Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Aus diesen Ergebnissen können wir hier für Nordrhein-Westfalen und auch als Bundesrepublik lernen. Bevor wir die verbindliche Teilnahme an solchen Kursen in ein Gesetz schreiben und bei Nichtteilnahme mit Sanktionen drohen, sollten wir erst einmal darüber nachdenken, wie solche Kurse aussehen müssen, damit sie wirklich erfolg

reich sein können, und wie viel Geld das Einrichten solcher Kurse das Land kosten würde und ob wir das Geld dazu überhaupt haben. Insbesondere bei letzterem habe ich da erhebliche Zweifel, und zwar auch dann, wenn - wie wir uns das vorstellen, und die SPD ist da ja auch nicht abgeneigt -, sich die Migrantinnen und Migranten an den Kosten dieser Kurse beteiligen sollen, sofern sie sich das finanziell leisten können. Auf diese Einschränkung lege ich allergrößten Wert, damit da nicht irgendwelche Missverständnisse aufkommen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an unseren Schulen sollten wir darüber nachdenken, ob dasselbe nicht auch für den jüdischen Religionsunterricht gelten muss, wenn genügend Schülerinnen und Schüler dieses Glaubens im Umfeld der Schule wohnen. Denn durch die Kontingentflüchtlinge sind die jüdischen Gemeinden in unserem Land in den letzten Jahren erfreulich stark gewachsen.

Auch der Bereich Gesundheit und Alter ist überarbeitungswürdig. Die abschließenden Berichte der beiden Enquetekommissionen geben sicher dazu wertvolle Hinweise. Für die Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" kann ich dies jedenfalls definitiv sagen.

Das Kurioseste an dem CDU-Gesetzentwurf ist allerdings die dort geforderte Berichterstattung des Integrationsbeauftragten. Frau Altenkamp hat dazu schon das Wichtige gesagt. Ich möchte das deshalb hier nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, wenn wir die Integration der Migrantinnen und Migranten in diesem Land wirklich nach vorne bringen und zur Erreichung dieses Ziel die Umsetzung der Integrationsoffensive einfordern wollen, macht es Sinn, aus dem Inhalt und im Sinn der Integrationsoffensive ein Integrationsgesetz zu entwickeln, und zwar nach In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesebene und gemeinsam mit allen hier im Landtag vertretenen Parteien, so wie wir das im Ausschuss für Migrationsangelegenheiten vonseiten der SPD, der FDP und der Grünen auch schon vorgeschlagen haben. Es wäre schön, wenn die CDU deshalb heute ihren Gesetzentwurf zurückziehen würde und sich dem genannten Vorschlag anschließen könnte. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir jedenfalls ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Dreckmann. - Das Wort hat jetzt Frau Haußmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich habe ich zu dem Gesetzentwurf der CDU in meiner ersten Plenarrede bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausführlich Stellung genommen und auch unsere inhaltliche Kritik dazu angebracht. Dem, was Frau Altenkamp darüber hinaus gesagt hat, möchte ich ausdrücklich anschließen.

Ich möchte die Rede heute nutzen, um noch einmal darzustellen, was sich denn alles geändert hat und was wir alles getan haben, seit wir gemeinsam die Integrationsoffensive verabschiedet haben:

Wir haben inzwischen den Lehrstuhl für islamischen Religionsunterricht besetzt. Wir sind dabei, die Schulpflicht für Asylbewerberkinder einzuführen, und wir sind zuversichtlich, dass wir das schon für das kommende Schuljahr erreichen werden.

Wir haben im letzten Jahr das erste Mal eine Sprachstandserhebung für alle vierjährigen Kinder durchgeführt - genau das, was Sie gerade gefordert haben, Herr Kufen - und dabei festgestellt, dass in der Tat ein Viertel aller Kinder Defizite in der sprachlichen Entwicklung hat. Darauf haben wir mit einem nahezu flächendeckenden Angebot von 38.000 Plätzen in der Sprachförderung reagiert.

(Beifall von Vera Dedanwala [SPD])

Das ist nicht äquivalent zu den 25 %, aber man musste auch nicht jedem Defizit mit einem Sprachkurs begegnen. Es ist auch in den Kindergärten möglich, auf solche Defizite zu reagieren.

Im Übrigen haben wir auch die Ausbildungsordnung für Erzieherinnen schon geändert. In Zukunft werden alle Erzieherinnen lernen, mit interkultureller Sprachlernkompetenz umzugehen. Das heißt, wir werden die Ausbildung der Erzieherinnen mit Blick auf die Kinder verschiedener Nationalitäten und verschiedener kultureller Herkünfte in den Tagesstätten verbessern.

