Es gibt Punkte, bei denen wir uns durchaus einig sind: vorschulische Erziehung - wenn es um das GTK geht -, Schulpflicht für Asylbewerberkinder dazu haben wir in diesem Haus mehrheitlich schon Beschlüsse gefasst -, vorschulische
Sprachförderung. Darüber herrscht große Übereinstimmung im Ausschuss wie auch im gesamten Haus, denn das ist Inhalt und Teil der Integrationsoffensive.
Für mich stellt sich allerdings die Frage, warum Sie mit zunehmender Wahlkampferhitzung durch solche Vorstöße, die Sie "Integrationsgesetz" nennen, versuchen, diesen Konsens kleinzureden. Warum reden Sie klein, dass wir in diesem Hause gemeinsam als Integrationspolitiker, als Politiker aus dem Migrationsausschuss tatsächlich schon Erfolge erzielt haben? Warum reden Sie das klein und fordern, das müsse entweder im Wege eines Gesetzes erfolgen oder gar nicht?
Bei der Integrationsoffensive haben wir gemeinsam gezeigt, wie wir in diesem Haus tatsächlich Querschnittspolitik verankern können. Das geht manchmal ein bisschen mühselig und langsam. Dennoch glaube ich, dass wir Erfolge haben. Reden Sie die nicht klein!
Ein letzter Punkt ist für mich überaus deutlich geworden: Es geht beim Integrationsgesetz im Grunde - das muss ich Ihnen immer wieder vorhalten - nicht wirklich um das, was die Überschrift verheißt: Es geht nicht um die Verbesserung der Integration, sondern es geht Ihnen an einigen Stellen um ein Taktieren, um aus der Klemme herauszukommen, in die Sie sich bundesweit durch Ihr Vorgehen beim Zuwanderungsgesetz gebracht haben.
Fakt ist für mich, dass es im Prinzip überhaupt keinen Diskussionsbedarf gegeben hätte, wenn wir uns gemeinsam darauf verständigt hätten, das zu tun, was Sie "Integrationsgesetz" nennen, wenn das Zuwanderungsgesetz auf der Bundesebene implementiert ist.
Dann wissen wir viel mehr: Wir wissen, wie viel Geld das Land Nordrhein-Westfalen für Integrationsleistungen aufbringen muss. Wir wissen, in welcher Qualität und in welcher Art und Weise wir tatsächlich Integrationskurse anbieten müssen. Wir wissen dann auch, was wir tatsächlich für die Menschen machen können, die nicht neu zugewandert sind, sondern die bereits hier leben. Wir wissen, welchen Teil wir davon im Land Nordrhein-Westfalen im Verbund mit den Kommunen übernehmen können.
Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen sagen: Die Notwendigkeiten sind da. Sie sind dann vorhanden, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt. Denn im Prinzip gibt es zum jetzigen Zeitpunkt in der Form, wie Sie es vorgelegt haben,
keinen Bedarf. Aber auch weil Ihr Gesetzentwurf inhaltlich deutlich zu schwach ist und in die falsche Richtung geht, lehnen wir ihn ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! Im Oktober 2002 hat die CDUFraktion ein Gesetz zur Verbesserung der Integration in Nordrhein-Westfalen eingebracht. Bei der Einbringung hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Jürgen Rüttgers deutlich gemacht, dass uns dieser Gesetzentwurf besonders am Herzen liegt. Denn jeder von uns weiß, die Leistungen der Integration von Menschen, die zu uns gekommen sind, die rechtmäßig und dauerhaft hier leben werden, stellt wahrscheinlich vor allen Dingen in den großen Städten die größte Zukunftsaufgabe dar. Jeder von uns weiß, dass wir unsere Integrationsanstrengungen erhöhen müssen. Es darf keine unverbundenen Parallelgesellschaften in unserem Land geben. In diesem Land darf der schulische und berufliche Erfolg nicht von der Herkunft der Eltern abhängen.
Mit der Integrationsoffensive haben wir die einzelnen Handlungsfelder unserer Politik benannt: hier im Landtag, einstimmig, in großer Einmütigkeit. Wir erleben, dass aus der Integrationsoffensive des Landtags eine Integrationsdefensive der Landesregierung geworden ist.
Das zeigt aus unserer Sicht, dass ein Integrationsgesetz wahrscheinlich nötiger denn je ist. Denn wir beraten seit eineinhalb Jahren über dieses Gesetz und kommen seit anderthalb Jahren in der Debatte nicht weiter. Vielmehr sind wir heute an einem Punkt, an dem wir deutlich sagen müssen: Wenn wir den Gesetzentwurf nicht schon eingebracht hätten, müssten wir es spätestens jetzt tun. Denn wir brauchen ein Gesetz, um eine Verbindlichkeit in die Integrationspolitik dieses Landes zu bekommen.
