Kurzum: Wir halten Ihren Vorschlag, ohne dass die Städte Herne und Gelsenkirchen konkret in die Abschlussplanung einbezogen worden sind, für übereilt und lehnen daher Ihren Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema haben wir jetzt dreimal gekaut. Man braucht auch keine Zettel mehr dafür, um die Dinge noch einmal zu wiederholen.
Die Rechtssuchenden werden keine Nachteile haben. Stellen Sie sich einmal vor: Wie oft geht jemand, der in Gelsenkirchen wohnt, auf Schalke, und wie oft geht er in seinem Leben zum Gericht? Meine Damen und Herren, daran sehen Sie: Das hält sich in einem erträglichen Ausmaß, und niemand kommt auf die Idee, in Buer noch ein zweites Stadion für Schalke 04 zu bauen.
Dritter Punkt: Es nicht so ist, dass in den betroffenen Städten ein Monsteramtsgericht entstehen wird. Die Städte sind und bleiben mittelgroße Städte. Es gibt zahlreiche andere Amtsgerichte in Städten mit 200.000 bis 400.000 Einwohnern. Dort gibt es keinerlei Probleme, ganz im Gegenteil. Von daher sind wir der Ansicht, dass wir dem Vorschlag des Ministeriums folgen sollten.
Von mir aus hätten wir heute auch ohne Debatte abstimmen können, aber bitte, wenn es gewünscht ist, ist es parlamentarisch natürlich auch erlaubt, noch einmal zu debattieren. Ich halte es jedenfalls nicht für erforderlich, hier mehr Zeit als notwendig zu verbringen. Insofern ende ich, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Giebels, Sie haben gerade gesagt, die Stadt Gelsenkirchen sei einverstanden. Ich habe das Protokoll der Anhörung etwas anders verstanden. Auch nach Rücksprache mit der Stadt kann ich Ihnen sagen, dass diese Standortfrage nicht geklärt ist und es nach wie vor einen Abstimmungsbedarf gibt. Darüber hinaus liegt ein gültiger Ratsbeschluss der Stadt vor, der dies ablehnt.
Deswegen noch einmal mein Appell – das habe ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt –: Man sollte in den sensiblen Standortfragen das Einvernehmen mit den Kommunen suchen. Gerade für so eine strukturschwache Stadt wie Gelsenkirchen ist es ganz wichtig, an welchen Stellen man was konzentriert. Dies muss dann in eine gesamtstädtische Planung vernünftig eingefügt werden.
Genau diese Fragen sind nicht abschließend geklärt. Von daher finde ich das Vorgehen recht unglücklich. Bevor Fakten geschaffen werden, sollten solche Dinge abschließend geklärt werden. Diese Dinge sollten im Konsens mit der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung geschehen und nicht in einem Gegeneinander.
Zentralisierungen sind per se nicht ein Wert an sich, sondern es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob es Sinn macht, ob es an der Stelle richtig ist. Das sehen wir zurzeit nicht argumentativ vorgetragen. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können natürlich noch ein bisschen weitersuchen und weiterprüfen. Fakt ist aber, es gab eine Anhörung im Rechtsausschuss sowie Gespräche mit den Oberbürgermeistern beider Städte. Die Oberbürgermeister beider Städte sagen: Das sind sinnvolle städtebauliche Entwicklungen.
Tja, Herr Sichau, das haben sie aber gesagt. – Für die Justiz bedeutet das: Wir können unser Flächenmanagement und unsere Gerichtsorganisation optimieren, was Pforte, Posteingangsstelle, Kantine sowie Nutzung von Sitzungssälen angeht. Ich weiß nicht, was dagegen spricht, schon heute und nicht erst in zwei Jahren, wenn wir es noch ein bisschen länger diskutiert haben, die Zukunftsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Justiz zu sichern und die von allen Seiten als städtebaulich sinnvoll angesehene Entwicklung voranzutreiben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal der Kollege Giebels zu Wort gemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf den Redebeitrag der Kollegin Düker eingehen, weil es wichtig ist, das richtig zu stellen.
In der Anhörung hat der Vertreter der Stadt Gelsenkirchen darauf hingewiesen, dass es vonseiten des Landes Gespräche vor Ort gegeben hat. Er hat dann gesagt, dass Finanzbehörden und Amtsgerichte im Zusammenhang gesehen werden. Das ist auch völlig richtig. Herr Hampe sagte für die Stadt Gelsenkirchen:
Es gab also eine Verbindung zwischen diesen beiden Behördenentscheidungen des Landes. Die Amtsgerichte sollen in den Süden ziehen,
Eine solche Situation ist vom Land akzeptiert worden. Insofern könnten wir mit dieser Regelung leben.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8096, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 14/6933 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen und damit auch letzten Sitzung in diesem Jahr.
Unsere Landtagspräsidentin lädt Sie ins Foyer zu einem kleinen Imbiss mit adventlicher Blasmusik ein, die sie aber nicht selber spielt.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, ein harmonisches und friedliches Weihnachtsfest, erholsame Tage zwischen den Jahren und einen guten Start ins neue Jahr 2009.