Markus Töns

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anderthalb Jahre Arbeit liegen hinter uns; gute Arbeit, finde ich. Insbesondere die Zusammenarbeit und das Klima in der Kommission waren gut. Der unbedingte Wille zur Einstimmigkeit, und das erstmalig in dieser Legislaturperiode – das kann man nicht häufig genug betonen –, haben diesen Bericht erst möglich gemacht.
Ich widerspreche Dir, Bernhard Tenhumberg, ungern an dieser Stelle, aber ich sage: Wir sollten nicht nur ein bisschen stolz sein, sondern wir können richtig stolz sein auf diesen Bericht, weil er wirklich gut geworden ist.
Worum ging es uns bei der Erarbeitung des Berichts? – Es ging uns um das Gelingen von Lebenswegen von Kindern und Jugendlichen.
Frank Sichau, der stellvertretende Vorsitzende, hat bei der Pressekonferenz gesagt – ich finde, das ist ein maßgeblicher Satz –: Kein Kind wird kriminell geboren. – Und genau darauf mussten wir uns beziehen. Denn das ist richtig.
Aber es gibt eine Menge an Risikofaktoren, die Kinder in ihrer Entwicklung bedrohen. Wir haben festgestellt: Es sind Faktoren wie Armut, hier ganz speziell Kinderarmut. Es sind Faktoren wie die geringe Bindung an schulische und berufliche Werte – „bildungsferne Schichten“ nennen wir das immer ganz gerne in der politischen Auseinandersetzung – und das Fehlen von Bildungsanreizen im familiären und außerfamiliären Umfeld. Es sind fehlende Strukturen im familiären Alltag. Es sind Alkohol- und Drogenmissbrauch auch bei Kindern und Jugendlichen. Konflikt- und Gewalterfahrungen in der Familie, geringe Erziehungskompetenz der Eltern und – abschließend – vielleicht auch noch Kriminalität und Devianz in der Nachbarschaft spielen manchmal auch eine Rolle. All das sind Erfahrungen.
Aber jeder einzelne Risikofaktor kann ausschlaggebend sein für delinquentes Verhalten, aber auch alle Faktoren zusammen führen nicht zwingend zu dem Scheitern von Kindern und Jugendlichen. Auch das haben wir feststellen müssen. Auch wurde uns bei unserer Arbeit klar: Jeder Jugendliche, ausnahmslos jeder Jugendliche, auch Sie, meine Damen und Herren, und ich, hat schon einmal das eine oder andere getan, ein Verhalten an den Tag gelegt, das nicht konform ist.
Bei vielen ist es ein einmaliges Erlebnis und führt auch nicht zur Strafverfolgung, was auch gut ist – manchmal muss man auch einmal die Fünfe gerade sein lassen –, aber bei manchen führt ihr Verhalten zu einem dauerhaften Problem.
So war uns in der Enquetekommission III früh klar, dass es nicht nur um die Situation im Strafvollzug gehen kann, sondern dass wir einen ganzheitlichen Ansatz suchen müssen. Für die SPD war deshalb klar, dass die frühen Hilfen von ganz großer Bedeutung für die gelingende Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Viele Kommunen in NRW gehen bereits den Weg der frühen Hilfen. Sie besuchen Familien mit Neugeborenen, bieten Hilfen an, unterstützen und erkennen Problemlagen. Das ist Prävention im klassischen Sinne und weitaus billiger als ein Reparaturbetrieb im Strafvollzug und intensivpädagogische Maßnahmen, auch wenn wir die weiterhin brauchen.
Ich möchte an dieser Stelle aus den Handlungsempfehlungen zitieren, und zwar aus dem Grundkonsens der Handlungsempfehlungen des Berichts:
Prävention ist besser als Intervention. Die beste Grundlage für eine gelingende Prävention von Devianz und Delinquenz besteht darin, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und sie zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Die ressourcenorientierte Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Richtiger könnte man es kaum sagen. Und das hat unsere volle Unterstützung. Jeder frühzeitig investierte Euro in Kinder und Jugendliche bringt langfristig eine Ersparnis von 3 €. – Auch das haben wir festgestellt und unserer Arbeit zugrunde gelegt. So fordert der Bericht der Enquetekommission stringent auch die Unterstützung von Nothaushaltskommunen. Auch diese sollen und müssen in die Lage versetzt werden, präventive Maßnahmen finanzieren zu können. Hierzu ist der im Bericht erwähnte und geforderte Landespräventionstopf notwendig. Nur mit Hilfe dieses Instruments kann an den richtigen Stellen investiert werden.
Wichtig war uns auch die Vernetzung derjenigen, die mit auffälligen und mehrfach auffälligen Jugendlichen zu tun haben. Wenn man voneinander weiß, wenn die Stellen voneinander wissen, kann man auch gemeinsam Lösungen finden und die richtigen Entscheidungen treffen. Diese Vernetzung ist dringend notwendig und wird auch zukünftig an Notwendigkeit gewinnen. Man könnte hier noch viele Handlungsempfehlungen vorstellen, weil alle wirklich gut sind – das will ich noch einmal betonen.
Auf einen Aspekt – der ist aus meiner Überzeugung ganz wichtig – möchte ich noch eingehen, nämlich auf den sukzessiven Ausstieg aus dem Jugendstrafvollzug, den wir in unserem gemeinsamen Bericht fordern. Das ist wohl eine der am weitestgehenden Forderungen dieses Berichts und auch eine der am weitestgehenden Forderungen an Politik überhaupt im Land, aber auch in der Bundesrepu
blik. Davon bin ich überzeugt. Aber es ist der einzig richtige Weg. Bei Rückfallquoten von über 80 % ist der normale Strafvollzug nicht mehr zeitgemäß. Es bedarf des Ausbaus von Strafvollzug in freien Formen,
wie sie in der Schweiz und sogar in BadenWürttemberg schon ausprobiert werden.
Es war heute oft die Rede davon, was wir für die auffälligen und gefährdeten Jugendlichen tun können. „Was ist aber mit dem Opferschutz?“, werden wir wahrscheinlich gefragt, wenn wir immer über die auffälligen Jugendlichen sprechen. Ich sage an dieser Stelle – das ist auch ein Konsens unter uns Fraktionen gewesen –: Der beste Opferschutz ist eine effiziente Präventionspolitik. Der nächste Landtag ist gefordert, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen, Präventionspolitik in politisches Handeln umzusetzen.
Ich halte dies für den einzig richtigen Weg und will das noch einmal sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige werden vielleicht nicht wiederkommen, aber diejenigen, die wiederkommen, fordere ich auf: Nehmt das ernst! Macht das in der nächsten Legislaturperiode!
Jetzt noch eine persönliche Bemerkung. Man hatte ja das Gefühl – wir haben ja gut miteinander zusammengearbeitet –, wir wären eben bei der OscarVerleihung gewesen, denn es wurde allen gedankt. Ich danke jetzt auch noch mal. Das ist zwar keine Oscar-Verleihung, aber eigentlich hätten einige einen Oscar verdient, zumindest die, die da oben sitzen, nämlich die Sachverständigen, die uns unterstützt haben.
Danken möchte ich noch einmal für die gute Zusammenarbeit den Kollegen von CDU, FDP und Grünen und ganz besonders den sechs Sachverständigen, die die Arbeit der Enquetekommission ganz hervorragend geprägt haben. Sie waren maßgebend für diesen Bericht. Achten Sie bitte mit darauf, dass dieser Bericht in konkrete Politik umgesetzt wird! Es ist eine Anforderung auch an Sie. Ich für meinen Teil verspreche Ihnen: Ich werde das tun. Herzliches Glückauf!
