Frau Gießelmann, entschuldigen Sie, ich habe Sie übersehen. Sie sind die Quotenfrau. Entschuldigen Sie bitte; das habe ich wirklich übersehen.
als es das zweite Konjunkturpaket des Bundes noch gar nicht gab, hat der Ministerpräsident angekündigt, dass die Landesregierung zur Beschleunigung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge die Wertgrenzen deutlich und zügig heraufsetzen wird.
Anlässlich der Sondersitzung des Landtags am 16. Januar dieses Jahres erklärte Wirtschaftsministerin Thoben:
Wir werden für den Übergangszeitraum von zwei Jahren die Wertgrenzen für eine vereinfachte Vergabe öffentlicher Aufträge weiter anheben. Wir werden die Verfahren beschleunigen, weil wir sicher sind, dass das nicht nur der regionalen Wirtschaft gut tut, sondern auch dafür sorgt, dass man gewünschte Maßnahmen tatsächlich schneller umsetzen kann.
Meine Damen und Herren, vier Tage nach der Sitzung kam dieser SPD-Antrag. Herr Kollege Eumann, es ist wirklich dreist und geradezu frech, sich hier als Urheber hinzustellen.
Erst am Dienstag dieser Woche hat das Bundeskabinett die für den Bund geltenden Kostengrenzen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, angehoben. Für den Baubereich wurde ermöglicht, bis zu einem Auftragswert von 100.000 € freihändige Vergaben und bis zu 1 Million € begrenzte Ausschreibungen durchzuführen. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich des Bundes gibt es bis zu einem Auftragswert von 100.000 € ein Wahlrecht zwischen freihändiger Vergabe und der Möglichkeit beschränkter Ausschreibungen.
Nun wird die Landesregierung einen Erlass auf den Weg bringen – er ist im Kabinett bereits beschlossen worden, wie Herr Eumann bereits zu Recht gesagt hatte –, mit dem die für das Land NRW und die Kommunen geltenden Schwellenwerte an die am Dienstag beschlossenen Werte des Bundes angepasst werden.
Durch die damit gegebenen Möglichkeiten, befristet auf die Dauer von zwei Jahren auf die aufwendigen Verfahren der öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise des Teilnahmewettbewerbs zu verzichten, werden die Beschaffungsvorgänge des Landes und der Kommunen erheblich vereinfacht und die Umsetzung von Investitionsvorhaben deutlich beschleunigt. Ich stimme Kollegen Lienenkämper ausdrücklich zu, dass wir natürlich schauen müssen, die nötige Transparenz hinzubekommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch noch darauf hinweisen, dass die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums den Kommunen bereits im Jahr 2006 erhöhte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben empfohlen hat. In den Kom
munen, in denen entsprechende Erlasse umgesetzt wurden, werden die Vergabeverfahren nun schneller und effektiver abgewickelt. Zudem konnte dadurch die Qualität der Leistungserbringungen erhöht und der regionale Mittelstand gestärkt werden.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren von der SPD, anstatt überflüssige Anträge zu stellen, würde ich mir von der SPD-Fraktion wünschen, dass Sie in den paar Kommunen, in denen Sie noch mitregieren, dafür sorgen würden, dass die erweiterten vergaberechtlichen Spielräume auch tatsächlich genutzt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Priggen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Damit sich niemand wundert: Wir reden über einen Sachverhalt, bei dessen konkreter Umsetzung zwischen allen Fraktionen Konsens herrscht. Das war manchmal nicht deutlich herauszuhören.
Es mag ja sein, dass der sozialdemokratische Antrag etwas aufgreift, was die Ministerin schon in der Pressekonferenz gesagt hat. Das ist aber doch nicht schlimm. Man könnte dazu natürlich einen Entschließungsantrag stellen, mit dem man den Punkt, der nicht drinsteht, konkretisiert. – Insofern gibt es einen Konsens bei den Maßnahmen.
Bei der Frage der Transparenz bin ich auf das gespannt, was die Ministerin gleich ausführen wird. Denn natürlich wäre es sinnvoll, über das Internet oder in sonstiger Form kurzfristig die neuen Regeln der Vergabe mit Auftragshöhe unter Benennung der Branchen darzustellen, um die Auftragsvergaben wirklich zu beschleunigen.
Wir schaffen zeitlich befristet die Möglichkeit zu einer schnellen Vergabe von Aufträgen, damit Bauaufträge in dieser konjunkturell schwierigen Situation das Handwerk, die Bauindustrie und weitere Branchen schnell erreichen.
Wir wollen aber nicht, dass wieder das Risiko einer Tendenz zu Korruption und Auftragsvergabe an anderen vorbei über bestimmte Kanäle, wie wir das in der Vergangenheit punktuell in den Kommunen hatten, einreißt. Das heißt, auf der einen Seite etwas zu probieren, damit das Geld schnell fließt, auf der anderen Seite aber keine Negativeffekte zu produzieren. Deswegen brauchen wir noch ein Plus an Transparenz. Ich habe auch noch einmal nachgelesen, habe dies jedoch nicht gefunden.
se mit einer Konkretisierung der Transparenz noch ein bisschen weitergehen. Das hätten Sie auch mit einem Entschließungsantrag erreichen können. Denn bei einem Punkt, bei dem über alle Fraktionen hinweg Konsens besteht, könnten wir das auch gemeinsam machen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor Sie sich streiten, wer da ist und wer nicht, will ich Ihnen sagen: Die Linke ist zu 100 % da.