Im Schulbereich wurde die Lehrerprüfungsordnung geändert. In Zukunft müssen auch die Lehramtsstudierenden Grundkenntnisse in interkultureller Bildung und in Deutsch als Zweitsprache erwerben. Damit haben wir den Grundstein dafür gelegt und auf diese Weise werden wir die Voraussetzungen verbessern, dass unsere Kinder in

den Schulen vernünftig Deutsch lernen, auch wenn es nicht ihre Muttersprache ist.

Aber Integration ist nicht nur Bildung. Integration ist auch Partizipation. Die gesellschaftliche Einbindung der Migratinnen und Migranten ist ein wesentlicher Teil der Integration. Dafür haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Partizipation in den Kommunen zu verbessern. Immerhin: Von den 112 Kommunen, die Ausländerbeiräte haben müssen, haben sich jetzt 50 Kommunen dazu entschlossen, andere Partizipationsmodelle zu entwickeln. Auch das ist ein Schritt hin zu mehr Integration.

Aber wir haben auch alte Migrantinnen und Migranten. Bei deren Integration haben wir Fortschritte ebenfalls erzielt, indem wir das Altenpflegegesetz geändert haben. In Zukunft haben alte Migrantinnen und Migranten, die nicht von ihren Familien betreut und gepflegt werden können, mehr Möglichkeiten, ein Angebot in unserem Altenhilfesystem zu finden.

Das sind nur Beispiele, ein Auszug aus dem, was wir anlässlich der Integrationsoffensive getan haben. Es besteht an vielen Stellen natürlich immer noch Nachholbedarf, z. B. in der öffentlichen Verwaltung. Wir haben immer noch zu wenige Auszubildende mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen, was dazu führt, dass die Verwaltungen nicht wirklich interkulturelle Kompetenz erwerben.

Wir haben gute Erfolge mit den Migrantinnen und Migranten in der Polizei und im Strafvollzug. Das aber reicht nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Sie sind in den meisten Kommunen in der Verantwortung. Auch da könnten Sie Ihren Beitrag zu mehr Integration leisten, besser leisten, als Sie es bisher tun.

Sie haben zu Recht gesagt, Herr Kufen: Sprache ist der Schlüssel zur Integration. - Aber die Integrationskurse sind eben nicht der einzige Zugang zur Sprache. Ich habe den Bildungsbereich eben schon sehr deutlich angesprochen. Die Integrationskurse wären natürlich eine Hilfe; da habe ich eine dezidiert andere Meinung als Frau Dreckmann.

Zu meinen, dass die Bundesregierung die Erfahrungen der Niederländer bei ihren Konzepten zu Integrationskursen in Deutschland nicht mit ausgewertet habe, zeigt nur, dass Sie sich nicht damit beschäftigt haben, was auf Bundesebene wirklich diskutiert wird. Denn wir haben die Erfahrungen, die in den Niederlanden gemacht worden sind, sehr wohl in die Überlegungen zu Integrationskursen in Deutschland mit einbezogen und wollen es nicht genauso wie die Niederländer machen. Wir

wollen sehr viel stärker modularisieren, sehr viel stärker in den Bereich Alphabetisierung eintreten, sehr viel stärker begleitende sozialpädagogische Betreuung anbieten. All das sind Reaktionen auf das, was in den Niederlanden bisher nicht so zu zufrieden stellend gelaufen ist.

Aber wir wissen alle - das hat Frau Altenkamp sehr ausführlich dargestellt -: Ohne das Zuwanderungsgesetz gibt es auch in Nordrhein-Westfalen keine Integrationskurse. An dieser Stelle muss ich wieder darauf hinweisen, dass die Doppelmoral, die bei der CDU hier in Nordrhein-Westfalen immer wieder durchscheint, auch im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz zu sehen ist. Denn immer dann, wenn wir uns auf Bundesebene mit dem Arbeitsbereich geeinigt haben - auch mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU, die in den Arbeitsgruppen zum Zuwanderungsgesetz sitzen -, kommen Querschüsse von Frau Merkel und den Hardlinern Ihrer Partei, die das wieder zunichte machen.

(Widerspruch bei der CDU)

Und in den nächsten Verhandlungen sind alle Konsensbeschlüsse wieder streitig gestellt. So geht das seit Monaten. Insofern ist es an der Zeit, auf Bundesebene Einfluss auf die Kolleginnen und Kollegen der CDU zu nehmen, damit wir endlich ein Zuwanderungsgesetz bekommen, das den Namen verdient. Denn das, was von der CDU jetzt auf dem Tisch liegt, verdient den Namen "Zuwanderungsgesetz" nicht.

Frau Haußmann, würden Sie eine Frage von Herrn Becker beantworten?

Nein, ich habe nur noch 45 Sekunden Redezeit.

Okay.

