Sie bauen da einen Popanz auf. Es handelt eben nicht um ein grünes Verteuerungsprogramm. Das, was die niedersächsische CDU-geführte Landesregierung zum Schutz ihrer Bevölkerung macht, nehmen wir als Maßstab, um es auch hier einzuführen. Ganz deutlich muss man festhalten, dass Sie das nicht wollen; Sie wollen keine Verteuerung. Niedersachsen macht das aber für seine Menschen. Im Bundesrat ist das so diskutiert worden.
Aber Sie sind diejenigen, die sagen: Das, was dort der Standard ist, wird hier nicht gemacht. Das wollten wir nur festhalten. Das ist ein schlechterer Standard für Nordrhein-Westfalen, als er ansonsten üblich ist. – Danke schön.
Wir setzen unsere Debatte fort. Die CDU-Fraktion hat auch noch ein bisschen Redezeit. Der Abgeordnete Weisbrich macht davon Gebrauch. Bitte schön.
Nur eine Minute! Lieber Kollege Priggen, wenn sich der Herr Wulff in Niedersachsen mit seinem Allerwertesten auf die Herdplatte setzt, werden wir nicht zwingend das Gleiche in Nordrhein-Westfalen tun. Damit das einmal klar ist.
Herr Wulff macht es sich – ich habe es vorhin schon gesagt – relativ einfach. Er versucht – wie Sie das auch machen – sich bei Anwohnern in bestimmten Bereichen lieb Kind zu machen. Alle anderen Bürger im Land zahlen die Zeche. Das halten wir für ziemlich unredlich.
Insofern ist das, was Frau Ministerin Thoben gesagt hat, völlig richtig: Man muss den Bedarf im Einzelfall prüfen. Wenn Sie berücksichtigen, dass wir in Europa 110.000 Kilometer Höchstspannungsnetzleitungen haben, aber gerade einmal 240 Kilometer davon verkabelt sind, und zwar in London, Paris, Rom, Berlin und noch an wenigen weiteren Stellen, sich dann aber einen solchen Apparat anschauen, kommen auch Sie zu dem Ergebnis: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Ich rate dazu, das bedarfsabhängig zu machen und wirklich sorgfältig zu prüfen. Im Einzelfall kann man das machen, aber doch nicht im Rahmen eines Kostensteigerungsprogramms für Energie, das Sie auch noch Konjunkturföderungsprogramm nennen. – Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit schließen wir die Beratung.
Herr Witzel, Sie wurden mir als Herr Priggen gemeldet. Dabei sehen Sie doch ganz anders aus. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident, es ist sehr freundlich, dass Sie das an dieser Stelle ganz offiziell für das Haus so feststellen. Ich wollte noch ganz gerne den letzten Gedanken von Christi
Herr Priggen, wir haben in unterschiedlichen Bundesländern gegenwärtig Debatten zu dem Thema, das Sie auf die Tagesordnung gesetzt haben. Aber das, was Sie nicht ignorieren dürfen, ist die völlig unterschiedliche Topografie, sind die völlig unterschiedlichen geografischen Voraussetzungen. Sie haben bei dem Ballungsraum Rhein-Ruhr, den wir in unserem Land strukturbestimmend haben, vollkommen andere Voraussetzungen und völlig andere Kosten der Leitungserstellung, als das im sehr großflächig-ländlichen geprägten Niedersachsen der Fall ist.
Wir haben Insellösungen in Großstädten, wo es über oberirdische Leitungswege einfach keine freie Kapazität zur Errichtung dieser Leitungen gibt. Deshalb sehen Sie auch in der europäischen Entwicklung ganz klar, dass es regional höchst ausdifferenziert unterschiedliche Wege gibt. Wie das für Nordrhein-Westfalen aussieht, hat Ihnen auch die Wirtschaftsministerin des Landes dargestellt.
Vielen Dank, Herr Witzel. – Jetzt gibt es wohl keine weiteren Wortmeldungen mehr. – Das ist so. Außerdem haben Sie noch Gelegenheit, dies auch im Ausschuss ausführlich zu beraten, selbst wenn seitens der CDUFraktion bereits Ablehnung signalisiert wurde.
Der Ältestenrat, meine Damen und Herren, empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7675 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
13 Elfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunk- änderungsstaatsvertrag)
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/7305
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle haben heute die Gelegenheit, einer absoluten Sternstunde des Parlamentarismus in diesem Landtag von Nordrhein-Westfalen beizuwohnen. Denn nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 11.09.2007 dürfen wir nichts, nicht mal ein kleines bisschen, an der Höhe der Rundfunkgebühren von 17,98 €, die uns hier vorgelegt werden, verändern.
Insofern ist das, was wir hier heute tun, die Beratung zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, für den Landtag von Nordrhein-Westfalen reiner Zuschauersport. Das ist einerseits ein gutes Signal für die Staatsferne des Rundfunks in Deutschland, andererseits macht es an dieser Stelle unsere Arbeit aber auch ein Stück weit überflüssig.
Ohne nun der Versuchung zu erliegen, die gerade parallel stattfindenden Beratungen der Ministerpräsidenten zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag an dieser Stelle zu kommentieren, so stellt doch gerade dieser Zwölfte Vertrag den hilflosen Versuch der Politik dar, Einfluss auf die Gebührenhöhe zurückzugewinnen.
