Deshalb hatte die Landesregierung bereits vor der parlamentarischen Sommerpause auf der Grundlage eines Berichtes einer Kabinettsarbeitsgruppe beschlossen, sich auch dafür einzusetzen, dass das strikte Konnexitätsprinzip in unsere Landesverfassung aufgenommen wird. Hier sind wir mit den Beratungen in den Koalitionsfraktionen parallel gelaufen.
Zugleich hatte sich die Landesregierung verpflichtet, bis zur Gesetzesänderung auf die Übertragungen neuer Aufgaben und auf ausgabensteigernde Vorgaben für die Erfüllung bestehender Aufgaben bei den Kommunen zu verzichten. Wir haben das - das ist uns ein ernstes Anliegen - in den diesjährigen Haushaltsberatungen weitestgehend durchgehalten. Dass können Sie sicherlich bei den kommenden Haushaltsberatungen im Einzelnen nachvollziehen.
Ich will heute bei der Einbringung des Gesetzentwurfes drei Aspekte hervorheben, die mir besonders wichtig sind. Erstens. Es ist positiv, meine Damen und Herren, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen. Die Verbindung von der Festigung der Grundaussage in der Ver
fassung und einem darauf aufbauenden Ausführungsgesetz gewährleistet auch nach meiner Auffassung einen handhabbaren Vollzug. Das ist eine praxisnahe Regelung. Die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips ohne klare Regelungen wie z. B. die über die Kostenfolgeabschätzung oder die Beteiligung der kommunalen Seite kann - davon bin auch ich überzeugt - nicht funktionieren.
Deshalb enthält der Gesetzentwurf dazu weitestgehende präzise Ausarbeitungen der notwendigen Rahmenbedingungen, nämlich der Kostenfolgeabschätzungen, des Belastungsausgleichs und der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände am Verfahren. Dazu finden wir weder etwas in den Anträgen der CDU-Fraktion noch im Antrag der FDP-Fraktion, die bisher dieses hohe Haus beschäftigt haben. Ich bin mir sicher, Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, dass Sie sich bei den anstehenden Beratungen von den Vorzügen des heute vorgelegten Gesetzentwurfes noch werden überzeugen lassen können.
Ein solches, hoffentlich auch gemeinsam getragenes positives Votum dieses Hauses wird in der politischen Wirklichkeit sicherlich mehr Wirkung entfalten können.
Der zweite wichtige Punkt ist für die Damen und Herren im Landtag vielleicht etwas überraschend, nämlich das die Landesregierung im Hinblick auf die finanziellen Folgen von Aufgabenübertragungen in viel stärkerem Maße als bisher in die Pflicht genommen wird und sich auch gerne in die Pflicht nehmen lassen will. Das Ausführungsgesetz macht die Regelungen zur Erstellung der Kostenprognose nämlich verbindlich. Jedes Ressort, das die Übertragung einer neuen Aufgabe vorbereitet oder eine bestehende Aufgabe verändern will, muss künftig nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Systematik eine Kostenfolgeabschätzung aufstellen.
Damit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien künftig einiges zugemutet werden, und zwar wird auch Ungewohntes an betriebswirtschaftlichen und Kostenrechnungen notwendig sein. Aber ich finde, dass im Interesse der Kommunen der Aufwand einer verlässlichen Kostenprognose notwendig ist um am Ende auch lohnend sein wird.
In der derzeitigen Situation ist es unerlässlich, bei allen und auf allen Ebenen - ich spreche hier auch die Abgeordneten im Landtag an - das Kostenbewusstsein zu schärfen. Auf Dauer wird diese Ehr
lichkeit gegenüber sich selbst und gegenüber Dritten belohnt werden. Auf einer verlässlichen Zahlenbasis wird sich dann im Beteiligungsverfahren mit der kommunalen Seite auch leichter ein Konsens über die Regelung von Kostenfolgen finden lassen.
Ich sage deutlich, dass es für den Kommunalminister besonders wichtig ist, dass der Kostenausgleich nicht im Steuerverbund, sondern aus dem Landeshaushalt, und zwar aus dem jeweiligen Einzelplan des fachlich zuständigen Ressorts erfolgen soll. Zur praktischen Handhabung gehört auch, dass der Belastungsausgleich nach einem bestimmten Verteilschlüssel nur pauschaliert gewährt werden soll. Wir wollen keine konkrete Dotation einer einzelnen Gemeinde. Wir wollen den Gemeinden nicht im Einzelnen vorschreiben, wie viel eine Aufgabe kosten darf und wie sie sie im Einzelnen zu erledigen haben. Davon wollen wir ja gerade in den Diskussionen dieser Tage und Wochen immer wieder weg. Deshalb dürfen wir hier nicht eine Rolle rückwärts machen.
