Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen kurz vor dem Abschluss eines sehr lange dauernden und für alle Beteiligten sehr fordernden Haushaltsverfahrens. Ich denke, es ist angezeigt, auf einige Kernaussagen zurückzublicken, die ich bei der Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes formuliert habe.

Ich habe damals gesagt: Ein Doppelhaushalt bewährt sich gerade in schwierigen Zeiten. Er ist ein klares Zeichen für den Konsolidierungskurs des Landes. Wir werden - so habe ich damals angekündigt - alle gesellschaftlichen Gruppen angemessen an dieser größten Konsolidierungsmaßnahme des Landes beteiligen. Dies ist geschehen.

Meine Damen und Herren, so schmerzlich die Kürzungen im Einzelnen sind: Wir konsolidieren von einem hohen Niveau. Das ist heute mehrfach am Beispiel der Zuwendungen für die Ersatzschulen gezeigt worden.

Wir werden diesen Haushalt nicht ohne eine bemerkenswerte Kreditaufnahme beschließen können. Auch dies ist deutlich geworden. Ohne Kreditaufnahme geht es in dieser schwierigen Lage nicht.

Wir haben trotz aller Schwierigkeiten die Handlungsfähigkeit der Landesregierung und der sie tragenden Koalition unter Beweis gestellt.

Ich habe damals meine Bemerkungen mit den Sätzen beendet: „Auch hier gilt: Das Bessere ist der Feind des Guten. Änderungen sind willkommen, dürfen die Ausgaben aber nicht erhöhen.“

Dieses Angebot haben die Koalitionsfraktionen angenommen. Es ist in einer sehr fruchtbaren Diskussion gelungen, weitere zukunftsweisende Schritte zu verabreden.

Was die Opposition angeht, so ist dieses Angebot weitgehend unbeachtet geblieben. Wenn ich Revue passieren lasse, was die letzten Wochen an konkreten Vorschlägen gekommen ist, so muss ich sagen: im Wesentlichen Fehlanzeige! Stattdessen hat sich die CDU darauf beschränkt, sozusagen in letzter Minute das Thema Verfassungswidrigkeit auf die Tagesordnung zu bringen. Herr Stahl, der jetzt leider nicht mehr da ist ---

(Helmut Stahl [CDU] spricht mit Abgeordne- ten der SPD-Fraktion.)

- Ich bitte um Nachsicht. Herr Stahl hat sich heute unter Darlegung bemerkenswerter volkswirtschaftlicher Einsichten bemüht - meistens scharf an der Sache vorbei -, diesen Vorwurf zu entkräften.

Meine Damen und Herren, deshalb sage ich hier für die Landesregierung noch einmal ganz klar: Wir gehen davon aus, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes vorliegt. Dies sagen wir in Auswertung aller fachlichen Äußerungen, wie sie Prof. Siekmann in seinem Gutachten einfordert. Hier gibt es keinen Widerspruch.

Wir haben es mit der Gefahr zu tun, dass wir das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes, das uns im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz eigentlich aufgegeben wird, im Jahre 2004 erneut verfehlen; denn das für 2004 erwartete moderate Wirtschaftswachstum liegt nicht so deutlich oberhalb der Beschäftigungsschwelle, dass wir auf dem Arbeitsmarkt mit der nötigen Besserung rechnen können.

Das ist für alle, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben, eine einsichtige Grundlage. Nicht jedes Wirtschaftswachstum löst bereits neue Beschäftigung aus. Man geht heute erfahrungsgemäß davon aus, dass erst ein Wirtschaftswachstum von 2 % spürbare Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt bewirkt. Ein solches Wachstum können wir unseren Berechnungen trotz der Lichtblicke, die Herr Kollege Schartau gestern beschrieben hat, nicht zugrunde legen.

Meine Damen und Herren, außerdem bitte ich insbesondere die CDU, zur Kenntnis zu nehmen, dass nur einer der vier Punkte des von Herrn Stahl so bemerkenswert beschriebenen magischen Vierecks gefährdet zu sein braucht, um die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszulösen. Das hat niemand Geringeres als der niedersächsische Staatsgerichtshof so formuliert, nämlich in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1997, und zwar in einer Situation, als die durchschnittliche Erwerbslosenquote im Bundesgebiet 5,5 % und in Niedersachsen 6,8 % betrug.

Das war seinerzeit ein Unterschied von 1,3 %. Unsere Erwartungen gehen davon aus, dass es derzeit einen Unterschied von 1,2 % gibt. Dann ist es erst recht zulässig, von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes auszugehen.

Zum Zweiten ist auch sicher, dass die von uns beabsichtigte Kreditaufnahme dazu bestimmt und geeignet ist, die Störungslage abzuwenden. Dafür reicht es aus - so sieht es die Verfassungsrechtsprechung vor -, dass dieses Mittel geeignet ist,

den weiteren Abbau von Staatsausgaben zu verhindern.

