dieser Paragraph - deswegen setze ich mich damit auseinander - die Haftungsregelungen des BGB. Es handelt sich letztendlich - Kollege Rasche hat es schon ausgeführt - um einen klassischen Haftungsausschluss, der einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
Spätestens seit der Umwandlung der Bahn in ein Bundesunternehmen in privater Rechtsform im Jahre 1984 ist dieses Sonderrecht nicht mehr gerechtfertigt, das heißt, dieser § 17 muss abgeschafft werden.
Wenn wir ihn abschaffen, müssen wir überlegen, ob es dann zu einer Änderung der generellen Schadensersatzregelungen kommen muss. Denn eine solche Haftung bedeutet aus Sicht der Bahn eine Belastung, und die wiederum kann zu Änderungen im Preisgefüge führen. Auch das müssen wir beachten, denn Schadensersatz wird immer in die Preisgestaltung einkalkuliert. Deshalb ist es wichtig, dass wir einen entsprechenden Rahmen für eine Haftungsbegrenzung finden.
In dem derzeitigen System ist kein Anreiz geboten, Verspätungen effektiv entgegenzuwirken, weil es keine zivilrechtlichen Sanktionen gibt. Es ist jetzt also an der Zeit, das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen neu zu definieren. Eine gelungene Bahnreform muss als Ergebnis auch vorweisen können, dass sich die Fahrgäste rechtlicher Instrumentarien bedienen können, die in allen anderen Rechtsgebieten heute mittlerweile selbstverständlich sind.
In diesem Zusammenhang ist für mich unverständlich, dass sich die rot-grüne Bundesregierung mit der Kundencharta Fernverkehr zufrieden gibt. Sie konnten es in der Presse nachlesen. Verbraucherministerin Künast verstieg sich sogar in die Äußerung, dass mit dieser Kundencharta ein wichtiges Vorhaben aus dem Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung umgesetzt sei. Erstaunlich. Jetzt kommt noch ein weiterer Satz der Verbraucherministerin: Gesetzliche Regelungen erscheinen deshalb nicht notwendig.
Damit, meine Damen und Herren, sehen wir, dass von dieser Seite kaum Hilfe für die Bahnkunden zu erwarten ist, insbesondere nicht für die Pendler im Nahverkehr.
Hier schließt sich auch der Kreis zu dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion. Es ist klar: Die Grünen in Berlin wollen keine gesetzliche Änderung. Das bedeutet letztendlich Anweisung von Berlin an die Grünen in Düsseldorf: Das kommt nicht infrage. Wir erleben das immer wieder. Wir haben es gestern bei einigen Punkten auch erlebt. Die SPD schließt sich diesen Forderungen wie
Das ist eine Politik - lassen Sie mich das deutlich sagen - zum Nachteil der Bahnkunden bei uns im Lande. Das müssen Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, selbst beantworten.
Ich will an dieser Stelle die Bemühungen der Bahn anerkennen. Sie will natürlich die Kundenbeschwerden drosseln. Im Moment ist sie auch pünktlicher geworden, aber im Moment haben wir keinen Herbst. Eines ist klar: Der letzte Herbst steckt uns allen noch in den Knochen.
Wir kennen die großen Verspätungen der Bahn; die brauche ich im Einzelnen nicht aufzuführen. Sie wissen - die Verbraucherzentrale hat uns alle entsprechend informiert -: Der Anteil der Beschwerden allein im November letzten Jahres ist um über 90 % gestiegen. Die Einzelheiten können wir uns ersparen; wir kennen sie alle.
Meine Damen und Herren, Bahnkunden - lassen Sie mich das abschließend feststellen -, ob nun im Fernverkehr oder Nahverkehr, zahlen gutes Geld und entsprechende Fahrpreise für die Beförderung mit der Bahn. Darüber, so meine ich, sollte sich auch der Anspruch erfüllen, pünktlich und sicher am Fahrziel anzukommen. Wenn das nicht der Fall ist, wie wir immer wieder feststellen müssen, dürfen zivilrechtlich einklagbare Gewährleistungsansprüche nicht mehr weiter ausgeschlossen bleiben. Das heißt: Wir können nicht von der Kulanz der Bundesbahn abhängig sein. Es muss Rechtssicherheit für die Bahnkunden garantiert werden.
