Diesbezüglich wird wiederum deutlich, dass Sie sich an einigen einzelnen Worten aufhängen, um eine Diskussion darüber herbeizuführen, den Nationalpark nicht einrichten zu wollen.
Herr Pick, Sie haben jetzt aus dem Schreiben von Frau Jessel zitiert, in dem darauf hingewiesen wird, dass das geplante Wegekonzept viel zu umfangreich ist. Was spricht denn aus Ihrer Sicht dagegen, jetzt noch einmal eine neutrale Instanz einen Blick auf das Gebiet werfen zu lassen, bevor es möglicherweise demnächst an anderer Stelle eine Beschwerde bei der EU gibt?
Zuständig für die Einrichtung von Nationalparks sind die Landtage. Das Europäische Parlament wird mit der Ausweisung des Nationalparks überhaupt nicht beschäftigt sein. Deswegen wird es da auch zu keinen Einwendungen kommen. Denn das Europäische Parlament schrei
tet erst dann ein, wenn Schutzkategorien verlassen werden. Da wir aber die höchsten Kategorien einführen, tun wir genau das Gegenteil. Begreifen Sie das doch endlich, Frau Kollegin! Denn so, wie sie im Moment diskutieren, kommen wir weiß Gott nicht weiter.
Des Weiteren existieren derzeit Arbeitsgruppen, und die Stadträte in Bad Honnef, Königswinter und Bonn beschäftigen sich seit längerer Zeit sehr intensiv damit. Es gibt eine Lenkungsgruppe, die ein Verkehrsgutachten abwartet, das wir wahrscheinlich in der zweiten Juniwoche bekommen werden. Die Nationalparkverordnung liegt als Entwurf schon seit über einem Jahr vor. Darin kann man im Groben sehen, was vorgesehen ist. Die endgültige Nationalparkverordnung wird im Laufe des Jahres – im Herbst – vorgelegt werden. Dann gehen die Beteiligungsverfahren los, und alle können sich daran beteiligen, auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesumweltministerium.
Wenn das Bundesministerium dann der Auffassung ist, dass das Bundesamt für Naturschutz noch weitere Gutachten erstellen soll, dann kann es diese in Auftrag geben. Dem steht überhaupt nichts entgegen. Bisher gibt es aber keine einzige Verlautbarung – auch nicht vonseiten des Bundesamtes für Naturschutz –, dass es nicht zu ausreichenden Schutzkategorien kommt. Infrage gestellt wird das Wegekonzept, sonst nichts. Insofern befinden wir uns in guter Gesellschaft des Bundesamtes für Naturschutz.
Wir in den Koalitionsfraktionen sind uns sicher, dass wir mit der Schaffung des Nationalparks, der hoffentlich im Frühjahr 2011 seinen Betrieb aufnehmen kann, eine weitere Bereicherung für die Natur, den Naturschutz und damit für die Umwelt in unserem Lande bekommen werden. Seitens der Koalitionsfraktionen werden wir das Begehren der Menschen aus der Region mit Unterstützung des Ministeriums weiter mittragen. Wir hoffen, dass es zu einem weiteren Nationalpark, einem Bürgernationalpark in Nordrhein-Westfalen kommt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Pick. – Wir sind bereits eine gute halbe Stunde über der Zeit. Deswegen müssen wir ein bisschen auf die Einhaltung der Redezeiten achten. Das gilt natürlich für jeden. – Herr Kollege Ellerbrock, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als FDP werden das Projekt Bürgernationalpark/Nationalpark Siebengebirge vom Inhalt her sicherlich immer konstruktiv begleiten. Allerdings geht es um einen hoch verdichteten
Raum. Deswegen ist für mich das Argument, das könne kein Nationalpark werden, weil die Fläche nicht hinreichend groß sei und die Siedlungsgebiete hineinreichen, nicht sehr tragfähig. Dieses Argument ist auch deswegen nicht tragfähig, weil diese Landesregierung es sich zum Ziel gesetzt hat, mit den Bürgern vor Ort gemeinsam einen Nationalpark zu errichten und das Naturerbe zu bewahren.
Dem steht natürlich auf der anderen Seite entgegen – darum brauchen wir gar nicht herumzureden –, dass das Siebengebirge schon heute einem erheblichen Erholungsdruck unterliegt. Wer einmal am Wochenende im Siebengebirge ist, wird sich wundern, wie schwer es ist, da überhaupt hinzukommen, wie gleichmütig manche Anwohner sind, die, wenn sie auf die Straße wollen, erst einmal über geparkte Autos klettern müssen, und wie schwierig es ist, auf Straßen überhaupt erst einmal zum Siebengebirge zu kommen.