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, hier Art. 83 – Schuldengrenze – in die Landesverfassung aufnehmen.
Wenn man eine Verfassungsänderung durchführen will, muss man erstens einen ordentlich und sorgfältig erarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. – Den haben wir nicht.
Zweitens braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. – Ich stelle fest: Die haben Sie auch nicht.
Drittens muss man verhandlungsbereit sein, wenn man schon keine Zweidrittelmehrheit hat. Man muss vielmehr auch verhandlungswillig sein. – Das sind Sie auch nicht. Es hat zu keiner Zeit weder Gespräche mit der Landesregierung noch ernsthafte Gesprächsangebote der Landesregierung gegeben. Das ist schon sehr merkwürdig, wenn man auf uns zugehen und unsere Zustimmung haben will.
Viertens sollte man in den parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen die Ergebnisse von Anhörungen ernst nehmen. – Herr Weisbrich, bei aller Liebe, wenn Sie bei der Anhörung wirklich zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass nicht nur Herr Schneider vor dieser Schuldenbremse und vor diesem Gesetzentwurf gewarnt hat.
Fünftens. Um zu wissen, wie eine Verfassungsänderung wirkt oder wirken kann, braucht man zu den Beratungen und Verhandlungen die entsprechenden Begleitgesetze. All das haben Sie nicht vorgelegt. Und dann erwarten Sie, dass wir mit Ihnen ernsthaft darüber diskutieren, ob wir dem heute zustimmen?
Könnte es vielleicht sein, dass Sie gar keine Verfassungsänderung wollen und all dies nur politisches Tamtam war? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, Herr Minister.
Es gelingt Ihnen nicht, ein ernstes Thema auch ernst zu nehmen.
Stattdessen machen Sie daraus Wahlkampfklamauk, Herr Minister. Nichts anderes ist das heute hier.
Nein, wir werden Ihrem Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung nicht zustimmen. Es gibt gute Gründe hierfür. Einige grundsätzlicher Art habe ich eben schon genannt. Ein ernsthafter Umgang mit diesem Thema und der ehrliche Wunsch zur Zusammenarbeit wären eigentlich geboten. Aber es stellen sich mehrere Fragen, die vonseiten der Landesregierung weiterhin unbeantwortet bleiben. Vielleicht wollten Sie die auch gar nicht beantworten – abgesehen davon, dass Sie es vielleicht auch nicht können.
Die erste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Was bedeutet die Schuldengrenze für den Landeshaushalt? Sie haben keine nachhaltige mittelfristige Finanzplanung, die die Einhaltung der Schuldengrenze berücksichtigt, Herr Minister. 6,6 Milliarden € Neuverschuldung in 2010 sprechen da eine deutliche Sprache. Am Ende des Jahres wird die Verschwendungsregierung Rüttgers einen Schuldenstand von 130 Milliarden € aufweisen.
Hier wird gespart, dass sich die Balken biegen; das ist doch ein Witz.
Herr Weisbrich, die Schuldenmacher sitzen auf dieser Regierungsbank.
In der mittelfristigen Finanzplanung dieses Finanzministers Linssen stehen jedes Jahr bis 2013 mehr als 6 Milliarden € mehr Schulden. Herr Linssen, man kann bei Ihnen wohl auch vom Schuldenminister sprechen. Denn etwas anderes ist da nicht mehr zu erkennen.
Eine weitere Frage, die Sie nicht beantwortet haben: Was bedeutet die Schuldengrenze für das Personal des Landes? Worauf müssen sich die Mitarbeiter einrichten? Darauf geben Sie auch keine Antwort. Was bedeutet die Schuldengrenze für die Pensionsleistungen und -lasten des Landes? Auch darauf gibt es keine Antwort von Ihnen.
Ganz entscheidend – Herr Weisbrich, da widerspreche ich Ihnen ausdrücklich – ist: Welche Auswirkungen wird die Schuldengrenze auf die kommunalen Finanzen haben? Hier ist die Rolle der Regierung schon geradezu verrückt. Man weiß manchmal nicht, ob die Leugnung der kommunalen Finanzsituation durch die Landesregierung dreist oder dumm oder sogar beides ist.
Die kommunale Finanzausstattung ist gerade für uns Sozialdemokraten ein ganz entscheidender Punkt. Deshalb fordern wir auch, der kommunalen Finanzausstattung einen Verfassungsrang zu geben. Dies steht so in unserem Wahlprogramm.
Von daher werden wir auch dem vorliegenden Änderungsantrag der Grünen zustimmen. Wir halten den Weg der Grünen mit diesem Änderungsantrag allerdings nicht für den richtigen Weg, weil viel zu viele Fragen weiterhin unbeantwortet bleiben und weil diese Landesregierung von Anfang an kein Interesse daran hatte, die Landesverfassung in diesem Punkt zu ändern. Deshalb noch einmal zu dieser Verfassungsänderung unser Nein und unser Ja zu einer nachhaltigen Finanzpolitik,
die die Schulden nicht auf unsere Kinder und Enkel überträgt.
Im Übrigen, Herr Weisbrich, das stimmt, die Schuldengrenze Null gilt bereits mit dem Grundgesetz.
Wir werden uns nach dem 9. Mai, wenn Sie Ihr Wahlkampftamtam wieder eingepackt haben, neu über dieses Thema unterhalten – mit einem neuen Finanzminister, und zwar von der SPD. Ich wünsche Ihnen, Herr Linssen, einen geruhsamen Lebensabend. Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Januar 2001 errichtet. Ziel war ein zentrales betriebswirtschaftliches Immobilienmanagement. Dies ist – das muss man so sagen – eine nordrhein-westfälische Erfolgsgeschichte aus rot-grüner Regierungszeit.
Es war richtig und wichtig, diesen Betrieb ins Leben zu rufen, und zwar trotz aller Unkenrufe, Herr Jostmeier. Nun behandeln wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes der Landesregierung.
Grundlage dieses Gesetzentwurfes ist ein Gutachten aus dem Jahre 2007 zur Organisationsstruktur des BLB. Dieses Gutachten schlägt zwar die Konzentration der Fachaufsicht auf ein Ministerium vor – bisher sind das Finanzministerium und das Bauministerium gemeinsam zuständig –, jedoch besagt das Gutachten, dass die Zuständigkeit dem fachfremden Ministerium für Finanzen zuzuordnen sei.
Bei der Anhörung im Januar 2010 ist allerdings zutage gekommen, dass gerade die fehlende Fachkompetenz des Finanzministeriums in Baufragen zu großer Kritik führte.
Der beauftragte Gutachter allerdings, der auch in der Anhörung war, vertrat nicht die Auffassung, dass die Fachaufsicht beim Finanzministerium falsch angelegt wäre. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ein Gutachter, den man als Finanzminister
beauftragt und der einem dann sagt, man wäre das falsche Ministerium – das wäre schon merkwürdig.
Insbesondere die Architektenkammer NordrheinWestfalen und die Ingenieurkammer-Bau NRW haben dies heftigst kritisiert. Das ist auch der Grund, warum – wenn Sie schon unfähig sind, Ihren eigenen Gesetzentwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten; das haben Sie in den vergangenen fünf Jahren schon häufiger bewiesen – wir diese Änderungsanträge gestellt haben.
Zum einen schlagen wir Ihnen vor, zur Gewährleistung der städtebaulichen Qualität bei einer Baumaßnahme Einvernehmen mit dem Fachministerium, dem Bauministerium, herzustellen. Zum anderen fordern wir die Berücksichtigung von planenden und gestaltenden Berufen. Dies kann dadurch gewährleistet werden, dass zwei Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau dem Verwaltungsrat des BLB angehören.
