Thorsten Schick
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den SPD-Antrag gelesen habe, hatte ich den Eindruck, es handele sich um den verzweifelten Versuch, noch etwas Aufmerksamkeit in puncto
Medienpolitik zu erhalten. Die Rede gerade hat diesen Eindruck leider bestätigt.
Nach der Überschrift Ihres Antrags geht es um die Themen Medienkompetenz und Digitalisierungsoffensive. Bei der Vielzahl von Allgemeinplätzen, die in diesem Antrag enthalten sind, kann man schnell vergessen, um welche Themen es Ihnen eigentlich gehen sollte.
Gestatten Sie mir, dass ich zunächst die Digitalisierungsoffensive aufgreife und dazu einige Anmerkungen mache.
In Bezug auf das LTE-Projekt Nordrhein-Westfalen ist in Ihrem Antrag zu lesen – ich zitiere –,
dass insbesondere die hohe Kompetenz in Digitalisierungsfragen der LfM und der in NRW ansässigen Rundfunkveranstalter und Telekommunikationsunternehmen für weitere Digitalisierungsoffensiven bislang nicht ausreichend genutzt wurde.
Ich werte das LTE-Projekt – nur so kann man dieses Vorhaben seriös beurteilen – als einen Beleg für die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beteiligten: vom WDR über die LfM und Vodafone bis hin zur Landesregierung. Das haben auch alle Beteiligten in den Gesprächen immer wieder bestätigt. Gerade weil die Breitbandversorgung ganz oben auf der Prioritätenliste des Landes steht und man nicht jedes Haus per Kabelanschluss anbinden kann, ist das Ziel richtig und wichtig und wird von der Staatskanzlei aktiv verfolgt.
Es gab zwar schon eine Reihe von Versuchen, aber das LTE-Projekt in Nordrhein-Westfalen ist das erste, das bundesweit in realitätsnahen Versuchen durchgeführt wird. Von daher ist es eine Möglichkeit, um mit Hochdruck daran zu arbeiten, wirklich jedem Haushalt einen Breitbandanschluss mit den entsprechenden Bandbreiten zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte weiter sprechen. Ich denke, die Redezeit ist gerade schon ausreichend überzogen worden.
Herr Eumann nutzt ja ohnehin jede Gelegenheit, die Diskussion durch Zwischenrufe zu bereichern.
Wichtige Dienste leistet zudem das Breitbandkompetenzzentrum des Landes in Meschede. Viele Kommunen haben sich dort entsprechende Anregungen geholt. Das hat dazu beigetragen, dass viele weiße Flecken im Land beseitigt worden sind.
Wir betreiben Medien- und Telekommunikationspolitik aber nicht nur aus Sicht der Nutzer, sondern auch aus Sicht der Anbieter.
Die Branche wächst. Wir haben mehr Beschäftigte, als das noch im Jahr 2005 der Fall war. Mittlerweile haben dort über 340.000 Beschäftigte Arbeit gefunden.
Wir sind innovativ tätig durch die Förderwettbewerbe Medien.NRW und IKT.NRW.
Wir stellen wichtige Instrumente zur Verfügung, die helfen, dass innovative Unternehmen Projekte voranbringen können und den Standort NordrheinWestfalen stärken.
Zudem sorgt das Clustermanagement dafür, dass die Unternehmen untereinander besser vernetzt sind.
Also: Der Punkt Digitalisierungsoffensive in Ihrem Antrag ist erledigt. Das ist von der Landesregierung längst in Angriff genommen worden und wird vorangetrieben.
Auch die Medienkompetenz hatten Sie aufgegriffen. Sie steht ebenfalls ganz oben auf der Agenda des Landes. Ich erinnere nur an die Novelle zum Landesmediengesetz, die sich mit dem Thema Bürgerfunk beschäftigt hat. Ganz oben auf der Liste stand dabei eine Umstellung auf Jugend- und Schulprojekte, die an vielen Stellen aufgegriffen worden sind. Viele innovative Projekte für Kinder und Jugendliche sind vor Ort in Schulen, aber auch von freien Trägern in Angriff genommen worden und haben dazu beigetragen, dass die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben worden ist.
Radioprojekte sind eine gute Gelegenheit, um Medienkompetenz zu vermitteln. Zum einen ist die Begeisterung für das Radio aus gesellschaftlicher Sicht wichtig, weil Jugendliche dann ein Programm verfolgen, in dem regelmäßig Nachrichtensendungen – mindestens ein- bis zweimal in der Stunde – ausgestrahlt werden.
Zum anderen kann man dort auch hinter die Kulissen schauen.
Sie haben angesprochen, dass der Medienminister sein Amt nicht weiter ausführt. Lassen Sie mich dazu abschließend sagen, dass Andreas Krautscheid das Feld bestens bestellt hat.
