Durch die Streichung von Grütlohn können die für die Versagung maßgeblichen Gründe ausgeräumt werden, die da wären: Die vollständige Streichung von Grütlohn hätte zur Folge, dass die ermittelten Gewerbeflächenüberhänge in der Stadt Borken ausgeglichen würden. Entfällt Grütlohn, gibt es keine anderen Möglichkeiten für eine gewerbliche Entwicklung in den drei Gemeinde Borken, Heiden und Reken. Damit liegen die Voraussetzungen für die Planung neuer eigenständiger Gewerbestandorte gemäß Landesentwicklungsplan vor.
Schließlich: Waldgebiete dürfen gemäß Landesentwicklungsplan nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind. Nach Streichung von Grütlohn gäbe es diese Alternative nicht mehr.
Es liegt jetzt beim Regionalrat Münster, die entsprechenden Voraussetzungen für die nachträgliche Genehmigung des interkommunalen Gewerbegebiets Borken, Heiden und Reken zu schaffen.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Gutachten und andere Unterlagen zum interkommunalen Gewerbegebiet Borken, Heiden und Reken auf der Homepage des Ministeriums unter www.wirtschaft.nrw.de abgerufen werden können.
Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Es gibt eine erste Nachfrage von Frau Kollegin Wiegand. Bitte, Frau Wiegand.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass das Gewerbegebiet Reken, Heiden und Borken nun genehmigt werden wird?
Es kann nur genehmigt werden, wenn der Regionalrat die weiteren Beschlüsse fasst. Das ist aber so vorgesehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es eine weitere Frage? – Frau Wiegand hat sich noch einmal gemeldet. Zweite Frage von Frau Wiegand. Bitte schön, Frau Wiegand.
Frau Thoben, welche Kosten hat das Gutachten verursacht, und wird dieses Gutachten aus den Landesmitteln finanziert?
Ich denke, das sind Geschäftsgeheimnisse. Sie müssen mit dem Gutachter sprechen, ob der bereit ist, Ihnen die Zahlen zu nennen.
Der Standort des Gebietes liegt ja in nicht integrierter Lage in einem Waldgebiet. Am 2. Mai 2008 hat Staatssekretär Dr. Baganz die nach § 20 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes erforderliche Genehmigung versagt. Das haben Sie ja vorhin auch ausgeführt.
Die Versagung führt Verstöße gegen vier verschiedene Ziele des vom Landtag beschlossenen Landesentwicklungsplans an. Es würde nach Bescheid des Staatssekretärs von Frau Thoben, also des Herrn Dr. Baganz, gegen den Freiraum und Naturschutz, gegen die Gleichwertigkeit im Falle eines Flächentausches, gegen die Pflicht zur Innenentwicklung und gegen das Verbot der vermeidbaren Waldumwandlung verstoßen.
Beurteilen Sie die Genehmigungsfähigkeit inzwischen anders als Ihr Staatssekretär, weil alle diese Punkte durch das, was der Schlichter/Schiedsrichter dort gemacht hat, inhaltlich nicht aus der Welt sind?
Das ist erledigt, denn alle die Gründe sind in die Abwägung einzubeziehen, wenn verschiedene Optionen bestehen.
Ich habe eben vorgetragen, dass mit der Rücknahme von Grütlohn die Möglichkeit einer anderen Lösung nicht mehr gegeben ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Dritte und letzte Frage von Frau Wiegand. Bitte schön, Frau Wiegand.
Frau Ministerin, es wird berichtet, dass das Vermessungsbüro Schemmer und Wülfing des Abgeordneten Herrn Schemmer bereits jetzt im E-Mail-Verteiler des Zweckverban
des Westmünsterland Gewerbepark A 31 stehen soll. Vor Ort wird bei uns bereits vom schwarzen Filz gesprochen.
Haben also außerhalb des nach Recht und Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit dieses Gewerbegebiets Gespräche zwischen Vertretern Ihres Ministeriums und dem CDU-Landtagsabgeordneten Herrn Schemmer stattgefunden?
