Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

(Dr. Silke Lesemann [SPD]: Ich wollte noch eine Frage stellen! Ich habe den Zettel dahin gelegt!)

- Ja, okay. Dann hat aus der SPD-Fraktion die Kollegin Lesemann das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage geht dahin, ob es außergerichtliche Wege gegeben hat, um in diesem Nachbesetzungsverfahren weiterzukommen. - Danke.

Bitte schön, Herr Minister Mohrs!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Abgeordnete Lesemann, auch das gab es selbstverständlich schon sehr frühzeitig, indem wir die Beteiligten zu verschiedenen Gesprächen eingeladen und in Einzelgesprächen gemeinsam erörtert haben, ob es Möglichkeiten außerhalb des Gerichtsverfahrens gibt.

Ich hatte vorhin kurz angerissen, dass nach meiner Überzeugung eine bloße Wiederholung der Wahl im Zweifel nur zu einer Wiederholung der Konflikte führen könnte. Deswegen war in der Tat auch im Gespräch, ob man zu früheren Stufen des Verfahrens zurückgeht. Es hätte durchaus Perspektiven zwischen dem Abbruch und der Wiederholung der Wahl mit den gleichen Beteiligten gegeben.

Das ist sowohl von dem Beauftragten Herrn Professor Dr. Hans Jürgen Prömel als auch von mir und dem Staatssekretär wiederholt vorgeschlagen worden. Das wären, glaube ich, Möglichkeiten gewesen, um in einer gemeinsamen Klärung voranzukommen. Das ist am Ende leider mit sehr knappen, aber immerhin Mehrheiten im Senat abgelehnt worden, sodass diese außergerichtlichen Lösungsansätze leider, muss ich sagen, nicht zum Erfolg geführt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Nun liegen uns tatsächlich keine Wortmeldungen mehr für Zusatzfragen vor. Bevor wir in Punkt 22 b eintreten, werden wir einen Wechsel im Sitzungsvorstand vornehmen.

(Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer übernimmt den Vorsitz)

Wir fahren fort mit der zweiten Dringlichen Anfrage:

b) Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Hannover - welche Konsequenzen zieht die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 19/6585

Hierzu liegt mir die Wortmeldung von der Fraktion der AfD durch den Abgeordneten Herrn Moriße vor. Herr Moriße, kommen Sie gern nach vorne!

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion:

„Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Hannover - welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?“

In einem Bericht der Welt mit dem Titel „‚Lösch mal direkt‘ - Wie der Staatsanwalt seine ‚Iran-Connection‘ kriminell genutzt haben soll“ vom 7. Februar 2025 geht es um den Fall des hannoverschen Staatsanwalts, dem in 14 Fällen vorgeworfen wird, Dienstgeheimnisse für bis zu 65 000 Euro verkauft zu haben. Laut Beobachtern soll es jüngsten Erkenntnissen zufolge erhebliche Versäumnisse durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegeben haben.

Der Verdacht gegen den Staatsanwalt habe schon seit 2022 bestanden. Es habe zahlreiche Hinweise auf Verdachtsmomente gegeben, darunter 153 vertrauliche Dokumente, die auf USB-Sticks in seiner Wohnung gefunden worden seien. Außerdem habe sein Handy Hunderte von Aufnahmen vertraulicher Aktenbestandteile enthalten. Trotz dieser Indizien stellte die Behörde die ursprünglichen Ermittlungen ein.

Beobachter stellen die Frage, warum der Staatsanwalt sich auf einen gefährlichen Handel eingelassen hat, obwohl die erhaltene Summe im Vergleich zu seinem Gehalt und seiner zukünftigen Pension gering erscheint.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche präventiven Schritte plant die Landesregierung, um die Integrität der Justizbehörden gegen zukünftige Korruptionsfälle zu schützen?

2. Der unter Korruptionsverdacht stehende Staatsanwalt soll vor dem Jahr 2014 in eine Schlägerei im Türstehermilieu verwickelt gewesen sein. Das Ermittlungsverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Wie erklärt die Landesregierung, dass er trotz guter Examensnoten bei der Staatsanwaltschaft zuerst abgelehnt, später aber doch eingestellt worden ist, und warum wurde die mutmaßliche Beteiligung an der vorgenannten Schlägerei nicht (mehr) als Ausschlusskriterium für eine Tätigkeit als Staatsanwalt eingeordnet? Ist bekannt, wer seine Einstellung trotz des Ermittlungsverfahrens befürwortet und durchgesetzt hat?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2022, und erkennt sie in diesem Zusammenhang Verdachtsmomente für das Vorliegen von Amtsdelikten daran beteiligter Personen wie etwa der Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover?

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Moriße. - Die Ministerin, Frau Dr. Wahlmann, wird antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Wir haben in Niedersachsen knapp 16 000 Beschäftigte in der Justiz einschließlich des Justizvollzugs. Nahezu alle dieser Beschäftigten, von der Richterin bis zum Wachtmeister, arbeiten mit sehr hohem Engagement und einer herausragenden persönlichen Integrität für die Sache, und unsere Sache ist die Gerechtigkeit.

