Protokoll der Sitzung vom 12.02.2009

Herr Kollege.

Nein, im Moment bitte keine Zwischenfrage; das können wir gleich machen. – Ich möchte hier den damaligen Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW, Herrn Metzner, zitieren, der in der Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 3. November 2005 zum Staatsvertrag dargelegt hat:

Wir haben aber immer gesagt …, dass wir gerne eine Serviceeinrichtung haben würden, die nun eindeutig in der Letztverantwortung der Hochschulen liegt und die die schwierige Aufgabe bewältigen kann, einerseits zentralen Service zu leisten …, andererseits aber auch in der Lage ist, die eigenständigen Verfahren der einzelnen Hochschulen, …, zu gewährleisten und damit auch einen Beitrag für die Profilbildung der einzelnen Hochschulen zu leisten.

Das ist unser Ziel. Derzeit befinden wir uns in der Anlaufphase, in der es noch technische Hürden zu nehmen gibt.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Nach meiner Kenntnis haben im Übrigen auch noch nicht alle Bundesländer den Staatsvertrag für diese Serviceeinrichtung ratifiziert. Wie sieht es denn in den Bundesländern aus, in denen die SPD mit in der Verantwortung steht, verehrter Herr Schultheis? Vielleicht können Sie das hier einmal nachreichen und erklären, wie die SPD eigentlich ihre Hausaufgaben erledigt. Machen Sie das mal!

(Karl Schultheis [SPD]: Das machen wir ger- ne!)

Anstatt hier immer nur große Reden zu schwingen, sollten Sie auch einmal kritisch in Ihrer eigenen Partei nachfragen.

Die technischen Hürden, die es jetzt noch zu bewältigen gibt, werden wir nehmen, sodass wir ab dem Wintersemester 2009/2010 diese Serviceeinrichtung haben werden. Damit ist die „Kinderlandverschickung“ der Studierenden beendet. Die Hochschulen haben neue Rechte, sich ihre Studierenden auszusuchen. Gleichzeitig wird den Studierenden geholfen, den Studienplatz zu bekommen, den sie haben wollen und der zu ihnen passt. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Lindner. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Prof. Pinkwart.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier weniger mit dem Problem zu tun, dass die Plätze letztlich unbesetzt bleiben, wie es seitens der Opposition in den Eilanträgen deutlich gemacht wird.

Sie unterstellen in Ihren Anträgen, dass 20 % der Plätze nicht besetzt werden konnten. Das passt zumindest mit den Daten, die wir für NordrheinWestfalen haben, nicht überein. In anderen Ländern mag das anders sein; das kann ich nicht beurteilen. Bei uns aber konnten lediglich 7 % der Studienplät

ze an den Universitäten und gerade einmal 1 % der Studienplätze an den Fachhochschulen nicht besetzt werden.

Diese Zahlen kennen wir allerdings auch aus den Bundes-NC-Verfahren, wie sie auch früher schon von der ZVS abgewickelt worden sind. Dass nicht sämtliche Studienplätze besetzt werden können, liegt allein daran, dass manch einer, der einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat, sich in letzter Minute anders entscheidet – zum Beispiel, weil er zum Grundwehrdienst eingezogen wird. So etwas ist also nichts Außergewöhnliches. – Das kann ich zur empirischen Lage sagen.

Im Zusammenhang mit Mehrfachbewerbungen bei zulassungsbeschränkten Verfahren haben wir allerdings das Problem, dass der Zeitraum für die Studierenden zu lang ist, weil es zu Verzögerungen beim Verfahren kommt. Diese Verzögerungen wollen wir natürlich abbauen, damit die Studierenden sofort mit Semesterbeginn einsteigen können.

Nun wollen die Oppositionsfraktionen mit ihren beiden Eilanträgen den Eindruck vermitteln, die Landesregierung sehe diesem Problem tatenlos zu. Das tut sie aber gerade nicht, wie die beiden Wortbeiträge der Vertreter von CDU und FDP schon gezeigt haben. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Das wissen Sie auch. Schließlich ist es noch nicht lange her, dass wir hier über das Hochschulzulassungsreformgesetz debattiert haben. Dieses Gesetz beinhaltet die Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Stiftung für Hochschulzulassung.

Demnach wird die ZVS in eine Servicestelle für Hochschulzulassung umgewandelt. Diese soll nach den Wünschen der Hochschulen Serviceleistungen erbringen. Dazu zählen insbesondere die Information, die Beratung der Studienbewerber, die Aufbereitung von Bewerberdaten, der Abgleich von Mehrfachzulassungen und die Vermittlung von noch nicht besetzten Studienplätzen.