Ich werbe dringend um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag – in der Gewissheit, dass Sie das wahrscheinlich nicht tun werden. Die reine Konzentration in diesem Gesetzentwurf auf fiskalische Gesichtspunkte – also die Fachaufsicht auf das fachfremde Finanzministerium zu übertragen – halten wir für falsch. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eine Bemerkung zu Herrn Kuhmichel: Natürlich freut es mich, wenn Schalke vorne liegt; das ist richtig. Das freut mich besonders immer dann, wenn Schalke auch vor Dortmund liegt; auch das ist richtig,
Herr Kuhmichel, der Anfang wird noch besser: Schön ist aus meiner Sicht auch, dass es in der Regierungskoalition noch Gemeinsamkeiten gibt, dass Sie noch gemeinsam in der Lage sind, eine Aktuelle Stunde zu beantragen; denn Ihre Gemein
samkeiten sind in den letzten Wochen relativ dünn geworden.
Insofern muss man sich hier schon die Frage stellen, was hier los ist.
Kommen wir zum Thema! Auch wir Sozialdemokraten begrüßen es, dass der EffizienzCluster LogistikRuhr den Spitzencluster-Wettbewerb des Bundesministeriums für Forschung und Innovation gewonnen hat. Das ist eine hervorragende Leistung. Der Forschungsverbund im Ruhrgebiet erhält 40 Millionen €, verteilt auf fünf Jahre. Weitere 66 Millionen € kommen von Unternehmen der Metropole Ruhr als Kofinanzierung hinzu. Hierin steckt – das muss man deutlich sagen – aber noch kein einziger Euro Landesgeld. Wo ist da Ihre Leistung, Herr Weisbrich?
Das will ich Ihnen mal sagen: Der Ursprung für diesen Erfolg lag im Jahr 2003 bei der Projekt Ruhr GmbH. Die haben Sie abgeschafft!
Die dort organisierte Zusammenarbeit im Bereich Logistik und Wirtschaftsförderung im Ruhrgebiet hat diesen Erfolg erst möglich gemacht, auch deshalb – das will ich Ihnen nicht verschweigen –, weil zu rotgrünen Zeiten richtigerweise noch Netzwerkstrukturen wie das Netzwerk LogistikRuhr gefördert wurden.
Damals hat sich in der Landesregierung niemand verzettelt, wie Sie es jetzt tun. Das zeigt, wie effizient eine solche Wirtschaftsförderung war und auch zukünftig sein kann. Aber ordnungspolitischer Wahnsinn bestimmt in der Landesregierung – in der Landesregierung auf Abwahl – das politische Handeln.
Ja, das ist die Blaupause des Wahnsinns. – Gerade die „Privat vor Staat“-Chefideologen von der FDP tragen dafür die Hauptverantwortung.
Nun, meine Damen und Herren, die Region ist trotz vieler Unkenrufe in der Lage, solch eine Zusammenarbeit über das Kirchturmdenken hinaus zu organisieren,
und das trotz dieser Landesregierung und nicht mit dieser Landesregierung. Und das geschieht dann auch mit den hochqualifizierten Forschungseinrichtungen der Region wie unter anderem dem Fraunhofer-Institut Dortmund und der Uni Duisburg-Essen.
Ja, wir haben, Herr Witzel, die dichteste Forschungsregion Europas. Wir brauchen auch diese dichte Forschungsregion. Aber die Frage ist doch: Wer hat’s erfunden, Herr Witzel?
Wer trägt dafür die Verantwortung? Wer hat es gemacht? Das war sicherlich nicht diese Landesregierung. Sie ist ja froh, dass überhaupt noch Handlungsfelder in dem Bereich übriggeblieben sind.
Das Land will 50 % der förderfähigen Organisationsstrukturen unterstützen. Auch das mag richtig sein. Aber zum Beispiel die weitere Kofinanzierung, Herr Witzel, ist ungeklärt. Können Sie mir sagen, was die Kommunalaufsicht Ihres Innenministers dazu sagen wird, wenn finanzschwache Kommunen in die Kofinanzierung hineingehen sollen? Ist das dann eine freiwillige Ausgabe? Ist das eine Pflichtausgabe? Wie wird das in zunehmend schwierigen finanziellen Zeiten der Kommunen, die hier beteiligt werden müssen, finanziert? Haben Sie darauf eine Antwort? Ich sehe nur verzweifeltes Schweigen auf der Seite der regierungstragenden Fraktionen.
Ja, Herr Witzel, Wissenschaft und Forschung müssen ausgebaut werden. Das ist richtig. Ja, wir müssen den Kohlerückzugsgebieten helfen. Auch das ist richtig. Aber wo ist denn da Ihre positive Bilanz auf der Regierungsseite? Zu erwähnen, dass Sie dort helfen, ist schon dreist, ist ein Stück aus dem Tollhaus. Da passiert nämlich nichts. Da sollten Sie mit den Oberbürgermeistern und mit den Räten, sogar mit den eigenen Fraktionen vor Ort reden, was die empfinden, was da passiert: Nichts passiert!
Ihre Forschungsbilanz ist schlichtweg eine Katastrophe. Das hat auch viel mit dem Hochschulfreiheitsgesetz zu tun. Die Menschen und die Kommunen in den Kohlerückzugsgebieten warten noch immer darauf, dass diese Landesregierung hier etwas tut. Aber Handeln scheint nicht ihre Stärke zu sein.
Abschließend will ich nur noch mal erwähnen: Wir gratulieren der Metropole Ruhr, dem Netzwerk LogistikRuhr, den Forschungseinrichtungen im Ruhrgebiet und dem EffizienzCluster LogistikRuhr zu dieser Leistung und wünschen viel Erfolg für die nächsten Jahre bei dieser Forschungsaufgabe mit einem herzlichen Glückauf!.
Herr Minister, erst einmal vielen Dank für diese Antwort, auch wenn Sie die Dringlichkeit ein bisschen infrage stellen.
Ich will bei meiner Frage auf das eingehen, was Sie eben berichtet haben. Wenn es zutrifft, dass
mindestens zwei externe Redenschreiber diese Karnevalsrede des Ministerpräsidenten erarbeitet haben: Entspricht die Aussage des Ministerpräsidenten der Unwahrheit, dass er monatelang daran gearbeitet hat?
So ist es nämlich heute in der „Bild“-Zeitung zu lesen. Für wie erfolgreich hält der Minister die Arbeit des Redenschreiberpools Linzenich/Brückner, wenn sich aus der Presseveröffentlichung, insbesondere in „Die Glocke“, ergibt, dass die Rede über weite Strecken exakt – exakt! – der Rede entspricht, die der Ministerpräsident 2007 gehalten hat? Aus meiner Sicht ist da ein Widerspruch enthalten.
Können Sie diesen Widerspruch aufklären?
Über die Qualität der Reden des Ministerpräsidenten könnte man hier viel sagen. Das möchte ich jetzt nicht tun. Über die Unterhaltsamkeit könnte ich ebenfalls sehr viel sagen – auch zum Freitag letzter Woche.
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass das aus einem Pool von Redenschreibern, die für die Staatskanzlei schreiben, entstanden ist, muss ich davon ausgehen, dass es ein aus Steuermitteln finanziertes Honorar dafür gegeben hat. Ich würde dann gerne wissen, wie hoch das war.
