Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Es kann meines Erachtens zusätzlich kein Zweifel bestehen, dass ein Nacheinander von bundesgesetzlicher und landesgesetzlicher Integrationsre

gelung zwingend erforderlich und notwendig ist. Darum kann ich an dieser Stelle nur den Appell wiederholen: Auch die CDU sollte ihren Beitrag leisten, dabei mitzuhelfen, dass auch im Bund endlich ein Zuwanderungsgesetz zustande kommt, damit wir die Optionen und die Rahmenbedingungen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten, um hier auch handeln zu können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. - Das Wort hat der Kollege Theo Kruse, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Eckpunkten einer verantwortungsvollen Asyl- und Ausländerpolitik auf Landesebene muss es gehören, dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebende Ausländer möglichst gut in Staat und Gesellschaft unseres Landes und in Deutschland insgesamt zu integrieren und ihnen alle Chancen zu eröffnen, zu einem wirtschaftlich autarken und beruflich erfolgreichen Leben in Deutschland zu gelangen. Schlüsselqualifikation dabei ist der möglichst frühzeitige Erwerb und die möglichst gute Beherrschung der deutschen Sprache. Wir wissen es alle; das ist vielfach diskutiert und angemerkt worden.

Nordrhein-Westfalen wird diesen Anforderungen der Schul- und Ausländerpolitik an das Fördern und Fordern jedoch derzeit in keiner Weise gerecht.

(Beifall bei der CDU)

Die seit längerem zu beobachtenden Entwicklungen sind erschreckend und alarmierend. Sosehr ich, Frau Ministerin, Ihren Wunsch verstehen kann und ihn auch unterstütze, das Machbare zu diskutieren, muss man bei der Diskussion über das Machbare aber die Fakten und die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen in den Blick nehmen. Denn in den sozial schwachen Gebieten des Ruhrgebietes und auch in anderen Ballungsräumen gibt es inzwischen Grund- und Hauptschulklassen mit einem Anteil ausländischer Kinder von bis zu 80 %. Dabei kommen Kinder oft aus sechs oder mehr unterschiedlichen Heimatländern oder Regionen zusammen. Mittlerweile ist es unstrittig, dass das Leistungsniveau einer Klasse absinkt, wenn der Anteil von Kindern, deren Muttersprache ausdrücklich nicht Deutsch ist, 20 % übersteigt.

Die Grundschullehrer berichten zudem davon, dass der Anteil der ausländischen Kinder, die oh

ne oder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in die ersten Klassen kämen, seit Beginn der 90er-Jahre dramatisch angestiegen sei. Die Folgen dieser Versäumnisse auf dem Gebiet der Integration durch Sprachförderung zeigen sich bereits seit längerem. Von daher ist es falsch, wenn man auf das wartet, was auf Bundesebene gelöst oder diskutiert wird. Wir müssen hier in NordrheinWestfalen unsere Aufgaben erledigen.

Im Übrigen hat das Institut für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen am 25. August 2003 eine Studie zur Arbeitsmarktintegration von Ausländern vorgelegt.

Wichtigster und aus unserer und meiner Sicht besonders beunruhigender Befund ist, dass 32,7 % der Ausländer zwischen 20 und 29 Jahren im Jahr 1998 ohne berufliche Ausbildung geblieben waren. Bei den Deutschen waren es nur 8,1 %.

Dies bedeutet auch für die Monate und Jahre, die vor uns liegen, Frau Altenkamp: In naher Zukunft wird ein noch größerer Teil der ausländischen Bevölkerung langfristig der Sozialhilfe zur Last fallen, und dies in einer Zeit zunehmend knapper öffentlicher Ressourcen.

Während im Jahr 1980 die Sozialhilfequote bei Ausländern und Deutschen annähernd gleich hoch und die Erwerbsquote der ersten Gastarbeitergeneration zufrieden stellend war, ist die Sozialhilfequote bei den Ausländern mittlerweile dreimal so hoch wie bei den Deutschen.