Die Landesregierung hat dem Landtag den Gesetzentwurf unmittelbar, nachdem der Staatsvertrag im Juni des letzten Jahres unterzeichnet wurde, vorgelegt. Sie alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben das Gesetz bereits im November 2008 beschlossen.

In den anderen Ländern dauern die Ratifizierungsverfahren hingegen noch an. Ich gehe davon aus, dass dieser Prozess im Sommer 2009 abgeschlossen sein wird. Dann ist die ZVS in eine Stiftung für Hochschulzulassung umgewandelt.

Bereits vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages haben Sachverständige aus den Ländern und aus den Hochschulen den Ablauf des geplanten Serviceverfahrens konzipiert. Es soll sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch die Hochschulen unterstützen und die Studienplätze zeitnah vermitteln. Dabei sollen die Bewerbungsdaten auf einer

Datenplattform ausgetauscht werden, auf die die Hochschulen und die koordinierende Stiftung zugreifen können.

Während nun der Auftrag für die Entwicklung der Software für die Datenplattform öffentlich ausgeschrieben wird, bietet die künftige Serviceeinrichtung zum Wintersemester 2009/2010 ein einfaches Serviceverfahren an. Dabei handelt es sich um eine Fortentwicklung des Serviceangebotes, das bereits für das Wintersemester 2008/2009 praktiziert wurde. Allerdings wurden weitere Verbesserungen erreicht. Ich nenne hier die Verbindung mit dem Informationsportal „www.studienwahl.de“, die Möglichkeit der Hochschulen, eigene Ranglisten für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu entwickeln, und die Ermöglichung einer elektronischen Statusabfrage für die Bewerberinnen und Bewerber. Mein Haus wirkt in Gesprächen mit den Hochschulen darauf hin, dass möglichst viele Hochschulen an diesem Verfahren teilnehmen.

Daran sehen Sie, dass die Landesregierung das Thema Ihrer beiden Eilanträge schon seit Langem nicht nur erkannt hat, sondern an wirksamen Lösungen arbeitet. In der Folge wurde der Staatsvertrag ausgehandelt. Das nordrhein-westfälische Zulassungsrecht erfuhr entsprechende Anpassungen. Sie selbst haben dem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt – Beschlussfassung am 12. November 2008.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, eigentlich müssten Sie also wissen, dass Ihre Vorwürfe, zu deren Unterstützung Sie auch noch Eilanträge eingebracht haben, absolut ins Leere laufen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Ich würde mir wünschen, dass Sie dort, wo Sie selbst in Verantwortung stehen, das Notwendige tun, damit die Ratifizierungsverfahren endlich auch in den anderen Ländern zum Abschluss kommen.

Dann werden wir gerne – auch nach dem, was wir mit dem Bund besprochen haben, der sich dem Ganzen übrigens angeschlossen hat, weil es in den zuständigen Gremien auch schon vorher so zwischen den Hochschulen und den Ländern verabredet war – an der weiteren Umsetzung arbeiten, damit wir nicht nur erreichen, dass alle einen Platz bekommen, sondern auch, dass sie ihn so schnell wie möglich erhalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Pinkwart. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb kommen wir zum Schluss der Beratung über die beiden Eilanträge.

Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Eilantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Drucksache 14/8575. Über diesen Eilantrag ist direkt abzustimmen. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Eilantrag abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8576. Über diesen Eilantrag ist ebenfalls direkt abzustimmen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt dieses Antrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Eilantrag ebenfalls abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

8 Für eine vielfältige Zeitungslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit regionaler und lokaler Berichterstattung

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/8336

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Schick von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Teilnahme in der Gesellschaft setzt voraus, dass Menschen über alle wichtigen Entwicklungen informiert sind. Dies kann kein Medium so umfassend leisten wie die Tageszeitung.

(Beifall von der CDU)

Wo sonst bekommt der Leser das Geschehen seiner Heimatstadt bis hin zu weltweiten Entwicklungen so dezidiert dargestellt? Wer ernsthaft am gesellschaftlichen Leben in seinem Wohnort interessiert ist, ist auf Informationen aus der lokalen Tageszeitung angewiesen. Egal, ob kulturelle, politische oder sportliche Ereignisse: Die Tageszeitung bietet einen qualitativ hochwertigen Überblick mit vertiefenden Informationen.

Zu dieser feinen örtlichen Abgrenzung ist der Rundfunk nicht in der Lage. Für ein lokales Internet, das zur Tageszeitung in Konkurrenz treten könnte, gibt es im Augenblick noch kein Geschäftsmodell.

