Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

konnten, bringt die Politik auch hier in Erklärungsnot. Warum wird zugelassen, dass missbrauchte Kinder weiter ausgebeutet werden, indem die Bilder und Videos ihrer Qual für Pädophile weltweit online zugänglich bleiben? Das ist eine Schande und muss sich sofort ändern!

Pädoplattformen wie „Alice in Wonderland“ oder „Boystown“ verzeichnen Hunderttausende Nutzer. Der Staat ist in der Pflicht, nicht nur missbrauchte Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger zu befreien, sondern auch Medien, die den Missbrauch zeigen, aus dem Internet zu holen. Wie die Kollegen von der CDU richtig schreiben, ist die Erfolgsaussicht sehr hoch, sobald Behörden die Löschung einfordern: rund 99 % bei deutschen und immerhin noch 88 % bei ausländischen Servern.

Dass hierzu auch KI zum Einsatz kommen muss, wie der CDU-Antrag richtigerweise fordert, halte ich ebenfalls für sinnvoll - nicht nur, um effizient das Netz nach kinderpornografischem Material zu durchkämmen, sondern auch, um die psychische Gesundheit unserer Polizeibeamten zu schützen. Im Kampf gegen Kinderschänder opfern sie oft ihre mentale Gesundheit. Sie schauen dort hin, wo andere wegsehen. Dafür, meine Damen und Herren, gebührt diesen Beamten unser aller Dank, und wir sollten sie mit allem ausstatten, was Last von ihren Schultern und ihren Seelen nimmt.

(Beifall bei der AfD)

Hinzu kommt der Aspekt der Strafverfolgung. Nur ein Bruchteil der Online-Täter kann identifiziert und dingfest gemacht werden. Das Problem ist: Die zur Identifizierung nötigen Daten werden nur sehr kurzfristig gespeichert.

Das heißt, Pädokriminelle bleiben uns unter diesen aktuellen Umständen immer einen Schritt voraus. Die Kollegen von der CDU möchten das mit einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen und Portnummern lösen. Der Ansatz ist insofern zwar nachvollziehbar, als er das Problem recht unmittelbar löst. Er schafft aber ein völlig neues, nämlich die pauschale und dadurch meist ungerechtfertigte Einschränkung der Bürgerrechte. Außerdem ist das Risiko hoch, dass solche Befugnisse für zweckfremde Ziele missbraucht werden, zum Beispiel für die Beschattung und Verfolgung der politischen Opposition.

Insbesondere vor dem Hintergrund diverser Verfassungsschutzskandale, die es inzwischen gibt, müssen wir als Rechtsstaatspartei die Frage stellen, wie die CDU sicherstellen will, dass solche Methoden

die Richtigen treffen, Ultima Ratio bleiben, nicht missbraucht werden und stets minimalinvasiv bleiben. Weil dieses Thema so wichtig ist, hätte ich mir dazu noch einige Ausführungen gewünscht. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam im Ausschuss auflösen und zu einer schwarz-blauen Lösung kommen werden.

Alles in allem ist das aber ein hervorragender Antrag der CDU, den wir als AfD gern begleiten werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Unruhe bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Behrendt.

Die erste Reihe in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen könnte ein bisschen ruhiger sein oder die Gespräche bitte nach draußen verlegen.

Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt, ist von der Fraktion der SPD: vom Abgeordneten Herrn Watermann. Herr Watermann, kommen Sie gerne nach vorne!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein sehr schwieriges Thema, weil wir über etwas reden, was Kinder betrifft, was Kindesmissbrauch mit sich bringt und was wir auch im Kontext von häuslicher Gewalt schon diskutiert haben, nämlich ein Phänomen in unserer Gesellschaft, das leider Gottes stärker verbreitet ist, als das mancher glaubt. Deshalb ist alles, was wir tun können, um Menschen zu schützen und auch ihre Daten möglichst schnell aus dem Netz herauszubekommen, gefordert und muss auch vollzogen werden. Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass wir das nur machen können, indem wir klare Schwerpunkte setzen.

Meine Vorrednerin, die hier auch interessante Farbenspiele von sich gegeben hat, hat natürlich wieder die Bürgerrechte ganz nach vorne gestellt. Dazu will ich nur sagen: Dazu habe ich eine klare Position und habe ich mich auch, wie manche wissen, schon mit der früheren Datenschutzbeauftragten angelegt. Mein Petitum bei den Bürgerrechten ist, dass Kinderrechte vor allen anderen Rechten kommen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Birgit Butter [CDU])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer das in einer Rechtsabwägung umsetzt, der muss auch ganz deutlich sagen, wo genau er diese Vorfahrt herstellt. Ich bin dafür dankbar, dass wir auf der Bundesebene eine Initiative haben, dass das BKA jetzt federführend für diese Löschungen verantwortlich ist. Wir müssen in der Beratung, wenn wir über diesen Antrag reden, vielleicht auch noch einmal der Fragestellung nachgehen, wie das Material für Verfahren rechtssicher aufgehoben werden muss.