Die Sorgen der Bevölkerung richten sich darauf, was eigentlich geschieht, wenn der Erholungsdruck noch weiter steigt. Das kann ich nachvollziehen. Eigentlich sind wir ja froh über den Erholungsdruck, weil es etwas Positives ist, wenn die Menschen in die Natur wollen. Es kommt daher in ganz besonderem Maße darauf an, dass auch der Bevölkerung vor Ort klar wird, wie die Verkehrssituation entspannt und geregelt wird.
Das Gebiet liegt zwischen einer ICE-Strecke, Autobahnen, dem Rhein und einer viel befahrenen Bundesstraße. Man wird also direkt an der Autobahn Parkplätze einrichten müssen usw. Man muss sich auch überlegen, wie man mit dem sogenannten Ennertaufstieg Entlastung schaffen kann. Die Bürger sind aufgrund der übermäßig langen Planverfahren und aufgrund politischer Aussagen, die nicht eingehalten wurden – vielleicht auch nicht eingehalten werden konnten –, natürlich sehr skeptisch.
So wird man nicht umhinkommen zu sagen: Ein Verkehrskonzept muss nicht nur konzeptionell in den Köpfen sein, sondern muss sich auch verfestigt haben, damit der Bürger sicher sein kann, dass es zu einer Entspannung vor Ort kommen wird. Es muss also mehr als ein Konzept sein, muss sich rechtlich verfestigen, damit es zu einer Entspannung vor Ort kommt.
Wir können lange diskutieren. Es wird immer Experten geben, die meinen, die Situation ist nicht hinreichend, und es wird immer Experten geben, die sagen, dass sie genau in die entsprechende Naturschutzkategorie passt. Ich gebe Frau Hendricks recht: Es ist ein geologisch und kulturhistorisch wertvoller Raum; das ist völlig klar. Aber die Experten sind sich, wie gesagt, hinsichtlich der biologischen Bedeutung nicht einig.
sonderen räumlichen Lage auf einer relativ kleinen Fläche mit kurzen Entfernungen eine sehr differenzierte Ausprägung unterschiedlicher wärmeliebender Pflanzen und Tiere haben. Das ist sehr ausgeprägt; das ist schon etwas ganz Besonderes. Auch hier gilt es zu fragen: Was können wir schützen? Nach den Überlegungen des Hauses bietet sich in besonderem Maße an, einen Nationalpark einzurichten.
Das Nächste: Warum sollen wir das Bundesamt für Naturschutz einschalten? Wir haben ein Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mit Experten. Ich sage immer: Wenn wir hier unsere eigenen Experten haben, fragen wir zunächst die, bevor wir das Bundesamt fragen. Wenn das Bundesamt seine Stellungnahme dazu abgibt, stört mich das nicht, aber das als Conditio sine qua non zu formulieren, widerstrebt mir.
Wir müssen ganz besonders darauf achten, die Erholungsfunktion zu erhalten. Naturschutzmissionare mit Tunnelblick werden sagen: Im Endeffekt kommt es eigentlich darauf an, einen Nationalpark einzurichten, der ohne Bevölkerung stattfindet. – Das kann man in der Pampa machen, aber nicht in Nordrhein-Westfalen und erst recht nicht im Köln/Bonner Raum. Denn das ist ein Erholungsgebiet. Also gilt es, eine Verknüpfung zwischen dem kulturhistorisch gewachsenen Siebengebirge mit seiner geschichtlichen Bedeutung und seinen besonderen Ausprägungen in Fauna und Flora und dem Naherholungsbedürfnis der Bevölkerung herzustellen.
Wir wollen so einen Nationalpark nur mit der Bevölkerung machen. Deswegen ist es zwingend notwendig, Kompromisse einzugehen. Wenn wir einen Bürgernationalpark einrichten, der sicherstellt, dass die Verkehrssituation, rechtlich verfestigt, zum Wohle der Bürger vor Ort gelöst wird, werden wir wohl über die anderen Schwierigkeiten hinwegkommen. Das Verfahren läuft. Die Rahmenbedingungen sind bekannt. Lasst uns das abarbeiten! Ich würde es begrüßen, wenn all dies erfolgen würde. Dann sagen wir Ja zum Bürgernationalpark Siebengebirge. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Holger Ellerbrock, wenn wir uns nicht schon eine Zeitlang kennen würden, könnte man den Eindruck haben: Er hat wohlgeredet, und eigentlich findet er den Nationalpark auch gut. – Aber die Eiernummer, die Sie gerade wieder aufgeführt haben, macht deutlich,
dass Sie noch nicht mal in Ihrer eigenen Koalition eine Verständigung darüber haben, ob dieser Nationalpark eingerichtet wird oder nicht.
