Protokoll der Sitzung vom 03.12.2008

Der Schutz von Kindern, der vielen von uns als Selbstverständlichkeit erscheint, ist es aber durchaus nicht. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Auch wenn wir gottlob feststellen, dass die Zahl der Kinder, die durch Vernachlässigung oder Gewalt ihr Leben lassen müssen, insgesamt zurückgegangen ist, ist doch jedes Opfer eines zu viel. Die Zahl der Opfer von Gewalt, auch von sexueller Gewalt unter Kindern, hat sich insgesamt erhöht, wie wir leider den jüngsten Statistiken entnehmen müssen.

(Unruhe – Glocke)

Positiv festzustellen ist, dass Kinderschutz heute nicht nur debattiert wird, wenn ein spektakulärer Fall durch die Medien geht, sondern dass es seit zwei Jahren eine kontinuierliche Bearbeitung dieses wichtigen Themas gibt.

Auf Initiative des Bundes hat sich das sogenannte „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ gegründet. In Nordrhein-Westfalen wurde der fraktionsübergreifende Antrag aus dem Jahre 2006 von der Landesregierung umgesetzt und ein Handlungskonzept für einen besseren Kinderschutz beschlossen. Gemeinsam haben wir dieses Thema zum Gegenstand einer Anhörung im Parlament gemacht. In dieser Anhörung haben uns die Experten auf Defizite und Lösungsansätze hingewiesen, die wir im vorliegenden Antrag aufgegriffen haben.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Meine Damen und Herren, wir alle sind uns einig, dass wirksamer Kinderschutz auf lokaler Ebene gestaltet und umgesetzt werden muss. Deshalb setzen alle frühen Hilfen und Frühwarnsysteme auf Ebene der Kommunen an. Es gilt, die verschiedenen Akteure zum Beispiel aus Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie aus Jugendhilfe und Bildungsinstitutionen zu verzahnen und verbindliche Kooperationsstrukturen aufzubauen.

Die Anhörung hat uns neben der Notwendigkeit, die Prävention stärker auszubauen, zwei wesentliche Dinge aufgezeigt:

Erstens. Es gibt in den Kommunen viele unterschiedliche Frühwarnsysteme, gleichsam Module des Kinderschutzes, die in unterschiedlicher Zahl, Ausprägung und Qualität vorhanden sind. Zum Beispiel sind die Willkommensbesuche nach dem Dormagener Modell in einigen Gemeinden institutionalisiert. Mancherorts werden Familienhebammen eingesetzt. Die Vernetzung der verschiedenen Be

teiligten ist jeweils unterschiedlich ausgeprägt und manchmal verbindlich bzw. weniger verbindlich ausgestaltet.

Das heißt, meine Damen und Herren: Momentan ist es dem jeweiligen Engagement und natürlich auch der Finanzkraft der einzelnen Kommunen überlassen, wie dicht und wie groß der Schirm für die Kinder ist. Wir sind es aber den Kindern in unserem Land schuldig, dass sie, egal, ob sie in WanneEickel oder in Düsseldorf wohnen, den gleichen Schutz erfahren und Angebote auf gleich hohem Niveau vorhanden sind.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Hier ist das Land gefordert. Hier sind wir gefordert, die tatsächlich notwendigen Standards und Module für einen gelingenden Kinderschutz gemeinsam mit der kommunalen Ebene, den Spitzenverbänden, der Wohlfahrtspflege und anderen Akteuren zu entwickeln.

Dazu gehört auch – hier nehmen wir einen ganz konkreten Vorschlag des Kinderschutzbundes auf –, ein regelmäßiges Berichtswesen Kinderschutz einzuführen. In einem einzurichtenden Kompetenzzentrum Kinderschutz soll ein Benchmark entwickelt werden, an dem sich die Kommunen orientieren, wo sie ihre Angebote vergleichen und dann natürlich auch weiterentwickeln können.

