Wir sind der Meinung, dass der erste Tag der drei höchsten christlichen Feiertage der wichtigere Feiertag ist. Ein Schutz des Pfingstmontags als arbeitsfrei ist theologisch oder kulturell wohl nur schwer zu begründen. Ich könnte mir das wirklich nur sehr schwer vorstellen.
Sie, Herr Schmeltzer, fragten, wie es denn in den Ländern aussehe. In den Ländern sind in den meisten Ladenöffnungs- oder Ladenschlussgesetzen die Tage vom zweiten auf den ersten Feiertag verändert worden, genau wie in Nordrhein-Westfalen auch.
Das heißt: Auch die schützen nicht mehr die zweiten Feiertage, sondern die meisten schützen jetzt die ersten. Ich kann Ihnen das genau zeigen.
Aber, meine Damen und Herren, es gibt durchaus berechtigten Ärger unter Bäckern und Floristen. Es besteht eben eine Ungleichheit. Das gebe ich gerne zu. Nach dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem rechtfertigungsbedürftig. Es geht darum, dass Tankstellen und Bahnhöfe an den drei Tagen munter drauflos backen und Sträuße binden.
Es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten, um die Ungerechtigkeit zu vermeiden: Entweder werden die Ausnahmen für Bahnhöfe und Tankstellen auf alle Geschäfte außerhalb des Bereiches ausgedehnt, das heißt, eine völlige Liberalisierung der Öffnungszeiten für alle Bereiche auch an den ersten Feiertagen. Das wollen Sie an den zweiten Feiertagen und wir an den ersten Feiertagen nicht. Oder – das wäre die Alternative –: Die Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen bzw. Tankstellen müssten für die besagten drei Tage eingeschränkt werden. Übrigens reden wir meistens nur über zwei Tage, weil der erste Weihnachtsfeiertag kaum genutzt wird.
Das müsste auch ohne Gesetzesänderung möglich sein, indem man nämlich sorgfältig die Beachtung der §§ 8 und 9 kontrolliert und damit sicherstellt, dass wirklich nur Reisebedarf an diesen Tagen verkauft wird.
Mit dieser Frage der Gleichstellung werden wir uns beschäftigen. Das sind wir unseren Bäckern und Floristen schuldig. Aber, meine Damen und Herren, ich wünsche nicht für den zweiten, sondern für den ersten Weihnachtsfeiertag den im Blumengeschäft und Bäckereien tätigen Mitarbeitern und ihren Familienangehörigen einen geruhsamen und festlichen Tag. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Sternberg. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Brockes das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder und pünktlich zur Weihnachtszeit haben wir diese Diskussion, dieses Mal aufgrund eines Antrags der SPDFraktion. Geändert hat sich in diesem Jahr nur, dass wieder einmal Kollege Schmeltzer redet. Ich glaube, im letzten Jahr war es Kollege Eumann gewesen.
Scheinbar geht die Opposition bei diesem Thema nicht mehr gemeinsame Wege geht; denn in der Vergangenheit standen die Grünen auch als Antragsteller auf der Drucksache. Vermutlich haben sie jetzt festgestellt, dass die Blumen, die an diesen Tagen verkauft werden, nicht ökologisch genug angebaut sind oder dergleichen.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren wieder über die Frage der Öffnung der Bäckereien und Blumenläden an den ersten Feiertagen. Wir haben hierzu eine Unterschriftenaktion des Fachverbandes Deutscher Floristen zur Kenntnis genommen, die eine enorme Beteiligung hatte und deutlich machte, welche breite Unterstützung es für eine weitere Liberalisierung an dieser Stelle gibt.
Da Herr Schmeltzer immer so vorwurfsvoll die Behauptung in den Raum stellt, wir wollten alles komplett freigeben, sage ich Ihnen, meine Kollegen: Nein, das ist nicht der Fall. Das habe ich Ihnen damals schon gesagt. Wir wollen weiterhin, dass der Sonntag einen entsprechenden Schutz hat. Aber wir glauben nicht, dass die Frage von fünf Stunden Öffnungszeit für Bäckereien und Floristen wirklich den Schutz des Sonntags dermaßen gefährdet.
