Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu der letzten Zusatzfrage für die Fraktion der CDU hat sich erneut die Abgeordnete Frau Hermann zu Wort gemeldet. Frau Hermann, kommen Sie gerne nach vorne!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum erachtet es die Justizministerin oder wenigstens der Justizstaatssekretär oder zumindest der Abteilungsleiter IV des Justizministeriums nicht für nötig, von einem Fall proaktiv und persönlich im Rechtsausschuss zu berichten, der in der Presse als „größter anzunehmender Schaden, der der niedersächsischen Justiz in den vergangenen Jahrzehnten zugefügt worden ist“, bezeichnet wird? Bis heute haben wir im Ausschuss weder die Ministerin noch den Staatssekretär, am Ende noch nicht einmal mehr den Abteilungsleiter IV erlebt. Warum ist das so?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darauf habe ich jetzt keine wirkliche Antwort. Wenn Sie möchten, kann ich gerne mal kommen.
Die Behandlung der Dringlichen Anfrage ist damit beendet. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Opfer von Kindesmissbrauch besser schützen - kinderpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet umfassend löschen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 19/6527
Der Antrag wird für die Fraktion der CDU von der Abgeordneten Frau Hermann eingebracht. Frau Hermann, kommen Sie gerne nach vorne!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Missbrauch eines Kindes gehört zu den grausamsten und widerwärtigsten Straftaten in unserer Gesellschaft. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums werden jeden Tag 54 Kinder und Jugendliche in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch. Das Leid, das diese Kinder und Jugendlichen tagtäglich ertragen müssen, ist für Außenstehende unvorstellbar. Für ihre sexuelle Befriedigung zerstören die Täter das Leben unschuldiger und wehrloser Kinder - Kinder, die unser aller Schutz verdienen und ihren Tätern doch schutzlos ausgeliefert sind. Diese Taten sind unbegreiflich.
Und als wäre der Missbrauch nicht schon grausam genug, dokumentieren diese Täter diese Fotos und Videos dann auch noch im Netz. Wurden im Jahr 2020 noch 2 063 Fälle zur Anzeige gebracht, waren es im Jahr 2023 schon 6 855 Fälle. Das ist mehr als eine Verdreifachung. Dieser Anstieg ist alarmierend, und er sollte auch uns in der Politik alarmieren, denn hinter jeder Darstellung eines solchen abscheulichen Verbrechens steht ein realer Kindesmissbrauchsfall.
Die Opfer müssen ertragen, dass der Missbrauch an ihnen millionenfach heruntergeladen, betrachtet und dann auch im Netz geteilt wird. Die Opfer selbst erfahren davon erst viele Jahre später und durchleben dann die Tat aufs Neue. Die Erinnerung wird so noch einmal zum traumatischen Erlebnis. Jeder Klick, jeder Download dieser furchtbaren Videos
stellt einen erneuten Missbrauch der jungen Opfer dar und verletzt sie immer und immer wieder in ihrer Würde und in ihren elementarsten Rechten. Wie soll ein Kind oder wie soll ein Jugendlicher das verkraften oder auch hinter sich lassen?
Meine Damen und Herren, der Staat muss doch alles in seiner Macht Stehende tun, um diesen sich wiederholenden Missbrauch im Netz zu verhindern und die Kinder wirksam zu schützen.
Glaubt man den Verlautbarungen der Bundesinnenministerin, so hält sie das Löschen für eine der wichtigsten Arten der Kriminalitätsbekämpfung, und die Ermittlungsbehörden würden mit Hochdruck daran arbeiten. Man kann Frau Faeser also nicht unterstellen, dass sie diese große Problematik nicht kennt. Ihre Worte zur Löschung sind auch richtig, sie reichen aber nicht aus, denn die Taten scheinen deutlich hinter den Worten der Ministerin zurückzubleiben.
