Ihrem Antrag so verstanden werden, dass diejenigen, die ein nichtsteuerpflichtiges Einkommen haben, keine Begünstigung erhalten und diejenigen, die finanziell sehr gut ausgestattet sind, die eigentlichen Gewinner Ihrer Vorstellungen sind?
Der Antrag fordert die Gleichstellung von Sach- und Zeitleistungen. Im Beratungsverfahren muss der Antragsteller darlegen, wie diese Zeiteinheiten erfasst und bewertet werden sollen. Wie soll die Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden, das heißt, wie soll objektive Überprüfbarkeit gewährleistet sein, ohne den Beteiligten mit überhöhtem Bürokratieaufwand zu belasten?
Es ist ebenfalls zu fragen, wer die Zeitbescheinigungen ausstellen soll. Nur steuerbegünstigte, anerkannte Institutionen? Was ist mit den vielen Organisationen, meist kleinen Einheiten, die sich in vorbildlicher Weise für die Gesellschaft engagieren und nicht dieses Privileg haben? Fallen alle diese Ehrenamtlichen unter den Tisch? Ich sehe noch viele Fragen.
Fest steht, dass dieser Antrag nicht auf einem Gesamtkonzept beruht. Ich bin auf die Diskussion im Fachausschuss gespannt. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Fraktionen hier im Hause wertschätzen das ehrenamtliche Engagement, wertschätzen, wenn Menschen sich insbesondere für Bildungseinrichtungen einsetzen, ihre Arbeitskraft oder Kreativität zur Verfügung stellen oder auch Geld spenden.
Aber bei diesem Antrag geht es um eine Form der Unterstützung, von der wir nicht glauben, dass sie sinnvoller Weise so realisiert werden kann, wie Sie das hier seitens der SPD-Fraktion beantragt haben.
Mein Vorredner, Bernhard Tenhumberg, hat ja bereits wesentliche Argumente genannt. Er hat darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen dem Ehrenamt für Bildungseinrichtungen und anderen Bereichen des Ehrenamts nicht sinnvoll ist. Ich glaube, dass man das auch steuersystematisch kaum auf nur einen Sektor begrenzen kann. Das hat automatisch eine Präjudizwirkung auch für andere Bereiche des Ehrenamtes. Das geht systematisch nicht, was Sie hier vorschlagen.
Ich stelle mir weiterhin die Frage, warum Sie diese Initiative nicht im Deutschen Bundestag ergriffen haben. Im Jahr 2007 hat es unter Federführung des Bundesfinanzministers ein Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gegeben. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzesvorhaben wäre
Gelegenheit gewesen, auch über die steuerliche Berücksichtigung von Zeitspenden zu sprechen. Das haben die Sozialdemokraten aber nicht getan, sondern ganz im Gegenteil, ähnlich gelagerte Vorstellungen der Bundestagsfraktion der Grünen hat die SPD abgelehnt.
Aus meiner Sicht ist deshalb geboten, dass Sie sich zwischen Berlin und Düsseldorf erst einmal selbst über Ihre Haltung klar werden und einen systematisch nachvollziehbaren und belastbaren Vorschlag unterbreiten. Das, was Sie bislang als Vorlage hier eingebracht haben, ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es eben gehört: Alle Fraktionen bringen dem Ehrenamt in unserem Land, in unserer Gesellschaft eine hohe Wertschätzung entgegen. Es ist richtig, dass ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit engagieren, die viel Zeit in ehrenamtliche Arbeit investieren, Vieles in unserem Land nicht so rund laufen würde.
Wir als Grüne kritisieren, dass die Landesregierung das zwar immer – wir haben es eben von den beiden regierungstragenden Fraktionen gehört – im Munde führt, aber doch an vielen Stellen das Ehrenamt weder ausreichend fördert noch finanziell unterstützt.
Ich kann nur das Beispiel der „Eine-Welt-Arbeit“, der sehr wichtigen Arbeit, die in vielen Initiativen geleistet wird, anführen.
