert anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 3241 abzulehnen.

Für den Gesetzentwurf der CDU in der Fassung des von der CDU eingebrachten Änderungsvorschlags stimmte nur die CDU-Fraktion, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Im Anschluss stimmten die Fraktionen der SPD, der CDU und der Grünen für den Gesetzentwurf der Landesregierung, die Fraktion der AfD enthielt sich dabei.

Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben die Fraktionen der CDU und der AfD für den Gesetzentwurf der CDU gestimmt, die Fraktionen der SPD und der Grünen dagegen. Für den Gesetzentwurf der Landesregierung haben sodann im Rechtsausschuss die Fraktionen der SPD und der Grünen gestimmt, die Fraktionen der CDU und der AfD haben sich der Stimme enthalten.

Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat dem federführenden Ausschuss auch ein Änderungsvorschlag der Fraktion der AfD vorgelegen. Diesen hatte der Haushaltsausschuss gegen die Stimme der Fraktion der AfD mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Kurz zum Verfahren: Der federführende Ausschuss hörte die kommunalen Spitzenverbände und den Wasserverbandstag an und holte Stellungnahmen des Innen-, des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses ein. Außerdem gab der Haushaltsausschuss den Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses Gelegenheit, an seiner abschließenden Beratung mit beratender Stimme teilzunehmen.

Inhaltlich ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Fassung des von ihr eingebrachten Änderungsvorschlags und dem Änderungsvorschlag der Fraktion der AfD zum Gesetzentwurf der Landesregierung gemeinsam, dass jeweils Mittel in Höhe von 111 Millionen Euro für Leistungen wegen des sogenannten Weihnachtshochwassers 2023 zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen bei der vorgesehenen Finanzierung: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Mittel vollständig aus der Konjunkturbereinigungsrücklage zu entnehmen. Die CDU möchte die Mittel stattdessen in gleicher Höhe aus der allgemeinen Rücklage entnehmen. Die AfD schlägt demgegenüber vor, statt einer Rücklagenentnahme die Ausgaben durch Kürzungen bei anderen Ausgabentiteln zu finanzieren.

Hinsichtlich der Höhe der - zunächst - im Rahmen von Soforthilfen zur Verfügung zu stellenden Mittel und der Art und Weise ihrer Verwendung bestand in den Ausschüssen hingegen kein wesentlicher Dissens zwischen den Fraktionen. Im Haushaltsausschuss bestand insbesondere Einvernehmen darüber - und wurde als Protokollnotiz bindend festgehalten -, dass die hochwasserbedingten Energiemehrkosten der Siel- und Entwässerungsverbände und Kosten für Aufräumarbeiten unter anderem bei den Deichverbänden im Rahmen von Soforthilfen aus den mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 111 Millionen Euro erstattungsfähig sein sollen. Dies wurde einstimmig so beschlossen.

Wegen der weiteren Einzelheiten kann ich an dieser Stelle auf die gleich folgende Beratung verweisen. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen und dies mit einem einstimmigen Votum des Hauses auch nach draußen zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. - Wir kommen nun zur Beratung. Dafür hat sich für die Fraktion der CDU der Kollege Thiele zu Wort gemeldet. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben vorhin in der Regierungserklärung und in der Replik darauf mehrfach und sehr berechtigt den Dank für die Katastrophenschutzkräfte, aber auch für unsere Kommunen und die Deichverbände gehört. Diesem Dank will ich mich für die CDU-Fraktion mit Blick auf das sogenannte Weihnachtshochwasser, das in Wahrheit ein mehrwöchiges Hochwasser war, das alle über Gebühr gefordert hat, nochmals ausdrücklich anschließen.

Dieser große Dank darf allerdings nicht folgenlos bleiben; sonst wären das nur leere Worte. Denn den ehrenamtlichen Hilfskräften, die über Tage und Wochen vielen Menschen Hab und Gut und Leib und Leben gerettet haben, darf ein solcher mehrwöchiger Einsatz nicht ein zweites Mal zugemutet werden. Das wäre auch nicht zumutbar.

Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion bereits am 9. Januar, also sehr schnell, als die Hochwasserlage und auch der Einsatz noch nicht vollständig beendet waren, einen Entwurf für einen Nachtragshaushaltsplanentwurf beschlossen und in den Landtag eingebracht und dazu auch ein Konzept für steuerliche Maßnahmen, auf das ich gleich noch zurückkomme. In der darauffolgenden Klausur am 15. Januar haben wir zudem ein Konzept zum Hochwasserschutz vorgeschlagen.

Wer auf die Debatte der letzten Wochen blickt, der weiß, dass wir uns hier im Hause zumindest weitgehend einig darüber sind, dass die Zielsetzung zum einen die Soforthilfe für die Betroffenen, zum anderen - das will ich hier ausdrücklich fokussieren - aber die schnellstmögliche Beseitigung der Schäden an unseren Hochwasserschutzeinrichtungen und Katastrophenschutzeinrichtungen sein muss. Das muss jetzt im Fokus stehen!

Um es mit den Worten des Geschäftsführers des Wasserverbandstages in der Anhörung im Haushaltsausschuss, Godehard Hennies, zu sagen: Es ist nicht vorbei. - Wir sind jetzt im Frühjahr, und wir müssen sicherstellen, dass es dann, wenn es erneut zu starken Regenfällen - was um diese Jahreszeit normal ist - und zu hohen Wässern in den Flüssen kommt, nicht zu einer erschwerten Hochwasserlage und zu größeren Schäden kommt, weil unsere Hochwasserschutzeinrichtungen nicht schnellstmöglich wieder instandgesetzt worden sind. Deswegen ist dieser Nachtragshaushalt wichtig, und deswegen sind wir in Vorleistung getreten.

Alle Beteiligten sollten inzwischen wissen: Das Volumen sowohl unseres Antrages als auch des Antrages der Landesregierung ist schlicht gegriffen. Keiner weiß, wie groß die Schäden sind. Die Anhörung, die wir im Haushaltsausschuss durchgeführt haben, zeigt sowohl durch die Stellungnahme der Kommunen als auch durch die Stellungnahme des Wasserverbandstages, also der Deichverbände: Wir müssen erwarten, dass die Schäden, die entstanden sind, in Wahrheit viel höher sind als das Volumen, das wir heute hier mit einem Nachtragshaushalt beschließen werden. Wir werden also nachlegen müssen.

Ich finde, diese Debatte war ein Stück weit auch ein Lehrstück für Demokratie. Es gab zunächst ein paar Irritationen darüber, wie das Umweltministerium die erste Richtlinie auf den Weg gebracht hat. Die Kommunikation war nämlich schneller als die Richtlinie, und die Kommunen wussten nicht, was sie den Betroffenen erklären sollten. - Das war bedauerlich.

Dann haben wir als Opposition am 9. Januar einen Nachtragshaushaltsentwurf vorgelegt. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen haben den Ball aufgenommen - auch wenn sie das möglicherweise nicht zugeben mögen - und sind dann acht Tage später mit einem eigenen Haushaltsentwurf nachgekommen. Diesen kleinen Wermutstropfen kann ich mir an der Stelle nicht verkneifen, Herr Tonne. Ihre Zeitplanung hätte dazu geführt, dass wir dieses Februar-Plenum mit einem ordnungsgemäßen Haushaltsberatungsverfahren nicht erreicht hätten. Trotzdem ist es weder der Landesregierung noch den Vertretern der Fraktionen gelungen, in dieser Woche zwischendurch mal zum Telefonhörer zu greifen und unserem Fraktionsvorsitzenden oder meinetwegen auch mir zu erklären, dass es Hilfestellung der Opposition braucht, um das Verfahren zeitnah durchzuführen. Das finde ich nach wie vor sehr bedauerlich.

Auf der Ausgabenseite gibt es zwischen Ihrem und unserem Gesetzentwurf eigentlich keine großen Unterschiede. Sie haben inhaltlich das übernommen, was wir eine Woche vorher aufgeschrieben haben. Sie haben es nur etwas anders gegliedert.

