- Sie schreiben nicht, von der rot-grünen Landesregierung, sondern beziehen sich nur noch auf die SPD -
"… die zum Ziel hat, die Akzeptanz und Bekanntheit der Abschlüsse zu steigern, konsequent fortzuführen."
Aus dieser Forderung kann ich wiederum herauslesen, dass es mit der Konsequenz der Umsetzung dieser Aktionspartnerschaft zu Ihren Regierungszeiten vielleicht nicht sehr weit her war.
- Ja, aber Sie müssen auch ein bisschen Leben und Brot beisteuern. Vielleicht war das ein bisschen viel heiße Luft, denn die beteiligten Verbände äußern sich nicht sehr überschwänglich. Wir haben einmal herumgehört; sie haben ja ihren Teil dazu beigetragen.
Herr Schultheis, es nützt aber nichts, wenn man eine Überschrift macht. Vor Ort fragen sich viele: Was haben wir jetzt konkret davon? Es sind ein paar gute Sachen gemacht worden, aber der Verdacht liegt nahe, dass das wieder ein großes Bündnis mit viel Stuck ist.
Außerdem fordern Sie, ein ausreichendes Angebot an Bachelor- und Masterlehrkapazitäten an allen Hochschulstandorten sicherzustellen. Die Lehrkapazitäten sind natürlich eng mit der Zahl der Studierenden verbunden. Man kann sagen: Je mehr Lehre da ist, desto mehr Studierende haben wir dort.
Ausgehend von diesem Stichwort will ich noch einmal auf das Thema Quotierung zu sprechen kommen. Die Koalition hat schon die Sorge, dass dieser Satz von den Hochschulen als Bedrohung
aufgefasst werden könnte, denn die Denke, die dahinter steckt, geht von der klassischen Mangelverwaltung mittels einer starren Quotenregelung aus.
Aus den Erlassen des damaligen rot-grünen Ministeriums, aus den Berichten der Hochschulen und aus den entsprechenden Abänderungen der curricularen Normwerte geht hervor, dass - ich zitiere -
"eine auf die Hochschule insgesamt bezogene Quote von Studienplätzen im Masterprogramm nicht überschritten werden darf".
Das war der Erlass des Ministeriums aus dem August 2004. Die Aussage der Koalition ist, dass die von der ehemaligen Landesregierung vorgenommene Festlegung solcher Kontingente und Quoten für Master- beziehungsweise Bachelorstudiengänge der Hochschulautonomie eindeutig widerspricht. Wie gesagt, es geht um die Studierenden. Wir haben die Sorge, dass Sie bei den Lehrkapazitäten ebenso denken.
Ebenso widerspricht eine derartige Einschränkung der Freiheit der Studierenden, sich einen Studiengang nach ihren eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten auszusuchen und sich an einer Hochschule ihrer Wahl zu bewerben.
Eine Kontingentierung schadet der Attraktivität der neuen Studiengänge. Für eine erfolgreiche Umstellung herkömmlicher Diplom- und Magisterstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge erweisen sich solche staatlichen Vorgaben als kontraproduktiv. Ich würde mich natürlich freuen, wenn Sie jetzt gleich sagten: Nein, wir wollen bestimmt keine Quotierung, auch nicht in der Lehre. - Das würde einiges in der Diskussion erleichtern.
Wir folgern jedenfalls daraus, dass man den Hochschulen bessere Instrumente an die Hand geben muss, damit diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst viele Studierende zu einem Abschluss mit dem entsprechenden Qualitätsniveau führen können. Eine solche Diskussion über die besten Steuerungsmechanismen ist dann wirklich interessant. Auf die Debatten darüber - die werden wir an verschiedenen Stellen führen - freuen wir uns jetzt schon.
Ich fasse zusammen: In dem von der SPD vorgelegten Antrag findet sich der Hinweis, dass sie auch zu Ihrer Zeit schon an der Einführung der konsekutiven Studiengänge gearbeitet haben. Das ehrt Sie. Sonst ist nicht viel Neues in diesem Antrag.