Ehrenamtliches Engagement braucht aber die Unterstützung, braucht auch die finanzielle Unterstützung. Deswegen hat die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag die nicht ganz neue Idee eingebracht, dass nicht nur Sachleistungen, sondern auch sozusagen Zeitspenden, also die Zeiteinheit, die in dieses Ehrenamt gesteckt wird, steuerrechtlich geltend gemacht werden können, also die Gleichstellung zwischen Sachleistung und sogenannten Zeitspenden. Das heißt ganz konkret: Wenn Eltern einen Klassenraum streichen, wenn sie Gardinen nähen, wenn sie sauber machen – auch das kommt ja vor –, so soll diese Zeiteinheit, die dafür verwandt wird, in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Um das zu ermöglichen, wollen Sie, liebe SPDFraktion, über den Bundesrat eine Änderung des Einkommensteuerrechts bewirken. Mich erstaunt das ehrlich gesagt ein bisschen. Wir haben das
vorhin schon vom Kollegen Lindner gehört. Sie hätten in Berlin bereits die Möglichkeit gehabt, an einem solchen Gesetz mitzuwirken. Sie haben nämlich im Bund im Jahr 2007 bei der Beratung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von uns als Grünen einen Antrag auf dem Tisch gehabt, der sinngemäß genau das möchte, was Sie heute hier beantragen. Bedauerlicherweise hat die SPD-Fraktion im Bundestag diesen Antrag abgelehnt. Wir wollten, dass jedem Steuerpflichtigen, der im Kalenderjahr regelmäßig mindestens 20 Stunden monatlich für eine gemeinnützige Einrichtung tätig ist, ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 500 € gewährt wird.
Nachdem der Finanzminister Ihnen gesagt hat, dass das zu teuer würde, haben Sie das mit der CDU gemeinsam abgelehnt. Stattdessen haben Sie lediglich eine Steuervergünstigung für solches ehrenamtliche Engagement verabschiedet, aus dem ein Einkommen erzielt wird. Aber ein solches Einkommen wird für das Ehrenamt in Schulen, in Bildungseinrichtungen wie auch Kindertagesstätten gar nicht erzielt. Deswegen greift das viel zu kurz. Entsprechend haben Sie das, was wir im Bundestag beantragt haben, heute vorgelegt. Damit distanzieren Sie sich allerdings von Ihrer inhaltlichen Position im Bundestag. Das kann man natürlich gerade im Rahmen einer Koalition machen. Sehr schlüssig finde ich das nicht.
Ich möchte in aller Klarheit noch einen zweiten Punkt benennen: Sie erwähnen in Ihrem Antrag solches Ehrenamt, das sich auf Renovierungstätigkeiten in Kindergärten und Schulen bezieht, die Eltern zu leisten haben. Ich möchte ganz klar sagen: Ich finde, es ist gegenüber den Eltern im Land eine Zumutung, dass sie zu solchen Tätigkeiten herangezogen und dazu gezwungen werden, weil die Schulträger solche Leistungen nicht erbringen. Ich muss es noch einmal sagen: Es ist eine Zumutung, dass Eltern, die in dieser Gesellschaft eine wesentliche Aufgabe, nämlich die der Reproduktion, die kosten- und – ich spreche aus Erfahrung als Mutter von drei Kindern – wahrlich zeitintensiv ist, am Wochenende hinstellen sollen, um Schulräume zu renovieren, sie zu putzen oder den Schulgarten zu pflegen. Das ist nicht in Ordnung. Das ist Aufgabe auch finanzieller Art der Schulträger. Dort soll sie auch bleiben.
Jetzt bin ich aber wieder bei Ihnen: Es gibt durchaus ehrenamtliche Arbeit im Bildungsbereich, die ergänzend und sinnvoll ist. Das ist die Arbeit in den Fördervereinen der Schulen, in den Konzeptions-AGs und anderen fachlichen AGs, in denen Eltern durchaus wichtige und sinnvolle ehrenamtliche Arbeit leisten. Dort ist es so, wie wir es im Bundestag beantragt haben: Für diese Zeitspenden sollte es eine steuerliche, eine finanzielle Kompensation geben.
Wir sollten uns angesichts der ablehnenden Haltung im Bundestag hier in Nordrhein-Westfalen fragen, was wir zur Förderung des Ehrenamtes tun können. In Sachsen zum Beispiel wurde ein Förderprogramm unter dem Titel „Wir für Sachsen“ aufgelegt, aus dem monatlich bis zu 40 € an Ehrenamtliche ausgeschüttet werden. Dort hat man interessanterweise das Bildungssystem gar nicht mit hineingenommen, und zwar aus den Gründen, die ich eben genannt habe, sondern man hat sich beschränkt auf Soziales, Umwelt und Sport. Das, glaube ich, ist der richtige Ansatz.
Wir als Grünen-Fraktion sind immer offen für gute Argumente und Konzepte, die eine Unterstützung des Ehrenamtes möglich machen. Ich bin gespannt darauf und sehe den Beratungen im Ausschuss mit Interesse entgegne. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine gute Lösung für unser Land NordrheinWestfalen finden. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bekennt sich eindeutig zum bürgerschaftlichen Engagement und schätzt die wertvolle Arbeit der Bürgerinnen und Bürger in den vielfältigen gemeinnützigen Einrichtungen außerordentlich hoch ein. Dies gilt gleichermaßen für die ehrenamtliche Tätigkeit in Bildungseinrichtungen.
Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften stellen zusammen die größte Bürgerinitiative unseres Landes dar. Es war und ist daher ein besonders wichtiges und bedeutsames Anliegen der Landesregierung, die Ressourcen des bürgerschaftlichen Engagements durch Verbesserungen und gezielte Weiterentwicklung – unter anderem auch der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen – auszubauen und zu stärken. Das habe ich bereits bei der Befassung mit einem früheren Antrag der SPD im Plenum des Landtags am 26. Januar 2007 vorgetragen.
Ende 2007 ist mittlerweile das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet worden. Neben einer Reihe von Regelungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sind bestehende steuerliche Förderungen betragsmäßig deutlich angehoben worden. Dabei konnte das Finanzierungsvolumen von ca. 490 Millionen € Mindereinnahmen bei voller Jahreswirkung haushaltspolitisch noch als vertretbar hingenommen werden.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen ist bereits seinerzeit ausführlich über die Form und das Ausmaß der steuerlichen Förderung diskutiert wor
den. Dabei ist die ursprünglich vorgesehene Steuerermäßigung in Höhe von 300 € jährlich für die unentgeltliche Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen nicht in das Gesetz aufgenommen worden, weil sie nur einseitig einem eng begrenzten Personenkreis zugute gekommen wäre. Die im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens diskutierte sachgerechte Ausdehnung auf weitere ebenso wichtige und förderungswürdige Zwecke hätte letztlich den zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen gesprengt.
Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, jedem Steuerpflichtigen bei einem monatlichen durchschnittlichen Zeitaufwand von 20 Stunden für eine gemeinnützige Einrichtung einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 500 € zu gewähren, ist bei den Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt worden. Darauf hatte, glaube ich, auch schon Herrn Lindner aufmerksam gemacht.
Die von Ihnen geforderte steuerliche Honorierung unentgeltlicher Zeitzuwendungen für Bildungseinrichtungen zielt, auch wenn sie nicht bei der Steuerschuld, sondern bei der Bemessungsgrundlage ansetzt, in die gleiche Richtung. Ihr Vorschlag würde unweigerlich Berufungen auslösen, weil er aus den zuvor erwähnten Gründen nicht sektoral auf entsprechende ehrenamtliche Tätigkeiten für Bildungseinrichtungen beschränkt werden könnte. Das war damals sowieso das Problem: Über viele Wochen hinweg haben wir sehr intensive Diskussionen über das Beschränken auf die Kreise geführt, die es unbedingt nötig haben. Es war damals und ist auch heute noch ein großes Problem, Ausuferungen nicht zuzulassen.
Angesichts der erst vor gut einem Jahr in dieser Frage sehr intensiv und breit geführten politischen Diskussion sieht die Landesregierung keinen Anlass, auf Bundesebene initiativ zu werden, ganz abgesehen davon, dass einem entsprechenden Vorstoß vonseiten eines Landes aus den genannten haushaltspolitischen Erwägungen heraus keinerlei Erfolgsaussichten beschieden sein dürfte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der SPD Drucksache 14/7667 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öf
fentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit haben wir einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hört sich für unsere Ohren vielleicht etwas ungewöhnlich an, aber wenn man genau hinhört und länger darüber nachdenkt, dann trifft es den Kern: Verbraucherschutz ist Marktschutz. Wenn es nämlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern schlecht geht, dann geht es auch der Wirtschaft schlecht. Es geht im Grunde bei allen Fragen des Verbraucherschutzes um die gleiche Augenhöhe zwischen allen Marktteilnehmern, der Finanzwirtschaft auf der einen Seite und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der anderen Seite. Wir haben – das sei vorweggeschickt – in Deutschland gerade beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein Defizit. Das hat sich in den letzten Tagen und Wochen eklatant gezeigt.
Es geht also darum – da schauen wir in die Zukunft –, einen Verbraucherschutz gleichberechtigt gegenüber anderen Marktteilnehmern zu installieren, insbesondere bei Finanzdienstleistungen, weil sich hier Defizite gezeigt haben. Das ist der Kern unseres Anliegens und des heutigen Antrags.
Ich habe einmal etwas geblättert: Wir haben neulich auf Antrag der CDU und der FDP darüber beraten, dass die Finanzkompetenz von Jugendlichen gestärkt werden soll – ein hehres Anliegen, dem wir in der Tendenz auch zugestimmt haben. Angesichts der letzten Wochen geht es allerdings darum, die Finanzkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt zu stärken, damit sie den Anforderungen, die der Markt an sie stellt, gerecht werden können.
Tausende von Menschen haben durch die Machenschaften von Zockern und Spekulanten sowie durch Fehlberatungen der Banken ihre gesamten Ersparnisse verloren und stehen nun vor den Scherben der Finanzwelt. Sie haben keinen Anspruch auf