Richtig ist, dass die Kostenfolgeabschätzung nach fünf Jahren überprüft werden muss und gegebenenfalls fortzuschreiben ist. Man hat dann die Möglichkeit nachzujustieren, wenn das eine oder andere nicht so funktioniert hat, wie man sich das heute vorstellt.
Drittens. Die Landesregierung begrüßt, dass mit der gesetzlichen Regelung eines Beteiligungsverfahrens der kommunalen Spitzenverbände das Band - so formuliere ich es einmal - des verlässlichen Miteinanders von Land und Kommunen weiter gestärkt wird.
In anderen Ländern - auch die neue bayerische Regelung, Herr Palmen, sieht so aus - gibt es überwiegend vertragliche Regelungen zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Wir wollen das gesetzlich regeln. Ich plädiere dafür, die kommunalen Spitzenverbände durch die Vorlage der Kostenprognose frühzeitig und umfassend über finanzielle Auswirkungen von geplanten Aufgabenübertragungen zu informieren. Ich halte es für ein außerordentlich faires Angebot, wenn die kommunalen Spitzenverbände in einem geregelten Verfahren mit verbindlichen Fristen und damit verlässlich die Möglichkeit haben, zur Kostenprognose Stellung zu nehmen.
chen Dialog müsste man dann versuchen, hinsichtlich des Belastungsausgleiches und des Verteilschlüssels einen Konsens zu erreichen. Das ist das Ziel unserer gesetzlichen Regelungssystematik.
Es wird weiter für Transparenz sorgen, dass bei offenem Ausgang der Konsensgespräche das abweichende Votum der kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzgeber, also Ihnen, meine Damen und Herren, dem Landtag, ungefiltert vorgelegt werden muss. Ich halte es für sehr vernünftig, es so zu regeln, dass diese Konsensgespräche nur Anlass bezogen geführt werden.
Andere Länder haben dafür, wie ich finde, sehr aufwendig, sehr bürokratisch zusätzliche Gremien oder neue Strukturen geschaffen. Auch das wollten wir nicht, weil wir das nicht für den richtigen Weg halten. Ich bin für ein sehr strukturiertes Verfahren und nicht für neue Beratungsgremien, die sich mehr als die Hälfte der Zeit mit Themen befassen, die eigentlich nicht zur Debatte stehen.
Um es kurz zu machen, meine Damen und Herren: Wir setzen in den jetzt anstehenden Beratungen auf einen intensiven und zielgerichteten Beratungsverlauf.
Es muss unser gemeinsames Interesse sein, den Kommunen durch die Verfassungsänderung und durch das Ausführungsgesetz wieder mehr Spielraum für selbstständiges kommunales Handeln zu geben. In diesem Sinne stimme ich dem Gesetzentwurf zu. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich werde Ihnen nicht Ihre bisherige Position vorhalten. Vielmehr sage ich zu den beiden antragstellenden Fraktionen entsprechend dem Bibelspruch, den wir von dieser Stelle schon sehr häufig gehört haben, wonach im Himmel mehr Freude über einen Sünder, der umkehrt, als über 99 Gerechte ist: Willkommen bei dem Versuch, zu einer Lösung in Bezug auf die strikte Konnexität zu kommen!
Trotz der nur noch kurzen Redezeit weise ich darauf hin, dass wir in der Vergangenheit von Ihnen gehört haben, die Selbstverpflichtung wie die in der Verfassung enthaltene Konnexität reichten eigentlich aus. Ich begrüße es ausdrücklich, dass
Allerdings ist aus Sicht der Kommunen nach wie vor anzumerken, dass die von Ihnen gewählte Formulierung für die strikte Konnexität diesem Anspruch schlicht und einfach nicht gerecht wird.