Ich glaube aber - damit möchte ich Ihren Vorschlag aufgreifen, Frau Kollegin Apel-Haefs -, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Debatte über noch konkretere Punkte des BolognaProzesses sicherlich lohnen wird. Deswegen stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss gerne zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Einigkeit ist ja selten. Wollte man den Antrag der SPD für die Nichthochschulpolitiker zusammenfassen, könnte man sagen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die erfolgreiche und vorbildliche Arbeit der Vorgängerregierung bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses fortzusetzen.
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich als einer, der dieser Regierung angehört hat, diesen Antrag begrüße und unterstütze und deshalb auch dem, was Sie gesagt haben, Herr Brinkmeier, zustimme.
Der Grund, warum NRW führend ist bei der Umstellung auf konsekutive Studiengänge, ist die Politik der letzten Jahre mit klaren gesetzlichen Vorgaben und ehrgeizigen Zielen einerseits und einem modernen Steuerungs- und Anreizsystem andererseits, das den Hochschulen die notwendigen Freiheiten und Möglichkeiten gegeben hat, diese Vorgaben und Ziele umzusetzen und zu erreichen.
Wir haben gleichzeitig auch außerhalb der Hochschulen erfolgreich für die neuen Studiengänge und Abschlüsse geworben. Bestes Beispiel dafür ist die auch im Antrag erwähnte Aktionspartnerschaft „NRW auf dem Weg nach Bologna“.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ergänzen, der uns Grünen in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist und der im Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD ein bisschen zu kurz kommt. Für uns ist ein zentrales Feld für die Einführung der neuen Studiengangstrukturen das Feld der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Hier freut es mich besonders, dass inzwischen offensichtlich auch die neue Landesregierung die Chancen erkannt hat, die die Umstellung auf diesem Gebiet mit sich bringt, wie wir auch auf der
Wir Grüne begrüßen das ausdrücklich. Denn es waren insbesondere wir, die in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir in NRW auch in diesem Bereich mit unseren Modellprojekten in Bielefeld, in Bochum, in Dortmund und in Münster Vorreiter und Vorbild sind.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich feststellen: Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung ihrerseits über die positiven Ergebnisse der rot-grünen Hochschulpolitik im Bereich des Bologna-Prozesses freut, und können Ihnen deswegen unsere uneingeschränkte Unterstützung zusagen, wenn Sie diese Politik so fortführen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass diese Debatte noch mehr Aufschluss darüber gegeben hätte, was eigentlich Anlass und Intention dieser parlamentarischen Initiative der SPD ist. Aber vielleicht ergreift ein Redner oder eine Rednerin der Sozialdemokratie ja in der zweiten Runde noch einmal das Wort und macht uns deutlich, warum wir diesen Antrag zu diesem Zeitpunkt beraten müssen.
Es ist bereits gesagt worden - der Minister hat dazu auch Zahlen vorgelegt -, dass wir, was die rein quantitative Komponente angeht, in NordrheinWestfalen einen Spitzenplatz in der Umsetzung des Bologna-Prozesses einnehmen.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen haben, ob die konsekutive Studienstruktur auch tatsächlich die mit dem Bologna-Prozess inhaltlich verbundenen Ziele erreicht haben wird. Das betrifft etwa die europäische Qualitätssicherung, die Mobilität und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen sein. Dabei wird sich die Frage stellen, ob das ein politik- oder ein qualitäts- und nachfrageinduzierter Prozess war.
Zu Ihrem Antrag konkret! Erstens. Sie fordern, dass am im Hochschulgesetz festgelegten Umstellungszeitpunkt Wintersemester 2007/2008 festgehalten wird. Im Prinzip teilen wir Ihre Einschätzung auch.
Aber wir haben im Koalitionsvertrag von Union und FDP zum Ausdruck gebracht, dass wir schädlichen Zeitdruck ablehnen. Deshalb sollte es in begründeten Einzelfällen möglich sein, erst ein oder zwei Semester später mit der Umstellung eines Studiengangs zum Abschluss zu kommen.