Vielen Dank. – Herr Minister, um vielleicht erst einmal mit zwei Falscheinschätzungen aufzuräumen: Das eine ist: Ich mag zwar Westfale sein, habe aber trotzdem Humor,
weil in meinem Wahlkreis das Westfalenland und das Rheinland vereint sind. Das ist der einzige Wahlkreis in Nordrhein-Westfalen, bei dem dies der Fall ist. So lernen Sie auch noch etwas dazu.
Das Zweite ist: Auch wenn ich nicht Mitglied bei den „Traumtänzern“ bin, bin ich trotzdem Ehrensenator in einem Karnevalsverein in Gelsenkirchen und somit auch Karnevalist.
Jetzt bin ich exkulpiert; das ist richtig.
Wir beide sitzen uns häufiger bei Fragestunden gegenüber. Ich nehme das auch durchaus mit Humor. Nichtsdestotrotz frage ich Sie jetzt ganz ernsthaft, wie Sie es sich erklären können, dass abermals in der Öffentlichkeit – das waren nicht die „Aachener Nachrichten“, sondern die „Aachener Zeitung“, wenn ich es richtig sehe – der Eindruck entstanden ist, dass der Abteilungsleiter Herr Berger verfassungswidrig als steuerfinanzierter Wahlkampfmanager aus der Staatskanzlei wahrgenommen wurde.
Herr Minister, Sie haben eben von einem zweiten Gutachten gesprochen. Ich möchte nachfragen: Wann wird dieses Gutachten fertiggestellt sein, und wann wird es dem Parlament zur Kenntnis gegeben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Man muss dem Minister zugutehalten, dass das vielleicht seine Abschiedsrede war; deshalb ist es auch in Ordnung, wenn er einmal 10 Minuten überzieht.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister Dr. Linssen, Sie legen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vor, der eine Neufassung des Art. 83 der Landesverfassung vorsieht. Diese Neufassung umfasst nur drei Aussagen, die ich kurz erläutern möchte:
Erstens gilt diese Neuregelung bis zum Jahr 2019 nicht. Zweitens sind die jährlichen Haushalte so aufzustellen, dass die Vorgaben des Grundgesetzes im Jahr 2020 erfüllt sind. Drittens werden ab dem Jahr 2020 bestimmte Regelungen des Grundgesetzes Bestandteil unserer Landesverfassung; das Nähere wird durch Gesetz geregelt. – Das war es auch schon, Herr Minister.
Oder, Herr Linssen, sollte ich eher fragen: Ist das alles? Kommt da noch mehr? – Damit niemand den dünnen Regelungsinhalt des neuen Art. 83 der Landesverfassung beanstandet, sieht die Änderungsvorlage der Landesregierung einen Verweis auf noch ausstehende konkrete, unabwendbare Regelungen vor. Diese aber kennt noch niemand.
Denn mehr als „das Nähere wird durch Gesetz geregelt“ steht in der Regierungsvorlage nicht.
Das ist für die parlamentarische Beratung einer bedeutsamen Verfassungsänderung völlig unzulänglich. Ein Parlament, das einen solchen Verfassungstext ohne Kenntnis des Inhaltes der Ausführungsgesetze beschließt, würde seine Augen verschließen und seine Aufgabe verletzen.
Es würde im wahrsten Sinne des Wortes zum gesetzgeberischen Blindgänger werden.
Herr Minister, Sie erinnern mich nicht nur mit Blick auf diesen Fall, sondern auch auf den von Ihnen vorgelegten Haushaltsentwurf 2010 an die Karikatur eines blinden Nachtwächters in einem Porzellanladen, der Tennis spielt. Deshalb ist es aus meiner Sicht unzweifelhaft, dass eine Landesregierung, die einen solchen nackten Entwurf vorlegt, in Wirklichkeit eine Vernebelungsaktion und Unangenehmes plant; es geht darum, die Tatsachen und Wirkungen der vorgeschlagenen Schuldenbremse zu verschleiern. Legen Sie doch die Entwürfe für die Begleitgesetze vor, damit man eine ehrliche Diskussion führen kann.
Die SPD ist sich ihrer Verantwortung für zukünftige Generationen bewusst. Wir fordern eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik für NordrheinWestfalen. Damit das völlig klar ist: Auch wir wollen die Umsetzung der Grundgesetzänderung in Landesrecht. Aber wir wollen wissen, welche Auswirkungen das zukünftige Haushaltsrecht hat.
Auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfes steht unter „F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“ das kleine Wort „Keine“. Ich will das noch einmal wiederholen: keine Auswirkungen auf die Kommunen und deren Finanzlage. – Das ist wirklich sehr dünn, Herr Minister. So geht das nicht bei einem Gesetzentwurf. Da müssen Sie schon etwas mehr liefern!
Das sollen wir und die Kommunen in diesem Land Ihnen dann auch noch glauben. Die Kommunen haben einen unglaublichen Raubzug durch ihre Kassen erlebt. Sie und der Innenminister haben den Städten und Gemeinden 3,3 Milliarden € vorenthalten. Sie haben Ihnen neue Aufgaben aufgebürdet und sie mit Mehrkosten sitzen lassen. Ihnen sollen die Städte und Gemeinden den Hinweis, dass ihnen keine Kosten entstünden, einfach so glauben, ohne dass es dazu Fakten gibt? Das halte ich für ziemlich abenteuerlich, Herr Minister.
Es ist in diesem Zusammenhang kein Wunder, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sich große
Sorgen im Hinblick auf die Verankerung der Schuldenbremse in unserer Verfassung machen.
Ein ehrlicher Kaufmann sieht anders aus, Herr Linssen. Ein ehrlicher Finanzminister hat auch darzulegen, welche Verpflichtungen in Zukunft, wenn die Gestaltungsfähigkeit von außen begrenzt wird, auf den Landeshaushalt zukommen. Denn nicht nur Abs. 3 des Art. 109 des Grundgesetzes enthält Vorgaben für den Haushaltsgesetzgeber, sondern auch – das verschweigt die Landesregierung übrigens in diesem Gesetzentwurf – Art. 109 Abs. 2 Grundgesetz, den ich zitieren möchte:
Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.
Sind das für Sie, Herr Minister Linssen, nur leere Worte?
Ich halte noch einmal fest: Erstens ist es ein sehr dünner Gesetzentwurf ohne entsprechende Begleitgesetze. Zweitens sind die Auswirkungen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen völlig ungeklärt. Drittens werden die Verpflichtungen des Landes aus dem EU-Vertrag ausgeblendet.
Ein ehrlicher Kaufmann, ein ehrlicher Finanzminister legt einen ehrlichen Gesetzentwurf vor. Das ist mit diesem Gesetzentwurf aber nicht geschehen. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung, ob Sie, Herr Minister Linssen, die Nebelkerzen ausmachen und endlich mit offenen Karten spielen. – Ein herzliches Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das kann man nicht so stehen lassen; das muss ich deutlich sagen. Sie stellen sich hier als ehrlicher Kaufmann hin und
verbreiten weiterhin auch in dieser Debatte nur Nebelkerzen, anstatt Antworten zu liefern, und das – das muss man Ihnen noch einmal vorhalten, die Kollegin Walsken hat es vorhin schon erwähnt – bei 22 Milliarden € mehr Schuldenaufnahme.
Wir landen Ende 2010 bei einem Schuldenstand von ca. 130 Milliarden €. Dabei ist der dreiste Griff in die Kassen der Kommunen – der Kollege Becker hat es eben gesagt – in Höhe von 3,3 Milliarden € in den vergangenen Jahren nicht zu vergessen. Aber Sie sagen hier: Das ist alles ohne Probleme. Sie wollen die Schuldengrenze durch Steuermehreinnahmen erreichen. Das ist schon abenteuerlich, Herr Minister. Sie geben keine Antwort auf nur eine der Fragen, die wir hier gestellt haben, und wollen, dass wir dem einfach so zustimmen. Sie wissen bis heute nicht, wie Sie die Schuldengrenze wirklich erreichen wollen.
