Protokoll der Sitzung vom 03.12.2008

(Beifall von der SPD)

Die Mündliche Anfrage hat am 12. November – also vor dem 21. – vorgelegen. Wenn sie hier nicht behandelt worden ist, dann hat das mit dem Verfahrensablauf des Hohen Hauses zu tun.

Meine ganz konkrete Frage: Halten Sie es für notwendig bzw. haben Sie es möglicherweise selbst angesprochen, im Zusammenhang mit der Krise auf dem Finanzmarkt auch die Frage zu stellen, wie zukünftig mit der Beihilfe bezogen auf den Komplex öffentliche Banken, Sparkassen und Landesbanken umgegangen werden soll?

Frau Ministerin, bitte.

Diese Frage wird sicherlich bei den weiteren Überlegungen, die unser Finanzminister für die Zukunft der WestLB anstellt, eine Rolle spielen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Eine zweite Frage. Bitte, Herr Kuschke.

Ich mache den Versuch, vielleicht auf diese Frage eine Antwort zu bekommen: Besteht aus Sicht der Landesregierung bezogen auf die von mir bereits angesprochene Krise die Notwendigkeit zu einer flexibleren Handhabung vor dem Hintergrund notwendiger konjunkturpolitischer Maßnahmen und insbesondere vor dem Hintergrund, bei den Städten und Gemeinden eine Flexibilisierung im Bereich der Beihilfe zu erreichen?

Frau Ministerin.

Die generelle Frage ist, ob wir glauben, dass außer bei den Finanzschirmen, deren Details in Brüssel noch diskutiert werden – Sie können in den Zeitungen verfolgen, dass auch Frau Kroes nach Hinweisen aus Deutschland an der einen oder anderen Stelle nochmals nachdenkt –, auch in anderen Bereichen eine Flexibilisierung notwendig ist. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir möchten natürlich, dass unsere nationalen und auch regionalen Spielräume in einer solchen Situation etwas großzügiger bemessen sind als außerhalb einer solchen Situation. Ich kann Ihnen zur Konkretisierung im Moment nicht mehr vortragen, als ich Ihnen gesagt habe.

Es gibt das große Problem, dass man an sich ein wettbewerbsneutrales und kein branchenspezifisches Instrument braucht. Das heißt, die Anpassung von Bürgschaftsrichtlinien, was auch die Bundesregierung bei der Gemeinschaftsaufgabe gemacht hat, die Änderung von Durchführungsbe

stimmungen, um eine größere Flexibilität bei der Vergabe der Mittel zu haben, halte ich unter Umständen für angezeigt. Mehr nicht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Nachfragen vor. Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 257

des Abgeordneten Karl Schultheis von der SPDFraktion, die ebenfalls aus der letzten Fragestunde stammt:

Bald Nachwuchsmangel bei Hochschullehrern?

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums fehlen in Europa derzeit 700.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, 10 % davon in Deutschland. Die Lücke will das Ministerium durch Programme für den wissenschaftlichen Nachwuchs schließen, wie Staatssekretär Michael Thielen am 28. Oktober in Berlin mitteilte.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnte am gleichen Tag ebenfalls vor einem Mangel an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: In den Jahren 2009 bis 2020 müssten jährlich 2.700 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eingestellt werden, um die aus Altersgründen ausscheidenden Professorinnen und Professoren zu ersetzen. Zurzeit würden jährlich bereits 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fehlen.

Wie viele Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden in NRW zwischen 2009 und 2020 aus Altersgründen ausscheiden?

Um Beantwortung wird hier Herr Minister Dr. Pinkwart gebeten.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schultheis, in Nordrhein-Westfalen werden aus Altersgründen voraussichtlich 3.010 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Hochschulen in den Jahren 2009 bis 2020 verlassen. Betrachtet man allein die öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen, so reden wir von ca. 2.770 Personen.

In den nationalen und europäischen Kontext eingebettet – Sie deuten dies in Ihrer Anfrage an – heißt das: Die Chancen für den akademischen Nachwuchs werden in den kommenden Jahren immer besser. Die Konkurrenz um die besten Köpfe wird lebhaft sein. Diejenigen, die schon heute in gute Rahmenbedingungen für die Hochschulen und insbesondere für den Nachwuchs investieren, werden

in diesem Wettbewerb mit besseren Karten in der Hand dastehen als diejenigen, die alles auf sich zukommen lassen.

