Erstens. Eine Einstellung gegen Geldstrafe kennt das deutsche Recht nicht. Allenfalls kann es eine Einstellung gegen Auflagen geben.
Zweitens will ich betonen, dass ich den Staatsanwalt weder eingestellt noch aus Berlin übernommen habe. Ungeachtet dessen ist es mir ein wichtiges Anliegen, diese Angelegenheit aufzuklären, schon im Interesse der vielen integren Beschäftigten in der Justiz. Vor diesem Hintergrund lässt sich zum Werdegang des Staatsanwalts Folgendes sagen:
Sein ursprüngliches Gesuch auf Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen wurde im Jahr 2014 abgelehnt. Zuständig hierfür war das Oberlandesgericht Celle, das für seinen Bezirk die Einstellungen in den höheren Justizdienst für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften vornimmt. Die Gründe für die Ablehnung des Einstellungsgesuches sind dem Justizministerium nicht mehr bekannt. Die entsprechenden Akten sind aufgrund des Ablaufs der Aufbewahrungsfristen vernichtet.
Ebenfalls vernichtet sind aufgrund des Ablaufs der Aufbewahrungsfristen mögliche Akten zu Strafverfahren gegen den Betreffenden aus der Zeit vor dem Jahr 2014. Sie können sich sicher sein, dass ich die Akten auch gerne hätte. Es gibt sie aber nicht mehr.
Der betreffende Staatsanwalt wurde dann im Jahr 2014 in den staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes Berlin eingestellt. Aus den Personalakten
aus Berlin geht hervor, dass er im dortigen Einstellungsinterview von sich aus offenbart hat, dass einige Jahre zuvor ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gegen eine Auflage eingestellt worden war. Im Jahr 2017 wurde er in Berlin zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt.
Im Jahr 2019 wurde er in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums abgeordnet und hier bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingesetzt. Die Abordnung erfolgte mit dem Ziel der Versetzung. Ob in dem zuvor geführten sogenannten Übernahmeinterview das frühere Ermittlungsverfahren gegen ihn thematisiert wurde, ist den Personalakten nicht zu entnehmen.
Im Sommer 2020 erfolgte die dauerhafte Versetzung des beschuldigten Staatsanwalts in unseren Geschäftsbereich. Obwohl unklar ist, warum der Beschuldigte ursprünglich in Niedersachsen nicht eingestellt wurde und ob das bei seiner Abordnung bzw. Versetzung Thema war, ist jedenfalls sicher, dass bei der Übernahme kein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert wurde - das wurde damals generell nicht gemacht.
Aus Anlass dieses Falles habe ich angeordnet, dass ab sofort auch bei Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern aus anderen Bundesländern in allen Fällen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird.
Nach dem bisherigen Erkenntnisstand ergaben sich im Jahr 2021 erstmals Hinweise darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Ring von Betäubungsmittelschmugglern vertrauliche Informationen an die Beschuldigten verraten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Hannover und das Landeskriminalamt nahmen daraufhin sofort Ermittlungen auf. Im Verlauf dieser Ermittlungen ergaben sich im Jahr 2022 Verdachtsmomente gegen den nun beschuldigten Staatsanwalt.
Diese führten im Juni 2022 zur Einleitung des zunächst verdeckt geführten Ermittlungsverfahrens. Am 23. November 2022 erfolgte eine Durchsuchung des Büros und der privaten Wohnräume des beschuldigten Staatsanwalts. Trotz weiterer Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Hannover Ende 2023 zu dem Ergebnis, dass bisher kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat bestehe, und stellte das Ermittlungsverfahren vorerst ein.
Parallel wertete das Landeskriminalamt weitere Beweismittel aus, insbesondere weitere entschlüsselte
Krypto-Chats. Nachdem sich daraus neue Verdachtsmomente gegen den beschuldigten Staatsanwalt ergeben hatten, wurden die Ermittlungen gegen ihn im Juni 2024 erneut - zunächst verdeckt - wieder aufgenommen.
Im Oktober 2024 wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt. Dieser wurde vom Amtsgericht Hannover erlassen und noch im Oktober vollstreckt. Anfang 2025 wurde von der nunmehr zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage zum Landgericht Hannover wegen 14 Taten erhoben.
Festzuhalten ist, dass die Suche nach der mutmaßlichen undichten Stelle auch nach der zwischenzeitlichen Einstellung des Verfahrens gegen den nun beschuldigten Staatsanwalt nicht beendet wurde. Dadurch ist es letztlich gelungen, den Tatverdacht zu erhärten, den Beschuldigten in Haft zu nehmen und Anklage gegen ihn zu erheben.
Ungeachtet dessen habe ich angeordnet, dass Ermittlungsverfahren gegen Justizbedienstete künftig stets an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Bei Verfahren wegen des Verdachts auf Verrat von Dienstgeheimnissen erfolgt die Abgabe sogar unabhängig davon, ob konkrete Verdachtsmomente gegen bestimmte Justizbedienstete vorliegen. Damit wird künftig jeder Verdacht einer Voreingenommenheit vermieden, weil womöglich gegen „eigene Leute“ ermittelt werden muss.
Um es noch einmal zu betonen: Es ist der Arbeit der Staatsanwaltschaft Hannover und des Landeskriminalamts Niedersachsen zu verdanken, dass sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten überhaupt erhärtet hat und dieser in Untersuchungshaft genommen werden konnte.
Zum letzten Teil der Frage kann ich sagen, dass die Verfolgung von Straftaten generell nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden ist. Sollte sich insoweit ein Anfangsverdacht ergeben, werden entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion der AfD stellt der Abgeordnete Herr Moriße.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Frau Ministerin Wahlmann, erst mal eine Richtigstellung.
(Lachen und Widerspruch bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: Lesen Sie einfach mal die Geschäftsordnung! Dann wis- sen Sie, wie das hier geht!)
Wie bewertet es die Landesregierung, dass Yashar G. offensichtlich drei Jahre lang Dienstgeheimnisse verkaufen konnte, weil das Ermittlungsverfahren eingestellt worden war?
Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Es ist Anklage zum Landgericht Hannover erhoben worden. Das Hauptverfahren wird nach meinem Kenntnisstand in Kürze eröffnet werden. Im Hauptverfahren wird sich aufklären, was überhaupt passiert ist. Im Moment gilt noch die Unschuldsvermutung. Sie gilt in jedem Fall, auch in diesem.
Frau Präsidentin! Verehrte Ministerin Wahlmann, wie sind aus Sicht der Landesregierung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Tatverdächtigen Yashar G. im Jahre 2022 und insbesondere die Rolle der damaligen Behördenleitung, Katrin Ballnus, zu bewerten? - Danke.
Ermittlungen werden von Staatsanwaltschaften geführt. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, sich in einzelne Ermittlungsschritte einzuschalten und diese zu bewerten.