Ich will Ihnen noch einmal sagen: Wenn Sie erstens einen sehr dünnen Gesetzentwurf ohne entsprechende Begleitgesetze oder Hinweise auf diese Begleitgesetze einbringen, dann wird es schon sehr schwierig. Wenn Sie zweitens die Auswirkungen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen völlig ungeklärt lassen und keine andere Antwort darauf geben als: „Wir werden mehr Steuereinnahmen haben“, wenn Sie drittens die Verpflichtung des Landes aus dem EU-Vertrag komplett ausblenden, dann weiß ich nicht, wohin das führt.
Ich will noch einen vierten Punkt anführen: Im Moment finden in Kopenhagen die Verhandlungen zum Klimaschutz statt. Auch da wird die Bundesrepublik sicherlich Zugeständnisse machen. Das wird sich haushälterisch auch auf die Länder und Kommunen auswirken. Haben Sie sich darüber schon einmal Gedanken gemacht? Über all das müssen wir diskutieren.
Deshalb sage ich am Ende meines Wortbeitrags noch einmal, Herr Minister: Das ist kein Gesetzentwurf, sondern es ist nichts anderes als Ihr Testament und das Ende dieses Ministers. – Danke.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Es ist schon abenteuerlich zu sehen, wie der Minister Rauchbomben wirft
und dabei gerne zu vertuschen versucht, was in diesem Haushalt eigentlich passiert. Ich will nur zwei Anmerkungen machen, Herr Minister, die nach meiner Überzeugung wichtig sind.
Der Stellenaufwuchs um 25 Stellen im höheren Dienst in Verbindung mit dem Wechsel des Regierungssprechers ist schon etwas abenteuerlich.
Das ist ein Wechsel. Ich rede nicht von der Stelle, sondern ich rede davon, dass Sie diesen Regierungssprecher herübergeholt haben und dass Sie damit versuchen, Ihre Staatskanzlei zu einer Stelle ausbauen, die für den kommenden Wahlkampf ganz klar und deutlich Projekte plant. Ich würde an Ihrer Stelle sehr vorsichtig mit dieser Maßnahme umgehen.
Ich habe nicht viel Zeit und komme deshalb nur kurz zu einem zweiten Punkt: Wir haben Sie im Ausschuss mit einem Kürzungsantrag im Bereich der Petersberger Convention konfrontiert und Sie um eine Kürzung des entsprechenden Ansatzes gebeten. Es heißt dort ja: „Für wissenschaftliche Beratung und Gewinnung von Planungs- und Entscheidungshilfen“ und dazu „Fachkongresse und Symposien“. Wenn Sie diese Veranstaltungen nun unbedingt durchführen müssen, ist für uns immer
noch fraglich, ob dafür 800.000 € im Jahr erforderlich sind. Das ist schon eine abenteuerliche Summe in diesem Haushalt.
In diesem Jahr betrug der Ansatz 540.000 € – dies nur zur Kenntnis, Herr Weisbrich –, und im nächsten Jahr wird es wahrscheinlich mehr kosten. Aber unabhängig von den Kosten ist es schon sehr abenteuerlich, diese Veranstaltung weniger als zwei Monate vor der Landtagswahl durchführen zu wollen. Wir werden zur dritten Lesung einen Haushaltsvermerk einbringen und Sie damit konfrontieren, um Ihnen klarzumachen, dass eine Landesregierung eine solche Veranstaltung wenn überhaupt, dann nur nach der Wahl durchführen kann. Es geht nämlich an dieser Stelle – das ist ähnlich wie bei der Zukunftskommission, Herr Minister – nur darum, das Image des Ministerpräsidenten aufzupolieren. Frau Löhrmann hat vollkommen recht: Er scheint es ja auch nötig zu haben.
Mit einer Campusveranstaltung und mit der Petersberger Convention macht man dann zwei Veranstaltungen, zu denen für viel Geld tausend Gäste eingeladen werden, und am Ende heißt es: Außer Spesen nichts gewesen – ähnlich wie bei der Zukunftskommission. Ich finde das schon abenteuerlich und gebe Ihnen einen guten Rat: Verzichten Sie darauf, auch für die Menschen in diesem Land. Solche Veranstaltungen machen zwei Monate vor der Wahl keinen Sinn. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich richte mein Wort jetzt auch an die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne. Man könnte bei dieser Debatte den Eindruck gewinnen, es handele sich um eine Haushaltsdebatte. Das ist sie aber mitnichten. Man könnte auch den Eindruck gewinnen, es handele sich um eine Saalschlacht zwischen FDP und Grünen, wer denn am meisten von Sponsorengeldern profitiert hat. Auch das ist sie mitnichten.
Hier geht es um etwas viel Entscheidenderes. Es geht um die Frage nach Transparenz, und zwar nicht nur für das Parlament, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, für die Menschen, die hier leben, die ein Anrecht darauf haben. Das muss man in dieser Debatte, glaube ich, einmal deutlich machen.
Die Ausgaben für externe Beratung oder Gutachten oder Veranstaltungen müssen transparent erfolgen und müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Schon in den Antworten auf meine Kleinen Anfragen beispielsweise 2007 und 2008, unter anderem mit dem Titel „Wer berät die Landesregierung?“ und „Externer Sachverstand für die Landesregierung“, ist deutlich geworden, wie wichtig das Thema ist und wie wenig strukturiert es ist. Die Antworten waren doch nicht so, dass man daraus entnehmen konnte, woher das Geld kommt.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Aus dem Finanzministerium wussten wir, dass im Laufe der Legislaturperiode zwischen 3 und 6 Millionen € für externe Beratung ausgegeben werden. Die Antwort darauf, was das denn sei, konnte nur nichtöffentlich bzw. vertraulich gegeben werden. Das bezeichne ich nicht als Transparenz.
Ich will das noch einmal deutlich machen: Die Antwort auf die Große Anfrage „Transparenz schafft Vertrauen“ zeigt, wie unkoordiniert und wie wenig systematisch die Landesregierung in diesem Punkt ist.
Sie hat jetzt zum ersten Mal ein bisschen Systematik hereinbekommen, nämlich durch die Fragestellungen, und sie hätte jetzt die Chance, einen Transparenzbericht vorzubereiten und vorzulegen, weil jetzt auch der Sachverstand da ist, dass man endlich erfährt, worum es geht. Aber nein, an der Stelle blockiert man weiter.
Ich finde, das macht deutlich: Ein Transparenzbericht – ich will wiederholen, was Kollege Kuschke gesagt hat – muss einige Dinge grundsätzlicher Art beinhalten, und zwar: eine Auflistung aller Sponsoren bei Veranstaltungen der Landesregierung, eine Auflistung aller Aufträge an externe Berater, eine Auflistung aller Subventionsempfänger. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sowie das Parlament haben das Recht, zu erfahren, in welchen Ressorts und zu welchen Themen sich eine Landesregierung extern beraten lässt und mit welcher Intention das geschieht, Herr Minister.
Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Es ist ein Trugschluss, hier zu sagen, wir brauchten das nicht, weil wir doch jetzt – aufgrund Ihrer Interpretation der Antwort – gesehen hätten, dass in diesem Land alles in Ordnung sei. – Die Menschen in diesem Land und auch die politische Kultur brauchen
Transparenz. Es hat sich auch etwas geändert. Wir müssen endlich auch einmal als Politik offen mit diesem Thema umgehen. Wenn Sie das nicht können, werden wir Sie mit Kleinen Anfragen dazu bringen, das zu veröffentlichen.