(Beifall bei der SPD)

Von diesen 16 000 Menschen steht jetzt ein einzelner Staatsanwalt im Fokus, ein Staatsanwalt, der im Verdacht steht, sich strafbar gemacht zu haben. Ich wage mal zu behaupten, dass der Prozentsatz der

schwarzen Schafe innerhalb der Justiz verhältnismäßig gering ist. Aber es gibt sie, und es wird sie vermutlich immer geben. Ich verwahre mich aber energisch dagegen, dass deswegen die gesamte niedersächsische Justiz aus politischem Kalkül oder für ein paar billige Klicks in den Dreck gezogen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Wiard Siebels [SPD]: In den Dreck ziehen ist kein Parlamentaris- mus! - Gegenruf von Jens-Christoph Brockmann [AfD])

Aber weil auch die Justiz zu meinem großen Bedauern nicht davor gefeit ist, in seltenen Fällen ein schwarzes Schaf in ihren Reihen vorzufinden, ist es umso entscheidender, dass es uns gelingt, diejenigen, die nicht nach den Regeln spielen, zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Wie dieser Fall zeigt, gelingt uns das.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die zwischenzeitlich eingestellten Ermittlungen wiederaufgenommen. Sie hat einen Haftbefehl, der wird vollstreckt. Der Beschuldigte sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft, und die nunmehr zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück hat binnen kürzester Zeit eine über 300-seitige Anklageschrift verfasst und Anklage zum Landgericht Hannover erhoben.

Die vorliegende Anfrage ignoriert diese konsequente Ermittlungsarbeit und stellt die fast 16 000 Bediensteten der niedersächsischen Justiz wegen des mutmaßlichen Fehlverhaltens eines Einzelnen unter den Generalverdacht der Korruptionsgeneigtheit. Das ist unredlich und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass wir in einem gerechten und sicheren Land leben dürfen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Gleichzeitig versucht die AfD-Fraktion mit dieser Anfrage - genauso wie mit der Aktuellen Stunde heute Morgen -, die hervorragende Arbeit der niedersächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt schlechtzumachen. Dafür fehlt mir wirklich jedes Verständnis, denn die Staatsanwaltschaften in unserem Land leisten aktuell an vielen Stellen Überobligatorisches und halten trotz eines erheblich gestiegenen Fallaufkommens die Verfahrenslaufzeiten stabil.

Wir alle sollten den Staatsanwaltschaften höchsten Respekt zollen und sie in ihrer Arbeit unterstützen, im Übrigen so, wie wir es getan haben, indem mein Haus für 2024 und in noch höherem Maße für 2025 erhebliche justizinterne Verstärkungen für die

Staatsanwaltschaften organisiert hat und wie das Hohe Haus es getan hat, indem Sie mit dem Haushalt 2025 die Staatsanwaltschaften massiv personell verstärkt haben.

Statt Einzelfälle zu skandalisieren, sollten Sie lieber die gute Arbeit all derjenigen würdigen, die Tag für Tag für den Rechtsstaat im Einsatz sind.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Frage 1 lautet: „Welche präventiven Schritte plant die Landesregierung, um die Integrität der Justizbehörden gegen zukünftige Korruptionsfälle zu schützen?“

Insoweit muss die Landesregierung nichts planen. Für die gesamte Landesverwaltung gilt seit vielen Jahren die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - kurz: Antikorruptionsrichtlinie. Diese ist für jedermann im Internet einsehbar. Sie umfasst unter anderem organisatorische Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionsfällen. Dazu kommen Maßnahmen wie die Bestellung örtlicher Antikorruptionsbeauftragter.

Die Justiz setzt diese Richtlinie konsequent um. Ergeben sich Hinweise auf Fehlverhalten, werden diese selbstverständlich strafrechtlich und disziplinar- bzw. arbeitsrechtlich verfolgt und geahndet. Außerdem haben wir auch die seit 2023 bestehende Pflicht, eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten, vollständig umgesetzt. Über unsere Meldestelle im Justizministerium können Bedienstete nun - auf Wunsch auch anonym - Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden oder offenlegen. Diesen Meldungen wird selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Regelungen nachgegangen.

Wir ergreifen außerdem konkrete Schritte, um die Integrität der einzelnen Bediensteten sicherzustellen. Bei Neueinstellungen für den höheren Justizdienst sind Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet, zu versichern, dass ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet, sie nicht gerichtlich bestraft und aktuell keine Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig sind. Zudem müssen sie erklären, mit einer Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz einverstanden zu sein.

Bei Bediensteten mit Zugang zu besonders sensiblen Daten finden entsprechende Überprüfungen nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz statt. Das sind etwa Personen, die mit Staatsschutzangelegenheiten befasst sind. Bei sensiblen staatsanwaltschaftlichen Verfahren kann im Übrigen schon jetzt in den elektronischen Systemen eine Zugriffssperre gesetzt werden, sodass dann nur diejenigen Bediensteten auf die Daten zugreifen können, die zwingend Zugang haben müssen. Von diesen sogenannten Verfahrenssperren wird in allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften durchgehend Gebrauch gemacht.

Um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt keine Hinweise darauf, dass wir ein Korruptionsproblem in der Justiz hätten, und wir tun alles dafür, dass es so bleibt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Zu Frage 2 erst einmal zwei Klarstellungen vorweg:

Erstens. Eine Einstellung gegen Geldstrafe kennt das deutsche Recht nicht. Allenfalls kann es eine Einstellung gegen Auflagen geben.