Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Wir haben im Ausschuss, während der Anhörung und auch schon vorher, darüber diskutiert, dass in jedem Jahr Restbeträge in zweistelliger Millionenhöhe vorhanden sind - wobei wir hier den Schnitt der letzten zehn Jahre nehmen. Das heißt, es sind genügend Gelder da, um auch die Finanzierung der beiden neuen Stiftungszwecke, nämlich die Förderung in Armut lebender Kinder und die Integration von Behinderten durch Schaffung von Barrierefreiheit, zu gewährleisten.

Die Formulierungen im Gesetzentwurf, die bei der Beschreibung des Themas Kinder in Armut bzw. Kinder mit sozialer Benachteiligung verwendet werden - das wurde im Ausschuss schon andiskutiert -, sind eher allgemein gehalten. Dies trifft aber für die Beschreibung des ursprünglichen Zwecks der Stiftung, nämlich Förderung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen, genauso zu. Wir gehen davon aus, dass wir uns im Stiftungsrat auf die entsprechenden Ausformulierungen einigen werden.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass aus unserer Sicht der Stiftung die Förderung von Kindern in Armut als Stiftungszweck gut ansteht. Im Jahr 1965 hat jedes 77. Kind von Sozialhilfe gelebt. Im Jahr 2003 ist es dagegen schon jedes siebte Kind. Das heißt, wir nehmen hier eine soziale Problemlage auf, die sich von Jahr zu Jahr verschärft. Wir werden so, wie wir das auch bei den anderen Schwerpunkten tun, Modellprogramme fördern. Dabei denke ich an Hospize, an bestimmte Behindertenfragen, aber auch an das Demenzprogramm.

Wir haben nie den Anspruch erhoben, dass wir die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Demenz und flächendeckender Versorgung ergeben, über eine Stiftung lösen können. Vielmehr wollen wir über Modellprojekte Anregungen geben, die dann in die Gesellschaft hineinwirken. Ich glaube, dass dies ein guter Ansatz ist.

Es steht der Stiftung gut an, dass sie auch den Integrationsansatz hineinnimmt, so, wie er im Zusammenhang mit dem Thema Barrierefreiheit formuliert wurde. Das Geld reicht aus. Der Zweck ist gut. Deshalb ist auch der Gesetzentwurf gut.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Vöge. - Das Wort hat Frau Monheim, CDUFraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Plenum beschäftigt sich nun zum vierten Mal mit der Stiftung Wohlfahrtspflege - und dies innerhalb kurzer Zeit. Diese Aufmerksamkeit finde ich gut. Sie entspricht nämlich der Bedeutung dieser Stiftung und unterstreicht den Stellenwert, den sie in diesem Parlament hat.

Es ist nämlich unbestritten - wir haben es in den vergangenen Diskussionen immer wieder hervorgehoben -, dass diese Stiftung seit ihrer Gründung im Jahr 1974 entscheidend dazu beigetragen hat, die soziale Infrastruktur für alte Menschen und für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Ohne die Förderung durch die Stiftung - darin sind sich die Experten einig - wäre gerade der heutige Standard der Behindertenhilfe in unserem Land nicht erreicht worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind fest davon überzeugt: Dieser Erfolg ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Stiftung ihre Zuschüsse auf die Verbesserung der Lebensqualität alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen konzentriert hat. Das ist ein Grund, weshalb wir dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen können.

Alle, die sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen, wissen, welche gewaltigen Aufgaben bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie in der Behindertenhilfe auf unsere Gesellschaft zukommen. Wir haben das, wie Herr Vöge gesagt hat, bereits ausführlich diskutiert.

Deswegen sage ich hier als Stichwort nur: Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft stellt uns vor immense Probleme. Die vielen Gespräche und Anhörungen sowie die Kontakte mit Betroffenen im Rahmen der Enquetekommission "Situation und Zukunft der Pflege in NRW" machen den jetzigen und den zukünftigen Bedarf schonungslos deutlich.

