Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Alles klar.

Und gerade jetzt, wo wir jede Lehrkraft und jeden Euro für den Unterricht brauchen, wollen Sie weitere teure Parallelstrukturen aufbauen.

Mein Vorschlag: Statt dieses Antrags setzen wir auf Bewährtes. Individuelle Förderung statt pauschaler Vorgaben, Praxis statt Bürokratie, Realismus statt Symbolpolitik. Bildungsgerechtigkeit erreichen wir nicht durch Notenschutz, sondern durch gezielte Hilfe, die Kinder stark macht und nicht abhängig. Das ist Ihr Ziel.

Schauen wir mal, was die Beratung im Ausschuss bringt.

(Beifall bei der AfD)

Von der Fraktion der SPD hat nun das Wort: die Kollegin Lange. Bitte sehr!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zur Stärkung von Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ist nicht nur ein bildungspolitisches Anliegen. Er ist ein klares Bekenntnis zu Chancengleichheit, Inklusion und einer Schule, die niemanden zurücklässt. Mit ihm gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen.

Legasthenie und Dyskalkulie sind keine seltenen Phänomene. Zwischen 3 % und 8 % der Bevölkerung sind betroffen. Das sind in Niedersachsen Tausende Schülerinnen und Schüler, die täglich mit massiven Herausforderungen konfrontiert sind. Sie stoßen in unserem Schulsystem oft auf Hindernisse und auf fehlende Unterstützungsstrukturen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, dass diese Kinder und Jugendlichen durch unser Bildungssystem benachteiligt werden.

Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie stehen unter enormem psychischen Druck, und das, obwohl sie ihre Schwierigkeiten weder durch mangelnden Fleiß noch durch fehlendes Interesse verursacht haben.

(Pascal Mennen [GRÜNE]: Genau das ist der Punkt!)

Schon in der Grundschule und später in höheren Jahrgangsstufen erleben sie die Schule oft als einen Ort des Versagens, des Unverständnisses und der Ausgrenzung. Aus einer Teilleistungsschwäche wird häufig ein komplexes Schulversagen abgeleitet und in nicht wenigen Fällen ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Für viele von ihnen führt diese belastende Situation zu ernsthaften psychischen Problemen, von Schulangst und psychosomatischen Beschwerden bis hin zu schweren Depressionen oder Suizidgedanken.

Herr Rykena, wenn Sie jetzt mit dem Leistungsgedanken kommen und das völlig ausblenden, dann müsste man eigentlich allen Schülerinnen und Schülern, die das betrifft, Ihre Rede von gerade zeigen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Eltern und Lehrkräfte fühlen sich hilflos, da es oft an ausreichenden Ressourcen und klaren Strukturen fehlt. Zudem sind Lehrkräfte meist nicht darauf vorbereitet, den betroffenen Schülerinnen und Schülern die gezielte Unterstützung zu bieten, die sie dringend benötigen. Genau darum ist unser Antrag so wichtig.

Erstens. Wir sorgen für klare Regeln und rechtliche Sicherheit. Der letzte Erlass zu Nachteilsausgleichen ist 2012 ausgelaufen. Seitdem fehlt es an einheitlichen und verbindlichen Regelungen, die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern verlässlich unterstützen. Das führt zu Unsicherheiten in der Praxis und zu einer uneinheitlichen Anwendung. Das ist schlicht nicht hinnehmbar. Unser Antrag fordert daher eine erneute und aktualisierte Regelung, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und klare Vorgaben für Schulen schafft.

Zweitens. Wir setzen auf individuelle Förderung statt Benachteiligung. Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie sind nicht weniger intelligent als andere. Sie lernen nur anders. Doch ihr schulischer Erfolg hängt derzeit zu oft vom Zufall ab.

Manche Schulen gewähren großzügige Nachteilsausgleiche, andere nicht. Besonders dramatisch wird es in der gymnasialen Oberstufe. Hier gibt es keinen verbindlichen Notenschutz für betroffene Jugendliche. Das bedeutet, dass viele von ihnen trotz harter Arbeit schlechtere Noten erhalten und im schlimmsten Fall ihr Abitur gefährdet ist. Das wollen wir ändern.

Drittens: Bildungsgerechtigkeit. Sie endet nicht mit dem Schulabschluss der allgemeinbildenden Schule. Auch an den Berufsschulen muss der Nachteilsausgleich gelten, wenn Schülerinnen und Schüler bereits in der Vergangenheit eine Diagnose erhalten haben. Wer bis zum Schulabschluss Unterstützung bekommen hat, darf nicht plötzlich leer ausgehen.

Viertens. Wir binden Fachverbände mit ein. Uns ist bewusst, dass ein wirksamer Nachteilsausgleich nur mit Expertise aus Wissenschaft und Praxis funktionieren kann. Deshalb fordern wir die frühzeitige Einbindung von Fachverbänden, um eine passgenaue Umsetzung sicherzustellen.

Fünftens. Wir setzen auf gezielte Fortbildung und Beratung. Viele Lehrkräfte fühlen sich unsicher im Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie. Fehlende Informationen führen dazu, dass diese Maßnahmen nicht richtig umgesetzt oder gar nicht erst genutzt werden. Unser Antrag sieht daher eine umfassende Informations-, Beratungs- und Fortbildungsstrategie für Lehrkräfte, aber auch für Eltern und betroffene Schülerinnen und Schüler vor; denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Maßnahmen dienen nicht dazu, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu schaffen, sondern sollen es den betroffenen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstbewusst, kreativ, wirksam und unabhängig von einer medizinisch indizierten Teilleistungsstörung im Unterricht zu entfalten und die angemessene Wertschätzung und Anerkennung zu erfahren.

Vielen Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie gelingt es erst nach der Schule und oft nach einer intensiven und oft schmerzlichen Aufarbeitung ihrer Erfahrungen von Ausgrenzung und Stigmatisierung, ihr Leistungspotenzial voll zu entfalten und erfolgreich am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben. Diese Möglichkeiten wollen wir uneingeschränkt und selbstverständlich bereits in der Schule eröffnen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein

Bildungssystem, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert - und nicht umgekehrt. Niemand sollte wegen einer diagnostizierten Teilleistungsschwäche oder Lernschwäche schlechtere Chancen haben. Bildungsgerechtigkeit darf keine Frage des Glücks oder der Kulanz einzelner Lehrkräfte sein; sie muss strukturell verankert und gesichert sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als regierungstragende Fraktionen setzen mit diesem Antrag gemeinsam ein starkes Signal für Inklusion, Chancengleichheit und eine moderne Bildungspolitik. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass die CDU ihre Bereitschaft erklärt, bei diesem wichtigen Thema mit uns zusammenzuarbeiten.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lange. Die Freude können wir Ihnen vielleicht machen. Wir kommen jetzt nämlich zur Ausschussüberweisung.

Der Antrag soll in den Kultusausschuss überwiesen werden. Wer damit einverstanden ist, hebt bitte seine Hand. - Ist jemand dagegen? - Das kann ich nicht erkennen. Enthalten hat sich auch niemand. Somit ist die Ausschussüberweisung erledigt.

(Unruhe)

- Ich bitte noch einmal ein wenig um Ruhe. Das Feierabendgemurmel ist schon ein bisschen anstrengend.

Wir kommen nun zu:

Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: 50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/6538

Die Einbringung übernimmt der Kollege Putzier von der SPD.

(Beifall bei der SPD)

Feierabend ist noch nicht, wir machen jetzt Bildungsurlaub!

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

„Die durch den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern beeinflusste Entwicklung unserer Gesellschaft fordert neue und stets vertiefte Kenntnisse, die im Zuge der traditionellen allgemeinen und beruflichen Schulbildung allein nicht vermittelt werden können, und es ist daher wünschenswert, eine geeignete Weiterbildung der Arbeitnehmer zu fördern, damit sie sich den beruflichen, bildungsmäßigen und staatsbürgerlichen Anforderungen der heutigen Zeit leichter anpassen können.“

Nach Wahlen und der Neubildung der Koalition aus SPD und FDP wurde es noch im gleichen Jahr am 12. Dezember - bevor es in Kraft getreten ist - zum ersten Mal novelliert. Das ist übrigens eine spannende Geschichte - ich empfehle einen Besuch in der Landtagsbibliothek -, sie liest sich wie ein Krimi. Manchmal, wenn man die Plenarprotokolle von früher liest, hat man den Eindruck: Früher war mehr Lametta.

In Kraft trat das Gesetz zum niedersächsischen Bildungsurlaub dann am 1. Dezember 1975. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz wird in diesem Jahr also 50 Jahre alt, und dieses Gesetz ist ein Erfolg. Wir können stolz darauf sein, dass Niedersachsen so ein hervorragendes Bildungsurlaubsgesetz hat!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Niedersachsen seit nunmehr 50 Jahren die Möglichkeit der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Diese Bildungsfreistellung ist ein Beitrag für die fachliche und persönliche Entwicklung, die politische Bildung und die Weiterbildung für das Ehrenamt. Dieses Recht ermöglicht individuelle Weiterentwicklung und schafft persönliche Bildungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wollen und können wir feiern!

Der Bildungsurlaub ist ein zentraler Bestandteil - wir sprachen gestern darüber - der Umsetzung des Rechts auf Bildung, wie es auch in der Niedersächsischen Verfassung steht. Dieses Recht gilt für alle Menschen, auch für Erwachsene und auch für die hier in Rede stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Vor dem Bildungsurlaubsgesetz gab es nur einzelne tarifvertragliche Regelungen. Völkerrechtliche Verpflichtungen ist Deutschland 1974 mit dem ILOÜbereinkommen 140 eingegangen. Auch die Bundesregierung hatte Ende der 60er-Jahre Pläne, setzte diese jedoch nicht um. So ergriffen die Bundesländer die Initiative. Und ich will deutlich sagen - ich habe schon auf die Plenarprotokolle verwiesen, schauen Sie mal rein! -, das war damals echt ein dickes Brett!

In Niedersachsen musste der Anspruch auf Bildungsurlaub wirklich erkämpft werden, und zwar gegen den Widerstand der CDU. Der Landtag war damals noch ein bisschen übersichtlicher - es gab nur zwei Parteien. Selbst auf den letzten Metern hat die CDU noch einmal versucht, das Gesetz um ein Jahr zu verschieben. Hätte sie das geschafft, würden wir nicht jetzt, sondern erst im nächsten Jahr feiern - aber wir können in diesem Jahr feiern.

Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub ist tatsächlich ein Erfolg, den wir fortschreiben, modernisieren und mehr Menschen zugänglich machen wollen. 50 Jahre nach Einführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes haben sich neue Herausforderungen ergeben, stellen sich zahlreiche neue Aufgaben. Veränderungen in der Arbeitswelt muss genauso Rechnung getragen werden wie Veränderungen bei Kursangeboten oder neuen Methoden zur Wissensvermittlung.

Die seit Jahrzehnten vorhandene Berichterstattung über die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub gibt uns dabei auch die Gelegenheit, eine Bilanz zu ziehen. Wer dazu mehr wissen möchte, kann gerne

Berbel Unruh oder Claudia Sanner vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung fragen, die in der Loge sitzen. Sie geben sehr gerne Auskunft; ich empfehle immer, das Gespräch mit den Praktikerinnen und Praktikern zu suchen. - Herzlich willkommen im Übrigen!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)