Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Statistisch sitzen in jeder Reihe des Plenums etwa zwei Personen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche und zwei mit Rechenschwäche. Kennen Sie jemanden?

Lassen Sie mich mit einer persönlichen Erfahrung beginnen. Ich erinnere mich eine an eine Schülerin einer meiner Klassen während meiner Zeit als Lehrer, die in vielen Fächern große Stärken zeigte. Sie war eine sehr engagierte, kluge und auch ehrgeizige Schülerin. Doch als in der Oberstufe der Notenschutz für ihre Rechtschreibung wegfiel, stand sie plötzlich vor einem unüberwindbaren Hindernis. Ihre Rechtschreibung zählte auf einen Schlag in sämtlichen Fächern. Ihre Leistungen wurden nicht mehr an ihren fachlichen Kompetenzen, sondern an einer Schwäche gemessen - trotz Diagnose und zuvor gewährtem Nachteilsausgleich. Am Ende scheiterte sie an einer Hürde, die wir mit diesem Antrag endlich abschaffen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Dieses Beispiel steht für viele betroffene Kinder und Jugendliche. In Niedersachsen gibt es rund 1,2 Millionen Schüler*innen. Schätzungen zufolge haben zwischen 3 und 8 % von ihnen eine Legasthenie, bei Dyskalkulie sind es 3 bis 7 %. Das bedeutet, dass mindestens 100 000 junge Menschen in Niedersachsen von diesen Lernstörungen betroffen sind - 100 000 Kinder und Jugendliche, deren Potenzial wir vielleicht nicht voll zur Entfaltung bringen.

Wir haben uns zu diesem Thema mit dem Landesverband für Legasthenie und Dyskalkulie ausgetauscht. Auch auf dem großen Kongress des Landesschülerrates wurden der fehlende Notenschutz und Nachteilsausgleich und auch die sehr unterschiedliche Handhabung in den Schulen thematisiert und kritisiert.

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche ist nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation eine anerkannte Entwicklungsstörung schulischer Fähigkeiten mit den Behandlungsziffern F81.0 und F81.1. Sie bedarf einer qualifizierten Therapie, die auf anderen Konzepten und Methoden als denen der Schule basiert. Aber sie darf nicht von der Schule ausschließen.

Im schwarz-grünen Baden-Württemberg beispielsweise ist der Nachteilsausgleich in allen Klassenstufen, auch in Abschlussklassen und Prüfungen, möglich und wird nicht im Zeugnis vermerkt. Wir fordern deshalb unter anderem eine Aktualisierung des 2012 ausgelaufenen Erlasses, um den Bedarfen von Schüler*innen mit Legasthenie und Dyskalkulie gerecht zu werden. Dabei möchten wir, dass auch moderne, zum Beispiel auch IT-gestützte Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs mitgedacht werden.

Wir fordern die Möglichkeit des Notenschutzes für Betroffene in der Oberstufe, damit sie faire Bildungschancen erhalten. Wir fordern eine Ausweitung des Nachteilsausgleichs auf die berufsbildenden Schulen, eine enge Einbindung der Fachverbände, die mit ihrer Expertise sicherstellen, dass die Maßnahmen wirksam und auch praxisnah sind, sowie eine umfassende Informations- und auch Fortbildungsstrategie für Lehrkräfte, um die Unsicherheiten im Umgang mit den betroffenen Schüler*innen abzubauen.

Sehr geehrte Abgeordnete, es gibt Legastheniker, die als Autorinnen, Journalisten oder Rechtsanwältinnen tätig sind - Berufe, in denen viel verschriftlicht werden muss. Wurde ein Mensch mit einer Dyskalkulie gut gefördert, findet man ihn auch in mathematisch geprägten Berufen. Albert Einstein, Walt Disney, Bill Gates, Richard Branson, Jamie Oliver, Prinz Harry, Steve Jobs und Tom Cruise sind sehr gute Beispiele. Helfen wir den Menschen, ihre Potenziale zu entfalten, und werfen wir ihnen nicht weiter Steine in den Weg!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mit diesem Antrag schaffen wir mehr Gerechtigkeit. Es wird uns gelingen, Kinder und Jugendliche nicht mehr aufgrund einer Entwicklungsstörung von gleichen Chancen auszuschließen, sie nicht mehr ihrer Bildungsabschlüsse und Möglichkeiten zu berauben und sie zudem nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu entziehen. Ich freue mich auch im Sinne meiner

ehemaligen Schüler*innen, die ich zu häufig scheitern sehen musste, dass wir mit unserem Antrag diese Gerechtigkeitslücke schließen werden.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der CDU der Kollege Karl-Ludwig von Danwitz. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder einer Rechenschwäche brauchen dringend Unterstützung. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag.