Mit dem Modellprogramm für Demenzkranke hat die Stiftung an einem Punkt reagiert und eine Entlastung in besonders schwierigen Situationen möglich gemacht. Es ist unser Wunsch, dass dies auch in Zukunft ungeschmälert weiter möglich ist. Denn es zeichnet sich ab - auch das wird von niemandem bestritten -, dass der Bedarf an Stiftungsmitteln für die jetzigen Einsatzfelder steigen wird.

Der Antrag, den wir im vergangenen Jahr eingebracht haben, um die finanzielle Situation zu verbessern, ist von den Koalitionsfraktionen abge

lehnt worden. Die neue Zielgruppe, der sich die Stiftung in Zukunft widmen soll, sind Kinder, die durch Armut und Vernachlässigung in ihrer Entwicklung, vor allem in der frühkindlichen Phase, benachteiligt sind. Die Zahlen und Fakten, die Sie, Herr Vöge, eben genannt haben, sind in der Tat bedrückend.

Die Anhörung hat gezeigt, dass niemand hier Hilfe und Unterstützung verweigern mag. Dennoch sage ich für die CDU: Wir halten es für den falschen Weg, wenn wir mithilfe der Stiftungsmittel einige wenige Projekte möglich machen. Es reicht nicht, wenn wir durch gezielte Maßnahmen an ausgewählten Standorten die Symptome lindern, so wichtig das für einzelne Kinder sein mag. Wir müssen die Ursachen dieser alarmierenden Entwicklung bekämpfen. Wir müssen Kindern generell und nicht nur in Modellprojekten bessere Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven in diesem Land geben. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mit einer Stiftung nicht zu schaffen.

Das ist der zweite Grund, weshalb wir dieser Ausweitung des Stiftungszwecks und Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Stiftung in der bisherigen Weise alten Menschen und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht, um ihre schwierige Situation in unserem Lande zu verbessern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vielen Dank, Kollegin Monheim. - Das Wort hat Dr. Romberg, FDPFraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Monheim hat völlig Recht: Die Kinder in diesem Land brauchen bessere Chancen als bisher. Das sollte Hauptziel aller Parlamentarier hier im Hause sein.

Auch wir sehen es kritisch, so eine Aufgabe nur einer Stiftung zu geben, aber die Rahmenbedingungen, die völlig im Argen liegen, einfach so zu belassen. Was haben wir denn für Rahmenbedingungen? Wir haben den höchsten Schuldenstand, den wir je in diesem Land gehabt haben, und gleichzeitig die niedrigste Geburtenrate. Damit ist die Zukunftsfähigkeit dieses Landes infrage gestellt. Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind damit gleich null. Das muss sich unbedingt ändern, gerade wenn wir Kindern in Armut eine Chance geben wollen.

Die demographische Entwicklung sieht aufgrund der Zahlen wirklich schlecht aus. Daraus folgt,

dass die Versorgung der alten Menschen demnächst im Vordergrund steht und diese Aufgabe eigentlich gar nicht mehr getragen werden kann. Wir müssen also die Kinderfreundlichkeit in diesem Land verbessern.

(Zuruf von der SPD)

Da gibt es ganz konkrete Vorstellungen auch von uns Freien Demokraten. Wir sagen: Wir wollen die Kindergartenplätze kostenfrei gestalten. Das hat auch mit Kinderfreundlichkeit zu tun. Wir brauchen umfangreichere Ganztagsangebote als bisher, verbesserte Bildungsangebote. Wir müssen auch die Eigenverantwortung in den Familien wieder stärken. Die Mentalität "Der Vollversicherungsstaat regelt schon alles" trägt mit dazu bei, dass Eltern keine Verantwortung mehr für Kinder übernehmen, jedenfalls nicht so, wie es angebracht wäre.

Was ist in diesen wichtigen Bereichen passiert? Bei Kindern, Jugendlichen, Behinderten und im Sozialbereich ist in dieser Situation im Haushalt gekürzt worden. Jetzt wird ein Gesetzentwurf für die Stiftung eingebracht, der das alles wieder wegwischen soll. Es kann doch nicht richtig sein, im Haushalt in diesen Bereichen zu kürzen, der Stiftung nicht mehr Geld zu geben, dafür aber eine neue Aufgabe. Das hat Alibifunktion, das ist Augenwischerei und hilft den Kindern in diesem Land wirklich nicht.

(Beifall bei der FDP)

Das Zweite ist: Wenn die Benachteiligung der Kinder einer Behinderung gleichkommt, dann kann die Stiftung auch jetzt schon fördern. Das tut sie auch.

In diesem Sinne sind, wenn man mehr Kinderfreundlichkeit in diesem Land erzeugen will, umfangreiche Maßnahmen richtig und wichtig. Dieser Gesetzentwurf allein kann nicht das Heil der Kinder in diesem Land sein. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Danke sehr.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Dr. Romberg. - Das Wort hat Frau Steffens, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Monheim! Ich kann Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. Sie sagen: Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt sind, sind eine wichtige Zielgruppe. Für diese jungen Menschen müssen wir etwas tun.

Aber es reicht nicht, Modellprojekte für einige wenige zu machen.

Ich stimme Ihnen zu: Natürlich muss mehr für Kinder und Jugendliche passieren. Aber die gleiche Argumentation, die Sie hier für Kinder und Jugendliche anführen, gilt auch für Menschen mit Demenz. Wir müssen für Menschen mit Demenz viel tun. Einige Modellprojekte reichen nicht. Aber - und deswegen sind wir zu diesem Antrag gekommen - wir müssen auch mit Modellprojekten neue Dinge erproben. Wir müssen damit Ideen fördern; wir müssen damit Beispiele fördern, damit aus diesen kleinen Modellen in die Fläche übertragbare Projekte und Beispiele werden.

Zu Ihrer Argumentation, wir hätten nicht genügend Geld! In der Anhörung wurde es gesagt, Sie sitzen selber mit im Stiftungsvorstand, wir kennen die Abschlussbilanz eines jeden Jahres: Wir haben Mittel. Darüber hinaus habe ich in allen Debatten bisher gesagt: Man muss auch überlegen, ob die Mittel, die wir bisher verteilen, wirklich effizient und sinnvoll eingesetzt werden. Es gab fragwürdige Projekte, die in der Vergangenheit finanziert worden sind. Ich bringe das Beispiel von den Hausnotrufanlagen, die, egal wie teuer sie waren, finanziert wurden, oder von Ersatzbauten, die finanziert wurden, um Menschen während Renovierungsmaßnahmen auszugliedern.

Das war Geld, das wir zum Fenster herausgeschmissen haben, wo der Vorstand dann auf meine Initiative versucht hat, Kosten zu senken und Mittel effizienter einzusetzen. Deswegen: Wir haben Mittel, und wir müssen überlegen, wofür wir sie einsetzen.

Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir nicht erst an die Menschen mit Behinderung denken, wenn sich die Behinderung manifestiert hat, sondern dass wir versuchen, Behinderung prophylaktisch zu verhindern. Darum geht es. Wenn wir in Modellprojekten Frühförderung - nicht nur im klassischen Sinne der Säuglingsfrühförderung, sondern auch Frühförderprojekte für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter - machen, um damit das Verfestigen von Behinderung zu verhindern, dann ist es wichtig, und es ist explizit eine Aufgabe der Stiftung. Genau das wollen wir ermöglichen, weil es so jetzt nicht möglich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Den anderen Punkt kann ich noch weniger verstehen. Es ist klar: Wir haben bisher ausschließlich Projekte gefördert, die den Menschen mit Behinderungen oder den älteren Menschen zum Nutzen waren. Wir haben in der Vergangenheit keine Maßnahmen gefördert, die vorrangig für

Menschen ohne Behinderung bestimmt und Menschen mit Behinderungen nur teilweise zugänglich waren. Es gab Anmerkungen und Kritiken des Rechnungshofes; das will ich nicht wiederholen.