Das war ja Ihr Vorschlag, Herr Witzel. Nur werden Sie damit wenig Freude in der Landesregierung haben, weil das ja noch mehr Arbeit machen wird – statt dass man es einmal im Jahr vernünftig macht und auch noch debattiert. – Ich halte das für sinnvoll; auch für sinnvoll mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Die Frage, welche Sponsoren wofür Geld geben, ist eine ganz entscheidende Frage. Das kann keine freiwillige Angabe sein. Es muss sichergestellt werden, dass alle Angaben zu Sponsoren transparent sind.
Ich will das wiederholen – nicht dass da jetzt ein Missverständnis entsteht –: Es ist nichts Verwerfliches daran, sich externe Beratung einzuholen oder Sponsoren für Veranstaltungen zu finden. Das ist nichts Verwerfliches. Es ist aber zutiefst verwerflich und undemokratisch, dies zu verschleiern oder Absprachen zu treffen, dass dies nicht veröffentlicht werden kann. Vielmehr müssen wir in der Lage sein, dazu Antworten zu geben, und zwar nicht nur dem Parlament, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern. Ich betone das noch einmal.
Schauen Sie sich die Antwort an, Herr Witzel: Sie werden sehen, wer verschleiert.
Es geht auch noch darum – ich finde, das ist ein ganz wichtiger Aspekt dieses Entschließungsantrages –, ein Lobbyregister einzurichten. Wenn das in Brüssel geht, stellt sich die Frage: Warum geht das hier nicht?
Sie behaupten, dass es im Schatten der Landesregierung schlichtweg – Herr Minister, Sie haben das eben ein bisschen relativiert – keinen Lobbyismus in dem Sinne gibt. Es ist auch weltfremd zu glauben, dass das immer so funktioniert.
Ich glaube, dass ein Stück weit Kontrolle hier im Parlament und in der Öffentlichkeit schon von großer Bedeutung ist. Für die politische Kultur in diesem Land und für die Glaubwürdigkeit von Politik ist es besonders wichtig, dass wir offen und transparent mit diesem Thema umgehen, und zwar einmal im Jahr mit einem Transparenzbericht. – Vielen Dank, Glück auf!
Muss die Teilnahme anderer Mitarbeiter, die vielleicht – Sie können das ja nicht ausschließen – anwesend waren, vorher genehmigt werden?
Herr Minister, das war sozusagen der humoristische Teil und zunehmend unkonkret an der Stelle.
Es scheint aus meiner Sicht – das haben Sie wohl auch verstanden, wenn Sie die Frage gelesen haben – nicht darum zu gehen, ob in einem Protokoll der CDU steht, wann der Ministerpräsident zur Toilette geht und ob sein terminbegleitender Referent dann noch da ist, sondern es geht schlichtweg um die Frage, ob ein Referent – ob Herr Berger oder vielleicht auch jemand anderes aus der Staatskanzlei – an Terminen des Landesvorstandes oder anderer Gremien teilgenommen hat und dann, wenn der Ministerpräsident nicht anwesend war, aber auch nicht zur Toilette war oder früher gegangen ist, trotzdem geblieben ist. Auf eine Antwort darauf würde ich Sie bitten.
Herr Minister, ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie eben deutlich gemacht haben, dass direkte Parteiarbeit oder das direkte Zuarbeiten zur Partei in diesem Fall verfassungsrechtlich unzulässig wäre. – Deshalb frage ich Sie vor diesem Hintergrund noch einmal. Da wir wissen, dass Herr Berger in dieser Frage nicht ein Ersttäter, sondern ein Wiederholungstäter ist,
da wir wissen, dass er unter anderem einen Bericht geschrieben hat, den wir hier schon diskutiert haben – es ging darum, den Ministerpräsidenten besonders gut ins Licht zu rücken –, und da wir auch wissen, dass er in Köln unterwegs war – dabei ist bis heute ungeklärt, ob er dort nicht auch Parteiarbeit übernehmen sollte –, und da …
… wir den E-Mail-Verkehr kennen, den Herr Staatssekretär Beneke dankenswerterweise dokumentiert hat, und da wir festgestellt haben, dass ein Auftrag an den Generalsekretär erteilt wurde, frage ich Sie, ob Sie das weiterhin
als zulässige Verknüpfung der Arbeit oder doch eher als unzulässige Parteiarbeit ansehen?
Herr Minister, mir stellt sich die Frage, ob es neben dem Vertrag in irgendeiner Form schriftliche oder mündliche Nebenabsprachen mit Whitehall oder den anderen Fondsgesellschaften gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Finanzminister, das ist richtig: In diesem Land sind mehr Schulden gemacht worden – aber ganz besonders in den letzten Jahren.
Sie stellen sich hier immer hin und behaupten – das muss man vielleicht auch den Leuten auf der Tribüne sagen, damit das noch einmal klar wird –: Wir haben ja nur ein bisschen draufgepackt, und schuld daran ist immer nur die SPD. – Das ist die alte Leier, die wir seit vier Jahren hören.
Ein Drittel von dem, was wir gemacht haben? Der Schuldenstand in 2009: 5,8 Milliarden €, Herr Finanzminister.
Sie kommen von dem Niveau nicht herunter, weil Sie dazu gar nicht die Anstalten machen. Hinzu kommt, dass Sie in den vergangenen Jahren 7,5 Milliarden € Mehreinnahmen hatten.
7,5 Milliarden € mehr, und trotzdem eine höhere Neuverschuldung! Dann ist es schon abenteuerlich, sich hierhin zu stellen und zu sagen: Aber jetzt brauchen wir die Schuldenbremse, und das machen wir einfach mal so.
Hier sind wichtige Fragen gestellt worden, auf die Sie keine Antwort geben. Ich gebe Ihnen die gerne mit. Die Frage wird beispielsweise sein: Was bedeutet diese Schuldenbremse für den Landeshaushalt? Welche Bedeutung wird sie für die Frage des Personals haben? Welche Bedeutung wird sie für die Pensionslasten haben? Was ist mit Zukunftsinvestitionen? Auf die Zukunftsinvestitionen komme ich gleich noch einmal zurück. Was ist mit den kommunalen Finanzbeziehungen?
Ich weiß nicht, ob das in Ihrem Hause bekannt ist, aber normalerweise müssten Sie es wissen. Es gibt ein ifo-Gutachten, und hierzu gibt es auch eine Arbeitsgruppe. Diese arbeitet an den neuen kommunalen Finanzbeziehungen. Wenn wir das jetzt einfach so durchwinken und sagen, das machen wir alles – eine nachhaltige Finanzpolitik, die auch mit allen anderen in einem Verbund stehen muss, halte ich übrigens im Grunde genommen für richtig –, dann müssen wir auch erklären, was das finanziell für die Kommunen bedeutet. Darauf finden Sie keine Antwort.
Es ist nichts anderes als eine Fensterrede und ein Fensterantrag. Ich will Ihnen das auch an einer anderen Stelle deutlich machen: Zukunftsinvestitionen. Sie haben gerade auf den Bildungsgipfel abgehoben: Oktober 2008, alle Ministerpräsidenten, einschließlich Herrn Rüttgers, waren beteiligt. Frau Merkel hat vorgeschlagen – ich weiß nicht, ob die Zahlen falsch sind, wir können uns dann noch einigen –, soweit ich weiß, 3 % des BIP in Forschung und 7 % in Bildung zu stecken; das macht 10 % bis 2015. Können Sie uns denn sagen, wie das bei
dem, was Sie hier veranschlagen, realisierbar ist, wie Sie das im Haushalt realisieren wollen?