Das ist die Realität. – Ich muss allerdings konstatieren, dass der SPD-Antrag aus meiner Sicht überflüssig ist, denn er geht an den Realitäten vorbei.
Bei diesem Konjunkturprogramm geht es doch um ganz andere Dinge. Denn die Große Koalition von CDU und SPD in Berlin hat viel zu lange gezögert, dieses Programm aufzulegen. Sie hat viel zu lange die Auswirkungen dieser Finanzkrise auf die Realwirtschaft ignoriert.
Jetzt hat die Koalition ein Programm aufgelegt, das zu verpuffen droht. Es kommt auch viel zu spät, selbst wenn heute – wie ich das gehört habe – in den frühen Morgenstunden wohl eine Einigung erzielt worden ist. 2,8 Milliarden € sollen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen. Ich bin sehr gespannt, wie unbürokratisch das Geld tatsächlich ausgezahlt wird.
Fakt ist jedenfalls: Gerade die ärmeren und sozial schlechter gestellten Menschen in unserem Land werden von diesem Programm und diesem Paket nicht profitieren. Das ist die Realität. Die „Steuerschenkung“, die in diesem Paket beschlossen ist, geht vor allem zulasten derjenigen, die sich in der unteren Einkommensskala befinden. Die Reichen profitieren erneut. Das ist die Politik, die SPD und CDU gemeinsam machen; übrigens ähnlich wie bei dem Tagesordnungspunkt vorhin zu dem Thema WestLB: Auch da haben wir das schon erlebt.
Dieses Programm hat eine schwere soziale Schieflage. Geringverdiener, Rentnerinnen und Rentner und Bezieher von Sozialleistungen gehen weitgehend leer aus – das ist das Resultat dieses Konjunkturprogramms –, werden auf der anderen Seite
jedoch am Ende die Lasten zu tragen haben. Denn für die Milliarden, die dort von den Bankern und den „Nieten in Nadelstreifen“ verzockt worden sind, werden mal wieder die Bürgerinnen und Bürger aufkommen müssen. Sie werden letztlich mit höheren Steuern und Abgaben diese Politik zu bezahlen haben.
Wir haben es schon Anfang des Jahres erlebt. Die Krankenhausbeiträge sind deutlich gestiegen. Die Leute haben ab dem 1. Januar weniger Geld im Portemonnaie. Schon in der Vergangenheit haben CDU und SPD die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erhöht. Einen Haushalt mit zwei Kindern kostet allein diese Steuer im Monat 200 € mehr.
Das ist Ihre Politik. Sie geht zulasten der ärmeren und der sozial schlechter gestellten Menschen. Das ist – leider – genau das Gegenteil von dem, was in diesem Land passieren müsste.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich die SPD-Fraktion endlich mit dem vorliegenden Antrag für Erleichterung bei Vergabeverfahren ausspricht.
Das überrascht mich positiv, da ich noch gut in Erinnerung habe, wie hartnäckig sich dieselbe Fraktion unserer Initiative entgegengestemmt hat, das überbürokratische europarechtswidrige und untaugliche Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen aufzuheben.
Wenn sich nun offensichtlich auch bei diesem Teil des Hauses die Auffassung durchzusetzen scheint, dass Unmengen von Regulierungen kein geeignetes Mittel für eine effiziente und zügige Befriedigung des Beschaffungsbedarfs der öffentlichen Hand sind, kann ich das nur begrüßen.
Die Landesregierung hat sich übrigens von Anfang an dadurch ausgezeichnet, dass sie auch im Vergaberecht kontinuierlich bürokratische Hürden vor allem für die mittelständische Wirtschaft beseitigt, um öffentliche Investitionen in Nordrhein-Westfalen spürbar zu beschleunigen.
Ich verweise gern auf die von mir bereits angesprochene ersatzlose Streichung des Tariftreuegesetzes und die Anhebung der Schwellenwerte für kommunale Bauvorhaben durch Runderlass des Innenministeriums vom 22. März 2006. Mit der Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte und öffentliche Ausschreibungen auf ein Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland außer in Nordrhein
Westfalen nur noch in Bayern und MecklenburgVorpommern erreicht wird, hat die Landesregierung sehr frühzeitig die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kommunen öffentliche Bauaufträge mit geringerem Aufwand vergeben können, als dies in fast allen anderen Ländern der Fall ist.
Die Landesregierung tritt außerdem in gemeinsamem Schulterschluss mit den am Baugipfel beteiligten Vertretern der Bauwirtschaft und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nachdrücklich für eine Stärkung des Präqualifizierungsverfahrens ein, um vor allem kleine und mittelständische Bauunternehmer von aufwendigen Einzelnachweisverpflichtungen zu entlasten.