Sybille Haußmann (GRÜNE) : Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Wir haben viel getan. Es ist immer noch viel zu tun. Natürlich kommt man im Bereich Einwanderung nie wirklich zu einem Ende, denn es ist ein stetiger Arbeitsprozess, die Integration in diesem Lande zu fördern. Wir haben eine Menge Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht, die die Belange einer modernen Einwanderungsgesellschaft berücksichtigen. Ihr Integrationsgesetz geht nicht in die Richtung, die wir gehen wollen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Kollegin Haußmann. - Das Wort hat die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, Frau Fischer. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich gibt es inhaltlich und zeitlich einen Zusammenhang zwischen dem Bundeszuwanderungsgesetz und diesem Gesetzentwurf der CDU. Schon das macht sehr deutlich, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein ganz typisches Oppositionsgesetz handelt: Damit will man bestimmte politische Effekte erzielen und deutlich machen: Integration ist in unserem Land wichtig. - Gleichzeitig blockiert man in Berlin die Verabschiedung eines Gesetzes

(Widerspruch bei der CDU)

und legt hier etwas auf den Tisch, dessen Intention schlicht und ergreifend unseriös ist. Man weiß genau, dass Sie hoffen, dass dieses Gesetz so wie Sie es hier vorlegen, nie zustande kommt.

Diese Doppelbödigkeit kann ich nicht akzeptieren.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Die Beratungen haben für mich sehr deutlich gezeigt: Die Integration soll von der CDU verordnet werden. Hierzu wird eine Finanzierung mit Luftbuchungen vorgelegt. Gleichzeitig gibt es die Blockade beim Zuwanderungsgesetz.

Wenn wir die Diskussion einmal Revue passieren lassen, dann teile ich klar die Positionierung die Koalitionsfraktionen, die nämlich deutlich gemacht haben, dass eine Integration immer ein wechselseitiger Prozess zwischen den Migranten und Migrantinnen, den Zuwanderern und Zuwanderinnen sowie der aufnehmenden Gesellschaft ist und dass die jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes und des Landes klar verteilt sein müssen, um voll die Potenziale auszuschöpfen, die es im Bund und im Land gleichermaßen gibt.

(Thomas Kufen [CDU]: Das ist der Vortrag für den Bundesrat und nicht für hier!)

Gleichzeitig müssen Integrationsangebote und Integrationserwartungen stabilisiert und ausgebaut werden. Das gilt beispielsweise auch für die Sprach- und Integrationskurse.

Es ist von der CDU unseriös, einen Katalog des Wünschenswerten in diesem Gesetz aufzuma

chen, ohne das Machbare überhaupt zu benennen. Es liegt in der Verantwortung eines Landesparlaments, auch das Machbare zu diskutieren; denn das ist das, was wir tatsächlich in diesem Land umsetzen können.

Es ist auch unseriös, vom Land beispielsweise 50 Millionen € für Integrationskurse zu fordern - denn das erfordert der Gesetzentwurf der CDUFraktion allein für die Integrationskurse -, ohne zugleich das Bundesgesetz zu verabschieden, über das die Hälfte, sprich: 25 Millionen €, dem Land NRW zur Verfügung gestellt würde. Das beweist, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten.

Der CDU-Gesetzentwurf enthält Forderungen, die bereits längst Bestandteil der Integrationsoffensive sind und die sogar weitgehend schon umgesetzt wurden. Das gilt z. B. für die vorschulischen Sprachkurse in Kindertageseinrichtungen, an denen auch Eltern teilnehmen können. Das gilt für die Einführung eines Sprachbeobachtungsverfahrens, für die Entwicklung neuer Arbeitsweisen, die die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Familien mit Migrationshintergrund verbessern. Das gilt für zusätzliche Stellen an Schulen für Integrationshilfen. Das gilt für das Programm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“. Das gilt für Handlungsempfehlungen, für eine stärkere Beteiligung von Zugewanderten an Stadtentwicklungsprozessen im Rahmen des Modellprojektes „Interkulturelle Stadtentwicklung“. Hiermit habe ich nur einige wenige Beispiele aus diesem Katalog genannt.

Die Integrationsfortschritte, die damit erzielt worden sind, negieren Sie ebenfalls. Erfolge und Fortschritte klein zu reden, bedeutet allerdings, Herr Kollege Kufen, dass Sie das Engagement derjenigen in Nordrhein-Westfalen missachten, die mitgeholfen haben, etwas auf die Beine zu stellen und Probleme zu lösen.

(Thomas Kufen [CDU]: Sie haben die Mittel gekündigt, nicht wir!)

Damit meine ich nicht die Politik, denn von der Opposition erwarte ich kein Lob. Ich meine damit die Maßnahmenträger. Ich meine damit die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, deren Erfolg Sie klein reden.

(Thomas Kufen [CDU]: Wir würden Sie gerne loben!)

Es kann meines Erachtens zusätzlich kein Zweifel bestehen, dass ein Nacheinander von bundesgesetzlicher und landesgesetzlicher Integrationsre