Die nächste liegt zu der Eingabe 831/89/19 mit dem Thema „Festlegung eines bindenden maximalen Schlüssels zwischen unterzubringenden Geflüchteten und Einwohnenden“ vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kommunen in Niedersachsen versinken in Schulden. Eine Ursache ist der seit Jahren anhaltende Flüchtlingszustrom.
Derzeit erfolgt eine Verteilung der Flüchtlinge im Land mehr oder weniger nach Gutdünken des Fachministeriums und seiner nachgeordneten Behörden. Die vorliegende Petition fordert aus gutem Grund einen niedersächsischen Verteilungsschlüssel, der die Aufnahmefähigkeit der Kommunen berücksichtigt.
Um eine Stabilität unseres Landes und unserer Kommunen zu gewährleisten, ist eine grundsätzliche Kehrtwende in der Asyl- und Migrationspolitik nötig. Dazu gehört auch die umgehende Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen und abgelehnten Asylbewerbern, im ersten Schritt eine Verlegung der Personen aus den Kommunen in Rückführungszentren. Ebenso braucht es eine Überprüfung von Duldungen, Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung und Zurückweisung illegal Eingereister. Dies schafft binnen Kurzem eine landesweite Entlastung für Kommunen.
Unser Votum lautet, der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, die vorliegende Petition als „Material“ zu behandeln. Wir halten zudem eine Novellierung des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes für dringend erforderlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. - Als Nächstes hat sich ebenfalls zu dieser Eingabe zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Retzlaff. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese den Wortlaut der Petition einmal vor:
„Wir fordern zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit die Festlegung eines bindenden maximalen Schlüssels zwischen unterzubringenden Geflüchteten und Einwohnenden in den Gemeinden/Ortsteilen in Niedersachsen.“
Hintergrund der Petition ist, dass seitens der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) geprüft wird, einen ehemaligen Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien als Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 700 Geflüchtete auszubauen.
Ich finde das Anliegen der Petenten nachvollziehbar. Auch wenn die eigentliche Versorgung der Geflüchteten in der jeweiligen Unterbringung der Landesaufnahmebehörde stattfindet, sollen sie doch auch die Infrastruktur ihres Umfeldes nutzen können. Dafür darf die vorhandene Struktur nicht überfordert werden. So habe ich mich sowohl mit einer Urheberin der Petition als auch mit dem Innenministerium in Verbindung gesetzt, um auszuloten, welches Votum hier angebracht ist.
Ich glaube, wir unterscheiden uns auch in der Findung des Votums, Herr Kühnlenz. Es geht in dieser Petition nicht darum, einen generellen Verteilungsschlüssel für Kommunen zu finden, sondern der Hintergrund ist, dass es auch um einen Verteilungsschlüssel bei der Errichtung und Ausweitung von Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen geht. Das ist ein Unterschied.
Es gibt in Niedersachsen ja auch schon einen Verteilungsschlüssel für Kommunen, wenn Geflüchtete aus Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Deshalb, glaube ich, haben Sie die Petition im Ganzen nicht ganz richtig nachvollzogen.
Während im Fall der Weiterleitung Geflüchteter aus Erstaufnahmeeinrichtungen zur direkten Unterbringung in den Kommunen bereits ein Verteilschlüssel unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl der Gemeinden besteht, ist eine solche Regelung für die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen jedoch nicht vorgesehen und in der Realität leider, wie sich zeigt, auch nicht pauschal umzusetzen. Dennoch setzt das Land alle Hebel in Bewegung, um eine angemessene und faire Verteilung auch über die Erstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten.
Im vorliegenden Fall hat sich die LAB NI nach meiner Einschätzung konstruktiv mit der betreffenden Gemeinde über die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der betreffenden Liegenschaft auseinandergesetzt. Mittlerweile liegt ein Konzept des Landkreises Gifhorn vor, um die Liegenschaft im Katastrophenfall als kommunale Gemeinschaftsunterkunft mit 250 Plätzen sowie als Evakuierungsunterkunft mit 400 Plätzen zu nutzen. Hierzu stehen das Land und der Landkreis aktuell im Austausch.