Ich will Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen: Wer 2020 ohne Neuverschuldung auskommen will, der muss 2010 anfangen
und nicht noch mehr Schulden aufnehmen. Sie fangen damit garantiert nicht an.
Sie haben 2005 nicht damit begonnen und werden es 2010 auch nicht tun. Das ist Fakt.
Es geht hier im Kern darum, dass wir verbindliche Ziele vereinbaren und diese Ziele so vereinbaren, dass wir auch wissen, wie wir sie erreichen können. Dazu habe ich hier und heute nichts gehört. Ich freue mich schon auf die Debatte in den Ausschüssen, weil es ganz spannend werden wird, wie wir das konkret diskutieren.
Es geht auch noch um eine andere zentrale Frage; die will ich hier gerne ansprechen. Es geht nämlich um die Frage des Budgetrechts des Landtags. Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist auch eine Frage nach der Zukunft des Föderalismus. Das dürfen wir in diesem Haus auch nicht außer acht lassen. Das müssen wir schon in den Fokus stellen. Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst – und ich glaube, unsere Fraktion auch –, dass Schuldenabbau und Schuldenbegrenzung ein wichtiger Schritt sind, um dies nachhaltig – auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Generationen – zu vereinbaren. Wir müssen aber auf die zentralen Fragen Antworten finden. Das haben Sie heute nicht geleistet.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, will ich etwas sagen, womit ich Sie dann gerne zitiere: Herr Minister, ich bin von Ihrer Rede heute auch maßlos enttäuscht. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war hier die Rede von Klamauk.
Herr Uhlenberg, es ist in der Tat eine Klamaukveranstaltung,
was Sie mit Geschäftsordnungsdebatten in den Ausschüssen gemacht haben, was Sie mit Geschäftsordnungsdebatten hier vollführt haben, dass Sie und Ihre Kollegen heute nicht einmal zum Thema geredet haben.
Aber, Herr Uhlenberg, was ist Klamauk daran, wenn Bürger, die ein ureigenes Interesse an ihrem Wald haben, gegen den Verkauf protestieren? Ist Bürgerprotest vor Ort Klamauk?
Ist der Protest der CDU-Bürgermeister Klamauk? – Dann sagen Sie denen das einmal. Die werden sich über diese Einschätzung freuen.
Lassen Sie mich vorweg auch noch eines sagen. Denn immer wieder, wenn Ihnen die Argumente ausgehen, kommt Herr Ellerbrock mit den 39 Jahren. Herr Ellerbrock, Schulden, das ist eine schöne Geschichte. Da sind Sie in Bestform. Diese Koalition ist in Bestform. Bis Ende des Jahres werden 13 Milliarden € mehr aufgehäuft, durch diesen Schuldenmacher, durch diesen Finanzminister,
durch niemand anderen, sondern durch diese Koalition.
Dann kommen wir noch einmal zum Raubzug. Sie haben Recht. Das ist ein Raubzug, Herr Remmel. Aber das hat mit dem Raubzug durch die Landeskassen begonnen. Das habe ich eben schon gesagt. Und es gab einen Raubzug durch die kommunalen Kassen. Jetzt gibt es einen Raubzug durch die Wälder. Ich frage mich, wo das bei dieser Koalition noch enden soll.
Ich hoffe, im Mai 2010.
Über die politische Einschätzung haben wir hier ja noch nicht allzu viel gehört, zumindest nicht von der Koalition. Über die politische Einschätzung, ob man Wald verkaufen soll oder nicht, kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
Das Verfahren ist aber zunehmend intransparent, Herr Biesenbach. Zuerst legen Sie die Vorlage
14/2286 vor. Die ist öffentlich. Dann gibt es eine Anhörung im zuständigen Ausschuss. Auch die ist öffentlich. Dann kommt der Beschluss über den Nachtragshaushalt, in dem ein Verkauf von Eifelflächen erwähnt wird. Hierzu gab es die persönliche Erklärung – wir haben das heute schon einmal gehört – von vier Abgeordneten der CDU, nämlich von Herrn Pick, Frau von Boeselager, Frau Fasse und Herrn Seel. Kollegin Schulze hat das eben schon zitiert.
Als Nächstes nehmen Sie den Vorgang von der Tagesordnung des Umweltausschusses und erklären ihn für erledigt. Aber am nächsten Tag berät der Haushalts- und Finanzausschuss, Herr Biesenbach,
in nichtöffentlicher Sitzung. Warum berät er eigentlich nichtöffentlich? Das ist die Frage, die sich auch die Zuhörer hier stellen, unter anderem auf der Tribüne. Warum wird eine Vorlage plötzlich nichtöffentlich? Warum wird sie zu einer vertraulichen Vorlage? – Wobei sie wortgleich ist! Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Da weiß das Ministerium scheinbar auch nicht, was es macht. Schönen Grüß, Herr Uhlenberg.
Dann sprechen Sie, Herr Biesenbach, von juristischen Finessen. Ich kann Ihnen nur sagen: Aus einer öffentlichen Vorlage eine vertrauliche zu machen, mit Geschäftsordnungsdebatten zu spielen und nur Geschäftsordnungsdebatten zu führen und nicht inhaltlich einmal Bezug zu nehmen, das ist nichts anderes, als juristische Finessen auszunutzen,
aber nicht inhaltlich etwas dazu zu sagen. Wo ist Ihre Position? Ich glaube auch, dass Sie vielleicht gleich noch einmal eine Geschäftsordnungsdebatte führen. Ich weiß es ja nicht. Wir werden es sehen.
Weiter erklärt dann der Haushalts- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung den Vorgang auch für erledigt. – Erledigt ist der Vorgang aber immer noch nicht, wie Sie sehen, trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen.
Warum wählen Sie ein nichtöffentliches, intransparentes Verfahren?
Ein in diesem Landtag gängiges Verfahren beim Verkauf von Grundstücken wäre hier angebracht gewesen: eine vertrauliche Vorlage des Finanzministers über den Verkauf, und zwar nicht eine öffentliche Vorlage zu einer vertraulichen zu machen, sondern so vorzugehen, wie es in diesem Haus gang und gäbe ist.
An diese gute Tradition haben Sie sich nicht gehalten, weil Ihnen die ganze Sache zunehmend unangenehm ist – das merkt man auch in der Debatte heute –, weil es ein politischer Skandal ist,
weil unklar bleibt, wer mit wem wann verhandelt hat, und – ich will das auch noch einmal deutlich sagen – weil die Menschen in der Eifel, die Bürgermeister und Ihre eigene Partei, diesen Verkauf nicht wollen.
Bürgerprotest ist also Klamauk, Herr Uhlenberg. Ich gebe Ihnen das gerne noch einmal mit.
Wald ist ein großes zu schützendes Gut. Deshalb ist ein ernsthafter Umgang mit unser aller Wald in Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Tricksereien gehören hier nicht hin.
Ich will auch die Frage stellen: Was heißt das denn für die Zukunft des Landesbetriebs an dieser Stelle? Was hat das mit der Zukunft des Landesbetriebs zu tun? Können Sie dazu eine Aussage treffen?
Was sagt das Ministerium dazu? – Bisher nichts.
Ich will auch etwas zitieren, was für die Region auch eine Rolle spielt. Es gibt ja Gründe, warum die Bürgermeister dagegen sind. Der Bürgermeister von Nettersheim Wilfried Pracht wird in der „Kölnischen Rundschau“ zitiert: Er verwies darauf, dass in der NRW-Eifel 1.300 Unternehmen und 16.000 Arbeitskräfte im engeren und weiteren Branchenbereich Wald und Holz tätig seien. Was aus dem Wald hervorgeht, ist Wirtschaftsförderung pur, stellte er fest.
