Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Es geht also auch um die Frage, wie wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Aufgabenträger unmittelbare Vertragsbeziehungen mit dem Infrastrukturunternehmen eingehen können.

Sie sehen, dass wir hier noch ein weites Feld vor uns haben. Ich bedanke mich sehr dafür, dass dieses Haus die Qualitätsverbesserung im Nahverkehr mit so großem Interesse beobachtet und vorantreibt. Ich darf Ihnen versichern, dass Sie die Landesregierung als entschlossenen Partner an Ihrer Seite haben.

Meine Damen und Herren, wir in NordrheinWestfalen finanzieren in einem solchen Ausmaß die Umsätze der Deutschen Bahn - und auch ihre Gewinne, wenn sie denn welche macht -, dass wir beanspruchen dürfen, eine Verkehrsleistung angeboten zu bekommen, die wir in der politischen Verantwortung gegenüber unseren Fahrgästen in Nordrhein-Westfalen rechtfertigen können.

Ich sage Ihnen zu, dass wir in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 weitere energische Schritte zur Qualitätsverbesserung im Nahverkehr gehen werden. Dies würde ich gerne in guter Zusammenarbeit mit dem Parlament tun. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Als Nächstes hat für die Landesregierung Frau Ministerin Höhn das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die heutige Debatte. Sie wissen, dass ich seit dem Jahre 2000 für den Verbraucherschutz auch im wirtschaftlichen Teil zuständig bin. Deshalb haben wir uns als Verbraucherschutzministerium diesen Bereich sehr genau angesehen, übrigens lange bevor im letzten Herbst das Laub so massiv auf den Schienen lag wie im letzten Jahr, was aber in jedem Herbst passieren kann.

Wir hatten im Juni letzten Jahres einen Kongress unter dem Motto: "König Kunde bei Bahn und Bus? Verbraucherrechte im Öffentlichen Personenverkehr". Wir haben uns gemeinsam mit den Fachleuten überlegt, was wir tun können, um die Fahrgastrechte zu stärken. Sie wissen, dass wir hierfür bei der Forschungsstelle Reiserecht der Universität Bielefeld ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Wir haben Prof. Staudinger gebeten, Überlegungen dazu anzustellen und die Anregungen dieses Kongresses zusammenzufassen.

Dieses Gutachten liegt Ihnen vor, und das Ministerium hat die Prüfungen hierzu abgeschlossen. Der Hauptvorschlag in diesem Gutachten ist identisch mit dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern,

nämlich § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung zu streichen.

Sie haben gesagt, dass die Eisenbahnverkehrsordnung auf die 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts zurückgeht. Eigentlich geht diese Eisenbahnverkehrsordnung sogar auf das preußische Recht vom vorletzten Jahrhundert zurück. Diese Verordnung ist also schon über 100 Jahre alt und somit nicht mehr Stand eines modernen Verbraucherschutzrechtes. Wir wollen, dass für eine Dienstleistung, die im Verkehrsbereich auf der Schiene, erbracht wird, das BGB gilt. So, wie bei jeder anderen Dienstleistung, die man in Auftrag gibt, muss es dann, wenn die Leistung nicht erbracht worden ist, ein Recht auf Schadensersatz geben. Das ist die Quintessenz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind allerdings bereit, unbürokratische Lösungen zu machen. Es kann nicht sein, dass die Bahn bei jeder Verspätung mit jedem einzelnen Kunden aushandelt, welche Entschädigung es gibt, sondern es muss Pauschalen geben. Wir wissen, dass in den Niederlanden ein guter Weg gewählt worden ist. Natürlich muss man prüfen, ob man ihn in Anbetracht dessen, dass Deutschland größer ist, vollständig auf Deutschland übertragen kann. Aber immerhin gibt es einen bestimmten Rahmen. Wir stellen ja auch fest, dass die EU dieses Thema angeht. Insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr hat sie einen Entwurf vorgelegt, wie das aussehen könnte.

Die Kundencharta Fernverkehr ist ein erster Schritt, der aus unserer Sicht allerdings nicht ausreichend ist. Wir glauben auch nicht, dass dieser Schritt Beschwerden wie im letzten Herbst ausschließt. Nichtsdestotrotz ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen.

Ich habe mich in dieser Woche mit Herrn Mehdorn sehr lange über dieses Thema unterhalten, und er hat gemerkt, dass wir ihm im Nacken sitzen; auch der NRW-Landtag sitzt ihm im Nacken. Er weiß also, was ihm blüht, wenn es wieder zu solchen Beschwerden wie im letzten Jahr kommt. Wir haben auch gesagt, dass wir unsere Initiative vorantreiben.