Jüngste Enthüllungen der Recherchenetzwerke „Panorama“ und „STRG_F“ lassen nämlich große Zweifel daran aufkommen, dass die Polizeibehörden tatsächlich so viel Material löschen, wie sie eigentlich könnten. Unter der Überschrift „Polizei löscht strafbare Bilder nicht“ wird Anfang Februar in der „Tagesschau“ berichtet, dass Ermittlungsbehörden strafbare Aufnahmen, die in pädokriminellen Darknet-Foren getauscht werden, selbst dann nicht sofort entfernen, wenn sie Gegenstand von Ermittlungen waren. Es wird zudem von einem vertraulichen Bericht der Innenministerkonferenz berichtet - den Sie, sehr geehrte Frau Behrens, sicherlich kennen -, der zu dem Ergebnis kommt, dass viele der Löschungen, die technisch möglich wären, tatsächlich gar nicht stattfinden, auch hier in Niedersachsen nicht. Die Sicherheitsbehörden, so heißt es in dem Bericht, verweisen auf die hohe Arbeitsbelastung und auf die fehlende Rechtsgrundlage - diese müsste von der Politik geschaffen werden.
Wenn unsere Sicherheitsbehörden Ihnen offenbar sagen, dass Rechtsgrundlagen fehlen, um rechtssicher endlich große Fortschritte beim Löschen von Kinderpornografie im Netz machen zu können, dann frage ich Sie, Frau Behrens: Teilen Sie diese Auffassung, oder sind Sie der Auffassung, dass die vorhandenen Rechtsgrundlagen ausreichen? Und wie stehen Sie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz, Frau Behrens? Erklären Sie uns das hier und heute!
Zum Thema Personal: Hier kommen die Recherchen von „Panorama“ zu dem Ergebnis, dass das Löschen tatsächlich kaum Personal binden würde. In einem Pilotprojekt, das man bei „Panorama“ sehr gut erklärt bekommt, hätten zwei Personen - ich wiederhole: zwei Personen - genügt, um über Monate hinweg in den großen pädokriminellen Darknet-Foren die dort verlinkten Fotos und Videos zu erfassen. Wann kommt denn so ein Pilotprojekt in Niedersachsen? Oder brauchen wir diesen Ansatz nicht? Sind Sie der Auffassung, dass es in Niedersachsen genügend Personal für diese Aufgabe gibt, Frau Behrens? Erklären Sie sich hier und heute!
Meine Damen und Herren, es reicht eben nicht aus, Plattformen im Darknet mit so widerlich verharmlosenden Namen wie „Boystown“ oder „Alice im Wunderland“ zu sperren. Sperrungen sind eben keine Löschungen. Eine Plattform zu sperren, heißt eben nicht, dass die Bilder und Videos verschwinden. Das Datenmaterial wird im Anschluss verschlüsselt, anonym bei Hosting-Anbietern hochgeladen und wieder im Darknet verlinkt. Sperrungen verlagern also das Verbreiten dieser Inhalte nur, statt sie wirklich wirksam zu reduzieren.
Dass Löschungen grundsätzlich funktionieren, zeigen auch konkrete Hinweise Dritter wie beispielsweise der Plattform jugendschutz.net. Derartige Löschungen funktionieren nämlich reibungslos. Wenn jemand die Löschung kinderpornografischen Materials anregt, dann reagieren die Speicherdienstbetreiber und löschen auch. Oft wissen sie eben gar nichts davon, dass dieses Material auf ihren Speichergeräten liegt. Hosting-Anbieter sind also bereit und willig, kinderpornografisches Material sofort zu löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Im Inland erfolgt die Löschung mit einer Erfolgsquote von 99 %, im Ausland mit einer Erfolgsquote von 88 %.
Angesichts der dramatischen Entwicklung bei der Verbreitung kinderpornografischen Materials im Netz sind wir doch den Opfern konkrete und vor allem auch mal schnelle Maßnahmen schuldig. Wir sind ihnen schuldig, nicht nur die Täter zu ermitteln und sie einer gerechten Strafe zuzuführen, sondern wir sind ihnen eben auch schuldig, Bilder und Videos im Internet zu finden, für die Beweissicherung zu speichern und dann aber auch anschließend zu löschen. Wir sind ihnen schuldig, dass wir nicht auf Hinweise Dritter warten, sondern alles in unserer Macht Stehende tun, eigeninitiativ und auch gezielt
nach kinderpornografischen Inhalten im Internet zu suchen und diese dann auch gezielt zu vernichten.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entschließungsantrag fordert die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, konkrete Maßnahmen für einen wirksamen Kinderschutz zu ergreifen, nicht nur über Kinderschutz zu reden, sondern wirklich Maßnahmen zu ergreifen und noch massiver gegen das Verbreiten kinderpornografischen Materials vorzugehen.