Die Preisgestaltung - das habe ich schon ausgeführt - müssen wir im Auge behalten. Da brauchen wir eine entsprechende Ausgestaltung des Haftungssystems.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Schaffen wir ein bürgerfreundliches, ein wirtschaftliches Verkehrssystem, zeigen wir uns als Anwalt der Menschen bei uns im Lande. Insofern unterstützen wir den Antrag der FDP-Fraktion. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rasche, es wundert mich schon ein bisschen: Sie kritisieren unseren Entschließungsantrag, er enthalte nicht alles, was Sie sich vorstellen. Darauf muss ich kurz antworten: Das, was auf gutem Wege ist, braucht man nicht mehr zu beantragen. Die Bundesratsinitiative zur Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung ist angekündigt. Das Verbraucherschutzministerium hat mit dem Gutachten hervorragende Vorarbeit geleistet. Das tut unserer Debatte ganz gut, und man konnte dies den bisherigen Beiträgen auch entnehmen.
In der Sache sind wir nicht so weit voneinander entfernt, geht es uns doch darum, Recht, das vom Ansatz her aus dem vorletzten Jahrhundert stammt, zu ändern, was Kunden- und Fahrgastrechte angeht. Es gibt allerdings ein paar andere Differenzen, auf die ich gleich noch eingehen werde.
Dass die Qualitätsverbesserung im öffentlichen Verkehr und die Sicherung der Qualitätsstandards - insbesondere im Schienenpersonennahverkehr - ein ganz zentrales Anliegen der rot-grünen Koalition ist, ist, glaube ich, unbestritten. Dass wir eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt haben, die sich im bundesweiten Vergleich wirklich sehen lassen können, kann man hier auch ganz selbstbewusst behaupten.
Aus dem riesigen Katalog erwähne ich einige Maßnahmen. Das beginnt mit der Einführung des integralen Taktfahrplans und geht weiter mit dem Grundstandard, den wir flächendeckend umgesetzt haben, nämlich Stundentakt im Schienenpersonennahverkehr als Mindestangebot. Auch das kann sich sehen lassen. Das Fahrplanangebot wurde im letzten Jahr um über 30 % ausgeweitet.
Nicht zuletzt ist ein Teil dieser Maßnahmen die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Nahverkehr. Auch sie hat massiv dazu beigetragen, dass Kundenbeschwerden bei der Bahn stärker durchdringen und von den manchmal doch sehr kurz angebundenen Kundenberatern der Bahn besser bearbeitet werden.
Trotz dieser vielen Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, ist die Qualitätsverbesserung hin und wieder von herben Rückschlägen begleitet. Sie alle haben den Herbst 2003 und das seinerzeitige Verspätungschaos erwähnt. Das ist aber nicht als Einziges zu kritisieren. Auch die nicht nachfragegerechte Zugausstattung auf manchen Linien, zu
Verspätungen und Qualitätsmängel sind im komplexen System des Verkehrs nie ganz auszuschalten. Aber nicht hinnehmbar - das werden und müssen wir ändern - ist, dass Kunden als Bittsteller auftreten, wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Wir werden den Haftungsausschluss, der heute immer noch nach der Eisenahnverkehrsordnung besteht, mit einer Bundesratsinitiative ändern. Das, glaube ich, ist Konsens. Ich würde mich freuen, wenn sich alle Beteiligten, die sich dafür heute eingesetzt haben, in ihren Gremien, Fraktionen und Parteien dafür werben, diese Initiative zu unterstützen.
An einer Stelle gibt es eine ganz deutliche Differenz. Etwas verwundert bin ich über die FDPAnträge und darüber, wie schlicht Sie sich die Welt malen. Sie tun in Ihrem Antrag so, als gebe es zwischen dem Fernverkehr und der Kundenbeziehung im Nahverkehr keinen Unterschied, als könnte man das mit einem Federstrich und einer kleinen Gesetzesänderung alles lösen. Das ist bei weitem nicht so. Im Fernverkehr gibt es eben eine direkte Kunden-Unternehmens-Beziehung zwischen DB AG - in den meisten Fällen - und dem Kunden. Im Nahverkehr haben wir die mittelbare Kundenbeziehung. Zwischengeschaltet ist ein Verkehrsverbund, ein Aufgabenträger, der letztlich die Qualitätssicherung bei der Auftragsvergabe und der Auftragswahrnehmung übernimmt und dafür sorgen muss, dass die Qualität stimmt.
