antworten. Das Gegenteil ist richtig; denn unsere Universitäten und Fachhochschulen litten ja in der Vergangenheit darunter, dass sie aufgrund des sehr eng gesetzten Vergaberahmens ihren jungen Wissenschaftlern häufig noch nicht einmal eine kleine Zulage zahlen konnten im Berufungswettbewerb, nur weil es ihnen notwendig schien und auch sicherlich richtig war, einige ganz herausragende Köpfe nicht auch noch an den internationalen Markt abgeben zu müssen. Obwohl sie Mittel hatten, konnten sie sie nicht für Kleinstzulagen auch noch zum Einsatz bringen, da der Vergaberahmen ihnen hier eine formale Grenze setzte, die sie nicht überwinden konnten. Das haben wir jetzt aufgehoben, gerade auch im Interesse der Anwerbung junger Nachwuchswissenschaftler.
Im Übrigen – das wissen Sie auch – haben wir eine gesetzliche Änderung vorgenommen, die es erlaubt, auch bei Neuberufungen die Zulagen im Rahmen der W-Besoldung bereits nutzen zu können, die unter der Vorgängerregierung gesetzlich noch ausgeschlossen waren, sodass wir gerade mit Blick auf die Nachwuchskräfte deutlich bessere Bedingungen für die Hochschulen geschaffen haben, um hier auch zu guten Verträgen gelangen zu können.
Herr Präsident, Herr Minister Pinkwart, das ist eigentlich die Frage, die ich vorher schon gestellt hatte. Ich hätte nur gern eine Antwort darauf.
Ihren Äußerungen kann ich entnehmen, dass Sie zur Verfügung stehende Haushaltsmittel, beispielsweise diese 450 Millionen €, zweckentfremden wollen. Denn die sind ja nicht für Versorgungslasten vorgesehen. Es geht auch nicht um ergänzende Stellen, zusätzliche Stellen, sondern um die Stellen, die ersetzt werden sollen.
Hier lautet meine Frage – ich stelle sie noch einmal –: Sind Sie bereit, den Hochschulen den für diese Ersatzeinstellungen erforderlichen Zuschlag von 30 % zusätzlich bereitzustellen? Das sind ja erhebliche Summen, die dann auf die Hochschulen zukommen. Darauf hätte ich gern eine konkrete Antwort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schultheis, ich hatte Ihre Frage beantwortet.
Ich hatte Ihnen deutlich gemacht, dass wir entsprechend der zum Zeitpunkt der Übertragung vorhandenen Stellenpläne den Hochschulen natürlich das Recht gegeben haben, auch bei Auslaufen der Stellen sie wiederbesetzen zu können. Das Recht liegt bei den Hochschulen.
Herr Schultheis, Sie können sich doch einmal in Ruhe den Sachverhalt anhören, ihn auf sich wirken lassen und dann für sich bewerten. Ich kann Ihnen das auch gern schriftlich darlegen, wenn Sie das für notwendig erachten sollten.
Das, was zum Zeitpunkt der Übergabe an Stellen vorhanden war, kann natürlich auch bei Ausscheiden der Personen wiederbesetzt werden, inklusive der Versorgungsansprüche.
Worum es darüber hinaus geht, ist das, was ich Frau Gebhard gesagt hatte, nämlich dass wir nicht nur den Bestand sichern wollen durch die Erneuerung sozusagen von Professorinnen und Professoren für jene Kolleginnen und Kollegen, die in Ruhestand getreten sind, sondern auch Aufwuchs vorsehen.
Wenn wir natürlich einen Aufwuchs haben etwa zur Verbesserung der Betreuungsrelation … Herr Schultheis, wollen Sie darüber hinaus noch eine Antwort entgegennehmen, oder wollen Sie sich lieber unterhalten?
Der Abgeordnete fragt mich etwas, worauf ich vorhin schon geantwortet habe. Dann gebe ich ihm erneut eine Antwort.
(Karl Schultheis [SPD]: Künftig werde ich Sie jedes Mal, wenn Sie nicht zuhören, darauf ansprechen!)
Herr Schultheis, ich wollte ja nur die Nachfrage stellen, ob Sie mir noch zuhören wollen. Sonst kann ich mir die Ausführungen ersparen.
Die Nachfrage darf ja wohl noch erlaubt sein. Sonst braucht man sich ja nicht zu bemühen. Ich bemühe mich darum, es Ihnen noch einmal zu erläutern.