Frau Ministerin Behrens, wir fordern Sie auf, die Polizeibehörden anzuweisen, eigeninitiativ im Internet nach kinderpornografischem Material zu suchen und dieses Material nachhaltig - auch physisch und damit endgültig - zu löschen. Wir fordern Sie auf: Nutzen Sie hierfür alle technischen Hilfsmittel, um der unvorstellbaren Masse an Material hinterherzukommen! Nutzen Sie vor allem die Möglichkeit der künstlichen Intelligenz, und stellen Sie hierfür jene Rechtssicherheit her, auf die unsere Ermittlungsbehörden doch so dringend angewiesen sind, denn Gefahrenabwehr ist Ländersache. Und ergänzen Sie endlich das Polizeirecht!
Wir fordern Sie auf, Frau Behrens: Richten Sie umgehend eine niedersächsische Zentralstelle bei der Polizei ein, die eng mit den für die Löschung zuständigen Behörden zusammenarbeitet und dann auch deren Arbeit koordiniert!
Der Ministerpräsident ist abwesend, aber voraussichtlich tragen künftig CDU und SPD gemeinsam Verantwortung im Bund. Also sollten sich der Ministerpräsident und auch wir über unsere Gesprächskanäle für eine Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene einsetzen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung kommen wir jetzt vielleicht weiter. Der hiesige Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen sperrt sich hier im Land dagegen. Ohne eine Regierungsbeteiligung der Grünen auf Bundesebene und auch ohne die FDP kommen wir bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene nun vielleicht endlich voran.
Denn klar ist: Ohne eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung werden wir keine Beweise sammeln können, die wir benötigen, um die Täter zu ermitteln und anklagen zu können. Das muss jetzt einfach dringend geschehen.
Die Landesregierung und die voraussichtlich neue Bundesregierung sollten sich jetzt mal auf die Fachleute unserer Sicherheitsbehörden verlassen. Ich habe es eingangs gesagt und wiederhole es: Der Staat muss doch hier wirklich alles in seiner Macht Stehende tun, um die Löschung von kinderpornografischem Material voranzubringen. Dazu gehört auch, dass wir pädophile Schwerstkriminelle bestmöglich identifizieren, Bildmaterial speichern, aber dann auch löschen, um spürbare Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu erzielen.
Vielen Dank, Frau Hermann. - Die nächste Wortmeldung liegt mir von der Fraktion der AfD vor: von der Abgeordneten Frau Behrendt. Frau Behrendt, kommen Sie nach vorne!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hermann, ein sehr guter CDU-Antrag! Ein ausdrückliches Lob von der AfD an dieser Stelle!
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich kaum etwas gesehen, was ich anders gemacht hätte. Dazu komme ich gleich, und ich bin mir sicher, dass wir das im Ausschuss noch zusammen klären können.
Sie beschreiben die Lage, wie sie ist. Die Zahl der Fälle von Kinderpornografie ist in den letzten Jahren regelrecht explodiert: von knapp 2 000 Fällen im Jahr 2020 auf fast 7 000 Fälle im Jahr 2023. Einmal im Netz, werden die Medien millionenfach angesehen, geteilt und gespeichert. Aus einem Missbrauch werden Hunderttausende.
Jüngst wurde enthüllt, dass riesige Mengen kinderpornografischen Materials lange Zeit im Darknet oder auch ganz öffentlich abrufbar sind, obwohl sie jederzeit durch Behörden löschbar wären. Ein solches Versäumnis ist durch nichts zu rechtfertigen, muss konsequent aufgearbeitet werden und womöglich disziplinarische Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
Dass zwei Mitarbeiter des Recherchenetzwerks, das diesen Skandal aufgedeckt hat, selbst relativ simpel gewaltige Datenmengen löschen lassen
konnten, bringt die Politik auch hier in Erklärungsnot. Warum wird zugelassen, dass missbrauchte Kinder weiter ausgebeutet werden, indem die Bilder und Videos ihrer Qual für Pädophile weltweit online zugänglich bleiben? Das ist eine Schande und muss sich sofort ändern!