Wenn man berücksichtigt, dass ein Drittel der jungen Ausländer ohne jede verwertbare Berufsausbildung bleibt, der Arbeitsmarkt gering oder nicht Qualifizierten kaum Chancen bietet und allein in Nordrhein-Westfalen derzeit schon fast 1 Million Menschen arbeitslos sind, wird die soziale Sprengkraft dieser Entwicklung offensichtlich. Ergänzend dazu fehlt dann in den nächsten Monaten und Jahren das Humankapital dieser nicht oder schlecht ausgebildeten Menschen in dem sich weiter verschärfenden globalen Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund, Frau Kollegin Haußmann, reicht es nicht aus, Ausbildungsordnungen und Prüfungsordnungen zu ändern, einen Lehrstuhl einzurichten und vieles mitzuteilen, was man hier formal auf den Weg gebracht hat.

Die Bürgerinnen und Bürger können all diesen Entwicklungen nicht zuschauen, als sei dies ausschließlich eine Angelegenheit der Einwanderer oder der Fachpolitik der Beratungen hier im Hause. Das ist zu wenig.

Denn es ist offenkundig, dass auch der Zuzug zahlreicher Personen aus außereuropäischen und

nicht europäisch geprägten Gegenden von vornherein desintegrierend wirkt und dies nur durch bewusstes Gegensteuern und durch integrative Arbeit entweder bei der Zahl der Einwanderer oder bei den Aufenthaltskriterien gemindert werden kann.

Die Gefahr besteht nicht allein darin, dass sich Parallelgesellschaften in der Vergangenheit gebildet haben und auch zukünftig bilden, sondern auch im Niederschlag auseinander strebender Interessen in der Gesetzgebung. Das könnte man mit Beispielen belegen.

Zur Integration gehört ganz ohne Frage das Ausleben der im Aufenthaltsland gegebenen Rechte. Sie beginnen bei der freien Schulwahl im Rahmen der Schulpflicht und enden bei der Wahl eines Berufes natürlich noch lange nicht.

Wer allerdings Deutschland nach dem Vorbild seiner Heimat oder gar nach Vorstellungen umgestalten will, die selbst in seinem Herkunftsland als extremistisch gelten - auch das möchte ich ansprechen -, ist nicht nur nicht integriert, sondern hier bei uns fehl am Platze. Eine formale Integration reicht nicht aus. Auf tatsächlicher Integration ist zu bestehen, damit das bestehende Wertesystem nicht lediglich ausgenutzt, sondern loyal mitgetragen wird.

Deswegen möchte ich noch einen weiteren Aspekt, der aus meiner Sicht auch in diesen Zusammenhang gehört, kurz ansprechen, nämlich die Bearbeitung asyl- und ausländerrechtlicher Verfahren. Denn eine unangemessen lange Verfahrensdauer in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren ruft nicht nur große und ständig steigende finanzielle und integrationspolitische Probleme hervor. Sie ist auch zutiefst inhuman gegenüber den Asylbewerbern und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, weil eine nach Jahren der Verfahrensverzögerung anstehende Abschiebung erfahrungsgemäß umso härter trifft - vor allem dann, wenn Kinder da sind, die sich nach der zutreffenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts das Verhalten ihrer Eltern zurechnen lassen müssen.

Schon in dem Bericht der unabhängigen Kommission Zuwanderung "Integration fördern - Zuwanderung gestalten" vom 4. Juli 2001 - das liegt fast drei Jahre zurück - wird die unangemessen lange Verfahrensdauer fundiert dargestellt, zu Recht beklagt und eben auch als integrationshemmend angesprochen.

Ebenso wie in vielen anderen Politikfeldern steht das gemessen an der Einwohnerzahl größte Bundesland Nordrhein-Westfalen wieder einmal be

sonders schlecht da. Nach meiner Kenntnis liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asyl- und Ausländersachen bei über zwei Jahren gegenüber neun Monaten im Nachbarland Rheinland-Pfalz und z. B. zwölf Monaten im Land Bayern. Warum eigentlich?