Herr Horstmann hat bereits gesagt, dass wir in der Tat auch die Situation im Nahverkehr und nicht nur im Fernverkehr lösen müssen. Die Regelung des Nahverkehrs ist komplizierter. Die Leute verstehen es nicht, wenn man zwar für den Fernverkehr, aber nicht für den Nahverkehr eine gute Lösung hat. Daran arbeiten die beiden Ministerien sehr intensiv.

Wir werden als NRW-Initiative eine gute Lösung in den Bundesrat einbringen und um die Zustimmung der anderen Länder kämpfen. Hier müssen Sie uns unterstützen. Ich bitte insbesondere die CDU, dass sie dort ebenfalls initiativ wird und damit für mehr Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgt.

Zum Abschluss möchte ich - ich glaube, ich verrate nichts, was ich nicht verraten darf - noch Folgendes sagen: Herr Mehdorn hat angekündigt, dass er gerne im Landtag seine Strategie darstellen möchte, wie Sie das erbeten haben, um ein Desaster wie im letzten Herbst zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam etwas für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Bahnverkehr tun können. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich schließe die Beratung, da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, und komme zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 13/5333 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 13/5369 an den Verkehrausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

5 Gesetz zur Verbesserung der Integration in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 13/3014

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Migrationsangelegenheiten Drucksache 13/5223

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Altenkamp das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überra

schen: Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der CDU ab. Ich will fünf Punkte nennen, aus welchen Gründen wir das tun.

Erstens. Der wichtigste Grund ist der Stand der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz. Diesen Punkt kann man im Zusammenhang mit dieser Diskussion nicht ausblenden. Alle an den bisherigen Einigungsgesprächen Beteiligten sagen, dass einer der wichtigsten Streitpunkte die Finanzierung der Integrationsleistungen ist. Das ist auch nicht verwunderlich, denn es handelt sich dabei um nicht unerkleckliche Summen, die jeweils von den unterschiedlichen Ebenen aufgebracht werden müssen.

Mit einer Festlegung durch ein Integrationsgesetz - so jedenfalls alle Fachleute, mit denen wir gesprochen haben - zu solch einem frühen Zeitpunkt ohne ein verabschiedetes Zuwanderungsgesetz seitens eines Bundeslandes schwächt man die Position Nordrhein-Westfalens. Das ist eine Diskussion, die wir im Hause schon mehrfach geführt haben. Auch viele Landespolitiker, die an der Diskussion beteiligt sind, sagen: Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir eine solche Festlegung durch ein Bundesland nicht. Wir sind noch in der Diskussion darüber, wer wie welche Teile der Integrationsleistung aufbringen muss und wie das zwischen den Ebenen finanziert werden soll. - Das ist ein ganz wichtiger Grund, warum man zum jetzigen Zeitpunkt ein Integrationsgesetz, wie Sie es vorschlagen, nicht verabschieden sollte.

Zweitens. Sie legen in Ihrem Gesetzentwurf die Standards für die Integrationskurse für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Auch das ist eine Diskussion, die man nicht losgelöst von der Bundesebene führen sollte. Warum nicht? - Es herrscht bundesweit Einigkeit, dass die Inhalte der Integrationskurse bundesweit den gleichen Standard haben sollten.

Warum ist das so? Wenn es z. B. um die Überführung von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt gehen soll, macht es Sinn, dabei auf gleiche Standards zu kommen. Niemand kann sagen, ob ein Mensch mit Migrationshintergrund, ein Zuwanderer, tatsächlich in dem Bundesland die Arbeit aufnehmen wird, in dem er den Integrationskurs gemacht hat. Die Arbeitsmarktsituation in unseren Bundesländern ist ganz unterschiedlich. Die Ausbildungssituation der Menschen, die in die Bundesrepublik zuwandern, ist auch ganz unterschiedlich - ebenso auch der Sprachstand. Vor diesem Hintergrund muss man feststellen, dass es um einheitliche Standards gehen muss, um zu einer gleichen Situation zu kommen.

Dazu kommt aber noch, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf festlegen wollen, dass die Kosten dieser Integrationskurse vom Land und vom jeweiligen Zuwanderer getragen werden sollen. Im Grunde kann man dagegen nichts haben. - Der Punkt ist: Warum machen wir das - ich verweise auf den ersten Punkt - zu einem so frühen Zeitpunkt, zu dem uns nicht klar ist, wer die Integrationskurse anteilig wie mitfinanziert?

Niemand von uns in der SPD-Fraktion hat etwas dagegen, dass sich die Zuwanderer finanziell an diesen Integrationskursen beteiligen. Aber ich halte es zu diesem Zeitpunkt für ziemlich schwierig, den Bund in diesen Fragen nicht zu beteiligen.

