Der letzte Bericht über den Bildungsurlaub vom 20. Dezember 2024 für den Zeitraum von 2019 bis 2023 weist eine Zahl von insgesamt 26 224 anerkannten Bildungsveranstaltungen aus. Mehr als 193 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen wurden freigestellt. Das ist ohne Frage eine große Zahl, allerdings betrug die Quote nur 1,26 %.
Sie haben gerade angesprochen, wie die Zahlen in dem Bericht der Landesregierung zum Bildungsurlaub sind. Deswegen frage ich Sie: Die Landesregierung ist ja verpflichtet, diesen Bericht dem Landtag zuzuleiten. Das hat sie bisher nicht getan. Warum wird dieser Bericht denn den Regierungsfraktionen zugeleitet und der Opposition bisher vorenthalten?
Das werden wir sicherlich im Nachgang klären. Aber die gute Nachricht ist: Ich kann Ihnen die Zahlen heute mitteilen, weil sie Bestandteil des Antrags und meiner Rede sind.
Tatsächlich betrug die Quote unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern leider nur 1,26 %. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass hier großer Handlungsbedarf besteht, um bestehende Barrieren zu identifizieren und weiter abzubauen.
Was ich deutlich unterstreichen will: Auch wenn die Inanspruchnahme rein zahlenmäßig gering erscheint, so zeigt sich doch in allen Studien eine große individuelle Bedeutung des Bildungsurlaubs. Er eröffnet Chancen für die Teilnehmenden, er schafft Freiräume und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Mit einem kleinen Gruß an die Uni Hannover können wir auch von einem sogenannten Partizipationstor sprechen. Wir wollen, dass mehr Menschen dieses Partizipationstor nutzen können.
Die Erwachsenenbildung und die Weiterbildung sind ein zentraler Bestandteil des Bildungsbegriffs der niedersächsischen Landesverfassung, und das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz ist ein wichtiger Ausdruck dieses Rechts. Es ist ein großer Erfolg, dass wir den Anspruch seit 50 Jahren sichern. Jetzt ist es an der Zeit, diesen Anspruch zu erneuern.
Wir wollen das, was jetzt seit 50 Jahren als Bildungsurlaub bekannt ist, in die neue Zeit überführen - die Bildungszeit. Denn Bildungsurlaub ist kein Urlaub im eigentlichen Sinne, Bildungsurlaub sichert den Menschen Bildungszeit. Deswegen wollen wir, dass sie in Zukunft auch genau so benannt wird. Wir fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, das Gesetz zu modernisieren und in ein zeitgemäßes Niedersächsisches Bildungszeitgesetz zu überführen.
Wir brauchen eine Anpassung der neuen Bildungszeit an die Bedingungen der modernen Arbeitswelt, die Flexibilisierung von Angeboten, bessere Möglichkeiten für die Inanspruchnahme, eine Aktualisierung der Lernformate bei Studienreisen, Onlineformate und Teilzeitlernformate, mehr Praxisanteile insbesondere bei Fortbildungen für das Ehrenamt und politische Bildungsformate, auch für Besuche des Niedersächsischen Landtags.
Gleichzeitig wollen wir das Berichtswesen verbessern. Es geht besser, als nur alle fünf Jahre zu berichten. Schauen wir mal, was wir da gemeinsam hinbekommen!
Das sind die zentralen Punkte, die wir vorgesehen haben. Dabei ist uns ganz besonders wichtig, dass wir das gemeinsam tun: mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, mit den Gewerkschaften und den Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.
Wir wollen für besondere Zielgruppen neue Angebote schaffen, beispielsweise im Bereich Inklusion und Gleichstellung. Für junge Mütter und Väter zum Beispiel ist die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub eine besondere Herausforderung; da wollen wir unterstützen.
Besonders wichtig ist uns aber, dass der Anspruch auf Bildungszeit stärker öffentlich bekannt gemacht wird. Noch viel zu wenige Menschen wissen, dass es diesen Anspruch gibt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die davon Gebrauch machen, soll in Zukunft deutlich sichtbar steigen.
Niedersachsen ist Bildungsland. Jede und jeder hat das Recht aus Bildung. Übrigens: Vor 50 Jahren waren wir bereits Vorreiter, was das Bildungsurlaubsgesetz für alle Arbeitnehmenden anging. In anderen Ländern war das nämlich nur für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht. Wir wollen diesen Anspruch jetzt auch für Beamtinnen und Beamte einführen.
