Meine Damen und Herren, wir müssen im Blick behalten, dass Sparkassen starke, verantwortungsbewusste und verlässliche Partner vor Ort für jedermann sind. Sie gewährleisten eine flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen, tragen insbesondere zur wirtschaftlichen Leistungskraft und gesellschaftlichen Stabilität bei und sind ein wichtiger Standortvorteil der Region.
Der Landesregierung ist daran gelegen, dass dies auch dann so bleibt, wenn sich die Wettbewerbsbedingungen in der Kreditwirtschaft national wie international weiter verschärfen. Die aktuelle Situation an den Finanzmärkten hat gezeigt und zeigt es auch weiterhin, dass sich die Sparkassen als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor erweisen – als Stabilisierungsfaktor, den es nicht nur zu erhalten, sondern auch zu stärken gilt. – Ich glaube, Sie von der Opposition sind immer bei der Erhaltenskomponente. Wir möchten die Sparkassen stärken.
Wir beabsichtigen gerade die Stärkung dadurch, dass wir uns für eine Fortsetzung der parlamentarischen Beratung und eine Verabschiedung des Sparkassengesetzes in diesem Quartal einsetzen. Nur so kann für die nordrhein-westfälischen Sparkassen ein zeitgemäßer und zukunftsfähiger Ordnungsrahmen geschaffen werden – ein Ordnungsrahmen, der ihnen langfristig eine erfolgreiche Arbeit unter sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen ermöglicht und zugleich sicherstellt, dass sich die Sparkassen auch künftig als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor erweisen können, sollte es erneut zu einer schwierigen Situation an den Finanzmärkten kommen.
Mit diesem Bewusstsein für die Bedeutung der Sparkassen bekennt sich die Landesregierung bereits seit Jahren uneingeschränkt zum Drei-SäulenSystem der deutschen Kreditwirtschaft und den bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen und spricht sich damit gegen jede Privatisierung aus. Das wissen Sie, obwohl Sie es immer anders be
haupten. Wir haben das jedenfalls unmissverständlich auch mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht.
Wenn der Landesregierung aber nun vorgeworfen wird, die Überarbeitung des Sparkassengesetzes sei nicht erforderlich, dann, meine Damen und Herren, muss ich dem ganz entschieden widersprechen. Unsere Verantwortung für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen gebietet es, deren Ordnungsrahmen zeitgemäß und zukunftsfähig zu fassen. Und diese Folgerung müsste eigentlich jeder aus der Finanzmarktkrise ziehen, dem das Sparkassenwesen am Herzen liegt.
Insbesondere die Festschreibung der Rechtsform der Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechtes, die Bewahrung des öffentlichen Auftrags und der gesetzliche Ausschluss jeglicher Privatisierungsmöglichkeit sind in der aktuellen Situation wichtiger denn je und erfordern die Modernisierung des Sparkassenrechts zum jetzigen Zeitpunkt.
Wie könnten da die erhobenen Vorwürfe, das geltende Gesetz sei aktuell und müsse nicht überarbeitet werden, überzeugen? Immerhin handelt es sich um ein Gesetz, das 14 Jahre alt ist. Ich kann Ihnen versichern: In diesen Jahren ist zwar viel passiert, aber leider keine Überarbeitung des Sparkassenrechts erfolgt. So sind beispielsweise die formalen Voraussetzungen der Verständigung 1 mit der EU umgesetzt worden, mehr aber nicht.
Herr Linssen, es fand vor einiger Zeit eine Anhörung im Landtag zum Sparkassengesetz statt. Meine Frage ist: Welche Bedeutung hat eine solche Anhörung für Sie? Kennen Sie aus der Anhörung irgendeine Äußerung, die dieses Gesetz, das Sie vorgelegt haben, in Verbindung damit bringt, das Sparkassenwesen zu stabilisieren?
