hier zur Einbringung unseres Steuerungsgesetzes zum Bürokratieabbau und zur Standortoffensive in Nordrhein-Westfalen gehalten habe.
- Diese Rede möchte ich Ihnen heute nicht mehr vortragen, obwohl ich es könnte. Denn all das, was ich damals gesagt habe, ist weiterhin zutreffend und könnte insofern hier wiederholt werden. Ob alle damaligen Debattenredner ihre Reden nach der Vorlage dieses Gesetzentwurfes auch wiederholen könnten, möchte ich allerdings bezweifeln.
Wir haben in diesem Zusammenhang damals drei Punkte im FDP-Gesetzentwurf herausgestellt. Das waren die Begriffe Beweislastumkehr, Befristung und Verfallsdatum. Das waren die Instrumente, mit denen wir gegen den unerträglichen Gesetzesdschungel vorgehen wollten. Diese Begriffe finden sich im vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung wieder. Und da sie damals richtig waren, sind sie auch noch heute zutreffend. Deswegen halten wir den Ansatz dieses vorgelegten Gesetzentwurfs für richtig und werden ihn unterstützen.
Es wäre natürlich schöner gewesen, wir hätten damit schon 2001 angefangen. Die Möglichkeit hat es gegeben. Allerdings ist sie von Ihnen nicht genutzt worden.
Es ist dargestellt worden, welche Belastung die Regelungsdichte, die wir haben, für Wirtschaft, Bürger und auch Verwaltung bedeutet. Deswegen werden wir uns der Aufgabe nicht entziehen können, zu wirksamen Maßnahmen zum Regulierungsabbau zu kommen.
Die Ankündigung mit der Angabe von Vorgabezahlen, die unterschiedlich bewertet worden sind, haben wir jetzt in vielfältigster Form gehört. Aber die Ankündigung als solches löst das Problem natürlich noch nicht. Es wird ganz entscheidend darauf ankommen, welche Taten folgen.
Es ist die Notwendigkeit angesprochen worden, den bisher bestehenden Gesetzesbestand mit dem Ziel zu durchforsten, unnötige und veraltete Regelungen abzuschaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält einige Beispiele, bei denen man deutlich sagen kann: Über diese Gesetze ist die Zeit einfach hinweggegangen.
Wir werden aber nicht nur den Bestand an Gesetzen kritisch überprüfen müssen, sondern uns auch mit der Frage auseinander setzen müssen, was wir denn mit neuen Gesetzen machen. Heute
war zufällig die "Zeitschrift für Gesetzgebung" im Umlauf, die als Sonderheft "Anforderungen an ein modernes Gesetz" aufführt. Wir sollten bei den Gesetzen, die wir beraten, diese Fragen, die dort aufgelistet sind, viel stärker beachten. Wir sollten viel stärker die Möglichkeiten der Gesetzesfolgenabschätzung nutzen, um zu richtigen, vernünftigen und zielgerichteten Gesetzen zu kommen.
In diesem Sinne wird meine Fraktion im Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform und in den sonstigen beteiligten Ausschüssen eine offensive Diskussion führen, und zwar mit der Bereitschaft, den angegebenen Zielvorstellungen der Landesregierung Geltung zu schaffen, nämlich unnötige Regelungen abzubauen und eine wirksame Deregulierung herbeizuführen.
Ich hoffe, dass dieses Vorhaben mehr Erfolg haben wird als die bisherigen Ankündigungen. Es ist einfach nötig und dringend erforderlich. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Brendel. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt last but not least Frau Düker das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion unterstützt Bürokratieabbau und die Verringerung von Überregulierung. Auch für uns hat das einen hohen Stellenwert. Daher können wir den Kabinettsbeschluss nur ausdrücklich begrüßen.
Die Landesregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt, bis Ende des Jahres 2004 tatsächlich den gesamten Bestand des Landesrechts zu überprüfen und nach dem Raster Beweislastumkehr, zu Entscheidungen zu kommen, ob etwas aufgehoben, ob es befristet wird, wie und wann Verfallsdaten eingestellt werden. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Wir wünschen gutes Gelingen und unterstützen das.