Über die Definition des Auftrags des öffentlichrechtlichen Rundfunks versuchen viele Kollegen, indirekt die Gebührenentwicklung im Griff zu halten. Denn dies ist in der Tat ein großes Problem. Durch das rasante Konvergieren der Medien und die Notwendigkeit der Rundfunkanstalten zur Präsenz im Internet drohen die Kosten in unvorstellbarer Weise davonzugaloppieren. Hinzu kommt der Wunsch der Rundfunkanstalten nach manchmal überflüssigem Luxus. Dazu zählt das Radiosystem DAB, das sehr zu unserer Zufriedenheit von der KEF stark eingebremst wird, wie auch eine teilweise expansionistische Digitalstrategie der Anstalten.
Dies alles lässt sich durch Auftragsbeschreibung aber nicht ernsthaft eingrenzen – davon bin ich zumindest fest überzeugt. Denn es gibt keine Regelung ohne Ausnahme und Schlupflöcher, und diese wird es auch im Zwölften Vertrag geben.
Aufgrund der Sinnlosigkeit dieses Unterfangens sieht mein politisches Statement so aus: Lösgelöst von allen Notwendigkeiten darf die Rundfunkgebühr nicht stärker steigen als Inflation und Lohnausgleich. Es darf nicht passieren, dass Menschen in diesem Land vom Rundfunk abgeschnitten werden, weil sie es sich nicht mehr leisten können. Von daher muss die jährliche Lohnsteigerung das Limit für die Gebührenerhöhung sein. Dem trägt der vorliegende Entwurf mit einer Erhöhung von durchschnittlich 1,4 % pro Jahr Rechnung.
Für die Zukunft sind die Landesregierungen aufgefordert, endlich eine Lösung zum Thema Haushaltsabgabe zu finden. Ich halte jedenfalls die Schnüffeltruppe der GEZ-Kontrolleure nicht für ei
Ich glaube nicht ernsthaft daran, dass es eine signifikante Zahl von Menschen gibt, die heute keinen Rundfunk empfangen. Das bisherige Modell sorgt daher für Ärger, vor allem bei Unternehmen, die für ihre PCs Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Hier wurde ein, wie ich finde – bevor es zuviel Applaus aus einer Richtung gibt –, vernünftiger Kompromiss gefunden und entwickelt. Man muss natürlich die Frage stellen: Wie wird das in den nächsten Jahren aussehen, wenn ARD und ZDF mit ihren Mediatheken immer mehr Fernsehen ins Internet bringen? Muss dann jeder Unternehmer Fernsehgebühren für seine PCs bezahlen? Ich glaube, das ist eine undenkbare Vorstellung, und wir müssen dringend gemeinsam an einer vernünftigen Lösung arbeiten und diese finden.
Mit den besten Wünschen für die Beratungen in Dresden, die im Übrigen aber auch bereits abgeschlossen sind, übergebe ich nun an den so kritisch guckenden Kollegen Eumann. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Jarzombek. – Aber die Redezeiten verteile noch ich und nicht Sie, Herr Jarzombek, auch wenn Sie das vielleicht gerne möchten.
Jeder hier im Raum und jeder andere wird mich verstehen, wenn ich sage, sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Frau Präsidentin – mit fliegendem Wechsel –: Jeder, der hinter mir sitzt, wenn ich an diesem Pult rede, ist Präsident oder Präsidentin.
Ich habe aus einem anderen Grunde kritisch geguckt, lieber Thomas Jarzombek, weil ich ab und zu nicht ganz genau wusste, auf welchem medienpolitischen Kurs der CDU-Sprecher gerade ist. Ich habe auch in die Augen und das Gesicht des Ministers geschaut und will ihm den Schrecken nehmen und sagen: Wir stimmen zu, Herr Krautscheid. Sie müssen keine Sorgen haben, dass ich Ihre Bemühungen beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsver
trag als desaströs und als hilfloses Unterfangen bezeichnen würde. Nein, das werden Sie von der SPD nicht hören. Vielleicht überlegen Sie sich, auf welcher Seite Sie gerne medienpolitisch diskutieren. Wir stimmen zu.
Ich stimme übrigens nicht zu, lieber Thomas Jarzombek, dass die Politik nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September vergangenen Jahres keinen Einfluss mehr hat. Das Bundesverfassungsgericht hat nur festgelegt, an welcher Stelle die Politik noch Einfluss hat. Sie hat in der Tat beispielsweise den Einfluss über konkrete Beauftragungen und auch über das Thema Quantität. Aber wenn der Bedarf anerkannt ist, dann muss er auch finanziell ausgestaltet sein.
Deswegen fand ich Ihren Ausflug an die Koppelung der Lohnkosten ziemlich gewagt. Wir können gerne – das ist ja auch im Skat – über die Indexierung reden. Das machen wir bei unseren Diäten in Zukunft vielleicht auch, aber das ist ein anderes Thema.
Ich stimme an einer Stelle ausdrücklich zu, hätte mich allerdings gefreut, wenn Sie dabei auch die besonderen Bemühungen des Westdeutschen Rundfunks erwähnt hätten. Der Westdeutsche Rundfunk hat ja gerade mit den Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen eine neue Kultur des Miteinanders zum Gebührenzahler organisiert wie auch der Norddeutsche Rundfunk und Radio Bremen. Das ist der richtige Weg, den Gebührenzahler stärker in den Fokus zu nehmen; es muss dann aber auch vernünftig gemacht werden.