Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat ferner erklärt, dass die Auswahlentscheidung einer Hochschulleitung der gerichtlichen Kontrolle entzogen sei. Damit steht die Verwaltungsgerichtsentscheidung aus unserer Sicht solitär.

Wir haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichts anders verstanden: nämlich, dass es durchaus gerechtfertigt ist, wenn das Ministerium aus Sachgründen einen Abbruch vornimmt. Und dem bin ich gefolgt, weil ich die Entwicklung im Oktober letzten Jahres so beurteilt hatte, dass es nicht mehr zu einem rechtmäßigen Abschluss des Verfahrens kommen würde.

Ich denke, dass es im Interesse aller ist, bei konkreten rechtlichen Bedenken diese Entscheidung überprüfen zu lassen, weil der Instanzenweg diese Möglichkeit auch explizit zulässt. Es ist das Wesen des Rechtsstaats, dass Entscheidungen überprüfbar sind. Wir brauchen hier eine langfristige Rechtssicherheit für das Verfahren der Präsidentenwahl.

Solche Präsidentenwahlen werden logischerweise auch, unabhängig von der HMTMH, in Zukunft stattfinden. Es zeugt daher ganz im Gegenteil nicht von Verantwortung, eine solche Entscheidung vorschnell für diese Angelegenheit zu akzeptieren. Auch wenn Sie darlegen, dass nun schon einige Entscheidungen gegen unsere Rechtsauffassung ergangen sind, setzen wir uns in dieser Angelegenheit mit der Sache auseinander. Wir halten weiterhin daran fest, und ich hatte das bereits im November im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur mitgeteilt. Richtig ist es, diese Positionen vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, um abschließende Rechtssicherheit zu bekommen. Aus diesem Grund haben wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Rechtssicherheit hat nach meiner Überzeugung Vorrang vor dem Nachgeben bezüglich des Versuchs, öffentlichen Druck zu erzeugen.

Zweitens. Sie fragen mich außerdem bezüglich der Bewertung des Streits an der Hochschule und seiner Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung. Grundsätzlich kann eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Meinungen, wie es in diesem Hohen Haus regelmäßig geübt wird, zu konstruktiven Lösungen führen. Zu einem solchen produktiven Streit gehört in der Regel auch die respektvolle Auseinandersetzung.

Die HMTMH ist als Ganzes zu betrachten. Sie ist nicht nur ein herausragender Ausbildungsort für Musikerinnen und Musiker, angehende Musiklehrerinnen und Musiklehrer, Schauspielerinnen und

Schauspieler, sie ist eben auch eine Forschungshochschule und eine Kultureinrichtung. Daher möchte ich eine tragfähige Lösung finden, die die Hochschule insgesamt weiterbringt. Eine Spaltung, wie sie direkt nach der ersten Wahl entstanden ist, würde nach meinem Dafürhalten auch bei einer einfach nur wiederholten Wahlentscheidung genau zu einer Wiederholung und Fortsetzung dieser Spaltung führen. Dies wäre ungut für die HMTMH.

Für die zwei vakanten Professuren in der Musikpädagogik sind nun Verwaltungsprofessuren für zwei Jahre ausgeschrieben worden. Wir haben die HMTMH ganzheitlich im Blick, und wir wollen keine Bereiche vernachlässigen.

Drittens. Wir haben mit Professor Dr. Hans Jürgen Prömel eine Person gefunden, die für den Ausgleich der Interessen steht. Ich bin für sein Engagement und die Mühen, die er für die Moderation des Konflikts aufgewendet hat, sehr dankbar.

Unser Ziel ist es, eine langfristige und vor allem auch eine stabile Lösung im Sinne der Rechtssicherheit und im Interesse der HMTMH als Ganzer zu erreichen. Es hilft doch eben nichts, wenn wir erleben, dass der eine Senat einen Präsidenten wählt und der nächste Senat ihn wiederum abwählt. Hier müssen sich beide Seiten an der Hochschule wieder aufeinander zubewegen und ihre Polarisierung auflösen.

Ich stehe hier für diese Entscheidung ein und bin überzeugt, dass wir das Richtige für die HMTMH tun. So sind auch alle anderen aufgerufen, das Wohl der HMTMH nach vorne zu stellen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Frau Machulla. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Mohrs, für Ihre Ausführungen. Gibt es interne oder externe rechtliche Gutachten, in denen das Ministerium zu den bisherigen Entscheidungen beraten wurde? Falls ja: Warum wurde entgegen den bisherigen gerichtlichen Urteilen entschieden? Was war die Rechtsgrundlage, die es Ihrer Meinung nach rechtfertigt, jetzt erneut in die Berufung zu gehen?

(Beifall bei der CDU)

Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete Machulla, Ihre Nachfragen beantworte ich sehr gerne.