Ich glaube, Frau Hendricks, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie haben den falschen Antrag gestellt. Wir sollten nicht das Bundesamt für Naturschutz, sondern vielleicht den Kreisparteitag der FDP im Rhein-Sieg-Kreis befragen, ob hier ein Nationalpark eingerichtet wird oder nicht.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Papke, kommt ja aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Ich habe noch den Auftritt bei der Anhörung in Erinnerung, und ich weiß, wie Herr Papke vor Ort redet. Ich glaube, da liegen die eigentlichen Probleme, was die Einrichtung eines Nationalparks angeht, und nicht bei der naturschutzfachlichen Ausgestaltung.
Wir haben von Anfang an erklärt, dass wir den Nationalpark unterstützen und wollen. Es muss aber auch Nationalpark drin sein, wenn Nationalpark draufsteht. Das ist die Voraussetzung. All die, die im Interesse einer ambitionierten Naturschutzpolitik unterwegs sind, die im Interesse von Artenschutz und Artenvielfalt unterwegs sind, müssen genau das wollen. Die Kriterien für einen Nationalpark dürfen nicht verwässert werden, weil sonst insgesamt die Marke Nationalpark national und international infrage gestellt wird.
Deshalb muss auch ein Nationalpark Siebengebirge – noch einmal: wir wollen diesen Nationalpark – diesen Kriterien genügen. Da habe ich schon den einen oder anderen Zweifel, wenn in der Anhörung aus der Region vorgetragen wird – das war nicht irgendjemand, sondern die Vertreterin des Kreises –: Ja, wir versprechen uns von dem Nationalpark auch einen Schub bei der Neuplanung von Straßen. – Das passt für mich nicht zusammen.
Die Diskussion über den Ennertaufstieg mit dem Nationalpark zu verknüpfen, heißt doch letztlich, den Nationalpark verhindern zu wollen.
Das ist doch scheinheilig. Ich weiß genau, was die beiden Spitzbuben von der FDP hier in der ersten Reihe mit ihrem leichten Grinsen auf den Lippen im Sinne haben. Sie verstecken sich zurzeit hinter allgemeinen Anforderungen, aber letztlich wollen Sie den Nationalpark gar nicht, und wenn, dann wollen Sie ihn mit Anliegen verknüpfen, die mit Nationalpark überhaupt nichts zu tun haben.
Herr Kollege, könnten Sie sich vorstellen, dass ein Nationalpark nur dann seinen Sinn entfalten kann, wenn die Bürger ihn nicht nur erreichen, sondern auch akzeptieren und in diesem Zusammenhang die randlichen Straßenprobleme, wie zum Beispiel die Autobahn, den Ennertaufstieg und die B-8-Situation, so gelöst werden, dass entsprechende Parkplatzkapazitäten geschaffen werden und vor Ort eine Beruhigung eintritt?
Sinn und Zweck eines Nationalparks ist die Absicherung unseres wertvollen Naturerbes über unsere Generation und zukünftige Generationen hinaus. Das heißt, im Mittelpunkt steht in erster Linie der Naturschutz und der Schutz der Artenvielfalt.
Erst in zweiter Linie kommen die Menschen, die Bevölkerung. Natürlich muss ein Nationalpark angenommen werden –
selbstverständlich. Deshalb ist es wichtig, darüber zu reden, ob ein Nationalpark an dieser Stelle Sinn macht, wenn es diesen Druck tatsächlich gibt.
Zum Antrag der SPD: Es ist schon augenfällig, wie das Bundesamt für Naturschutz hier die Warnleuchten auf deutlich rot gestellt hat. Das war ja an Deutlichkeit nicht zu überbieten. „So, wie ihr ihn mit eurem Wegekonzept geplant habt, ist es nicht zu machen“ – das war die Grundaussage Die Reaktionen in der Region sind ja auch entsprechend. Man kann es nicht so durchziehen, wie man es ursprünglich wollte. Der Zeitplan ist nicht einzuhalten. Man muss nacharbeiten.
Wir haben hier angeregt, und das steht dem im Prinzip nicht entgegen, dass wir die dafür zuständige internationale Organisation, die IUCN, bitten – das Anliegen werden wir nach wie vor vertreten –, eine entsprechende Stellungnahme, wie Sie das bereits in anderen Fällen gemacht hat, zu geben.
Bei dem Bundesamt für Naturschutz haben wir so unsere Bedenken, nicht in Bezug auf das, was es fachlich sagen wird, sondern weil es zu einem späteren Zeitpunkt zum Verfahren ins Benehmen zu setzen ist. Insofern kann eine Stelle, die am Verfahren beteiligt ist, jetzt schlecht für eine Stellungnahme herangezogen werden. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, weiter eine naturschutzfachliche Bewertung durch die dafür zuständige Stelle, die IUCN, die internationale Organisation, dem Landtag