Deswegen bitte ich Sie: Ergreifen Sie Maßnahmen! Sorgen Sie für eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und für eine Verkürzung des Zeitraums zwischen der Feststellung der Ausreisepflicht und der tatsächlichen Abschiebung!

In vielen Bereichen gibt es einen Schulterschluss zwischen den Positionen der CDU und denen des Bundesinnenministers Otto Schily. Die Hindernisse, die in diesen Tagen in Berlin diskutiert werden, liegen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall bei der CDU)

Auch deswegen ist Ihre innenpolitische Sprecherin, Frau Kollegin Düker, ja heute in Berlin und nicht hier.

Herr Kruse, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Haußmann zu?

Nein, das möchte ich nicht. Meine Redezeit ist gleich beendet.

Zum Schluss möchte ich deutlich zum Ausdruck bringen: Wer integrieren will, muss auch die erforderliche Integrationskraft aufbringen, und zwar im Sinne von Fordern und Fördern. Diesen Anforderungen wird die rot-grüne Landesregierung seit Monaten und seit Jahren in keiner Weise gerecht.

Auf die Zusammenhänge zwischen Zuwanderung und Sicherheit möchte ich gar nicht mehr eingehen. Das ist im Übrigen ja auch nicht Gegenstand unseres Gesetzentwurfs.

Frau Ministerin, warten Sie weiter zu. Sie werden mit den Problemen in unserem Land leben müssen. Das ist die raue Wirklichkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Kollege Kruse. - Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir stimmen ab. Der Ausschuss für Migrationsangelegenheiten empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Die CDU-Fraktion. Enthaltungen? - Es gibt keine Ent

haltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 13/5223 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 13/3014 in zweiter Lesung abgelehnt.

Ich rufe auf:

6 Gesetz zur Weiterentwicklung der Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/4726

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge Drucksache 13/5335

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Vöge das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei der Einbringung, während einer Anhörung und im Ausschuss recht ausführlich über diesen Gesetzentwurf diskutiert. Die Anhörung hat uns, d. h. die Koalitionsfraktionen, angeregt, zwei formale Änderungen, die die Daten und die Geltungsdauer des Gesetzes betreffen, sowie eine inhaltliche Änderung vorzunehmen.

Die inhaltliche Änderung besteht darin, dass wir das Wort "insbesondere" einfügen. Damit wollen wir ausdrücken - das ist eine Anregung aus dem Ausschuss -, dass weiterhin schwerpunktmäßig ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen gefördert werden und dass zusätzlich die Themen Integration, d. h. Barrierefreiheit, und Kinder in Armut, sprich: Kinder mit sozialen Benachteiligungen, aufgenommen werden.

Grundsätzlich haben wir im Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass dieser Gesetzentwurf von allen Seiten Zustimmung erfahren hat. Diese Zustimmung wurde, mehr oder minder stark ausgeprägt, formuliert. Insbesondere die Wohlfahrtsverbände und der Kinderschutzbund haben diesen Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.

Bei den anderen war die Sorge vorhanden, dass das Geld nicht reichen könnte und dass insbesondere der bisherige Schwerpunkt des Stiftungszwecks, nämlich die Förderung älterer Menschen

und von Menschen mit Behinderungen, nicht mehr genügend berücksichtigt wird.

Wir haben im Ausschuss, während der Anhörung und auch schon vorher, darüber diskutiert, dass in jedem Jahr Restbeträge in zweistelliger Millionenhöhe vorhanden sind - wobei wir hier den Schnitt der letzten zehn Jahre nehmen. Das heißt, es sind genügend Gelder da, um auch die Finanzierung der beiden neuen Stiftungszwecke, nämlich die Förderung in Armut lebender Kinder und die Integration von Behinderten durch Schaffung von Barrierefreiheit, zu gewährleisten.