Da schließen sich dann die Fragen an: Was heißt das für die Zukunft der Unternehmen? Was heißt das für die Zukunft der Arbeitnehmer in der Eifel? Was heißt das für die Zukunft des Waldes in NRW?
Meine Damen und Herren, wir beantragen heute eine namentliche Abstimmung zu unserem Antrag. An dieser Stelle möchte ich an Clemens Pick, Ilka von Boeselager und Rolf Seel appellieren, ihre Chance bei dieser namentlichen Abstimmung zu nutzen, um Farbe zu bekennen.
Das gilt auch für Sie. Sie können auch Farbe bekennen, Herr Weisbrich, und zwar für den Wald und nicht gegen den Wald!
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns eine gute Abstimmung dazu. Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag „Europafähigkeit der Kommunen in NRW stärken“ stellen wir nun zum dritten Mal. Die Europafähigkeit der Kommunen ist und bleibt ein enorm wichtiges Thema – nicht nur für die Kommunen, sondern ganz besonders auch für die Menschen in unserem Land. Nirgendwo ist die Politik der Europäischen Union so unmittelbar und deutlich für die Menschen erfahrbar wie in ihren Städten und Gemeinden. Cirka 70 % der europäischen Vorgaben wirken sich direkt oder indirekt auf
die Kommunen aus. Brüssel regiert mit in den Kommunen. Die Kommunen müssen letztendlich diese europäischen Vorgaben umsetzen.
Das Europäische Gemeinschaftsrecht betrifft vor allem die Politikbereiche der Daseinsvorsorge, des Umweltschutzes, der Personal- und Planungssicherheit, der lokalen Wirtschaftsförderung und der öffentlichen Auftragsvergabe. Aber auch im Bereich der Beantragung europäischer Förderprogramme sind besondere Kompetenzen der Kommunen gefragt. Hier stehen die Kommunen nicht nur in nationaler Konkurrenz. Die Konkurrenz kommt aus 27 Mitgliedstaaten der EU. Wir sind uns in diesem Hohen Hause darüber einig, dass die Kommunen alle nur erdenkliche Hilfe benötigen, die das Land Nordrhein-Westfalen geben kann. In dieser Frage waren wir uns in diesem Hause schon zweimal einig.
Nicht einig sind wir uns über die Möglichkeiten einer Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen. In beiden bisherigen Debatten bekamen wir zu hören, dass die Landesregierung beispielsweise die EU-Vorgaben nur noch 1:1 umsetzt. Das als Hilfe für die Kommunen zu bezeichnen, ist schon abenteuerlich.
Ich will das Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie noch einmal in den Raum stellen. Es gibt einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise der Landesregierung. Frau Thoben und Herr Minister Wolf streiten sich zweieinhalb Jahre über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen. Sie ist Ende 2006 in Kraft getreten. Am 28. Dezember 2009 muss sie umgesetzt sein. Jetzt wird ein erster Gesetzentwurf beraten. Für die Kommunen ist das alles sehr früh. Das ist keine 1:1-Umsetzung, sondern Umsetzungschaos.
Sie haben uns vor eineinhalb Jahren berichtet, dass die Landesregierung eine Unzahl von Broschüren herausgibt – als wäre das etwas Neues, als würde das den Kommunen weiterhelfen! Wenn Ihnen nicht mehr einfällt, ist das wirklich nicht viel, Frau von Boeselager.
Herr Brockes, zu Ihnen komme ich gleich noch. Das wird noch interessant.
Herr Brockes, Sie haben uns vorgehalten, die Städte seien zum großen Teil im Städtenetzwerk Eurocities organisiert. Das ist auch ein interessanter Aspekt. Sie wissen aber schon, es ist eher eine humoristische Einlassung, als dass es mit Fakten zu tun hat; denn fünf von 396 Städten und Kommunen in NRW sind dort Mitglied:
Bonn, Köln, Düsseldorf, Dortmund und Münster. Was ist mit den anderen?
Wo ist denn ihre Beteiligung?
Herr Minister Krautscheid, Ihr Vorgänger Herr Breuer warf uns vor, wir würden die Kommunen diskreditieren. Das ist beileibe nicht der Fall. Sie müssten sich einmal an Ihren Kollegen Innenminister wenden. Der kann das viel besser. Er hat gesagt, die NRW.BANK biete den Kommunen eine umfassende Beratung. Die Frage ist doch, was die Landesregierung tut. Was macht das von Ministerpräsident Rüttgers angekündigte Referat zur Stärkung der Europafähigkeit? An welchen Themen arbeitet es und was haben die Kommunen davon? Das ist auch einmal ein ganz interessanter Aspekt.
Dass die Minister Linssen und Thoben wahrscheinlich gar nicht wissen, wo Brüssel liegt, scheint ein Fakt zu sein. Anders sind die Hinweise der Arbeitsebene der Kommission wohl nicht zu werten. Frau Thoben, Sie können viel darüber lachen, aus Brüssel hört man aber etwas anderes. Darum ist es eine dringende Notwendigkeit, diesen Antrag ein weiteres Mal im Plenum zu behandeln. Ein Masterplan für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist wichtig und richtig. Wir haben uns schon einmal über die Begrifflichkeit unterhalten. Das war Ihnen auch nicht recht. An dieser Stelle will ich nur drei Punkte unseres Antrags hervorheben.
Erstens. Wir benötigen in Nordrhein-Westfalen einen offenen Konsultationsprozess zur Zukunft der Kohäsionspolitik. Gerade die Frage der Durchleitung der EU-Mittel an die Kommunen muss intensiv diskutiert werden. Klebrige Finger, wie sie die Landesregierung in manch anderen Bereichen hat, sind hier nicht hilfreich.
Zweitens. Es ist dringend notwendig, dass die Kommunen endlich umfassende Beratungsangebote durch die Landesregierung erhalten.
Drittens. Es muss ein Förderkonzept für die Co-Finanzierung der Förderprogramme der EU geben. Gerade Kommunen, die einem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, haben Anspruch auf eine pragmatische Lösung. Diese liegt bisher nicht vor.
Ich will Ihnen ein Beispiel aus dem Leonardo-daVinci-Programm nennen. Für Schüleraustauschprogramme müssen HSK-Kommunen plötzlich Schüler im Ausland finden, um eine Finanzierung vor Ort hinzubekommen. Das passt aber genau in das Bild der kommunalfeindlichsten Landesregierung, die es in Nordrhein-Westfalen je gegeben hat.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung machen. Eine Stärkung der europäischen Kompetenz hat nichts damit zu tun, dass die Kommunen einzeln in Brüssel auftauchen und ihre Interessen benennen. Die Kommunen sind Teil dieses Landes. Das Land hat die Interessen der Kommunen zu vertreten. Machen Sie endlich Ihre Arbeit, Herr Minister. – Glückauf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns bei allen unterschiedlichen Meinungen über die konkrete Ausgestaltung der Politik in Europa – gerade in sozialen und wirtschaftlichen Fragen – darüber einig sind: Europa ist immer noch eine faszinierende Idee.
Die Geschichte der friedlichen Vereinigung Europas ist ein historisch einmaliger Prozess – darüber sind wir uns einig –, an dem es sich lohnt, ständig weiter zu arbeiten. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise ist eine starke europäische Union mit einem starken Europäischen Parlament von ganz besonderer Bedeutung.