Ohne die zusätzliche Kreditaufnahme - Frau Kollegin Walsken ist darauf eingegangen - hätten wir die konsumtiven Ausgaben um 1,5 Milliarden € reduzieren müssen. Das bedeutet, dass dann die Gesamtausgaben gegenüber 2003 um 2,2 % zurückgehen würden. Eine solche Haushaltspolitik wäre prozyklisch und ist in keiner Weise zu vertreten - weder wachstumspolitisch noch beschäftigungspolitisch.

Auch dies haben wir insbesondere in der Zweiten Ergänzung ausführlich auf mehreren Seiten dargelegt. Ich erlaube mir dazu den Hinweis, dass die Voraussetzungen für die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in den Gesetzgebungsmaterialien in einer Ausführlichkeit dargelegt sind, wie sie in kaum einem Bundesland erreicht wird.

Zum Dritten ist schon sehr zutreffend davon die Rede gewesen, was wir im Interesse der konjunkturpolitischen Verbesserungen auf der Ebene der Kommunen tun. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen, was insbesondere Frau Walsken gesagt hat: Diese Hilfe, wie sie im Haushaltsplan 2004 und im Haushaltsplan 2005 vorgeschlagen wird, ist nicht nur zulässig - nein, sie ist auch Teil des Auftrags, den uns das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz im § 16 mitgibt. Von daher bin ich sicher, dass auch hier keine rechtlichen Bedenken begründet sind.

Zum Vierten will ich sehr deutlich etwas zur Kreditierung und zur Rückführung im Jahre 2005 sagen. Dies ist keine verdeckte Rücklage - schon deswegen nicht, weil sich erstens der Sachverhalt bei der so genannten Stundung insoweit anders darstellt, als die Mittel tatsächlich aus dem Haushalt abfließen.

Zweitens kommt es durch die Abrechnungen im Jahre 2005 nicht zu Mehreinnahmen. Das ist anders als bei der Auflösung einer Rücklage. Die Abrechnung der gestundeten Beträge führt vielmehr lediglich zu geringeren Ausgaben im Rahmen des Steuerverbundes.

Drittens ist es im Zuge einer antizyklischen Finanzpolitik notwendig, auch die Kommunen in die stabilitätsorientierte Linie einzubeziehen. Ich habe das bereits vorhin dargelegt.

Viertens sage ich ganz klar: Die Folgewirkung der Stundung, die im Jahre 2004 ja ohne Zweifel richtig und zulässig ist, kann im Jahre 2005 nicht allein deshalb unzulässig sein, weil die Abrechnung

der Stundung in dieser Situation für das Land vorteilhaft ist.

Meine Damen und Herren, wir haben dann - auch wieder in letzter Minute - ein Gegenvorschlagskonzept der CDU-Fraktion bekommen. Dazu ist bereits Zutreffendes gesagt worden; mehrere Rednerinnen und Redner haben sich mit den Einzelheiten beschäftigt. Ich will nur noch wenig hinzufügen, weil es sich im Grunde genommen auch kaum lohnt, diesen Gegenvorschlag im Einzelnen zu behandeln.

Dieses Konzept ist in sich erkennbar widersprüchlich. Es kommt außerdem in jeder Hinsicht zu spät. Bei allem Respekt vor den Anstrengungen durch die zügige Haushaltsberatung: Das, was hier auf den Tisch gekommen ist, hätte man bereits zu einem sehr frühen Stadium vorlegen können.

(Beifall von Johannes Remmel [GRÜNE])

Ich wiederhole die Fragen, die schon heute Morgen an Herrn Dr. Rüttgers gestellt worden sind: Wie hält er es mit dem Personal? Ich will das auch für das Protokoll des Landtags festgehalten wissen. Unter den 310.000 Beschäftigten des Landes befinden sich etwa 150.000 Lehrer, 35.000 Justizbedienstete und 46.000 Beschäftigte bei der Polizei. Diese Bereiche will die CDU aussparen. Damit verbleiben 80.000 Menschen.

Dann hat die CDU zwei wichtige Bereiche zum Stellenabbau freigegeben, nämlich die Hochschulen - das werden wir so kommunizieren, Herr Stahl - und die Finanzverwaltung. Da sagt Ihnen der Finanzminister: Hände weg von der Finanzverwaltung; sie tut gute Arbeit und stellt sicher, dass wir auch die Einnahmen bekommen, die diesem Land und dem Staat zustehen.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN - Zuruf von Helmut Diegel [CDU])

Wenn man diese Bereiche abzieht, bleiben summa summarum 20.000 Beschäftigte übrig, Herr Diegel. Damit ist die tatsächliche Grundlage des Rechenwerks von Herrn Dr. Rüttgers schon erschüttert. Ich kann nur hoffen, Herr Diegel, dass Sie an dieser Rechnung nicht beteiligt waren. Ich habe sonst immer den Eindruck, dass Sie die Grundrechenarten beherrschen.