Wir haben zweitens aus der Anhörung von den Experten gelernt, dass es der erste Schritt des Kinderschutzes ist, gefährdete Kinder zu identifizieren und aufzufinden. Der zweite wesentliche Schritt ist dann, zu intervenieren und eine zielgerichtete und fachliche Intervention in den Familien vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, deshalb müssen wir sehr ernst nehmen, dass 80 % der misshandelten und getöteten Kinder der letzten Jahre dem Jugendamt bereits bekannt waren und es dennoch zu diesen furchtbaren Misshandlungen und Vernachlässigungen kam. Das ist genau die Stelle, an der wir als Land ansetzen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir müssen daraus einerseits die Konsequenz ziehen, dass in den Jugendämtern überall – tatsächlich überall – ein Fehlermanagement und geeignete Instrumente der Gefährdungseinschätzung entwickelt werden. Wir haben in dieser Anhörung andererseits aber auch gehört, dass es in vielen Jugendämtern zu Überlastungsanzeigen kommt, weil zu wenige Mitarbeiter/innen die Last dieser verantwortungsvollen Aufgaben und Arbeit zu tragen haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann wird zur Kompensation versucht, die Aufgabe mit ungenügend qualifiziertem Personal, das lediglich auf Honorarbasis beschäftigt wird, zu erfüllen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Antrag beschriebenen Maßnahmen sollen zu einer

verbindlicheren Form des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen führen. Wir wollen, dass nicht nur hier und da Schirme aufgespannt werden – mal größere, mal kleinere –, sondern dass es zu einer verbindlichen Verabredung in allen Kommunen kommt, einen großen, wirksamen Schirm für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen aufzuspannen.

Ich hoffe, dass wir unsere Lösungsansätze im Fachausschuss genauso sachorientiert und unideologisch diskutieren, wie wir dieses Thema bisher gemeinsam behandelt haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Kern.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sprechen wir heute ein sehr wichtiges Thema an: den Kinderschutz. Der Kinderschutz ist eine ständige Aufgabe und verpflichtet insbesondere die Eltern und den Staat, unbedingt gründlich und aufmerksam die Entwicklung von Kindern zu begleiten.

Entgegen der durch den Antrag suggerierten Auffassung der Grünen passiert auf diesem Feld in Nordrhein-Westfalen – insbesondere in der Prävention – zurzeit eine ganze Menge.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Das habe ich ge- nauso gesagt!)

Es wurde – vor allem in der laufenden Legislaturperiode –viel auf den Weg gebracht. Es besteht aller Grund, die Arbeit der Landesregierung, des Ministers und seines Ministeriums sowie der sie tragenden Fraktionen anzuerkennen.

Diese Anerkennung gilt noch mehr – das möchte ich ausdrücklich hervorheben – den verantwortlichen Jugendämtern in den Kommunen, den vielen Institutionen und Menschen, die haupt- und ehrenamtlich dafür sorgen, dass Kinderschutz in diesem Lande großgeschrieben wird, und sie gilt denen, die die Hauptlast dieser verantwortungsvollen Arbeit engagiert tragen. Diese Arbeit ist eine tägliche Herausforderung und praktisch nie fertig.

Wie sieht die Situation in unserem Bundesland aus? – Halten wir fest: Arme Menschen sind keine Gruppe von potenziellen Kindeswohlgefährdern.

Ich verweise hier zunächst auf die Arbeit der Enquetekommission II „Chancen für Kinder“, die vor sechs Wochen ihr Ergebnis vorgestellt hat. Auf den Seiten 36 ff. des Berichtes wird erklärt, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik Misshandlungen Schutzbefohlener von 1992 bis 2006 um 80 % zugenommen haben und die Anzahl von sexuellen Missbräuchen – im gleichen Zeitraum – rückläufig ist.

„Eine Zunahme von Anzeigen“ – heißt es in diesem Bericht wörtlich – „bedeutet nicht zwingend eine Zunahme von Fällen.“ Weiter heißt es hier: „Es ist auch möglich, dass eine höhere Sensibilität in der Bevölkerung zu einer Erhöhung der Zahl der Anzeigen führt.“

Darum gilt: Auch die stärkere, aufsuchende Familienarbeit, auf die wir alle Wert legen, legt blinde Flecken offen, sorgt für begründetes Handeln und damit für höhere Fallzahlen und dadurch auch für weniger Not bei Kindern. Das ist nicht nur gewollt, sondern erforderlich. Das ist entscheidend.

Beim Extremfall der Gewalt gegen Kinder, der Kindestötung, gibt es seit 1980 entgegen der gefühlten öffentlichen Wahrnehmung ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Jeder Einzelfall ist allerdings einer zu viel.