Aus diesem Grund kann es uns als Politiker auch nur freuen, dass wir in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von über 3,3 Millionen Exemplaren mit lokalen Inhalten haben.

Aus meiner Sicht ist besonders erfreulich, dass fast 60 % der Leser in Nordrhein-Westfalen zwischen zwei Lokalzeitungen wählen können. Knapp ein Fünftel der Bevölkerung hat sogar die Auswahl zwischen drei oder mehr Tageszeitungen.

Diese gute Position, die sich die großen Verlage in Nordrhein-Westfalen erarbeitet haben, ist aber keine Garantie dafür, dass dieses große Angebot für die Leser auch dauerhaft zur Verfügung steht. An verschiedenen Stellen geraten Verlage unter Druck. Gehörte ein Zeitungsabonnement in früheren Jahren noch wie selbstverständlich zu jedem Haushalt, ist dies heute längst nicht mehr überall Realität. An den Kosten für ein Abonnement wird vielfach als Erstes gespart. Die notwendigen Informationen werden stattdessen vermeintlich über das Internet beschafft. Dies kann im Augenblick aber bei Weitem nicht das Spektrum abdecken, das eine lokale Tageszeitung bieten kann. Außerdem werden Kleinanzeigen nicht mehr wie selbstverständlich in Zeitungen, sondern ebenfalls teilweise im Internet platziert.

Besonders große Einbrüche der Abonnementzahlen gibt es gerade bei der jungen Generation. Das sollte uns nachdenklich machen. Daher kommen konkrete Aktivitäten der Landesregierung wie „Zeitung in der Schule“ zur rechten Zeit und können nur begrüßt werden. Schüler müssen bereits in jungen Jahren für die Zeitung begeistert werden. Ansonsten wird das im späteren Verlauf des Lebens sehr, sehr schwierig.

Wer von Zeitungsverlegern in Nordrhein-Westfalen erwartet, dass sie auch weiterhin eine bunte und hochwertige Zeitungslandschaft in NRW auf den Markt bringen, muss aber einige Entwicklungen und Bedürfnisse im Auge behalten. Es muss im Internet eine faire Abgrenzung zwischen den gebührenfinanzierten Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der einen Seite und den werbefinanzierten Aktivitäten der Verlage auf der anderen Seite geben. Hier hat die Politik mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, denke ich, ihre Hausaufgaben gemacht.

Doch allein das wird nicht reichen. Die Politik muss die Frage beantworten, inwieweit sie Fusionen in der Verlagsbranche erleichtern oder Kooperationen unterhalb von Fusionen vereinfachen kann.

Nach einer Pressemitteilung der WAZ Mediengruppe vom gestrigen Tag, also dem 11. Februar, scheint dies erfreulicherweise auf eine breite Mehrheit in diesem Haus zu stoßen. Denn dort wird der SPD-Kollege Marc Jan Eumann in der Weise wiedergegeben, dass er sich für eine Reform des Pressefusionsrechts einsetze.

Eine weitere wichtige Rolle kommt der Überarbeitung der Regelung des § 33 Abs. 3 des Landesmediengesetzes zu. Der Wunsch der Verlage nach einer freieren Tätigkeit im lokalen und regionalen

TV- und Radiogeschäft – auch das ist in der gerade erwähnten „WAZ“-Pressemitteilung vom gestrigen Tage aufgeführt – ist mehr als verständlich. So sind gerade im Fernsehbereich für den Aufbau von lokalen TV-Programmen erhebliche Investitionen notwendig. Für diese Risikobereitschaft muss ein steuer- und kalkulierbarer Rahmen vorhanden sein, um sich nach mehreren Jahren zumindest an die Grenze einer schwarzen Null heranzutasten. Dies ist nur durch die Begleitung des Lokalfernsehens durch finanzkräftige Verlagshäuser möglich. Wird hier nicht Hand in Hand gearbeitet, können sich die Fernsehmacher ihr Ende aussuchen: Entweder sie werden totgeschwiegen oder sie werden totgeschrieben.

Dies zeigt, dass unser Vorstoß richtig ist, über verschiedene Modelle nachzudenken, die Zeitungsverlegern Mehrheitsbeteiligungen an Rundfunkveranstaltern ermöglichen sollen. Unsere Marschrichtung hat das Ziel, in Zeiten sich verändernden Medienverhaltens den heimischen Zeitungsverlegern die Schlagkraft zu sichern, die sie brauchen, um die Leser in Nordrhein-Westfalen weiterhin mit qualitativ hochwertigen Produkten zu versorgen.