Oder darüber hinaus gefragt: Darüber hinaus gefragt: Glauben Sie nicht, dass die aktuelle Situation Sie zum grundsätzlichen Überdenken von Plänen
Herr Kollege Schartau, Sie können sicher sein, dass ich als alter Parlamentarier den Wert einer Anhörung sehr hoch schätze und dass wir sie sehr genau auswerten. Wenn Sie allein die Äußerungen – ich zitiere jetzt nur einen, der eine Stellungnahme abgegeben hat – von Prof. Paul zum Trägerkapital nachlesen, dann werden Sie genau das Gegenteil von dem wiederfinden, was Sie immer wieder behaupten.
Meine Damen und Herren, wir müssen eben mehr umsetzen, als die frühere Regierung gemacht hat, zumal – das möchte ich erneut betonen – wir verpflichtet sind, die EU-Abschlussprüferrichtlinie – das hat Herr Körfges heute auch konzediert – in nationales Sparkassenrecht zu transformieren und uns selbst auferlegt haben, die Einigung der Anteilseigner zur Zukunft der WestLB AG vom 8. Februar 2008 eins zu eins umzusetzen. Sie wissen ja: Das haben wir, die Eigentümer, gemeinsam so vereinbart.
Selbstverständlich kommt die Modernisierung des Sparkassenrechts auch den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die daher eine Vielzahl vorgenommener Änderungen auch ausdrücklich begrüßen. Das blenden Sie ja immer aus.
Die Sparkassen haben ihre Geschäftspolitik auf die Erhaltung und Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaftskraft auszurichten und damit den eigenen Wirtschaftsraum optimal zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu erhalten. Sie stehen in einer besonders engen öffentlich-rechtlichen Beziehung zu den Kommunen. Dies betont der Gesetzentwurf bewusst deutlicher als bisher.
Dabei erscheint es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, gesetzlich ausdrücklich klarzustellen, dass Sparkassen nicht der allgemeinen Finanzwirtschaft der Kommunen zuzurechnen und damit auch künftig nicht im Rahmen der kommunalen Rechnungslegung zu bilanzieren sind. Dies gilt im Übrigen auch für den Fall, dass sich die Kommune vor Ort und der Verwaltungsrat der Sparkasse freiwillig dazu entschlossen haben, Trägerkapital einzuführen.
Es liegt aber ebenso im Interesse der Landesregierung, dass die Sparkasse auch künftig die Aufgabenerfüllung der Kommunen in den wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen kann. Dies kann sie zum einen künftig weiterhin unterjährig durch die Erbringung von Spenden, die Dotierung von Stiftungen oder ähnlichen Zuwendungen und zum anderen durch die Vornahme von Ausschüttungen.
Ich könnte noch eine Vielzahl anderer Beispiele aufzählen, aus denen Sie entnehmen können, dass die Landesregierung gut daran tut, das Sparkassen
recht zum jetzigen Zeitpunkt zu modernisieren. Aber das ergibt sich eigentlich auch aus einer gründlichen Lektüre des Gesetzentwurfs. Zudem dürften dies die noch stattfindenden Beratungen und Diskussionen über Einzelinhalte des Entwurfs zeigen. Dabei bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, gemeinsam den vorgelegten guten Gesetzentwurf noch weiter zu perfektionieren.
Diese Möglichkeit sollten wir nicht ungenutzt verstreichen lassen, indem wir völlig grundlos die parlamentarischen Beratungen aussetzen oder beenden.
Vielmehr sollten wir uns alle – gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Sparkassen in der Finanzkrise als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor erweisen – Gedanken machen, wo noch Verbesserungspotential im Gesetzentwurf besteht. Darüber können wir uns dann sachlich austauschen, und damit haben wir auch die Gelegenheit, gemeinsam für die Sparkassen das Bestmögliche zu tun.
Geben Sie uns allen doch einfach die Chance, und setzen Sie sich für die Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs ein! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, wir werden in den nächsten Wochen sicherlich gerne noch ein Stück zu Ihrer Ermüdung beitragen. Denn wir werden nichts auslassen, um in diesem Parlament, in dieser Runde unter Beteiligung unserer Besucherinnen und Besucher das Thema Sparkassen zu diskutieren, und wir werden nichts auslassen, die Menschen darauf hinzuweisen, was Sie mit diesem Sparkassengesetz vorhaben.