Nordrhein-Westfalen hat keinen Anlass, diesen Wettbewerb zu scheuen. Ganz im Gegenteil! Sie wissen, dass wir in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Hochschulen auch in der internationalen Standortkonkurrenz besser mithalten können. Die Grundlage dafür haben wir mit dem neuen Hochschulrecht geschaffen. Damit meine ich nicht nur, dass die Hochschulen Berufungsentscheidungen jetzt schneller, flexibler und unbürokratischer als früher, nämlich in Eigenverantwortung, treffen können. Ich meine damit auch, dass wir mit dem neuen Hochschulrecht den Hochschulen die Möglichkeit des Tenure-Track eingeräumt haben, was gerade von jungen Wissenschaftlern im Ausland immer wieder als Vorteil der Hochschulen angelsächsischer Prägung angeführt wird. Wir haben mit diesem Hochschulrecht den Hochschulen die Gestaltungsspielräume und die Eigenverantwortung zugesprochen, die die sehr guten Köpfe auch erwarten, wenn sie sich für eine Hochschule entscheiden.

Wir investieren im Übrigen kontinuierlich in die Breite einer sehr guten akademischen Ausbildung. Darauf zielen unsere Vereinbarungen mit den Hochschulen zur Umsetzung des Hochschulpaktes I wie auch der Masterplan für den Hochschulausbau im kommenden Jahrzehnt und unser Drängen auf den Hochschulpakt II.

Wir investieren gezielt, damit Nordrhein-Westfalen attraktiv ist für die besten jungen Talente. Nehmen Sie das Rückkehrerprogramm für junge Spitzenforscher im Ausland, nehmen Sie das Junge Kolleg an der Akademie der Wissenschaften, oder nehmen Sie die neuen NRW-Forschungsschulen! Es mag sein, dass Ihnen all das noch nicht aufgefallen ist. Ich kann nur sagen: Unseren Wettbewerbern fällt es schon auf, und zwar außerordentlich positiv.

Anfang November haben die Präsidenten der beiden Münchner Universitäten anlässlich der Regierungsbildung in Bayern geäußert, dass sie sich mehr Autonomie auch in Bayern wünschen. Sie haben dabei durchblicken lassen, dass die Reformen in Nordrhein-Westfalen sie nicht kaltlassen – nachzulesen etwa in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 5. November. Als konkrete Beispiele haben sie dabei erwähnt, dass wir den Vergaberahmen für die Professorengehälter abgeschafft haben, und auf die Autonomie der nordrhein-westfälischen Hochschulen bei den Berufungen verwiesen. Autonomie, die das neue Hochschulrecht den Hochschulen gegeben hat! Das hatte ich schon erwähnt.

Solche Stimmen aus Bayern hören wir natürlich gerne, zumal wir 2005 mit dem Ziel angetreten sind, unseren Hochschulen zu ermöglichen, gegenüber den starken Südländern Boden gutzumachen.

Schön, wenn die jetzt schon Respekt vor unseren Anstrengungen zeigen! Das sollte uns darin bestätigen und bestärken, offensiv und zuversichtlich in der Konkurrenz um junge Talente für unsere Hochschulen anzutreten. – Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Schultheis mit der ersten Frage. Bitte schön.

Herr Minister, meine erste Nachfrage: Sie haben die Zahl 2.700 aufgegriffen, was den Erneuerungsbedarf im Bereich des wissenschaftlichen Personalkörpers angeht. Kann ich davon ausgehen, dass Sie damit die Einschätzungen der GEW und des BMBF teilen?

Bitte, Herr Minister.

Ich weiß nicht, auf welche Einschätzung Sie sich dort konkret beziehen. Aber sollten sie ähnliche Zahlen vorgelegt haben, würde sich die Deckungsähnlichkeit durch meine Ausführungen selbsterklärend ergeben haben.

Danke, Herr Minister. – Frau Gebhard hat eine Frage. Bitte schön.

Herr Minister, mich würde interessieren: Liegen Erkenntnisse vor, auf welche Fächer sich das verteilt? Ist das eine gleichmäßige Verteilung, oder gibt es bei bestimmten Fächern eine gewisse Häufung, sodass wir unser Augenmerk ganz gezielt auf bestimmte Fächer, was die Nachwuchsfrage anbetrifft, richten müssten?

Herr Minister.

Sie haben in Ihrer Mündlichen Anfrage nach der Zahl der in Aussicht stehenden Personalabgänge gefragt, aber nicht aufgeteilt nach Fächern. Wenn Sie dazu weitere Angaben wünschen, kann ich sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Ich sehe aufgrund der Informationen, die uns vorliegen, keine Veranlassung, Engpässe nur spezifisch in einer Richtung zu sehen, sondern es handelt sich überwiegend um einen ganz natürlichen Altersaufbau. Sie betrachten, von heute an gesehen, einen Zeitraum über zwölf Jahre. Das ist ein vergleichsweise langer Zeitraum, der abgefragt worden ist.