Wenn Sie formulieren, es müsse sich um wesentliche Mehrbelastungen für die Gesamtheit der nordrhein-westfälischen Gemeinden handeln, so sind darin zumindest zwei Pferdefüße versteckt, auf die man in der folgenden Anhörung - ich gehe davon aus, dass eine Anhörung stattfinden wird - sicherlich in starkem Maße wird eingehen müssen. Ich frage mich auch ein ganz kleines bisschen: Was haben die bisherigen Anhörungen bei Ihnen bewirkt? Sie haben keine der Empfehlungen aufgenommen, die wir in deren Verlauf von den Wissenschaftlern und den Praktikern gehört haben;
vielmehr versuchen Sie, einen eigenen Weg zu gehen, der aber hinter dem von Ihnen selbst gestellten Anspruch zurückbleibt.
Eine Formulierung in dem Gesetz besagt, dass dann ein Ausgleich gewährleistet werden muss, wenn eine Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden zu einer Mehrbelastung von 4,5 Millionen € und mehr führt.
Was machen Sie, wenn eine gesetzliche Regelung insbesondere entweder den ländlichen Raum oder den städtischen Raum trifft? Wenn sie den ländlichen Raum mit 10 Millionen € Mehrbelastung trifft, dann ist das keine Mehrbelastung für die Gesamtheit der Gemeinden, sondern nur für den ländlichen Raum. Wenn eine Regelung getroffen wird, die den städtischen Raum mit 20 Millionen € Mehrbelastung trifft, dann ist das keine Regelung, die die Gesamtheit der Gemeinden trifft; vielmehr trifft sie nur den städtischen Raum, wenngleich in wesentlich höherem Maße, als Sie formuliert haben.
Von daher ist das von Ihnen Vorgeschlagene nicht konsequent; deswegen müssen wir die Gelegenheit der Anhörung nutzen, um noch weiter an dem Gesetzentwurf zu arbeiten, so sehr der Herr Minister auch schon heute zustimmt. Ich bin überzeugt davon, Herr Minister - so haben wir unseren Gesetzentwurf auch angelegt -, dass wir für Anregungen offen sind. Allerdings dürfen sie nicht nur reines Wortgeklingel sein; vielmehr müssen
sie das Ziel erreichen, das wir uns gemeinsam gesetzt haben, nämlich für die Gemeinden verlässlicher als bisher zu werden.
Wir haben auch in der Vergangenheit nie behauptet, dass die strikte Konnexität zu einer Geldvermehrung für die Gemeinden führt. Einer ihrer wesentlichen Aspekte, den ich noch einmal nennen will, besteht darin, dass wir uns selbst mehr in die Pflicht nehmen müssen, wenn neue gesetzliche Belastungen für die Gemeinden kommen. Wir können nicht mehr wie in der Vergangenheit auf das schlichte Verfahren verweisen, so wie es zurzeit beim Behindertengleichstellungsgesetz geschieht, so wichtig dieses Gesetz auch ist.
Darin steht schlicht und ergreifend: Mehrbelastungen entstehen bei den Gemeinden. Das mussten sie ohnehin bisher schon machen; also machen sie es auch weiterhin. Es gibt keine Mehrbelastungen. Das ist schlicht falsch; das muss besser werden.
Meine Damen und Herren von der Koalition, auch in der Vergangenheit haben Sie unsere Vorschläge zur Gesetzesfolgenabschätzung abgelehnt, ohne bereit zu sein, darauf einzugehen. Jetzt kommen Sie mit einem Vorschlag; das finde ich gut. Lassen Sie uns in den Beratungen darüber reden.
In Bezug auf den Konsultationsmechanismus werden wir gemeinsam Wege finden müssen - wir sind zumindest dazu bereit -, um unseren ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf und Ihren jetzt eingebrachten Gesetzentwurf so aus den Beratungen hervorgehen lassen, dass es wirklich zu einer Besserstellung für die Gemeinden in unserem Land kommt und wir uns selbst stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Wenn wir das erreichen können, dann sind wir bereit, daran mitzuwirken. Bleiben Sie hinter diesem selbst gesetzten Anspruch zurück, dann werden wir diesen Weg nicht mitgehen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Grundsatz, wonach der bestellt, der bezahlt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; nur galt er bisher in NordrheinWestfalen nicht: Das Land bestellt und die Kom
munen bezahlen. Dieses Gesetz ist ein Schutz der Kommunen vor dem Land, ein Schutz der Städte und Gemeinden vor dieser Landesregierung und ein Schutz der verbliebenen SPDOberbürgermeister und -Bürgermeister vor diesen SPD-Landtagsabgeordneten.
Meine Damen und Herren, dieser Schutz ist notwendig, denn seit vielen Jahren - ich kann mir gut vorstellen, dass Ihnen das nicht gefällt -