Erstens. Es wurde vom MWK keine weitere externe rechtliche Begutachtung in Auftrag gegeben. Es gab seinerzeit durchaus - das wissen Sie, das haben wir auch berichtet - für das Präsidium mal eine entsprechende Beratung, aber nicht für das Ministerium selber, und dann auch im weiteren Verlauf nicht mehr.

Zu Ihrer weiteren Frage: Ich habe es eben ausgeführt. Wir sind der Auffassung, dass hier ein Widerspruch besteht zwischen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes aus dem letzten Jahr, das nämlich in der Tat gesagt hat, dass eine Abbruchentscheidung durch das Ministerium erfolgen müsste, und der jetzigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

Deswegen habe ich eben ausgeführt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2004, das die Dinge in der Frage der Wissenschaftsfreiheit entsprechend eingeordnet hat, nach unserem Dafürhalten eben nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Und um hier zu einer Rechtssicherheit und Klarheit zu kommen, ist die Entscheidung getroffen worden, in Berufung zu gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der CDU stellt ebenfalls Kollegin Machulla.

Vielen Dank, Herr Mohrs.

Die Rechtsgrundlage, auf welcher die Anfechtung beruht, ist noch nicht benannt worden. Ich bitte, das nachzuholen.

Ansonsten sind Sie ja, wenn ich das richtig gesehen habe, durchaus anwaltlich, also mit externem Rechtsbeistand, in den gerichtlichen Verfahren vertreten worden. Welche Ratschläge sind seitens Ihrer Anwälte in Bezug auf die Erfolgsaussicht gegeben worden? Welche Anwalts- und Prozesskosten

sind dadurch entstanden, dass bereits zwei Verfahren verloren wurden? Wer übernimmt die Verantwortung für die Mehrausgaben?

(Beifall bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Wie viele Fragen waren denn das? Das waren vier Fragen!)

Minister Mohrs möchte antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Machulla, auch diese mehreren Nachfragen beantworte ich Ihnen gerne.

Zunächst: In der Tat sind wir vor Gericht mit einem Anwalt zugegen. Das haben Sie richtig ausgeführt.

(Carina Hermann [CDU]: Das haben Sie eben anders gesagt!)

- Nein, ich habe Ihnen eben gesagt, Frau Hermann - das können Sie gerne nachlesen, oder Sie können mir zuhören -, dass wir keine weiteren Beratungsleistungen dafür in Anspruch genommen haben, sondern nur vor Gericht vertreten werden.

Die exakte Höhe kann ich Ihnen im Zweifel nachliefern; die habe ich jetzt nicht im Kopf.

Die Rechtsgrundlage ist - ich glaube, das wissen Sie als Juristin - der Widerspruch.

(Carina Hermann [CDU]: Das ist doch keine Rechtsgrundlage! Das ist ein Verfahrensinstrument!)

Insofern ist das die Rechtsgrundlage dafür, dass wir jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht entsprechend um Rechtssicherheit ersuchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Carina Hermann [CDU]: Der Widerspruch ist eine Rechtsgrundlage? Eieiei, das ist ja in- teressant!)

Auch die nächste Zusatzfrage stellt Frau Machulla. Ich bitte Sie aber, eine Frage zu stellen.

Eine Vorbemerkung: Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel und keine Rechtsgrundlage.

(Beifall bei der CDU - Carina Hermann [CDU]: Ja, danke!)

Die erbitte ich immer noch nachzuliefern.

Frau Machulla, bitte! Es geht um eine Frage, knapp und sachlich.

Meine nächste Frage: Welche konkreten Maßnahmen wird das Ministerium ergreifen, um sicherzustellen, dass zukünftige Besetzungsverfahren an niedersächsischen Hochschulen nicht erneut durch politische oder juristische Auseinandersetzungen blockiert werden?

(Beifall bei der CDU)

Minister Mohrs möchte antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Machulla, es ist nun mal so, dass, wenn man die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aus 2024 und die jetzige Verwaltungsgerichtsentscheidung vergleicht, ein Widerspruch besteht. So ist das in den Instanzen im Rechtsstaat. Deswegen sind wir an dieser Stelle in Berufung gegangen, um hier für Rechtsklarheit zu sorgen. - Damit ist diese Frage nach meinem Dafürhalten sehr umfassend beantwortet.

(Beifall bei der SPD und von Pippa Schneider [GRÜNE])

Zu der zweiten Frage, die Sie gestellt haben, nämlich zu der Frage, wie wir insgesamt zukünftige Besetzungsverfahren sicherstellen. Ich finde, ehrlich gesagt, die Frage suggeriert etwas völlig Falsches. Ich habe in meinen Ausführungen sehr deutlich dargestellt, dass wir zweierlei Aspekte im Blick haben: