Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Je größer die Bemühungen sind, dieses soziale Kapital auszubauen, es zu pflegen und zu nutzen, desto eher gelingen Integrationsprozesse in einer Gesellschaft, desto eher werden die Chancen der Einzelnen, sie für die Gesellschaft produktiv zu nutzen, genutzt, und desto eher entsteht Kreativität, entstehen Kompetenzen und Innovationspotenziale in einer Gesellschaft, und zwar mit allen positiven Folgen: mit positiven Folgen für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft und für das Zusammenleben der Menschen in einem Land.

Genau dies waren die Grundüberlegungen, genau dies ist die Plattform für die Überlegungen der Koalitionsfraktionen, diese Erweiterung des Stiftungszwecks hier zu beantragen.

Meine Damen und Herren, Behinderungen sind immer Handicaps, die eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Möglichkeiten erschweren. Heute - das ist unstreitig - stellt man sehr deutlich fest: Diese Handicaps, diese Behinderungen gibt es nicht nur im Sinne von körperlicher Behinderung, nicht nur im Sinne von Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, sondern auch in Form sozialer Handicaps, die eng mit Armut verknüpft sind.

Die Folgen davon sind Eingrenzung der Bildungschancen, die für alle Kinder eigentlich der Schlüssel für ihren eigenen Lebensweg und für ihre eigenen Zukunftschancen sind. Armut und soziale Handicaps bedeuten zugleich auch den Verlust eigener Entwicklungsmöglichkeiten und eigener

Lebenschancen. Dies ist im doppelten Sinn dramatisch, nämlich für die einzelnen Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt.

Darum begrüße ich außerordentlich, dass eine Erweiterung des Stiftungszwecks einen wichtigen Beitrag in Nordrhein-Westfalen leistet, soziale Handicaps abzubauen, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu fördern und der Benachteiligung von Kindern entgegenzuwirken. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Fischer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge empfiehlt dem Plenum in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/5335, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4726 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich ums Handzeichen. - Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

7 Kein Eingriff in die private Altersvorsorge durch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 13/5332

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Frau Kollegin Dr. Dreckmann für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen! Was würden Sie wohl sagen, wenn Sie ein dreigeschossiges Haus bauen, in dem Sie mit der ganzen Familie wohnen wollen. Das tun Sie auch. Plötzlich kommt Ihre Kommune aber daher und erklärt, dass in diesem Gebiet nur noch eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist. Sie werden aufgefordert, das Dachgeschoss Ihres Hauses abzureißen.

Ich bin sicher, Sie würden die Welt nicht mehr verstehen und sich zu Recht fragen, ob die in Ihrer Kommune verantwortlichen Politiker eigentlich noch ganz bei Trost sind. Dann würden Sie sich auch da bin ich ganz sicher - mit anderen Betroffenen zusammentun und eine Klage einreichen.

Genau das tun jetzt die Rentnerinnen und Rentner, die darauf vertraut haben, dass sie sich im Alter auf die zusätzlichen Zahlungen aus den Betriebsrenten und Direktversicherungen verlassen können, sich aber plötzlich, ab Januar dieses Jahres, mit der Tatsache konfrontiert sehen, dass sie auf diese Zusatzversicherungen ohne Vorwarnung nun den doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen, also statt knapp 8 % jetzt knapp 16 %.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Helmut Linssen)

So wurde es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, von den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen im Bundestag in trauter Eintracht - oder sollte ich vielleicht sagen: in trauter Einfalt" beschlossen; ausgerechnet von den drei Parteien, die sich als die Hüter wahrer sozialer Gerechtigkeit in diesem Land gerieren und nicht müde werden, uns, den Freidemokraten, die soziale Kälte vorzuwerfen.

Anlass für diesen Schritt war, dass die Gesundheitsministerin, Frau Ullalala Schmidt aus dem "Reformhaus Schmidt", wie es im WDR immer so schön heißt, feststellen musste, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen dringend 1,6 Milliarden € brauchen.

Woher, fragten sich die Gesundheitsreformer von SPD, CDU und Grünen, sollte das Geld kommen? Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Flugs entschied man sich für die zweite Lösung, den Rentenklau. Die Opfer standen alsbald fest. Es sollten die Betriebsrentner sein, weil man - wie es in der Begründung zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz heißt - die Empfänger von Versorgungsbezügen durch deren Zahlstellen lückenlos erfassen kann. Es kann den Dieben so also auch niemand entkommen.

Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, werden Sie erzählen, dass eine Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Zusatzrenten doch so schlimm nicht sein kann. Wir müssen schließlich alle den Gürtel enger schnallen.

Aber alle politischen Parteien sind sich doch darin einig, dass die umlagefinanzierte Rente für die Zukunft nicht ausreichen wird. An einer zusätzli

chen Vorsorge führt deshalb kein Weg vorbei. Alle hier im Landtag und im Bundestag vertretenen Parteien waren sich und sind sich, so hoffe ich, noch darin einig, dass eine sichere Alterssicherung auch in Zukunft auf drei Säulen stehen soll, nämlich der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Vorsorge.

Durch die Belastung der Betriebsrenten über die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen, wird die dritte Säule nun brüchig. Denn diese Art der Vorsorge verliert an Attraktivität.

Viele Arbeitnehmer empfinden es als ungerecht, dass durch die Neuregelung teilweise noch einmal Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung fällig werden, obwohl die Einzahlung aus bereits "verbeitragten" Lohnbestandteilen stattgefunden hat.

Viele Versicherte haben jetzt auch gar keine Möglichkeit, einen Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Dabei denke ich z. B. an die derzeit rund 3 Millionen Bezieher von Versorgungsbezügen und Betriebsrenten, aber auch an die, die kurz vor der Rente stehen.

Meine Damen und Herren, die geschilderten Maßnahmen werden von den Verursachern damit begründet, dass wir von den Rentnern doch Solidarität einfordern müssen. Wir müssen Rentner mehr belasten, um die Erwerbstätigen nicht noch stärker zu schröpfen. So sagen Sie es.

Dabei haben die Erfinder des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bewusst übersehen, dass die Rentner in den unterschiedlichen zurzeit beschlossenen und noch zu beschließenden Reformgesetzen an allen Ecken und Enden finanziell ganz erheblich mehr belastet werden.

Meine Damen und Herren, die Finanznot von Hans Eichel und Ullalala Schmidt darf nicht dazu führen, dass die Menschen überhaupt keine Planungssicherheit mehr bei der Altersversorgung haben.

Die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei den Versorgungsbezügen und Betriebsrenten hat nicht nur bei den betroffenen Rentnern, sondern auch bei den Sozialverbänden, den Gewerkschaften und sogar den Krankenkassen scharfe Proteste ausgelöst. Der Sozialverband Deutschland hat inzwischen eine Verfassungsklage eingereicht. Das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen, das der Sozialverband Deutschland heute der Presse vorgestellt

hat, bestätigt die verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Sozialverband VdK rät allen Betroffenen, bei der Krankenkasse Widerspruch gegen die Neufassung der Beiträge einzureichen. Ein entsprechender Musterbrief befindet sich im Internet. Auch die IGBCE hat einen Musterwiderspruch gegen die "Verbeitragung" der Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zum Herunterladen ins Internet gestellt.

Meine Damen und Herren, die FDP hat als einzige Fraktion im Bundestag die Gesundheitsreform abgelehnt. Wir freuen uns wirklich sehr, dass wir jetzt gemeinsam mit den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und den Betroffenen gegen die unsozialen und ungerechten Beschlüsse der selbsternannten Sozialwächter von SPD, CDU und Grünen kämpfen. Schließlich kommt der Schulterschluss zwischen den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und der FDP noch nicht allzu häufig vor.

Was die finanzielle Mehrbelastung durch die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersversorgung für die Betroffenen wirklich bedeutet, konnten wir in der Sendung "Westpol" des WDR am 15. Februar sehen.

Für die Bezieher kleiner Renten, für die zu den genannten Mehrbelastungen seit Anfang dieses Jahres noch die Praxisgebühr und die Nullrunde bei den Renten hinzukommen, wird das Geld knapp. Diese Menschen müssen schon überlegen, wie sie diese Mehrbelastungen bei anderen Ausgaben einsparen können. Da wird das Zeitungsabo abbestellt, kulturelle Veranstaltungen können nicht mehr besucht werden, und auch die kleinen Extras werden gestrichen.

Bei einer kleinen Betriebsrente von 150 € macht die monatliche Mehrbelastung immerhin 20 € aus. Das ist kein Pappenstiel.

Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitgeber eine Direktversicherung über eine größere Summe abgeschlossen haben, trifft es besonders hart. Demjenigen, der ab diesem Jahr eine Versicherungssumme von 100.000 € ausbezahlt bekommt, bleiben davon tatsächlich nur noch 84.000 € in der Tasche; denn von den 100.000 € muss er monatlich über zehn Jahre verteilt 16 % Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser staatlich verordnete Geldverlust ist nun wirklich auch kein Pappenstiel.

Meine Damen und Herren, die FDP hat am 11. Februar dieses Jahres im Bundestag den An

trag eingebracht, die Anhebung der Kassenbeiträge auf die Betriebsrenten rückgängig zu machen. Heute stellen wir im Landtag den Antrag, zu diesem Ziel eine Bundesratsinitiative zu starten.

Unser Minister Schartau, der jetzt leider nicht mehr anwesend ist, hat in der Sendung "Westpol" am 15. Februar 2004 gesagt - ich zitiere -:

"Der Vertrauensschutz ist bei der Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten und bei der schlagartigen Erhebung des vollen Beitrags bei Direktversicherungen nicht zum Zuge gekommen."

Und weiter:

"Die Wunde ist immer noch offen, kann sich unkalkulierbar entwickeln. Deshalb bin ich dafür, dass wir sie immer noch heilen."

Ein kluger Mann, der Herr Schartau!

Noch ist es Zeit, diese Wunde zu heilen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, ich appelliere an Sie: Machen Sie diesen Unsinn rückgängig. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Dreckmann. - Für die SPD erteile ich jetzt Herrn Rainer Bischoff das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Dreckmann, ich hatte eigentlich die Absicht, viele inhaltliche Punkte Ihres Antrages zu loben. Aufgrund Ihres Redestils kann ich aber gar nicht richtig einordnen, ob Sie einfach nur Märchen erzählen wollten oder ob das Ganze eine Art von Arroganz war. Ich habe mir nämlich aufgeschrieben, dass Sie Dinge gesagt haben wie beispielsweise "Rentenklau", "Ullalla Schmidt", "traute Einfalt" und "einfältig". Ich frage mich, ob das dem Ernst des Themas gerecht wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim Begriff "traute Einfalt" ist mir die Frage durch den Kopf gegangen - ich habe auch versucht, mich noch einmal danach zu erkundigen -, ob nicht auch FDP-mitregierte Länder dieser Regelung im Bundesrat zugestimmt haben. Tauchen diese denn mit in der "trauen Einfalt" auf? Oder haben Sie sie gar nicht aufgeführt?