(Zuruf von Karl Schultheis [SPD] – Gegenruf von Christian Lindner [FDP]: Lächerlich, Herr Schultheis! – Karl Schultheis [SPD]: Geben Sie mir eine Anwort!)
Ich antworte Ihnen darauf noch einmal, dass wir die Stellen im Stellenplan haben, die, wenn diejenigen, die die Stellen innehaben, in den Ruhestand treten, neu besetzt werden können, inklusive der Versorgungsansprüche.
Dann gibt es darüber hinausgehende neue Stellen, die von den Hochschulen selbst eingerichtet werden können. Für die neu eingerichteten Stellen, also zusätzlich generierten Stellen aus Exzellenzinitiative, aus Hochschulpakt oder zur Verbesserung der Betreuungsrelation, indem aus Studienbeiträgen neue Professuren zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre eingesetzt werden, nur für diese zusätzlich von den Hochschulen selbst geschaffenen Stellen, die es vorher nicht gab, muss ein eigener Versorgungsbeitrag erbracht werden.
Das ist auch sachgerecht. Denn nur dann, wenn man einen entsprechenden Beitrag erbringen will, ist eine solche Stelle gerechtfertigt, die im Übrigen ja als Angestelltenstatus oder als Beamtenstatus ausgerichtet sein kann. Wenn sie als Angestelltenstatus geschaffen würde, würde ja automatisch ein höherer Beitrag an Sozialabgaben geleistet werden müssen. Das Gleiche spiegelt sich, wenn entsprechende Versorgungsabführungen für eine neue Stelle, die aus den Hochschulen selbst geschaffen wird, zu entrichten sind, sodass Ihre Frage ganz klar beantwortet ist. Der Abgang vorhandener Professuren aus gegebenen Stellenkegeln führt nicht zu höheren Versorgungsverpflichtungen der Hochschulen.
Ich möchte vorweg eine Bemerkung machen. Ich glaube, ich darf für alle Mitglieder dieses Hohen Hauses sagen: Wenn wir Fragen stellen, erwarten wir nicht nur Antworten, sondern nehmen die Antworten auch zur Kenntnis. Sonst würden wir keine Fragen stellen.
Ich gehe bewusst nicht auf die Erweiterung um zusätzliche Stellen ein. Sie haben gerade gesagt: Bei Neubesetzungen oder Wiederbesetzungen von Professorenstellen, also von beamteten Stellen – und nur um die geht es – müssen die 30 % Versorgungsrücklagen nicht von den Hochschulen erbracht werden. Können Sie dies so klar mit Ja beantworten? Denn die Hochschulen gehen von anderem aus. Die Hochschulen befürchten, dass sie dieses aus dem Globalbudget bestreiten müssen. Darum brauchen sie diese klare Antwort: Das Land
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Gebhard, Sie haben in Ihren Worten das ausgeführt, was ich eben zweimal dargelegt habe. Insofern fällt es mir nicht schwer, Ihre Frage mit Ja zu beantworten.
Ich weiß gar nicht, ob in der Fragestunde diese Möglichkeit besteht. Da Herr Linssen im Plenarsaal ist, würde ich gerne fragen, ob er das Ganze genauso sieht.
Sie wissen, dass die Hochschulen sehr autonom sind und der Wissenschaftsminister seinen Rahmen hat. Wie er damit umgeht, ist eine Sache der Ressorthoheit. Ich habe in diesen Fragen keinen Dissens mit dem Wissenschaftsminister.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen zur Mündlichen Anfrage 257 nicht vor. Damit sind wir am Ende dieser Beantwortung.
An den hessischen Hochschulen haben sich im Herbst so viele Studierende neu eingeschrieben wie noch nie. Das Statistische Landesamt in Wiesbaden teilte am 5. November mit, dass 28.600 junge Frauen und Männer im Wintersemester 2008/2009 ein Studium aufgenommen hätten. Das sind 17 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Gesamtzahl der Studenten erhöhte sich im laufenden Wintersemester ebenfalls, und zwar um 12,6 % auf 170.000. Im Wintersemester 2007/2008 war sie stark zurückgegangen.
Für NRW erwartet Wissenschaftsminister Pinkwart laut eigener Schätzung für das Wintersemester 2008/2009 einen Anstieg bei den Studienanfängern um 7,7 %. Bei der Gesamtzahl wird lediglich ein Wachstum um 3 % erwartet.