In der Zukunft verstärkt genutzt werden sollen die Instrumente, mit denen Bestellerentgelte einbehalten werden können. Es geht aber wahrscheinlich nicht so, wie Sie sich das vorstellen, dass man nämlich mit dem Nahverkehrsticket oder gar mit der Monatskarte an das Unternehmen herantritt, wenn ein Zug Verspätung hat.
Es gibt also noch reichlich Details bei der Umsetzung zu diskutieren. Im Ziel, die Eisenbahnverkehrsordnung zu ändern, sind wir weitgehend einig. Da brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung dessen, was nachher an gesetzlicher Regelung kommt, gibt es bei Nahverkehrsfragen eine ganze Reihe von Details, die zu klären sind.
Ein wichtiges Anliegen will ich noch erwähnen: Es geht um die Schlichtungsstelle Mobilität, mit der wir im Nahverkehrsbereich sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Die sollten wir in NRW als dem bevölkerungsreichsten Bundesland ansiedeln und alles tun, damit sie möglichst nach NordrheinWestfalen kommt. Sie hat uns geholfen, die Kun
Ich hoffe, dass wir auch im Fernverkehrsbereich und insgesamt bei Mobilitätsdienstleistungen eine solche Schlichtungsstelle Mobilität nach Nordrhein-Westfalen bekommen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Eichenseher. - Für die Landesregierung hat zunächst Herr Minister Dr. Horstmann das Wort, anschließend Frau Ministerin Höhn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mir die Redezeit gerne mit Frau Kollegin Höhn teilen, weil es auch um einen wesentlichen Teil Verbraucherrechte geht. Das ist wohl allen klar.
Lassen Sie mich aus verkehrspolitischer Sicht am Anfang ein paar Dinge sagen und Sie ein Stück weit über die Aktivitäten informieren, die die Landesregierung zurzeit vorbereitet und ergreift:
Es ist klar: Qualität und nicht Börsengang ist das bahnpolitische Thema des Jahres 2004. Dazu haben wir hier eine Menge beigetragen. Es war, so denke ich, richtig, dass die Landesregierung und der Landtag im letzten Herbst so energisch auf die Pünktlichkeitsmisere, auf die Pünktlichkeitskatastrophe bei der Bahn reagiert und sich das Thema Qualität so systematisch, energisch und entschlossen vorgenommen haben.
Ich kann Ihnen nicht sagen: Im Herbst des Jahres 2004 wird alles anders; dann ist alles in Ordnung. Ich glaube, dass die Verkehrspolitiker, die hier den größten Teil des Auditoriums ausmachen, im Verkehrsausschuss den gleichen Eindruck gewonnen haben wie ich: Die Bahn hat einiges eingeleitet. Sie hat auch einräumen müssen, dass sie noch nicht perfekt sein wird. Dies haben wir kritisiert. Ich habe aber zumindest das Gefühl mitgenommen, dass endlich eine Form systematischen Arbeitens an einer Lösung der Probleme angefangen hat.
Das alles reicht uns nicht aus. Die Bahn weiß aufgrund der Dichte der Gespräche und Kontakte sowie der Forderungen, die wir an sie richten, ganz genau, was wir von ihr zusätzlich erwarten. Sie weiß auch, dass wir nicht mit Vertrauen an die Sache herangehen, sondern nach dem Grundsatz: Kontrolle ist besser. Ferner weiß sie, dass wir danach trachten, unsere Position im Verhältnis zur Bahn zu stärken und auszubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube sagen zu können, dass wir auf unserer Seite viel erreicht haben. Die Aufstellung der Kundeninteressen im NRW-Nahverkehr ist wesentlich verbessert worden. Dazu hat die erfolgreiche Gründung der "Agentur Nahverkehr NRW" beigetragen, die auch in der Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages gezeigt hat, wie selbstbewusst sie die Interessen der Kunden im nordrhein-westfälischen Nahverkehr wahrzunehmen weiß. Ich finde dies eine ausgesprochen schnelle und nachhaltige Bestätigung der Richtigkeit der Entscheidung, zu einer solchen Bündelung der Nachfragemacht im NRW-Nahverkehr zu kommen.
Es ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig. Die Stärkung der Kundenrechte gehört in diesen Gesamtrahmen. Um es kurz zu sagen: Die Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Kundenrechte bei der Bahn ergreifen - selbstverständlich nicht nur bei der Deutschen Bahn AG, sondern bei jeglichen Bahnunternehmen, Herr Kollege Rasche.