Deshalb, meine Damen und Herren, finde ich es hochinteressant, dass die Liste derjenigen, die Ihr Vorhaben – nicht die Sparkassen, sondern Ihr Vorhaben, Ihre Gesetzesänderungen – kritisieren, immer länger wird.
Ich sage Ihnen: Es kann doch nicht sein, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürger mittlerweile gegen Ihr Gesetzesvorhaben unterschreiben, dass CDU- und FDP-geführte Räte – meine Damen und Herren, Ihre Kollegen vor Ort! – gegen diese Änderung votieren, dass die Mitarbeiter der Sparkassen – vor vielen Wochen waren über 8.000 hier – gegen Ihr Gesetz protestieren, dass die Sparkassenverbände – mit einem Ex-Kabinettmitglied der Regierung Rüttgers an der Spitze – diese Änderungen nicht wollen
und, meine Damen und Herren, dass die Fachleute – fast 100 waren in diesem Saal – zu 95 % gesagt haben: Wir wollen diese Änderungen nicht, sie sind nicht sinnvoll. – All das kann doch nicht damit zu tun haben, dass die alle dumm oder von der SPDFraktion aufgehetzt sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es wird gefährlich, mit den Bedenken derjenigen, die die Änderungen kritisieren, arrogant oder hochnäsig umzugehen. Ich glaube, es ist auch gefährlich, dies alles auf einem Hintergrund einzuschätzen, der damit zu tun hat, dass die Menschen es nicht verstehen.
Sie sind doch gerade erst hereingekommen. Sie haben doch gar nicht gehört, was der Minister gesagt hat. Er hat gerade noch gesagt, dass die meisten das nicht verstehen. Kommen Sie doch herein und diskutieren Sie mit! Das ist doch der leichtere Weg! Aber Sie sind ja herausgegangen, als der Tagesordnungspunkt begann!
Sie haben sehr geschickt immer wieder darauf hingewiesen, dass das Wort Privatisierung in dem Gesetz nicht vorkommt. Es ist viel perfider. Mein Kollege hat drei Punkte in diesem Gesetz deutlich aufgezeigt, die die Tür zu einer möglichen Privatisierung von Sparkassen öffnen. Dies lehnt eine breite Front hier in Nordrhein-Westfalen – nicht nur im Parlament, sondern auch draußen – ab.
Es ist interessant, dass eine Reihe von Kollegen aus der CDU-Fraktion hinter vorgehaltener Hand sagt: Natürlich haben meine Ratskollegen vor Ort Recht, natürlich haben meine Mitglieder der Verwaltungsräte Recht, natürlich haben meine Sparkassenvorstände und die Menschen Recht, die bei den Aktionen vor Ort unterschreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie auf: Sagen Sie das deutlich. Ignorieren Sie nicht das, was Ihnen Ihre Basis zu Hause mit auf den Weg gibt! Ich bin sicher, es wird sonst in die falsche Richtung gehen. Meine Damen und Herren, wir müssen aufpassen, dass wir keine Situation herbeiführen, die gerade in der jetzigen Finanzkrise einen riesigen Fehler bedeutet.
Herr Finanzminister, wir bekämpfen nicht die Sparkassen, die in dieser Krise gerade einen breiten Zulauf haben. Wir bekämpfen Ihre Versuche, die Sparkassen zu schwächen und die Privatisierung möglich zu machen.
Ich komme noch einmal auf den Kollegen Papke zurück. Wenn unsere „Hetzkampagne“ – wie der Kollege sie bezeichnet hat – jetzt dazu führt, dass die ersten FDP-Kollegen klug werden, dann ist diese Informationskampagne das Richtigste, was wir je gemacht haben. Wir werden weiter dranbleiben. – Herzlichen Dank.