Wir sollten uns hier nicht aus Prinzip missverstehen, sondern sollten in der Sache zum Wohle der Kinder sehr sorgfältig arbeiten. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7957 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Damit haben wir einstimmig so beschlossen.
5 Gesetz über die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2008)
Gesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes (Abrechnungs- fondsgesetz – AFoG)
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Linssen das Wort. Bitte schön.
Die wenigen, die sich noch hier im Saal befinden und nicht beim Mittagessen sind, werden sicherlich, wenn sie bei TOP 3 dabei waren, den Eindruck gehabt haben, dass sich die Opposition – zumindest bei dem Tagesordnungspunkt – leider eher für Klamauk als für Sachlichkeit entschieden hat.
Vielleicht gelingt es ja bei der Einbringung des dritten Nachtrages, das etwas zu ändern, denn die Zeiten sind nicht nach Klamauk und Clownerie, Frau Walsken, sondern sie sind relativ ernst.
Auch wenn ich betonen muss, dass das Jahr 2007 ein exzellentes war und das Jahr 2008 ein sehr gutes zu werden verspricht, so wissen wir doch nach den notwendigen Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung, an denen sich auch die Länder in erheblichem Maße beteiligen, dass wir unterstützende Maßnahmen für die Konjunkturbelebung zu leisten haben. Das wird sich sicherlich auch in unseren künftigen Debatten abbilden.
Es hilft auch nicht, sich in diesen Tagen immer tiefer in die Krise hineinzureden. Ich glaube, es wäre richtig, wenn wir die Ärmel aufkrempeln und versuchen würden, Vertrauen auch in der Konsumenten- und Investorenschaft zu schaffen.
Ich bringe heute den Entwurf eines dritten Nachtragshaushaltes für das Jahr 2008 in das Parlament ein. Wir rechnen zurzeit mit Haushaltsverbesserungen von 615 Millionen € bis zum Jahresende. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Steuermehreinnahmen zusammen, die nach dem Ergebnis der Steuerschätzung von November dieses Jahres zu erwarten sind. Außerdem sind weitere steuerbedingte Haushaltsverbesserungen zu erwarten wie etwa Minderausgaben für den Feuerschutz im Umfang von 10 Millionen €.
Am 5. November hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ auf Basis des derzeit geltenden Rechts seine Einnahmenprognosen für die Jahre 2008 und 2009 veröffentlicht. Danach können Bund, Länder und Gemeinden im Vergleich zur letzten Schätzung – im Mai 2008 – mit Mehreinnahmen von 7,4 Milliarden € rechnen.
Rund 1,7 Milliarden € davon entfallen auf die Länder. Für Nordrhein-Westfalen heißt das: Wir erwarten gegenüber dem Haushaltssoll von 41,63 Milliarden € ein Einnahmeplus von 250 Millionen € – so jedenfalls die jetzige Schätzung.
Insgesamt profitieren nach den Ergebnissen der Steuerschätzung am meisten die Kommunen von der Einnahmeentwicklung in diesem Jahr. Prognostiziert wird für 2008 ein Plus von 5,7 Milliarden € und
für 2009 ein Plus von 3,3 Milliarden €. Diese gute Entwicklung steht vor allem im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.
Haushaltsverbesserungen in Höhe von insgesamt 355 Millionen € resultieren aus der Entwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Der Haushaltsansatz kann gegenüber dem zweiten Nachtragshaushalt 2008 um 90 Millionen € reduziert werden. Darüber hinaus erhält das Land vor allem wegen der vorläufigen Abrechnung des Jahres 2007 per Saldo Erstattungen in Höhe von rund 265 Millionen €. 265 Millionen plus 90 Millionen ergeben die genannten 355 Millionen €.
Dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, der Verlockung nicht widerstehen konnten, das Thema Länderfinanzausgleich für ein politisches Strohfeuer zu nutzen, das war klar. Bei genauerem Hinsehen stellt sich die Situation beim Länderfinanzausgleich wie folgt dar:
Erstens. Wachstum und Finanzkraft hängen zusammen. Das reale Wachstum unseres Landes lag seit den 90er-Jahren nahezu durchgängig unter dem Bundesdurchschnitt, zum Teil erheblich. Nachlaufend kommt es dadurch zu einer Verringerung der Finanzkraft. 2007 lagen wir beim Wirtschaftswachstum bereits über dem Bundesdurchschnitt. Wenn sich diese Entwicklung verstetigt, wird auch die Finanzkraft wieder ansteigen.
Zweitens. Halbe Wahrheiten sind immer schlechte Argumente. Um die Finanzkraftentwicklung und die Ausgleichsleistungen umfassend zu beurteilen, muss man alle drei Ausgleichsstufen des Finanzausgleichs im Zusammenhang betrachten. Es geht nicht an, sich eine herauszupicken – obwohl natürlich von Oppositionsseite aus immer versucht wird, Differenziertes doch ein bisschen einfacher und pauschaler darzustellen.
Das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht aus dem Umsatzsteuerausgleich, dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und den Bundesergänzungszuweisungen. Für schlichte Gemüter ist das System natürlich nicht einfach zu verstehen, Frau Walsken. Je mehr ein finanzstarkes Land auf der ersten Stufe zahlt, desto weniger muss es dann auf der zweiten Stufe zahlen.