Ich will ein Beispiel nennen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von "Pro Familia" – es gibt auch andere -, und wir haben auch andere Beratungsstellen, die bisher in vielen Fällen von Menschen mit Behinderung gar nicht genutzt werden können, obwohl sie das wollen, weil sie durch die Barrieren die Räumlichkeiten nicht benutzen können. Es fehlen z. B. Aufzüge und Rampen, und die Träger können dies nicht finanzieren.

Das haben wir - Sie sitzen ja selber in der Stiftung - in der Vergangenheit ganz klar nicht finanziert und auch nicht finanzieren können. Wir haben das jetzt in der Änderung des Gesetzesentwurfs ermöglicht. Wir haben eine Formulierung gewählt, die klar sagt: Wir wollen nicht nur ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - was wir hier verabschiedet haben -, sondern wir wollen auch Mittel dafür einsetzen. Die behinderten jungen Frauen im Rollstuhl sollen genauso zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kommen können wie die Frauen ohne Behinderung. Das ist tatsächliche Integration, und die wollen wir mit den Stiftungsmitteln fördern und finanzieren.

Frau Monheim, im Ausschuss haben Sie an irgendeiner Stelle gesagt, dem Punkt würden Sie zustimmen. Wenn Sie dem Punkt zustimmen, dann hätten Sie auch bei dem Gesetz getrennte Abstimmung beantragen können. Dann hätten Sie sagen können: Den Punkt tragen wir, den anderen nicht. Dann hätten Sie differenziert herangehen können. Aber Sie bringen die ganze Zeit - sowohl im Ausschuss als auch in den Plenardebatten - fadenscheinig Argumente vor, um das abzulehnen, einfach, um Opposition zu beziehen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

obwohl Sie angesichts dessen, was Sie vertreten, in der Sache dem hier inhaltlich zustimmen müssten.

(Beifall bei den GRÜNEN und einzelnen Ab- geordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Steffens. - Das Wort hat die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, Frau Fischer.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier heute über die Erweiterung des Stiftungszwecks der Stiftung Wohlfahrtspflege.

Man muss deutlich sagen: Dies ist kein Ersatz für eine Kinder- und Jugendpolitik des Landes. Ich verstehe die Vorredner und Vorrednerinnen der FDP-Fraktion überhaupt nicht. Es geht nicht darum, dass wir den neuen Stiftungszweck an die Stelle der Landesförderprogramme setzen, sondern dies ist meines Erachtens eine notwendige und wichtige Ergänzung.

Erlauben Sie mir eine grundsätzliche Anmerkung zu Beginn, weil die sehr deutlich macht, warum ich diese Erweiterung des Stiftungszwecks auf benachteiligte Kinder für sehr gut halte und außerordentlich begrüße. Jede Gesellschaft hat nämlich ein soziales Kapital, und dieses soziale Kapital sind Menschen; es sind ihre Ressourcen, ihre Kompetenzen, ihr Bildungsstand. Es sind in besonderem Maße Kinder, die nämlich die Zukunft einer Gesellschaft bedeuten.

Je größer die Bemühungen sind, dieses soziale Kapital auszubauen, es zu pflegen und zu nutzen, desto eher gelingen Integrationsprozesse in einer Gesellschaft, desto eher werden die Chancen der Einzelnen, sie für die Gesellschaft produktiv zu nutzen, genutzt, und desto eher entsteht Kreativität, entstehen Kompetenzen und Innovationspotenziale in einer Gesellschaft, und zwar mit allen positiven Folgen: mit positiven Folgen für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft und für das Zusammenleben der Menschen in einem Land.