Was meinen Sie, wie viele Abgeordnete sich im Zuge eines solchen Verfahrens bei uns melden, übrigens auch welche, die Ihrer Partei angehören?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es weitere Fragen? – Herr Eiskirch, die zweite und letzte Frage. Bitte schön.
Die Frage der Kollegin Wiegand ist nicht beantwortet worden. Ich stelle sie Ihnen gerne noch einmal. Haben außerhalb des nach Recht und Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit Gespräche zwischen Vertretern Ihres Ministeriums und dem CDU-Landtagsabgeordneten Schemmer stattgefunden?
Entschuldigung. Natürlich hat sich der Abgeordnete Schemmer wie viele andere auch in Bezug auf dieses Gebiet engagiert. Aber wollen Sie daraus schließen, dass er Einfluss auf ein Rechtsgutachten von Herrn Dr. Janning genommen hat? Dann sagen Sie das bitte hier.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich Herr Kollege Weisbrich gemeldet. Bitte schön, Herr Weisbrich.
Frau Ministerin, wäre ohne das Rechtsgutachten von Herrn Dr. Janning eine Einigung mit der Stadt Borken möglich gewesen?
Nein, das hatte ich eben bereits gesagt. Die Stadt Borken war ohne den Versuch einer nochmaligen Beurteilung nicht bereit, die Anmeldung Grütlohn zurückzunehmen.
In der Antwort auf die von mir gestellte Kleine Anfrage „Wer berät die Landesregierung (Drucksa- che 14/7467) vom 12. September 2007 wird auf Seite 5 unter der Rubrik „Rechtsberatung außerhalb von Prozessvertretung“ unter dem dritten dort aufgelisteten Posten ein Auftrag in Höhe von 3 Millionen € aufgeführt, der am 28. Juni 2007 vergeben wurde und bisher noch nicht abgeschlossen ist.
Hier ist Herr Minister Dr. Linssen zur Beantwortung vorgesehen. – Bitte schön, Herr Minister Dr. Linssen.
Herr Präsident! Lieber Kollege Töns! Sie hatten zur Antwort der Landesregierung unter dem Titel „Wer berät die Landesregierung“ Drucksache 14/7467 gebeten, dass wir erläutern, was Gegenstand der Auftragsvergabe einer Position von 3 Millionen € am 28. Juni 2007 war.
Bei der in Rede stehenden Auftragsvergabe handelt es sich um Rechtsberatungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Zukunft von Landesbeteiligungen stehen. Die Beratungstätigkeit ist noch nicht abgeschlossen.
Wenn es sich um Beratungsleistungen im Rahmen von Landesbeteiligungen handelt, dann frage ich Sie: Ist hiervon der Komplex der LEG und der Verkauf der LEG betroffen?
Ich muss etwas einwerfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Fragestunde, und ich sehe auf der rechten Seite von mir aus – nehmen Sie das nicht persönlich – viele Gespräche. Es gibt auch Bedarf, miteinander zu reden, aber ich darf darum bitten, dass Sie die Gespräche dann draußen führen. Sonst kommen wir hier in der Verständigung nicht gut weiter.
Danke schön, Herr Minister. – Gibt es eine weitere Frage? Herr Kollege Töns, jetzt können Sie Ihre zweite Frage stellen.
Herr Minister, wenn wir davon ausgehen können, dass es hier Beratungstätigkeiten im Rahmen der Beteiligung des Landes gibt, geht das dann über den üblichen Rahmen der Beteiligung des Landes, den wir im Bereich Sondervermögen schon kennen, hinaus, oder ist es in diesem Fall das, was normalerweise im Ministerium erledigt werden müsste?
Das betrifft die Beteiligung des Landes. Sie haben vielleicht auch eine gewisse Annahme, was es sein könnte. Sie wissen, wie lange wir uns schon mit bestimmten Dingen beschäftigen, über die wir ja auch ständig im Parlament reden. In dem Zusammenhang ist das am 28. Juni vergeben worden. Es betrifft Beteiligungen, die bei uns gehalten und betreut werden.