Wir werden dies aber nicht in der von Ihnen vorgeschlagenen Form tun können. Eine einfache Gleichstellung der Bahnleistungen mit anderen Lieferungen und Leistungen, bei denen ganz normale BGB-Rechte gelten, kommt unseres Erachtens nämlich nur für einen Teil der Verkehrsleistungen in Betracht, und zwar insbesondere für den Fernverkehr.
Diejenigen, die darauf hinweisen, dass man beim Nahverkehr genauer hinschauen und etwas andere Lösungen implementieren muss, haben Recht. So ist beispielsweise dem Nahverkehrskunden oftmals nicht damit geholfen, die 2,30 € für seine Fahrkarte wiederzubekommen, wenn er einen Anschluss verpasst hat. In vielen solcher Fälle besteht die angemessene Leistung darin, den Kunden für den verspäteten Anschluss zu entschädigen - und nicht etwa für die Fahrt im Nahverkehr, die er vergeblich getätigt hat.
Insofern werden wir beim Nahverkehr vermutlich so muss ich mich ausdrücken - nicht zu einer Übertragung der BGB-Regelungen kommen, sondern eher zu einer Novellierung des § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Eine entsprechende Änderung ist in Vorbereitung. Wir sind schon sehr weit dabei gekommen, eine solche Initiative konkret gesetzestechnisch zu formulieren. Dies wird sicherlich in den nächsten Wochen passieren.
Ich möchte noch etwas zum Nahverkehr sagen, weil er uns natürlich besonders interessiert. Dort müssen wir ebenfalls berücksichtigen, dass sich
nicht nur der Kunde auf der Nachfragerseite befindet; auch die Zweckverbände als Auftraggeber des öffentlichen Personennahverkehrs stehen auf der Kundenseite. Wir müssen uns daher mit der Frage beschäftigen, ob und wie wir die Rechtsposition der Aufgabenträger in diesem Markt stärken können.
Das wollen wir auch tun. Man hat meines Erachtens nämlich an sehr vielen Detailpunkten der Debatte vom letzten Herbst erkennen können, dass es dort Regelungsbedarf gibt, beispielsweise in Bezug auf folgende Fragen: Reichen die Qualitätsvereinbarungen in den Verkehrsverträgen aus? Treffen die heutigen Verkehrsverträge hinreichende Bestimmungen über die Qualität der Verkehrsleistung, die die Verkehrsunternehmen erbringen müssen? Fixieren sie damit den Rückforderungsanspruch von öffentlichen Geldern im Verhältnis gegenüber dem Bahnunternehmen, das die Leistung erbringt, qualitätsmäßig auch so, dass man ihn im Zweifel durchsetzen kann?
Dies ist übrigens nicht nur eine Angelegenheit des einzelnen Auftraggebers. Vielmehr geht es hier auch um das Land. So hat der Landesgesetzgeber zwar ein Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erlassen; dieses enthält derzeit aber keine Bestimmung darüber, welche Qualitätsstandards in das Leistungsgeschehen einzubringen und welche Pönalen möglicherweise vorzusehen sind.
Die Landesregierung beschäftigt sich also mit der Frage, ob die Aufgabenträger auch durch eine entsprechende rechtliche Ermächtigung in ihrer Rolle gegenüber dem Verkehrsunternehmen gestärkt werden müssen.
Ich möchte noch ein Detail hinzufügen. Uns allen war ein Umstand ein Dorn im Auge, der uns im Zusammenhang mit der Anbindung des Flughafens Köln/Bonn eben schon beschäftigt hat, nämlich die Tatsache, dass man es bei der Bahn immer mit verschiedenen Unternehmen zu tun hat. Natürlich steht in Bezug auf die Qualität auch das Infrastrukturunternehmen in einer wesentlichen Verantwortung. Es kann doch nicht sein, dass sich die DB Regio abermals darauf hinausredet, dass die DB Netz bestimmte Langsamfahrstellen nicht beseitigt oder dass die DB Station & Service bestimmte Knotenpunkte und Stationen nicht entsprechend ausgebaut habe.
Es geht also auch um die Frage, wie wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Aufgabenträger unmittelbare Vertragsbeziehungen mit dem Infrastrukturunternehmen eingehen können.