Dann haben Sie uns ein Finanzierungstableau zur Verfügung gestellt. Das macht Eindruck, ist aber nur scheinbar stimmig. Denn es basiert - davon hat der Ministerpräsident schon gesprochen - ganz wesentlich darauf, dass es eine Teilveräußerung des BLB gibt. Dabei haben Sie ja nicht nur, wie der Ministerpräsident dargelegt hat, einige

Schwächen in der Wahrnehmung der Bilanz offenbart, sondern Sie haben, wenn Sie sich auf Schleswig-Holstein beziehen, vor allem einen weiteren Schönheitsfehler bzw. gravierenden Nachteil übersehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Modell in Schleswig-Holstein in einer Eilentscheidung zu beurteilen und hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Einnahmen aus einer solchen Veräußerung im Haushalt als Kredit zu behandeln sind. Zur Erinnerung: Nach dem Liegenschaftsmodell des Landes SchleswigHolstein war vorgesehen, die Landesliegenschaften an die Investitionsbank zu veräußern und zurück zu mieten. Die Investitionsbank sollte den Kauf dann durch Kredit finanzieren.

Wir müssten in Nordrhein-Westfalen als Kaufpreis für den Anteil von 24,9 % mindestens 1,6 Milliarden € erzielen, um nur die Einnahmen auszugleichen, die für den Haushalt 2004/2005 erbracht werden. Wenn man unterstellt, dass diese 1,6 Milliarden € von den öffentlich-rechtlichen Käufern - nur die kommen in Betracht - kreditfinanziert würden, würden die Mittel einer Anstalt des öffentlichen Rechts zufließen, deren Träger andere juristische Personen sind. Das würde ein Cash-out der derzeit an ein Sondervermögen des Landes gezahlten Mieten bedeuten.

Wir hätten insofern eine vergleichbare Situation und müssten die 1,6 Milliarden € als Einnahmen aus Krediten behandeln. Wir hätten nichts gewonnen. Nur der historischen Vollständigkeit halber: Das Land Schleswig-Holstein hat sich damals der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebeugt, und der Ansatz der Einnahmen, die sich aus der Durchführung der Immobilienübertragung ergeben sollten, wurde im Haushalt gestrichen.

Ich hatte bereits im Haushalts- und Finanzausschuss Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass dem Land mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt BLB eine ganz eigenständige juristische Person gegenübersteht. Das führt zu einer Vielzahl steuerlicher, zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragen. All das hat die CDU nicht beleuchtet.

Meine Damen und Herren von der CDU, zu den bemerkenswerten Details im Zusammenhang mit dem Zukunftsprogramm gehört auch, dass Sie im Zukunftsprogramm die LEG für veräußerungswürdig und -bedürftig halten. Das ist insofern bemerkenswert, als die CDU im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag der FDP nach meiner Erinnerung abgelehnt hat. Die

sen Sinneswandel müssten Sie uns bei passender Gelegenheit noch einmal deutlich machen.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vorhin habe ich schon einmal Ihre Vernachlässigung der Wissenschaftspolitik angesprochen. Man kann nicht die vom Land getragenen Institute einfach den Hochschulen zuweisen und damit die Ausgaben für die Institute sparen, sondern man muss den Hochschulen dafür etwas geben. Auch hier haben Sie mit Zitronen gehandelt.

Sie haben auch sonst - das will ich Einzelnen jetzt nicht darlegen - ein klein wenig die Wirklichkeit vernachlässigt. Das gilt ebenso wieder für Herrn Dr. Rüttgers, wenn er einen Rückgang der Investitionen beklagt. Ich will das der Vollständigkeit halber auch hier gesagt haben: Wir hatten im Haushaltsplan 2003 Investitionen in Höhe von 4,89 Milliarden €, im Jahre 2004 in Höhe von 4,9 Milliarden € und im Jahre 2005 Investitionen in Höhe von 5,031 Milliarden € - so viel nur zu dem Verhältnis von Zahlen, das der Oppositionsführer hier an den Tag gelegt hat.

Lassen Sie mich abschließend, was die Rolle von Herrn Dr. Rüttgers angeht, doch noch einmal auf die Steuerpolitik eingehen. Herr Dr. Rüttgers gehört seit Freitag zu einem Kreis von Menschen, die von der Zeitung „Die Welt“, die ja keine sozialdemokratische Publikation ist, zum Kreis der „unguided missiles“ - der ungesteuerten Raketen - gerechnet wird.

(Heiterkeit bei der SPD)

Die "Welt" schreibt am 23. Januar:

„Querdenker hat die Union viele. Horst Seehofer ist so ein Fall. Wenn der CSU-Vize in der Gesundheitspolitik lospoltert, denken viele in der Union an eine ‚unguided missile’, eine ungesteuerte Rakete, von der man nicht weiß, ob sie in eigenen oder gegnerischen Reihen einschlägt. Jürgen Rüttgers darf sich jetzt zu dieser Waffengattung zählen.“

(Eckhard Uhlenberg [CDU]: Lesen Sie wei- ter, weiter!)

Damit ist die Rolle des CDU-Landesvorsitzenden in der Steuerpolitik sehr gut beschreiben.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und GRÜ- NEN)

Die Landesregierung hält es auch hier mit einer sehr pragmatischen, unaufgeregten Herangehensweise. Der Ministerpräsident hat schon unmissverständlich klargelegt: Wir haben zusätzlich zu den Entlastungen, die beschlossen und umge