4 bis 10 % aller Menschen leiden an Legasthenie oder Dyskalkulie. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen Unterstützung. Damit diese Schülerinnen und Schüler trotz ihrer Probleme gut in der Schule zurechtkommen, braucht es gute Rahmenbedingungen.

Zuallererst müssen mögliche Schwächen frühzeitig erkannt werden. Dann muss es zu einer angemessenen Unterstützung kommen. Wichtig sind individuelle Maßnahmen, die an der individuellen Lernausgangslage anknüpfen. Dafür, meine Damen und Herren, sind Verbesserungen im personellen und technischen Bereich nötig. Mir fehlt leider der Glaube, dass unsere Kultusministerin diese Verbesserungen in Niedersachsen auf den Weg bringt. Es fehlen Lehrkräfte, insbesondere auch Förderschullehrkräfte. Es fehlt an Schulpsychologie und Schulsozialarbeit.

(Swantje Schendel [GRÜNE]: Die wir beide ausbauen!)

Sie als Antragsteller „bitten“ die Landesregierung nur. So steht es im Antrag; der Kollege hat es zum Glück etwas deutlicher formuliert. Aber mit Bitten allein kommen wir, denke ich, nicht weiter darin, etwas zu verbessern. Wir müssen das einfordern. Wenn wir das nicht deutlich einfordern, dann wird es leider bei den Trippelschritten bleiben, die wir in den letzten Jahren gewohnt waren. Dann wird nichts bewegt. Dann kommt es wirklich zu der in Ihrem Antrag angesprochenen und beklagten zunehmenden Bildungsungerechtigkeit.

Diese Bildungsungerechtigkeit bringt all das mit sich. Dann bezahlen Eltern, die es sich leisten können, für bessere Schulen und Nachhilfestunden, und die anderen Kinder, deren Eltern das alles nicht können, fallen hinten runter. Das, meine Damen und Herren, wollen wir nicht. Deswegen wollen wir jetzt an diesem Antrag konkret mitarbeiten.

Wir unterstützen, dass der Erlass zum Nachteilsausgleich erneuert werden soll. Es fällt in diesem Zusammenhang allerdings auf, dass es wohl mehrere Erlasse in Niedersachsen gibt, die auslaufen, was für Unsicherheit sowohl in rechtlicher als auch in pädagogischer Hinsicht sorgt.

Wir haben heute Vormittag erst über das Beispiel des Erlasses zur Gewaltprävention gesprochen, der auch schon ausgelaufen war. Ich empfehle Ihnen ein vernünftiges Fristenmanagement - das kennt man in anderen Branchen -, bei dem genau aufgelistet wird, wann welche Erlasse auslaufen, sodass man sich früh genug auf den Weg machen kann, diese Erlasse zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu bringen.

(Beifall bei der CDU)

Wichtig ist im Zusammenhang mit Legasthenie und Dyskalkulie auch, die schulrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zu vereinheitlichen. Sie klaffen heute noch weit auseinander. Während in vielen Ländern zumindest für von Legasthenie Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen.

Bei den Themen Nachteilsausgleich und Notenschutz gibt es starke Unterschiede. So erhalten etwa in Berlin rechenschwache Kinder in den Klassen 3 und 4 einen Förderplan, der ihnen einräumt, dass sie für Berechnungen 25 % mehr Zeit bekommen. Oder sie erhalten zusätzliche Hilfsmittel und unterschiedliche Aufgabenstellungen. In Brandenburg zum Beispiel kann bei einer schweren Rechenstörung die Benotung bis zur Klasse 4 ausgesetzt werden. In Bayern bieten Förder- und Beratungsstellen Unterstützung für Eltern und Lehrkräfte an - einen Nachteilsausgleich gibt es dafür in Bayern wiederum nicht. Da muss es doch klares Ziel sein, dass man sich zwischen den Bundesländern in diesem wichtigen Bereich besser abstimmt.

Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, bieten technische Hilfsmittel: Diktiersoftware, Vorleseprogramme oder Scannerstifte mit

Sprachwiedergabe, die beim Lesen und Schreiben helfen können.

Auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt es: mehr Zeit bei einer Klassenarbeit, Arbeit am Computer mit einem entsprechenden Programm zur Rechtschreibkorrektur, Freistellung von Diktaten und der angesprochene Notenschutz. Er kann dafür sorgen, dass bei der Notengebung andere Kriterien angelegt werden. So fließen zum Beispiel Rechtschreibleistungen nicht in die Noten ein, und mündliche Leistungen werden höher gewertet.

Alles Weitere, denke ich, können wir im Ausschuss diskutieren und weiterbearbeiten. Meine Damen und Herren, der Antrag hat das richtige Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam an Verbesserungen arbeiten!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Als Nächstes spricht von der Fraktion der AfD der Kollege Rykena. Bitte sehr!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag klingt auf den ersten Blick nach einem lobenswerten Ziel: Bildungsgerechtigkeit stärken.

(Corinna Lange [SPD]: Auch auf den zweiten Blick!)

Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Er überspannt den Bogen und gefährdet genau das, was er vorgibt zu schützen, nämlich die Bildungsgerechtigkeit. Was wir nämlich brauchen, ist eine faire und doch leistungsorientierte Schule.

Zunächst einmal vorweg: Niemand bestreitet, dass Legasthenie und Dyskalkulie Herausforderungen für die betreffenden Kinder darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 klargestellt, dass Legasthenie eine Behinderung sein kann, und auch, wie wir eben gehört haben, die ICD-10 führt diese Störungen auf.

Doch der Antrag ignoriert, dass Niedersachsen bereits jetzt wirksame Maßnahmen hat, um damit umzugehen. Seit Jahren gibt es bereits Nachteilsausgleiche wie Zeitverlängerung oder technische Hilfsmittel,

(Pascal Mennen [GRÜNEN]: Nicht in der Oberstufe! Haben Sie mal in der Oberstufe unterrichtet?)

und zwar individuell geregelt durch die Schulen und die Lehrer.

Einen pauschalen Notenschutz bis zur Sekundarstufe II einzuführen, wie hier gefordert, würde jedoch die Balance zwischen Förderung und dem Leistungsprinzip kippen. Warum? Weil Noten eben keine Strafe sind, sondern ein Spiegel dessen, was Schüler können - auch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Umstände. Wenn man es einfach nur verschweigt, ist es trotzdem noch notwendig, diese Rückmeldung zu geben, was Schüler können.

Der Antrag will den Erlass von 2012 aktualisieren und mit neuen Vorgaben füllen. Das wird zu weiterer Verwirrung führen und neue Bürokratie schaffen. Das Thema hatten wir gestern schon, und ich weiß, die Grünen lieben Bürokratie. Doch damit überfordert man viele Schulen. Dabei gibt es viel bessere Ansätze. Die Lehrkräfte entscheiden situativ, die Fachverbände werden befragt, Fortbildungen werden angeboten. Dagegen binden mehr Regularien, wie hier vorgeschlagen, Ressourcen, die wir besser in echte Förderung stecken könnten, etwa durch Sprachtherapie oder Lernbegleitung statt in zusätzliche Verwaltung.

Ein weiterer Punkt. Notenschutz bis zur Oberstufe und für die Berufsschulen birgt Risiken. Eigentlich sollten wir nämlich junge Menschen auf die Realität vorbereiten, auf Berufe oder auf ein Studium. Wenn wir die Leistungsbewertung dabei zu sehr verwässern, nehmen wir ihnen die Chance, sich mit ihren Stärken und Schwächen auseinanderzusetzen. Inklusion heißt eben nicht, Anforderungen abzuschaffen, sondern die Unterstützung zu bieten, damit alle sie meistern können. Dieser Antrag schafft dagegen eine Zweiklassengesellschaft, die einen mit Noten und die anderen ohne.

(Corinna Lange [SPD]: Haben Sie schon was von Inklusion gehört?)

- Ja, ich habe gerade über Inklusion gesprochen.

Schließlich die Kosten. Neue Regelungen, flächendeckende Fortbildung, Beratungsstellen - das klingt nach weiteren Millionen, die im Haushalt bisher noch nicht eingeplant sind.

Entschuldigen Sie, Herr Kollege Rykena! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mennen zu?

Nein, das möchte ich nicht.

Alles klar.