Zum Inhalt des Gesetzes hat Minister Dr. Behrens das Notwendige gesagt. Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf haben wir einen konsequenten weiteren Schritt in Sachen Bürokratieabbau durch die Landesregierung vorliegen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die besonderen Umstände, die Ausnahmen, die von der sinnvollen Befristung gemacht werden müssen. Das müssen wir hier klar zugestehen.
Wir warten mit Spannung auf die zwei folgenden Gesetze. Die erste Etappe werden wir positiv begleiten.
Ich glaube aber, dass wir bei aller Gesetzes- und Bürokratieabbaueuphorie immer auch genau hinsehen müssen. Ganz besonders aufmerksam müssen wir da sein, wo der Staat durch Gesetze auch wichtige Schutzfunktionen erfüllt, beispielsweise beim Verbraucherschutz und auch beim Umweltschutz.
Da kann man nicht per se sagen, ein Gesetz stelle eine Überregulierung dar. Meine Fraktion plädiert deshalb nicht für eine pauschale FDPorientierte Alles-Streich-Liste, sondern für eine Einzelfallprüfung, wie sie die Landesregierung jetzt vorlegt. Auch bundes- oder europarechtliche Vorgaben, die auf Landesebene umgesetzt werden, kann man nicht einfach nach eigenem Gutdünken befristen.
Ich halte das Instrument für richtig. In Fällen bestehender Überregulierung und unnötiger Bürokratie sollte kritisch hingeschaut und diese abgebaut werden.
Ich finde es spannend, wenn wir in die dritte Phase kommen, wenn wir uns die Gesetze aus den Jahren 1986 bis 2004 vor Augen führen, ob wir dann den politischen Mut haben, ernsthafte Fragezeichen zu setzen, weil unter Umständen dieselben Leute, die diese Gesetze aufgeschrieben haben, diese dann wieder infrage stellen müssen. Es ist ganz spannend sein zu sehen, ob uns da an der einen oder anderen Stelle nicht der Mut verlässt.
Ich wünsche uns diesen Mut, ehrlich zu sein. Ich wünsche uns und besonders der FDP - Herr Brendel, Sie haben auf Ihre Rede damals hingewiesen -, dass wir vielleicht auch den Anspruch an uns selber stellen. Sie von der FDP haben in dieser Legislaturperiode weit über 15 eigene Gesetze eingebracht. Ob die alle unter dem Raster Beweislastumkehr, Aufhebung und Befristung in ihrer eigenen Fraktion durchgerastert sind, möchte ich dahin gestellt sein lassen. Der Anspruch geht immer auch an uns selber, wenn es darum geht, was wir hier produzieren und unternehmen, und zwar gerade auch an die Opposition, die hier auch einige Gesetzentwürfe vorgelegt hat, die meiner Meinung nach durch das Raster der Landesregierung eindeutig durchfallen.
Wie gesagt, ich wünsche uns gute Beratungen. Ich freue mich auf die nächsten beiden Etappen, die wir in diesem Jahr vor uns haben, und hoffe, dass wir damit einen guten Schritt in Richtung Bürokratieabbau in unserem Land unternehmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Entgegen der in der Tagesordnung angegebenen Überweisungsempfehlung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4868 an den Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform - federführend - sowie an alle Fachausschüsse zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so angenommen.
10 Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Regelungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/4909, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4580 unverändert anzunehmen. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so geschehen und der Gesetzentwurf Drucksache 13/4580 in zweiter Lesung verabschiedet.
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung.
schuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig angenommen.
12 Verfassungsgerichtliches Verfahren zum Gesetz des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des schleswigholsteinischen Abgeordnetengesetzes und zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des SchleswigHolsteinischen Landtages
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 13/4859 abstimmen lasse, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.
13/2452 - AIVV 13/3428 - VA 13/3578 - AKo 13/3623 - RA 13/3687 (EA) - RA 13/4748 (EA) - RA 13/3625 - AGS 13/4416 - AStW 13/4486 - AGS 13/4562 - AWMT
Die Übersicht 34 enthält insgesamt acht Anträge, die vom Plenum nach § 88 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Enthalten sind darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die in den