Zweitens. Sie fordern, die Hochschulen mit Personal- und Sachmitteln weiterhin so zu unterstützen, dass die Reform erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sie sagen „weiterhin“. Ist das eine Drohung? Denn wenn ich mir das ansehe, was den Hochschulen in der Vergangenheit hier an Unterstützung seitens der VorgängerLandesregierung gewährt worden ist, kann ich eine direkte Unterstützung nicht erkennen, es sei denn, Sie meinen die spärlichen Mittel aus dem Studienkontengesetz, die orientiert am BolognaFortschritt verausgabt worden sind.
Bemerkenswerterweise hat aber Frau Walsken eben in der Debatte um den Nachtragshaushalt einen ganz anderen Aspekt genannt. Sie hat gesagt, dass Sie die Wochenarbeitszeit der Beamten erhöht haben. Da stellt sich die Frage, ob Sie davon denn die Hochschulen, das Hochschulwesen ausgenommen haben. Das haben Sie nicht getan, was dazu führt, dass allein an der Universität Köln bis zum Jahr 2008 insgesamt 28 Stellen eingespart werden müssen.
Wenn das Ihre Form von Unterstützung für die Hochschulen auch in dieser schwierigen Reformphase ist, dann will ich Ihnen sagen, dass wir diese Form der Unterstützung nicht fortsetzen wollen.
Im Gegenteil: Die Koalition hat ihre Hausaufgaben gemacht, was die Unterstützung angeht, indem wir die Hochschulen vom Einstellungsstopp und von der Haushaltssperre ausgenommen haben, indem wir ihnen in Kompensation der gestiegenen Energiepreise in diesem Jahr einen Heizkostenzuschuss von insgesamt 7 Millionen € gewähren, indem wir ihnen im kommenden Jahr die kompletten Einnahmen aus dem Studienkontengesetz zur Verfügung stellen, also insgesamt 22,5 Millionen € mehr, als sie unter rot-grüner Regierungszeit erhalten hätten,
und indem wir ihnen die Freiheit geben - doch natürlich, Herr Schultheis -, Studienbeiträge zu erheben und die ihnen zufließenden Mittel in Höhe von bis zu 320 Millionen € auch konkret zur Verbesserung der Lehre einzusetzen.
Also erst jetzt, nach dem Regierungswechsel, erhalten die Hochschulen die Möglichkeiten und die Perspektiven, die sie benötigen, um erfolgreich aus diesem Wandel hervorzutreten.
Drittens. Sie sprechen über die Akkreditierung von Studiengängen. Dieser Prozess läuft, insbesondere die Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer vertiefenden Debatte miteinander zu besprechen haben, ob neben der Programmakkreditierung zukünftig auch die Akkreditierung ganzer Fakultäten oder Fachrichtungen, die ClusterAkkreditierung, eine größere Rolle spielen kann.
Viertens und abschließend: Ich finde in Ihrem Antrag nichts zur Quotierung des Übergangs vom Bachelor zum Master. Herr Kollege Brinkmeier hat auf die Vorgänger-Landesregierung hingewiesen, die mit dem sogenannten Krebs-Erlass eine Quote von 80:20 festgelegt und in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Hochschulen eingegriffen hat.
Mit welchem Ziel geschah dies? Wollten Sie jüngere Menschen durch die kalte Küche von höheren Abschlüssen fernhalten, nachdem Sie sich in früheren Zeiten für die Einrichtung der Massenuniversitäten gerühmt haben? Oder wollten Sie mittelfristig gar eine Ausgabenreduzierung in den Blick nehmen? - Wie auch immer. Diesen fragwürdigen Erlass haben wir zurückgenommen. Und das geschah völlig zu Recht.
Das, was an der Hochschulpolitik im Bereich der konsekutiven Studiengänge gut war, hat die neue Landesregierung fortgesetzt. Das, was reformbedürftig war, haben wir angefasst und verändert. An diesem Kurs wollen wir weiter festhalten. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Lindner. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Herrn Minister Pinkwart Herr Minister Wolf. Bitte schön.