Vielleicht haben wir in den zurückliegenden eineinhalb Jahren, in denen wir oft miteinander gerungen haben, die Hoffnung gehabt, dass es einen günstigen Augenblick für ein solches Gesetz gibt. Ich kann Ihnen nur sagen, Frau Kollegin Al
tenkamp, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen: Die günstigen Gelegenheiten gibt es nicht. Denn Integration ist unsere Schlüsselaufgabe hier in Nordrhein-Westfalen, eine Aufgabe, die uns auch kein Zuwanderungsgesetz in Berlin lösen wird.
Die Leistungen über ein Zuwanderungsgesetz werden sich in erster Linie auf die Neuzuwanderer beziehen. Dabei brauchen wir doch gerade eine verbindliche Vereinbarung über die nachholende Integration, über eine Verbesserung der Integration der Menschen, die bereits dauerhaft und rechtmäßig in diesem Land leben.
Wir wollen ein Integrationsgesetz, das die Forderung und die Förderung von Integration verbindlich gestaltet. Wir wollen, dass alle dauerhaft hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf Integrationshilfe erhalten. Wer hier im Landtag Integration fordert, muss sie auch gleichzeitig fördern. Das sagt unser Antrag aus.
Wir wollen die regelmäßige und ernsthafte Teilnahme an Integrationshilfen. Diese müssen verbindlich gestaltet werden. Sie müssen nach Abschluss eines Integrationsvertrages sogar verpflichtend sein.
Wir wollen einen Sprachtest für alle Kinder im vierten Lebensjahr. Zum Erlernen der deutschen Sprache gibt es keine Alternative.
Die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache ist nach wie vor der Hauptgrund von Segregation, Leistungsgefälle, Arbeitslosigkeit, Chancenungleichheit und Chancenlosigkeit gerade von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
Sie sprechen immer davon, Frau Ministerin Fischer: Integrationspolitisch sind wir hier auf einem prima Weg. Wir sind auf einem guten, einem tollen Weg. Vor allen Dingen sagen Sie häufig: Wir sind auf dem richtigen Weg. - Die Wahrheit ist, seit zehn Jahren sind wir auf diesem von Ihnen als richtig beschriebenen Weg nicht einen Meter weitergekommen. Dann nutzt der Weg auch
nichts. Denn der überproportional hohe Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund auf unseren Haupt- und Sonderschulen ist seit zehn Jahren betoniert. Gleiches gilt für die Quote der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die die Hauptschule ohne einen Abschluss verlassen.
Die Ergebnisse der Landesstudie "Junge Menschen aus Zuwandererfamilien in Ausbildung und Beruf" bringt es eindrucksvoll auf den Punkt:
Junge Menschen mit Migrationshintergrund haben nicht nur geringere Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz als einheimische deutsche Jugendliche, der Rückstand wird sogar von Jahr zu Jahr größer. In den neuen Berufen sind ihre Chancen sogar verschwindend gering. Dies gilt insbesondere für die zukunftsträchtigen Ausbildungsberufe im Informations- und Technologiebereich. Die soziale Mobilität, der Aufstieg im Bildungsbereich für Jugendliche aus Zuwandererfamilien findet nicht statt; er hat in den letzten Jahren sogar abgenommen.
Das ist ein fatales Zeugnis, das Ihnen Ihr eigenes Landesinstitut für Ihre Integrationspolitik ausstellt.
Keine Frage, Frau Kollegin Altenkamp, es gibt Erfolge bei der Integration, aber zu wenig, manchmal kaum sichtbare und häufig kaum ausreichende. Ich nenne Sprachförderkonzept, muttersprachlichen Unterricht, islamischen Religionsunterricht. Selbst beim Kopftuchgesetz tun Sie sich auffallend schwer. Sie setzen eine Politik des guten Weges dagegen. Wir als CDU-Fraktion sagen Ihnen, Frau Ministerin: Der Weg ist nicht das Ziel. Integration ist das Ziel. Wir brauchen ein Integrationsgesetz. Die Menschen brauchen eine verbindliche Integrationspolitik. Deshalb bitten wir Sie, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nach dem intensiven Studium des jetzt vorliegenden dritten Zuwanderungsberichts der Landesregierung bleibt festzustellen, dass diese Landesregierung wie immer wortreich ihr segensreiches Wirken auf dem Weg zu einem Ziel beschreibt, an dem sie aber nie ankommt, an dem sie auch nicht ankommen kann,
weil sie das Land heruntergewirtschaftet hat und infolgedessen die finanziellen Mittel fehlen, um Beschlüsse dieses Hauses wie z. B. die Integrationsoffensive umzusetzen, und weil sie inzwischen - das ist meines Erachtens noch schlimmer - die Orientierung verloren hat, wohin die Reise überhaupt gehen soll.