Auf der Einnahmenseite, bei der Finanzierung, gibt es einen gravierenden Unterschied - das will ich hier durchaus sagen -: Sie finanzieren diese 111 Millionen Euro aus der Konjunkturrücklage. Wir haben vorgeschlagen, sie aus der sehr gut gefüllten allgemeinen Rücklage zu finanzieren.

Die AfD hat im Übrigen einen anderen Vorschlag gemacht. Darin musste wieder irgendetwas mit

Flüchtlingen stehen. Sie konnten nicht anders. Das lasse ich jetzt einmal beiseite und konzentriere mich auf die wesentlichen Dinge.

Denn der Punkt ist schon - das muss man einmal deutlich sagen -: Ihr Finanzierungsvorschlag, der am Ende auch Gesetz werden wird, führt dazu, dass, wenn wir eine konjunkturelle Verschlechterung haben, eher und zusätzlich mehr neue Schulden aufgenommen werden müssen. Dass der Puffer, der in der Konjunkturrücklage noch enthalten war, dadurch jetzt genommen wird, bedauern wir sehr. Ich erkläre hier dennoch - das hat mein Fraktionsvorsitzender vorhin auch schon gesagt; so haben wir es auch schon im Haushaltsausschuss getan -: In Verantwortung zum Land und zu den Menschen werden wir, nachdem Sie wahrscheinlich bedauerlicherweise unseren Gesetzentwurf ablehnen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, damit hier eine breite Mehrheit entsteht.

Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Ausschuss die Vereinbarung getroffen wurde - das gebe ich hier noch einmal zu Protokoll -, dass bei Verschiebungen innerhalb der Struktur der Titelgruppe in der Größenordnung von mehr als 10 Millionen Euro die Landesregierung die Zustimmung des Haushaltsausschusses einholt. Das haben wir miteinander vereinbart. Wir haben den Gesetzentwurf nicht mehr angepasst, aber ich gehe davon aus, dass diese gemeinsame Vereinbarung am Ende auch trägt.

Eingehen möchte ich kurz noch auf einen Punkt, der aus unserer Sicht nicht verständlich ist.

Ich habe vorhin gesagt, wir haben Ihnen neben dem Entwurf für ein Haushaltsgesetz auch ein Konzept für steuerliche Maßnahme vorgeschlagen. In der Hochwasserlage 2017 waren die steuerlichen Maßnahmen für die von Schäden Betroffenen das mit Abstand wichtigere Instrument, weil es geholfen hat, Liquidität zu schaffen - und zwar sehr schnell -, um Schäden zu beseitigen. Jetzt sagt die Landesregierung, sie versucht das nicht einmal, sie erwägt es nicht einmal. Sie haben nicht mit der Bundesregierung gesprochen, um einen einvernehmlichen Erlass auf den Weg zu bringen.

Offen gesagt, wir verstehen nicht, dass die Landesregierung das wichtigste Instrument, um den Geschädigten zu helfen - die steuerlichen Maßnahmen -, einfach so vom Tisch nimmt und damit faktisch bei der Schadensbewältigung die Unternehmen, die Landwirte und die betroffenen Privathaushalte am Ende doch weitgehend allein lässt. Das ist aus unserer Sicht völlig unverständlich.

Die Begründung, das sei beihilferechtlich nach EURecht problematisch, trägt natürlich nicht, weil bei einer solchen Hochwasserschadenslage die beihilferechtliche Ausnahmegenehmigung selbstverständlich gilt. Diese hätte die Landesregierung bemühen müssen. Wir fordern nach wie vor, dass das Land und der Bund hier zu einem gemeinsamen Steuererlass kommen, um den Menschen, insbesondere auch den Unternehmen und Landwirten, an dieser Stelle tatsächlich zu helfen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.