Dann kommt noch hinzu, dass Sie auch die Betreuungskosten bei eventueller Kinderbetreuung vom Land übernommen wissen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Diese Forderung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht teilen, weil man sich auch über Qualität, Inhalt und Standards unterhalten müsste, und zwar auch mit den Kommunen, die - das ist ein anderer Punkt in Ihrem Entwurf - die Integrationskurse über die Volkshochschulen durchführen sollen.

Vor diesem Hintergrund kann ich nur feststellen: Insbesondere wegen der Finanzierung zwischen den Ebenen, aber auch wegen der Inhalte und Standards dieser Integrationskurse kommt Ihr Gesetzentwurf einfach zur Unzeit.

Herr Kollege Kufen hatte sich in einer der letzten Sitzungen etwas säuerlich darüber geäußert, dass ich das Gesetz immer ein "Integrationsberichtsgesetz" genannt habe.

(Thomas Kufen [CDU]: Och!)

Er meinte: "So viele Seiten, wie Sie immer sagen, sind es gar nicht." Ich habe heute noch einmal nachgesehen: Auf immerhin fünf von 15 Seiten beschäftigen Sie sich intensiv damit, wie der Integrationsbericht aussehen soll, den Sie mit diesem Gesetzentwurf fordern.

Wir werden den Gesetzentwurf auch deshalb ablehnen, weil Sie den Integrationsbeauftragten damit zum Integrationsberichtsbeauftragten degradieren. Sie wollen eine umfängliche Situationsbeschreibung haben, z. B. der Akzeptanz von Integrationskursen. Der geneigte Leser fragt sich: Wie anders als quantitativ kann man die Akzeptanz, die einen qualitativen Hintergrund hat, tatsächlich messen?

Andere Punkte sind: Jugendpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Stadtentwicklung. Bei der Stadtentwicklung

beispielsweise sagen Sie, dass es vor allem darum gehe, die Ballung von ethnischen Minderheiten darzustellen und mit geeigneten Maßnahmen der Wohnungsmarktpolitik zu reagieren. - Ich habe den Eindruck - Sie, Herr Kufen, und ich sind bei einem Kongress des Verbandes der Wohnungswirtschaft gewesen -, dass die Wohnungsbaugesellschaften qualitativ bei diesem Punkt wesentlich weiter sind, als Sie in Ihrem Gesetzentwurf unterstellen. Die Gesellschaften führen durchaus schon die Diskussion, ob die Ballung ich benutze diesen Begriff in einem nicht unbedingt negativ besetzten Sinne - von ethnischen Minderheiten in bestimmten Quartieren tatsächlich ein Sachverhalt ist, den man unbedingt bekämpfen muss, oder ob man dabei durch bestimmte unterstützende Maßnahmen, die über Wohnungsmarktpolitik hinausgehen, anders arbeiten kann.

In Ihrem Landesentwicklungsteil kommen Sie dann darauf. Aber auch dazu muss ich Ihnen sagen: Die Frage ist, warum Sie darüber einerseits keinen Bericht haben wollen, es auf der anderen Seite im Gesetz aber tatsächlich verändert haben möchten.

Der Bericht, den Sie von dem Integrationsbeauftragten fordern, würde in der Konsequenz doch Folgendes bedeuten: Der Integrationsbeauftragte ist dann nicht mehr in der Lage, seine dialogorientierte Strategie zu verfolgen, die im Prinzip darauf angelegt ist, dort, wo Konflikte in unserem Land bei Fragen von Integrationspolitik entstehen, zu moderieren und zu versuchen, im Dialogverfahren zu Lösungen zu kommen. Diese Vorgehensweise wird er in dieser Art und Weise nicht mehr fortführen können, wenn er jährlich diesen umfänglichen Bericht erstellen muss.

Überlegen Sie einmal: Bei dem Zuwanderungsbericht, der uns alle zwei Jahre vorgelegt werden soll, handelt es sich auch schon um einen ziemlichen Schinken. Auch das ist ein Berichtswerk, das nicht jährlich - wie Sie es fordern - in dieser Qualität erbracht werden kann, wenn es für die politische Arbeit Verwendung finden soll, es sei denn, Sie wollen den Integrationsbeauftragten lahm legen. Wenn das Ihre Absicht ist, lehnt meine Fraktion insbesondere diesen Punkt mit aller Vehemenz ab.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt Punkte, bei denen wir uns durchaus einig sind: vorschulische Erziehung - wenn es um das GTK geht -, Schulpflicht für Asylbewerberkinder dazu haben wir in diesem Haus mehrheitlich schon Beschlüsse gefasst -, vorschulische