Ich würde allerdings, bezogen auf Ihre Frage nach der Stoßrichtung, gerne darauf verweisen wollen,

dass die Hochschulen selbst in der Verantwortung stehen und nicht zuvorderst der Landtag, sich Gedanken zu machen, wie sie ihre Personalbedarfe in der Zukunft qualitätvoll abgedeckt bekommen. Zu dieser Verantwortung sind unsere Hochschulen nicht nur gerne bereit, sondern haben sie im Gegenteil sogar eingefordert, und sie sind außerordentlich dankbar dafür, sie jetzt zu haben – so unlängst erneut die Stimme des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Universitäten. Ich nannte Ihnen Stimmen aus Süddeutschland, die dankbar wären, wenn sie eine ähnliche Autonomie hätten. Man ist dankbar für die Gestaltungsfreiheit.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass man die Gestaltungsfreiheit in dieser Verantwortung auch nutzen wird. Denn jede Hochschule oder jeder Fachbereich innerhalb einer Hochschule muss sich Gedanken machen, wie der jeweilig spezifische Bedarf gedeckt werden kann.

Hinzu kommt – das war nicht Gegenstand Ihrer Frage, aber ich will es erläuternd ergänzen –, dass es nicht nur um die Erhaltung des Status quo geht, sondern wir wollen weiter wachsen. Sie haben verfolgt, die Universität zu Köln plant, im Rahmen der Studienbeiträge auch neue Professuren auszuschreiben, um die Betreuungsrelationen, die Qualität der Lehre zu verbessern. Das heißt, dass nicht nur der Personalbestand erhalten werden muss, sondern es kommt im Sinne der Qualitätsverbesserung noch neues Personal hinzu. Dann kommt zumindest für die im Rahmen der Exzellenzinitiative erfolgreichen Hochschulen die Notwendigkeit hinzu, auch im Rahmen dieser Initiativen qualitätvolles Personal zu gewinnen, um mit den erworbenen Mitteln auch etwas Sinnvolles zu tun.

Last not least steht nicht nur der Hochschulpakt I im Raum, sondern auch mit Blick auf das nächste Jahrzehnt der Hochschulpakt II. Auch in dem Rahmen wird es notwendig sein, zusätzliches Personal zu rekrutieren, um für die wachsende Zahl von Studienanfängern ein adäquates Personalangebot an den Hochschulen zu haben. Es geht also in den nächsten Jahren darum, eine wachsende Zahl von Nachwuchswissenschaftlern für diese Aufgaben vorzubereiten und danach im Wettbewerb auch zu gewinnen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das unseren Hochschulen gut gelingen wird.

Es gelingt auch in zunehmendem Maße, Spitzenwissenschaftler aus Topuniversitäten in der Welt für nordrhein-westfälische Hochschulen zu gewinnen, wie mir die Rektoren berichten. Das zeigt, dass der Standort wettbewerbfähig ist, und ich bin sehr zuversichtlich, dass nicht nur der Bestand gesichert, sondern auch der Ausbau mit hinreichend qualifizierten Persönlichkeiten unterlegt werden kann.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Schultheis für eine zweite Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, wir sind unterschiedlicher Meinung, was die öffentliche Verantwortung für das Bildungswesen angeht. Aber es gibt einen Punkt, in dem wir als Haushaltsgesetzgeber und Sie als Vertreter der Landesregierung in der Verantwortung sind. Das ist die Finanzierung. Werden Sie die erforderlichen Haushaltsmittel für die personelle Erneuerung, nämlich den 30%igen Versorgungszuschlag, den die Hochschulen an das Land leisten müssen, zusätzlich in Ihren Haushalt einstellen?

Herr Minister.

Sie wissen, dass wir die Stellenpläne voll umfänglich ausfinanziert haben. Sie sind im Globalbudget angelegt. Über das, was in diesen Stellenplänen zum Zeitpunkt des Übergangs übernommen worden ist und was die daran hängenden Ruhestandsbezüge anbetrifft, gibt es klare Regelungen im HFG. Die kennen Sie alle. Auf der Grundlage können die Hochschulen disponieren und ihre Stellen wiederbesetzen.

Für darüber hinausgehende Stellenerweiterungen etwa im Rahmen des Hochschulpaktes müssen die Hochschulen mit den Ihnen bekannten Prämien, die den Hochschulen zusätzlich zufließen, in der Weise personalwirtschaftlich vorgehen, dass sie alle notwendigen sich daraus ergebenden Personalaufwendungen erfüllen können. Die Handlungsspielräume sind vorhanden. Unsere Hochschulen haben jährlich 450 Millionen € mehr Mittel zur Verfügung als zuzeiten der Regierungsübernahme. So viel mehr Geld gab es lange nicht mehr. Das eröffnet den Spielraum, zusätzliche Stellen inklusive der notwendigen Versorgungszusagen einrichten zu können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Dr. Seidl hat eine Frage.

Herr Minister Prof. Pinkwart, müssen wir nicht befürchten, dass durch die Öffnung des Vergaberahmens für die Professorengehälter viele junge Nachwuchswissenschaftler davon abgehalten werden, an die Hochschulen zu gehen, weil mit dieser Öffnung nicht mehr Geld zur Verfügung steht, sondern das vorhandene Geld eher auf wenige verteilt wird?

Herr Minister, bitte.