Ich bin froh, dass der Bildungsurlaub auch mit 50 Jahren noch eine Erfolgsgeschichte ist. Lassen Sie uns jetzt mit der Bildungszeit direkt daran anknüpfen!
Als nächster Redner kommt ans Rednerpult: der Kollege Schatta aus der Fraktion der CDU. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Feierabend ist dies der letzte Tagesordnungspunkt
an Weiberfastnacht, kurz vor Beginn des närrischen Treibens. Wenn es in euren Landstrichen nicht so ist, dann kommt nach Braunschweig! Da geht der Karneval richtig los.
Heute blicken wir auf 50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz zurück - ein Gesetz, welches sowohl Anlass zur Freude als auch zur kritischen Reflexion gibt.
Als nun auch 50-Jähriger weiß ich, was kritische Reflexion bedeutet und dass man nach 50 Jahren auch mal einiges anpassen muss, dass man mal ins Fitnessstudio muss. Das sollte die Regel sein.
In fünf Jahrzehnten wurde ein wichtiger Baustein des Bildungs- und Weiterbildungsrechts gelegt, der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu persönlicher und auch fachlicher Weiterbildung ermöglicht hat. Dieses Gesetz hat nicht nur dazu beigetragen, das individuelle Bildungsrecht zu sichern, es hat auch einen Beitrag zur politischen Bildung und zur Förderung des Ehrenamts geleistet.
Wir als CDU schätzen die Idee des Bildungsurlaubs, den Menschen das Recht zu geben, sich weiterzuentwickeln, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Gerade in einer Zeit, in der lebenslanges Lernen immer wichtiger wird, ist diese Regelung ein zentraler Pfeiler für die Teilhabe an der modernen Gesellschaft.
Dennoch zeigt der Blick auf die aktuelle Inanspruchnahme - lediglich 1,26 % der Anspruchsberechtigten - - -
Einen Augenblick, bitte! - Ich weiß, dass eine Büttenrede zu dieser Zeit vielleicht mehr Aufmerksamkeit fände.
Aber der Kollege hat eine Rede zu einem Tagesordnungspunkt vorbereitet, und ich fände es nur fair, wenn wir jetzt in aller Ruhe den letzten Wortbeiträgen für heute zuhören würden. - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die aktuelle Inanspruchnahme - lediglich 1,26 % der Anspruchsberechtigten - zeigt, dass hier noch Verbesserungspotenzial besteht. Tata!
Kritisch müssen wir anmerken, dass es offenbar aber Barrieren gibt, die die Nutzung des Bildungsurlaubs einschränken. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Digitalisierung, veränderte Arbeitszeitmodelle und eine zunehmende Teilzeitquote erfordern neue Ansätze. Eine bloße Fortführung des bestehenden Modells genügt nicht mehr, um den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht zu werden.
Daher wird grundsätzlich die Initiative, das Gesetz zu modernisieren, vorausgesetzt. Dies geschieht in einem ausgewogenen Dialog mit allen Sozialpartnern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie etwa die Flexibilisierung des Angebots und die Anpassung an moderne Lernformate wie Online- und Teilzeitformate, sind notwendige Schritte, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden.
Dennoch sollte wir kritisch hinterfragen, ob durch eine Umbenennung in „Niedersächsisches Bildungszeitgesetz“ und den Austausch des Begriffs „Bildungsurlaub“ die grundlegenden Probleme gelöst werden. Der Begriff „Bildungsurlaub“ ist in der Praxis seit 50 Jahren etabliert. Hier bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, ob eine Namensänderung mehr als eine kosmetische Anpassung ist.
Ebenso wichtig ist die Frage nach der Planbarkeit. Arbeitgeber brauchen klare, verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre betrieblichen Abläufe sicher gestalten zu können. Die Erhöhung der Planbarkeit und die Verbesserung des Berichtswesens sind daher zentrale Punkte, die nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Unternehmen zugutekommen.
Es muss vermieden werden, dass durch zu hohe bürokratische Anforderungen zusätzliche Belastungen entstehen, die gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu spüren sind.
Wir sind der Überzeugung, dass die Modernisierung des Bildungsurlaubsgesetzes in enger Abstimmung mit Sozialpartnern erfolgen muss. Nur so können wir sicherstellen, dass die Reform nicht nur ideell richtig, sondern auch praktisch umsetzbar ist. Es