Genau dies trifft auf Nordrhein-Westfalen zu. Wir bezahlen einen immensen Betrag beim Umsatzsteuerausgleich. 2007 waren es 2,8 Milliarden €. Die Leistungen Nordrhein-Westfalens im Umsatzsteuerausgleich – also das, was wir an andere Länder bezahlen – haben in den letzten Jahren zugenommen. Das führt natürlich zu einer entsprechenden Absenkung der Finanzkraft, die dann im Länderfinanzausgleich im engeren Sinne berücksichtigt wird.
Die originäre Finanzkraft Nordrhein-Westfalens betrug 2007 105,63 %. Nach Durchführung des Umsatzsteuerausgleichs betrug die Finanzkraft Nordrhein-Westfalens nur noch 100,16 %. Mit anderen Worten: Weil Nordrhein-Westfalen im Umsatzsteuerausgleich so große Leistungen erbringt, fällt die im Länderfinanzausgleich zugrundegelegte Finanzkraft entsprechend niedriger aus.
Wer Entscheidungen nicht plant, sondern sich erst dann darum kümmert, wenn die Entscheidung fallen muss, der handelt zu spät.
Unsere Haushaltspolitik ist darauf ausgerichtet, Risiken abzuschätzen und dafür Vorsorge zu treffen. Dementsprechend werden auch mit diesem Nachtragshaushalt die Haushaltsverbesserungen ausschließlich nachhaltig eingesetzt. Wir wissen bereits jetzt, dass in den kommenden Jahren schwierigere Zeiten auf uns zukommen. Dafür wollen wir gewappnet sein.
Wir halten dieses Vorgehen für richtig. Bisher sind Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, den Beweis schuldig geblieben, dass es eine andere, bessere Möglichkeit gibt.
Rund 70 % der Haushaltsverbesserungen, also etwa 430 Millionen €, sollen dem Risikofonds für die WestLB zugeführt werden. Etwa 30 %, also rund 185 Millionen €, sind für den neu zu errichtenden Fonds für die Beteiligung des Landes NordrheinWestfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktsstabilisierungsgesetzes vorgesehen. Dieser Fonds heißt Abrechnungsfonds.
Den Risikofonds zugunsten der WestLB haben wir mit dem Ziel eingerichtet, Mittel anzusparen, damit Belastungen aus der Garantie nicht in einem Haushaltsjahr in vollem Umfang auf den Landeshaushalt durchschlagen. Diese Gründe gelten in gleicher Weise auch für den neu zu schaffenden Abrechnungsfonds.
Der Bund hat am 17. November den Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet. Er verfügt über ein Gesamtvolumen von 480 Milliarden €, davon 400 Milliarden € für Garantieübernahmen und bis zu 80 Milliarden € für Kapitalhilfen und den Ankauf problematischer Kredite. An dem Schlussergebnis des Fonds werden die Länder mit 35 % beteiligt: bis zu einer maximalen Summe von 7,7 Milliarden €. Für das Land Nordrhein-Westfalen ergäbe sich daher ein Maximalbetrag von 1,7 Milliarden € – das sind die 35 % –, der im ungünstigsten Falle auf unser Land zukommt.
Bei der Verteilung der Haushaltsverbesserungen auf die beiden Fonds haben wir uns an dem Verhältnis der höchstmöglichen Zahlungsverpflichtungen des Landes aus dem WestLB-Risikofonds – das sind 3,8 Milliarden € – und dem Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes – das sind 1,7 Milliarden € – orientiert. Die Verteilung der Haushaltsverbesserungen erfolgt daher im Verhältnis 70:30.
„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, weiß der Volksmund. Meistens hat er recht. Wir treffen deshalb jetzt Vorsorge, damit wir in der Zukunft nicht allzu hart getroffen werden. Wir werden keinesfalls die Rezepte aus der Zeit von Rot und RotGrün wieder reaktivieren. Da wurde, wie wir wissen, ausgegeben, was das Zeug hält, nicht nur, bis die Taschen leer waren. Nein, dann wurde fröhlich auf Pump weitergemacht. So geht es nicht.
Wir gehen den soliden Weg, der Belastungen in der Zukunft abfedert. Da die Opposition bislang auch nicht im Ansatz einen besseren Vorschlag unterbreiten konnte, lege ich Ihnen heute den Dritten Nachtragshaushalt mit der Gewissheit vor, dass er finanzpolitisch den richtigen Weg weist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, ich habe persönlich Verständnis dafür, dass Sie sauer sind, wenn wir – wie schon beim Tagesordnungspunkt vorhin – Ihre geschönten Zahlen entlarven
oder wenn wir Sie mit ein paar Zitaten an Ihren eigenen Worten messen. Das muss ein Finanzminister aushalten, das sind die Schmerzensgeldanteile Ihres Gehalts. Ich fände es außerordentlich schön, Herr Finanzminister – das sage ich ganz persönlich –, wenn Sie das sportlich sehen würden, ohne angegriffen herumzugiften und in die persönliche Diffamierung abzugleiten.