Da nicht auszuschließen ist, dass es künftig zu Situationen kommt, in denen wir in Niedersachsen noch weitere Aufnahmekapazitäten für Sammelunterkünfte über die bereits bestehenden bis zu 18 500 Plätze benötigen, müssen wir als Land handlungsfähig bleiben. Eine Festlegung von Verteilungsschlüsseln ist daher pauschal nicht anzustreben. Eine Auswahl von Standorten ist vielmehr mit Augenmaß hinsichtlich der Machbarkeit und den Gegebenheiten der infrage kommenden Liegenschaften vorzunehmen.
Wir kommen zur nächsten Eingabe. Das ist die Eingabe 886/89/19 zum Thema „Hilfe für geschädigte Privathaushalte des Hochwassers im Dezember 2023 im Landkreis Leer“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der geschädigte Petent erbittet die Zahlung von Hochwasserhilfen durch die NBank.
Als Folge des Hochwasserereignisses im Dezember 2023 stieg der Grundwasserspiegel so weit an, dass das Grundwasser in den Keller des Petenten eindrang. Trotz Elementarschadenversicherung besteht eine Kostenübernahme durch seine Versicherung bei Schäden durch aufsteigendes Grundwasser eben nicht. Mit dem Förderprogramm der NBank „Hochwasserhilfe 2023 - Privathaushalte“ bietet Niedersachsen den Betroffenen dieses Weihnachtshochwassers finanzielle Unterstützung an.
Doch einen Anspruch auf diese Hilfe erhalten die betroffenen Privathaushalte nur, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bestand. Aber gleichzeitig werden Schäden durch hochdrückendes Grundwasser, wie erwähnt, nicht in allen Elementarschadenversicherungen abgedeckt. Die Folge ist nun, dass Betroffene des Hochwassers mit einer Elementarschadenversicherung weder vom Land Niedersachsen noch von ihrer Versicherung Schadenersatz erhalten.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz argumentiert zusätzlich in seiner Stellungnahme, dass der Ersatz von Schäden nicht gleich eine Notlage bedeute. Das kann nur jemand schreiben, der noch nie einen Hochwasserschaden hatte! Ich sage: Für alle diejenigen, die ihr Eigentum als Altersvorsorge nutzen und nun vor enormen Schäden stehen und über keine Rücklagen verfügen, ist das sehr wohl eine existenzielle Notlage.
Meine Damen und Herren, als CDU-Landtagsfraktion fordern wir die Landesregierung daher auf, die Förderbedingungen so anzupassen, dass diese Inkonsistenz in der Richtlinie behoben wird. Daher
Vielen Dank, Herr Kollege Frölich. - Als Nächstes hat sich zur selben Eingabe zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD der Kollege Kauroff.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auf das Wichtigste hat Herr Frölich hingewiesen, aber aus meiner Sicht zweimal falsch.
Die Fördergelder gibt es für diejenigen, die einen Schaden in ihrem Hause haben, auch dann, wenn sie eine Elementarschadenversicherung gehabt haben. Das hat einfach etwas damit zu tun, dass die Notlage gegeben sein muss.
Bei dem Petenten ist es so gewesen, dass er „nur“ Wasser im Keller hatte. Das hat ihn aber nicht in der Form beeinträchtigt, dass er nicht mehr in der Wohnung oder in dem Haus wohnen kann. In einem solchen Augenblick greift diese Soforthilfe nicht mehr, weil wir sie für die Fälle derjenigen brauchen, die in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus nicht mehr wohnen können und die dann auch Haushaltsgerätschaften kaufen müssen, damit sie anderswo existieren können.
Insofern ist die Aussage, die Herr Frölich hier getroffen hat, nicht richtig. Wir bleiben bei dem Votum „Sach- und Rechtslage“.
Wir kommen zu den nächsten zwei strittigen Eingaben und damit zum Thema „Kostenlose Schülerbeförderung für die Sekundarstufe II (Oberstufe) und die Berufsbildenden Schulen (BBS)“. Das sind die Eingaben 894/11/19 und 894/11/19-001.