Die Ziel der Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten haben diese Landesregierung und die sie tragenden Parteien, die SPD und die Grünen, jahrelang als eine Herzensangelegenheit wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Aber was ist passiert? Die Mittel für die Integration werden von Jahr zu Jahr gekürzt. Würde das Zuwanderungsgesetz jetzt tatsächlich verabschiedet, stünden in dem Anfang des Jahres verabschiedeten Doppelhaushalt keine Mittel bereit, um es tatsächlich zu verwirklichen. Die Migrationspolitik in diesem Land funktioniert am besten auf dem Papier, insbesondere auf Regierungspapier, in der Realität lässt sie sehr zu wünschen übrig.
Meine Damen und Herren, ein Integrationsgesetz, das den hier lebenden Migrantinnen und Migranten einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen zusichert und festlegt, dass die dadurch entstehenden Kosten das Land zu tragen hat, macht deshalb durchaus Sinn. Wir begrüßen deshalb den Vorstoß der CDU-Fraktion, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, ausdrücklich. Aber auch nach den diversen Diskussionen in den am Beratungsverfahren beteiligten Ausschüssen bleibt die FDP bei ihrem Votum: Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU lehnen wir ab. Denn erstens macht ein Integrationsgesetz auf Landesebene erst dann wirklich Sinn, wenn das Zuwanderungsgesetz als Bundesgesetz verabschiedet worden ist. Da stimmen wir Ihnen voll zu, Frau Altenkamp. Schließlich müssen die Integrationsmaßnahmen aufeinander Bezug nehmen. Zweitens sind der Aufbau und der Inhalt des CDUGesetzentwurfs für uns nach wie vor nicht zustimmungsfähig. Ich will noch einmal ganz kurz auf die Punkte hinweisen, die ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der CDU schon angeführt habe.
Der CDU-Entwurf sieht in § 6 den Abschluss eines Integrationsvertrages zwischen den Migrantinnen und Migranten und den Kommunen vor, in denen sie ihren Hauptwohnsitz haben werden. Dieser Vertrag soll den Anspruch der Migrantinnen und Migranten auf eine individuelle Integrationsförderung begründen. Die Zuwanderer müssen sich dabei zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichten. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, sollen Sanktionen im Rah
Meine Damen und Herren, der Inhalt des § 6 des CDU-Gesetzentwurfs entspricht ziemlich genau den Regelungen, die in unserem Nachbarland, den Niederlanden, seit Jahren praktiziert werden. Auch die FDP hat lange Zeit große Sympathien für dieses Modell gehabt. Der Bericht von Stef Blok, dem Vorsitzenden der Enquetekommission zur Integration Niederländischen Parlaments, den er uns bei seinem Besuch in unserer Landtagsfraktion am 2. März dieses Jahres gegeben hat, lässt allerdings erhebliche Zweifel am Erfolg dieser Maßnahmen aufkommen.
Es war übrigens sehr schade, dass Sie, liebe Frau Haußmann, und auch Sie, lieber Herr Kufen, bei dem anschließenden gemeinsamen Gespräch mit Herrn Blok nicht dabei sein konnten. Dann hätten nämlich insbesondere Sie, Frau Haußmann, erkennen müssen, dass Herr Blok ein ernst zu nehmender, durch und durch rechtstaatlicher liberaler Politiker ist und keine kleinere Ausgabe von Pim Fortuyn.
Herr Blok hat auf der Pressekonferenz am Morgen des 3. März ausdrücklich die große Integrationsbereitschaft und den großen Erfolg der Integrationsbemühungen der meisten niederländischen Zuwanderer gelobt, die es trotz der mangelnden Integrationsbemühungen der niederländischen Regierung geschafft haben, sich in diesem Land zu integrieren und ein gleichberechtigtes Leben zu führen.
Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Enquetekommission gehört, dass die in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurse, wie sie ja auch der CDU vorschweben, tatsächlich nur sehr wenig Erfolg haben. Die Kurse kosten pro Teilnehmer oder Teilnehmerin 6.000 € für jeweils 600 Unterrichtsstunden. Aber nur 15 % bis 40 % der Absolventinnen und Absolventen dieser Kurse sprechen tatsächlich anschließend so gut niederländisch, dass sie tatsächlich fit für den Arbeitsmarkt sind und dort eine Stelle finden. Wie wir wissen, haben die Niederländer viel weniger Probleme mit der Arbeitslosigkeit. Die Integrationskurse sind also insofern viel zu teuer und bringen relativ wenig.
Aus diesen Ergebnissen können wir hier für Nordrhein-Westfalen und auch als Bundesrepublik lernen. Bevor wir die verbindliche Teilnahme an solchen Kursen in ein Gesetz schreiben und bei Nichtteilnahme mit Sanktionen drohen, sollten wir erst einmal darüber nachdenken, wie solche Kurse aussehen müssen, damit sie wirklich erfolg