Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Thoben zu Wort gemeldet.

(Zurufe)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land hat mit dem ersten Nachtragshaushalt eine Garantie in Höhe von 5 Milliarden € übernommen. Nun gilt es, Vorsorge für eine mögliche Inanspruchnahme aus der Garantie zu treffen. Hierzu soll ein Sondervermögen errichtet werden, das die Funktion eines Puffers übernehmen soll. Dieses Gesetz ist heute Bestandteil der Beschlusslage. Damit wird der Fonds eingerichtet und befüllt.

(Gisela Walsken [SPD]: Aha! Sie müssen auch den Text richtig vorlesen! – Weitere Zu- rufe)

Entschuldigung, wer hat das gesagt?

(Zuruf von der SPD: Sie!)

Nein! Ich kann Ihnen gern meine Rede noch einmal vortragen, wenn Sie möchten.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist nachzule- sen!)

Der erste Nachtrag betraf die Abgabe der Garantie in Höhe von 5 Milliarden €. Das Risikofondsgesetz ist die Basis für die haushalterische Vorsorge. Der zweite Nachtrag befüllt diesen Fonds.

Was wir bisher aus den bestimmten Haushaltstiteln an Inanspruchnahme haben, reicht nicht aus.

(Gisela Walsken [SPD]: Ja!)

Ja. Ich habe es vorgetragen: Derzeit ist nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wann weitere Inanspruchnahmen aus der Garantie erfolgen. Deshalb ist es notwendig, den Zweiten Nachtrag heute zu verabschieden.

Zu dem, was Sie gesagt haben: Ich habe es vorgetragen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Herr Stahl lobt Sie schon für fehlerfreies Vorlesen! So weit ist es gekommen!)

Dann bleibt genügend Zeit um zu prüfen, auf welche Mittel und Instrumente des Bundes wir zurückgreifen wollen. Das wird im Einvernehmen der Eigentümer verabredet. Diese haben gestern nicht mehr und nicht weniger getan als zu sagen: Wir prüfen das. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Formal muss ich darauf hinweisen, dass durch die Inanspruchnahme von Redezeit durch die Regierung noch bis zu eineinhalb Minuten für die Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE] meldet sich zu Wort. – Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf darauf hinweisen, dass es das gute Recht von jeder und jedem Abgeordneten ist, sich hier noch einmal zu Wort zu melden.

Frau Löhrmann hat sich gemeldet. Bitte schön, Frau Löhrmann. Sie haben noch eine Minute und 27 Sekunden.

Die benötige ich gar nicht, Herr Präsident! – Gestern ist es der Regierung auch schon gelungen, unangenehmen Fragen auszuweichen.

(Beifall von der SPD)

Frau Ministerin Thoben, ich habe Ihnen eben das Zitat aus der „FAZ“ vorgelesen. Wir haben gefragt, was die Eigentümer tun. Frau Kollegin Walsken hat gefragt, ob der Finanzminister an diesen Gesprächen teilgenommen hat und heute teilnimmt. Wir haben die herzliche Bitte, dass Sie uns heute vor der Verabschiedung dieses Gesetzes über den Inhalt dieser Gespräche berichten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zuruf von der CDU)

Vielen Dank, Frau Löhrmann. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

(Zuruf von der SPD: Die Frau Ministerin kann nicht einmal die Frage beantworten!)

Zur Geschäftsordnung meldet sich Herr Kollege Remmel. Bitte schön, Herr Remmel.

(Unruhe – Glocke)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich können die anwesenden Mitglieder der Landesregierung die gestellten Fragen der Opposition heute nicht beantworten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Deshalb bleibt § 61 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags, wonach der Landtag die Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung verlangen kann. Das tun wir hiermit. Wir bitten darum, dass der Landtag den Finanzminister nach § 61 Abs. 1 der Geschäftsordnung bittet, uns hier Auskunft zu geben. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von GRÜNEN und SPD – Zuruf von Helmut Stahl [CDU])

Als Theatermann freue ich mich über die Klatschfreude. – Herr Biesenbach hat sich zu Wort gemeldet – zur Geschäftsordnung, nehme ich an. Bitte schön, Herr Biesenbach. Sie haben das Wort.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte euch diesmal, diesen Punkt des Klamauks wirklich nicht ernst zu nehmen. Es gibt manche Ecken, die man nicht einmal mehr als Kindereien betrachten kann, denn die Antworten, die gegeben werden mussten, hat die Landesregierung gegeben.

(Gisela Walsken [SPD]: Das hat sie nicht ge- tan!)

Wir werden diesen Antrag ablehnen. Möge die Opposition ruhig versuchen, noch ein bisschen Radau zu machen. Wir werden mit Mehrheit hierbleiben. Sie können das so oft probieren, wie Sie wollen. Es wird Ihnen nicht gelingen. Klamauk bleibt Klamauk und ist eigentlich der Antragsteller unwürdig.

(Beifall von CDU und FDP)

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Kollegen Remmel. Das ist von der Geschäftsordnung so vorgesehen, wenn eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder des Landtags es so verlangt. Anschließend kommen wir zur Abstimmung, in der mit Mehrheit entschieden wird.

Ich lasse zunächst über die Zulässigkeit des Antrags des Kollegen Remmel abstimmen. Wer ist für diesen Antrag? – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Weil eine Fraktion bzw. ein Viertel der Mitglieder es so verlangt haben, ist dem Antrag stattgegeben.

Nun müssen wir über diesen berechtigt gestellten Geschäftsordnungsantrag abstimmen; jetzt entscheidet die Mehrheit. Wer stimmt diesem eingebrachten Antrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Damit hat die Mehrheit des Hauses diesen Antrag abgelehnt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist die Mehrheit der Ahnungslosen! – Gegenruf: Sie sind eine sehr schlechte Verliererin! – Parl. Staatssekretär Manfred Palmen: Dreist ist das! – Weitere Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller berechtigten Aufregung in diesem Haus: Herr Kollege Staatssekretär Palmen, Sie müssten sich besonders zurückhalten.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das ist kein Grund für Applaus.

(Zuruf von der CDU: Er hat einen Abgeordne- tenplatz! – Gegenruf von Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann soll er auch dahin gehen!)

Es gibt die klare Vereinbarung, dass das von der Regierungsbank so nicht in Ordnung ist. Deshalb habe ich darauf hingewiesen.

(Weitere Zurufe)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag aller vier Fraktionen Drucksache 14/7743 zum Nachtragshaushaltsgesetz ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Alle vier Fraktionen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz Drucksache 14/6920 unter Berücksichtigung des Beschlusses zur zweiten Lesung. Wer stimmt der entsprechend geänderten Beschlussempfehlung Drucksache 14/7690 zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Damit ist die Beschlussempfehlung in dieser Fassung angenommen und der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.

(Beifall von CDU und FDP)