Deshalb sage ich auch ganz klar, meine Damen und Herren, dass wir an dieser Stelle einen Dissens haben,
und wir haben einen klaren Beschluss der FDPFraktion, dass wir der Auffassung sind, dass wir auch diese 15 Stunden, über die wir hier reden, weiter liberalisieren sollten. Wir sollten es aber nicht als Gesetzgeber vorschreiben, ob der Florist, ob der Bäcker am ersten oder am zweiten Feiertag oder vielleicht an beiden Tagen geschlossen oder geöffnet haben möchte, nein, wir denken, dass diese Entscheidung in der Hand der Unternehmer liegen sollte.
Wir haben auch gesehen, dass in diesem Jahr, als ja der Muttertag auf dem Pfingstsonntag lag und wir an dem Tag Gott sei Dank eine Ausnahmeregelung hatten, der Feiertagsschutz in keiner Weise gefähr
Wir wollen auch deshalb eine Nachbesserung, weil diese Anregung sowohl der Floristen als auch der Bäcker in der damaligen Beratungsphase leider nicht vorlag.
Wir haben ansonsten ein sehr gutes Gesetz verabschiedet, das im Moment wieder hervorragend angenommen wird, Herr Kollege Schmeltzer. Wir haben in diesem Land fast 3.000 Stunden liberalisiert und für den Handel freigegeben. Das kommt sehr gut an,
und das hilft auch dem Einzelhandel, gerade in diesen schwierigen Zeiten. Deshalb sollten wir dies entsprechend korrigieren.
welche Drehungen Sie hier machen. Sie haben damals an diesem Rednerpult gestanden und das hohe Lied auf die armen Verkäuferinnen gesungen,
die durch die Liberalisierung ja so betroffen seien und keine Zeit mehr hätten, sich um ihre Kinder zu kümmern.
Und dann stellen Sie sich heute hier hin und wollen, dass die Verkäuferinnen am ersten Feiertag arbeiten.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Erklären Sie mir bitte einmal mathematisch, wieso ein Tausch eine Mehrbelastung sein soll! Dass Sie nicht rechnen können, zeigen Sie uns ja immer wieder im Finanzausschuss!)
Es ist falsch, dies einfach nur zu drehen. Wir wollen mehr, und wir werden weiter in der Koalition hart darüber verhandeln. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Priggen das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Brockes, ich bin jetzt nicht in der Lage, mit solch einer Leidenschaft wie Sie auf das Thema zu reagieren. Ich muss auch ganz ehrlich sagen: Die Koalition ist ja heillos zerstritten. Die einen wollen jetzt die Tankstellen am Sonntag zumachen, und die anderen leisten dagegen erbitterten Widerstand. Ich muss aber zugeben, dass auch die Opposition heillos zerstritten ist, weil die Sozialdemokraten so „fies“ waren und den Antrag, den wir vor einem Jahr noch zusammen gestellt haben, jetzt allein als Gesetzentwurf einbringen.
Wenn man ehrlich ist, muss man feststellen, dass Sie, die Regierungsfraktionen, einen handwerklichen Fehler gemacht haben, und Herr Kollege Brockes hat das praktisch zugegeben. Das normale Lebensgefühl der Menschen ist, dass sie an den ersten, zum Beispiel am Pfingstsonntag, und nicht an den zweiten Feiertagen Blumen kaufen. So kennen wir es alle. Insofern könnte man einfach tauschen. In der Summe hätten Sie die gleichen Zeiten, einen gewissen Schutz und würden den Menschen ein Stückweit entgegenkommen.
Ich kenne es nur so, dass sie das am Sonntag machen. Das wollen Sie nicht. Wenn wir ehrlich sind, müssten wir zugeben, dass das, was Sie gemacht haben, in der Bilanz nicht zu mehr Umsatz geführt hat.
Viele Menschen hatten ja schon die Vermutung, dass man nicht mehr Geld hat, sondern das Geld nur einmal ausgeben kann. Im Prinzip machen Sie mit Ihren Ladenöffnungszeiten gerade für kleinere Handwerksbetriebe, für Bäcker und andere ein Existenzvernichtungsprogramm.