Nach der ersten Schadensbeseitigung werden wir vor großen Aufgaben stehen. Das heißt, wir sind am Anfang und nicht am Ende. Wir werden mit Sicherheit eine weitere Finanzierung brauchen, insbesondere im Bereich der GAK, um den Hochwasserschutz in Niedersachsen insgesamt besser aufzustellen. Das wird nur mit der Bundesregierung gehen.

Wir als Christdemokraten werden weiter Motor und Antreiber sein. Wir werden - das verspreche ich Ihnen - auch dafür sorgen, dass in dieser Landesregierung keine Hochwasserdemenz einsetzt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Als Nächstes hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Philipp Raulfs zu Wort gemeldet. Bitte schön!

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, wenn ich sage, dass wir gern auf diesen Nachtragshaushalt, diesen Tagesordnungspunkt und die Regierungserklärung in Folge des Weihnachtshochwassers verzichtet hätten, weil wir alle eine solche Naturkatastrophe nicht herbeigesehnt haben und das alles nicht gebrauchen können.

Trotzdem zeigt die Analyse des Ministerpräsidenten, das schnelle Handeln unserer Landesregierung und auch dieses Parlaments: Wir lassen niemanden im Stich, wir sind jederzeit handlungsfähig und haben bereits begonnen, aufzuarbeiten, zu analysieren, Hochwasserschutz zu hinterfragen, zu verbessern, auszubauen und vor allem Hilfen bereitzustellen.

Gleichzeitig darf man - auch wenn wir diese Situation nicht herbeigesehnt haben - nüchtern bilanzieren: So bedrohlich und angespannt die Lage um Weihnachten, den Jahreswechsel und eigentlich auch noch in den Wochen danach auch gewesen ist, so ist es doch gelungen, Schlimmeres zu verhindern und das Land und vor allem die betroffenen Gebiete gut durch dieses Hochwasser zu bringen.

Ich will sagen - das ist die haushalterische Sicht -, dass dieser Nachtragshaushalt ein notwendiges und richtiges Ergebnis aus dem ist, was wir uns dort ansehen mussten. Die Hochwasserbekämpfung vor Ort, das Stapeln von Millionen Sandsäcken, die Evakuierungen, das Leerpumpen von Kellern und was noch alles dazu gehörte - das alles haben größtenteils die ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfer gemacht. Kein Nachtragshaushalt dieser Welt kann diesen Einsatz bezahlen.

Deshalb gilt unser ausdrücklicher Dank den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Das klang heute schon ein paar Mal an, aber ich will es gern einmal wiederholen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Gleichzeitig will ich auch denjenigen Kolleginnen und Kollegen danken, die in den Häusern nach Weihnachten und nach dem Jahreswechsel daran gearbeitet haben, diesen Nachtragshaushalt zu stricken und zusammenzubauen und die Richtlinien vorzubereiten. Herzlichen Dank an alle diejenigen, die in den Fachressorts mitgeholfen haben! Das ging schnell und reibungslos. Vielen Dank auch an diese Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgearbeitet haben!

Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen hier im Land dürfen von uns im Landtag nach so einem Hochwasser eines erwarten, nämlich schnelles, klares und umfangreiches Handeln. Mit dem heute zu verabschiedenden Nachtragshaushalt tun wir genau das: 111 Millionen Euro für Schäden und für Kosten für Familien, für Helferinnen und Helfer, für Landwirtschaft, für Wirtschaft, für Infrastruktur. Ich komme gleich auf die Details zurück, was im Nachtragshaushalt steht. Zuerst will ich aber noch einmal ein bisschen die Höhe einordnen, über die wir reden.

Beim letzten Hochwasser 2017 haben wir landesseitig 37 Millionen Euro aufgewendet. Das bedeutet, dass wir mit diesem Nachtragshaushalt die dreifache Summe zur Verfügung stellen - alles im Einzelplan 13, alles gegenseitig deckungsfähig. Der

Kollege Thiele hat auf die Vereinbarung im Haushaltsausschuss hingewiesen, die wir richtigerweise miteinander getroffen haben. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Es ist für die Haushälter nicht immer ganz selbstverständlich, dass wir eine so hohe Flexibilität an dieser Stelle haben.