Wo liegen die Gründe der Kindeswohlgefährdung? – Nach Frau Dr. Karin Jurczyk vom Deutschen Jugendinstitut liegen sie bei der Partnerschaftsgewalt, bei psychischer oder Suchterkrankung, bei belasteter elterlicher Entwicklungsgeschichte, bei besonderer Belastung oder Isolation, bei schwierigen Kindern oder mangelndem Wissen.

Meine Damen und Herren, die Herausforderung des konsequenten Schutzes der Kinder und Jugendlichen liegt auch in der Forderung des SGB VIII. Danach muss auch mit den Eltern zusammengearbeitet werden, wenn diese gegen das Wohl des Kindes wirken. Allerdings ist dabei die Beurteilung, wie weit wir gehen können, nicht immer einfach.

Die Schlüsselfrage ist also die Ausübung des Wächteramtes des Staates nach dem Grundgesetz. Die Arbeitsfelder des Allgemeinen Sozialen Dienstes – kurz ASD – sind deshalb zu Tätigkeitsfeldern geworden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter enormem fachlichen, öffentlichen und persönlichen Druck stehen. Sie entscheiden im Zweifel über menschliche Schicksale. Ich möchte – ich glaube, ich spreche hier für den gesamten Landtag – den ASD-Mitarbeitern in den Kommunen Respekt und Anerkennung aussprechen und die Verwaltungsspitzen auffordern, hier stets angemessen und ausreichend für qualifiziertes Personal zu sorgen.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter müssen ernst genommen werden. Dafür ist nicht das Land zuständig, sondern die Kommune.

Durch das öffentliche Interesse aufgrund der Berichterstattung in den Medien und durch die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums zum Thema Kinderschutz ist eine erhöhte Sensibilität und Aufmerksamkeit in der Bevölkerung entstanden. Es gibt mehr Meldungen, weil genauer hingeschaut wird. Das ist gut so. Für die schutzbefohlenen Kinder und Jugendlichen stellt dies eine sehr gute Entwicklung

dar, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein deutliches Mehr an Verantwortung und Arbeit.

Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen gibt es drei hervorragende Einrichtungen, die die Jugendämter bei ihrer wichtigen Aufgabe Jugendschutz unterstützen können und auch unterstützen, über die ich im Antrag der Grünen aber kein Wort finde. Es sind dies:

Erstens: die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit der Landesstelle NordrheinWestfalen in Köln;

zweitens: der Evangelische Arbeitskreis für Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen des Diakonischen Werkes Westfalen in Münster;

drittens: die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW, ebenfalls in Münster.

Dort wird gute Arbeit geleistet. Die Arbeit dieser Einrichtungen bezieht sich zum Beispiel auf die Organisation von Prävention gegen sexuelle Gewalt, Jugendkriminalitäts- und Gewaltprävention, Jugendmedienschutz, Suchtprävention sowie Sekten- und Psychokultur-Vorbeugung.

Die Kirchen, die wissenschaftlichen Einrichtungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vertreter des Gesundheitswesens, Erzieherinnen, Tagesmütter, Lehrer, Übungsleiter, Gruppenleiter – alle müssen dazu beitragen, dass Kinderschutz in unserem Land gelingt.

Ein wesentlicher, kompetenter und breit aufgestellter Partner im Kinder- und Jugendschutz in unserem Bundesland ist der Kinderschutzbund NRW, in dessen gute Arbeit ich als Mitglied seines Vorstandes Einblick habe. In einem bemerkenswerten Aufsatz hat der Vorsitzende Dieter Greese in der Zeitschrift „Kinderschutz Aktuell“, Ausgabe 4.08, die aktuellen Auswirkungen des § 8a SGB VIII dargestellt. Diesen Artikel empfehle ich Ihnen zur Lektüre.

Meine Damen und Herren, besondere Anerkennung verdient der Kinderschutzbund NRW für seine Initiative, ein Kompetenzzentrum Kinderschutz zu gründen. Dieses Zentrum hat er bereits implementiert. Es hat am 1. August dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen.

(Beifall von der CDU)

Es bedarf also keines Antrages der Grünen, ein solches Zentrum zu gründen; wir haben es bereits.