Wenn es um Kindesmissbrauch geht, ist es oft ein sehr schwerwiegendes Problem, dass Kinder erst dann therapiert werden können, wenn sie endgültig befragt worden sind. Vor dieser Zeit dürfen sie keine Therapie wahrnehmen. Auch darüber müssen wir mal reden.

Wir müssen auch darüber reden, ob nicht auch die Erstermittlungen ausreichend sind und die Tiefe der Ermittlungen vielleicht nicht so gewaltig sein muss, dass diese Materialien noch so lange im Netz zur Verfügung stehen. Das muss man sehr konsequent tun. Nur, das muss natürlich auch in unsere Rechtsstaatlichkeit eingebettet sein. Das müssen wir auch ganz deutlich sagen. Vielleicht müssen wir bei der einen oder anderen Regel noch einmal genauer hingucken.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir gerade in letzter Zeit eine große Zahl von Meldungen haben, mit denen sich die Polizei auseinandersetzen muss. Das hat etwas damit zu tun, dass wir unser Augenmerk darauf sehr verschärft haben. Gerade nach der Sonderkommission zu der Frage des Kindesmissbrauchs, die wir in der letzten Wahlperiode hatten, haben wir ein paar Punkte festgestellt, die wir in dieser Debatte vielleicht noch einmal nach vorne holen können, um zu gucken, was es eigentlich in der Konsequenz bedeutet, wenn man den Kindesmissbrauch wirklich so in den Mittelpunkt stellt.

Ich will aber deutlich sagen, dass die Kräfte, die wir bei der Polizei und gerade auch beim LKA haben, durchaus vorbildlich immer wieder neue Techniken anwenden. Auch die KI müsste dort mehr herangezogen werden. Dem stimme ich voll und ganz zu. Aber wir müssen auch den Menschen gegenüber, die sich mit diesen schrecklichen Materialien auseinandersetzen, den nötigen Respekt zeigen.

Wir unterstellen auch nicht irgendwelchen Leuten, dass sie sehr mutwillig und sehr bewusst Dinge in die Länge ziehen, sondern dort bewegt man sich auf einem schmalen rechtlichen Grat. Da müssen wir als Gesetzgeber gucken: Können wir diesen

schmalen gesetzlichen Grat vielleicht so verbreitern, dass wir eine Handhabe haben, um genau dagegen vorzugehen?

Aber ein Punkt ist dabei entscheidend, und dabei bleibe ich: dass wir in der Rechtsabwägung, wie viel uns der Datenschutz wert ist, festlegen, wo unser rechtlicher Schwerpunkt liegt. Das bedeutet auch, dass wir uns endlich eingestehen müssen, dass die von mir so geliebten digitalen Welten eben nicht nur Glückseligkeit, sondern auch genau diese Kehrseite mit sich bringen, nämlich auch eine Verbreitungswelle, die vorher undenkbar gewesen ist. In früheren Zeiten hat es solche Situationen leider Gottes auch schon gegeben, aber die Verbreitung von solchen Bildmaterialien hatte bei Weitem nicht eine solche Größenordnung eingenommen. Diese Gefährlichkeit muss man einschätzen.

Wir müssen uns auch damit auseinandersetzen, dass wir es mit weltweiten Anbietern zu tun haben, die sich, wenn sie missbräuchlich unterwegs sind, nicht an unsere rechtsstaatlichen Regeln halten, sondern genau das Gegenteil davon machen.

Deshalb sehe ich der Beratung mit Interesse entgegen. Wir sollten dabei auch noch vertiefende Informationen einholen, um ganz gezielt zu schauen: Was wird schon gemacht, was muss noch gemacht werden, und wo kann man zusammenwirken?

Eines will ich auch ganz deutlich sagen: Hier wäre ich sehr daran interessiert, dass wir keine länderspezifischen Regelungen haben. Dieses Phänomen ist eines, das in Europa und in Deutschland angefasst werden muss. Wir müssen ganz klar sagen: Diese Aufgabe werden wir nicht bewerkstelligen, wenn wir nur Niedersachsen alleine angucken. Deshalb müssen wir in der Beratung das Augenmerk auch darauf richten. Ich bin sehr dankbar, dass das durch Initiativen des BKA schon weitestgehend auf dem richtigen Weg ist. Ich wünschte mir auch, dass es schneller ginge, weil jeder Tag länger, an dem solche schrecklichen Bilder im Netz zu sehen sind, für die Opfer eine Zumutung ist.

Ich will aber auch noch einmal sagen - auch das gehört dazu; ich habe das auch damals immer wieder gesagt, als es um die Fälle in Hameln-Pyrmont und Lügde ging -: Jeder, der über diese schrecklichen Ereignisse berichtet, sollte sich auch immer dessen bewusst sein, dass er damit auch das Opfer etwas in den Mittelpunkt zerrt. Auch das ist zu berücksichtigen. Ich habe in meinem beruflichen Leben mit vielen Opfern zu tun gehabt und kann nur sagen: Das

ist ein Spannungsfeld, das wirklich kaum zu überbieten ist. Ich hoffe, wir gehen in unserer öffentlichen Debatte sorgsam damit um.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Watermann. - Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt, ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordnete Frau Weippert hat sich zu Wort gemeldet. Frau Weippert, kommen Sie gerne nach vorne!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Butscha, Hamas-Massaker, Alan Kurdi - bei vielen von uns kommen bei diesen Schlagworten schreckliche Bilder in den Kopf: Bilder von Hass, Gewalt, Blut, Tod, unermesslichem Leid und Trauer, Bilder, die auf ewig in unser Gedächtnis eingebrannt sind und uns nie mehr loslassen. Bilder haben also die Kraft, emotional zu bewegen, zu berühren, zu verstören und letztlich sogar zu zerstören. Deshalb kann und darf auch das Thema dieses Entschließungsantrags niemanden von uns kalt lassen. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie betreffen die Schwächsten und damit zugleich Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft. Das haben alle meine Vorredner*innen bereits ausführlich beschrieben.

Ich möchte an dieser Stelle nicht nur den Opfern mein tief empfundenes Mitgefühl aussprechen, sondern auch einen ausdrücklichen Dank an die Menschen senden, die bei unseren Ermittlungsbehörden diese schweren Themen bearbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke, dass Sie insbesondere diese psychisch belastende Arbeit Tag für Tag erledigen, um Opfer zu schützen, Täter zu stoppen und Gerechtigkeit zu erzielen!

Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, was die Verfolgung dieser Straftaten mit unseren Ermittler*innen macht. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz schafft tatsächlich Entlastung, und das schon jetzt. Wie einer Unterrichtung des Sozialministeriums aus dem November letzten Jahres zu entnehmen ist, setzt das Landeskriminalamt Niedersachsen eine KI-Software bereits flächendeckend ein

und entwickelt sie fortlaufend weiter. Zum Teil können dadurch menschliche Arbeitskapazitäten und damit Belastungen verringert werden.

Aber zur Wahrheit gehört auch: Das funktioniert nur zum Teil. Denn am Ende müssen doch immer Menschen digital vorselektiertes Material analog bewerten und beurteilen. Bundesweit arbeiten die Landesjustizverwaltungen aktuell zudem an der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung, um die effektive Nutzung von künstlicher Intelligenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zukünftig stärker zu fördern und vor allem rechtssicher zu gewährleisten.

Liebe Kolleg*innen, wie Sie der von mir eben zitierten Unterrichtung des Sozialministeriums außerdem entnehmen können, gibt es die von Ihnen im Antrag geforderte landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonstiger jugendgefährdender Schriften bereits schon jetzt, und zwar bei der Staatsanwaltschaft Hannover.

Liebe Kolleg*innen, die bisherigen von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zeigen, dass die Brisanz und Wichtigkeit des Themas nicht erst durch diesen Unions-Entschließungsantrag im Fokus unserer Behörden sind, sondern schon sehr lange ganz oben auf der Agenda stehen und deswegen auch proaktiv fortlaufend optimiert werden.

Vor allem bin ich aber gespannt, wie sich die weitere Entwicklung auf Bundesebene zur Speicherung von IP-Adressen entwickelt. Denn klar ist: Es muss möglich sein, Straftäter*innen auch im Netz zu identifizieren. Daher sind wir auch dafür offen, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zu erweitern.

Der Bundesrat hat diesbezüglich im September 2024 beschlossen, den Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bundestag einzubringen. Darin ist die Einführung einer einmonatigen Mindestspeicherfrist für Quellen-IP-Adressen und Portnummern vorgesehen, und zwar nach Maßgabe der obergerichtlichen deutschen und europäischen Rechtsprechung.

(Christian Calderone [CDU]: Dann können Sie unserem Antrag in der Sa- che ja zustimmen!)

Eine anlasslose Massenüberwachung hingegen kann nicht die richtige Antwort sein.

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Weippert.