Man kann auch einmal am Rande des Feldes sitzen und aus der Distanz betrachten, wie die Pflanzen wachsen und gedeihen, und sich über die Früchte und Erfolge freuen, die die Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen in den vergangen Jahren gebracht hat.
Ihr Antrag hat sich in wesentlichen Punkten erledigt, weil die Landesregierung wesentlich weiter ist als Sie mit Ihrem Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da es sich um die Einbringung handelt, mache ich es im Interesse der meisten Anwesenden sehr kurz.
Im Landtag wird nun der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten, und mit der Zahl 13 ist bekanntlich jede Menge Aberglauben verbunden. Für die einen ist die Zahl 13 eine Glückszahl; für andere steht sie hingegen für drohendes Unheil. Wendet man sich vom Aberglauben ab und schaut einzig und allein auf die mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbundenen Fakten, dann handelt es sich in diesem Fall bei der Zahl 13 für viele Betroffene um eine Glückszahl.
Ich will nur ganz kurz auf den Punkt Rundfunkwerbung eingehen. Ich glaube, hier ist ein goldener Mittelweg gefunden worden, der die Interessen der
Verbraucher auf der einen Seite und die Interessen der Fernsehsender auf der anderen Seite wahrt. Zwar bleiben Produktplatzierungen im Fernsehen grundsätzlich verboten, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die dazu beitragen, dass sich vor allem private Fernsehsender bei der Finanzierung in Zukunft auf breitere Beine stellen können. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der immer stärker ins Internet abwandernden Werbung ein ganz wichtiger Punkt. Wenn man Qualität im Fernsehen – auch im privaten Fernsehen – haben möchte, muss man an dieser Stelle natürlich auch entsprechende Einnahmemöglichkeiten gewähren.
Auf der anderen Seite ist es allerdings auch notwendig, in Bezug auf Produktplatzierungen und Produktbeistellungen Grenzen zu ziehen. Als Beispiel für eine gelungene Grenzziehung sind hier die Kindersendungen anzuführen.
Das Fazit ist: Der Mittelweg, der hier gefunden worden ist, die Abwägung der Interessen, ist gelungen. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich werde mir zumindest Mühe geben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Kollege Eumann wieder einmal Schwarz-Weiß-Malerei betrieben: Früher war alles gut. Heute ist alles schlecht. – Wer das behauptet, der ignoriert allerdings die Fakten.
Da sich die Legislaturperiode dem Ende nähert, ist auch mir gestattet, ein wenig zurückzublicken. Man kann das Ergebnis der Regierungsarbeit und damit auch der sie tragenden Fraktionen wie folgt zusammenfassen: Der gute Medien- und Telekommunikationsstandort Nordrhein-Westfalen ist ein noch besserer geworden, und das kann man auch anhand von Zahlen belegen: Heute sind rund 63.000 Medienunternehmen in Nordrhein-Westfalen ansässig. 40 Zeitungsverlage bringen 42 Tageszeitungen heraus, und rund ein Drittel aller in Deutschland produzierten TV-Minuten wird in NordrheinWestfalen erstellt.
Ein besonderes Merkmal des Medienstandorts Nordrhein-Westfalen ist, dass wir über mehrere innovative Zentren verfügen. Das Ruhrgebiet ist vor allem Heimat der IT- und Softwareentwicklung. Düsseldorf zeichnet sich vor allem durch namhafte Telekommunikations- und Werbeunternehmen aus, und Köln steht ganz klar für Film-, Funk- und Fernsehproduktionen.
Die Medienbranche sowie die Informations- und Technologiebranche sind ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor für Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind in dieser Branche fast 330.000 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommt, dass gerade in der Medien- und Kommunikationsbranche überdurchschnittlich viele Freiberufliche tätig sind. Der Beschäftigungseffekt ist also um ein Wesentliches höher.
Es ist daher richtig und wichtig, diese Bereiche zu stärken und innovative Ideen zu fördern. Das passiert ganz ausdrücklich, auch wenn das gerade anders dargestellt worden ist. Aus diesem Grund freue ich mich, dass in dieser Woche die neue Standortagentur für medienübergreifende Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen in Köln gestartet ist. Das „Mediencluster NRW“ ist ein wichtiger Baustein für den Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Gerade weil so viele unterschiedliche Stärken vorhanden sind, ist es wichtig, diese an einer Stelle zu bündeln und überall dort crossmediale Verknüpfungen zu schaffen.
Hier ist ein solcher Anlaufpunkt geschaffen worden.
Dieses konkrete Handeln ist übrigens eine wohltuende Unterscheidung unserer Politik von dem, was Sie, lieber Herr Eumann, vor der Regierungsübernahme durch uns in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben. Bei Ihnen wurde mehr geredet, und dass Sie immer noch ein Anhänger dieses Politikstils sind, zeigte sich mir auch, als ich vorhin den Entschließungsantrag zum 13. Rundfunkänderungsgesetz durchgelesen habe. Mit Krokodilstränen wird dort wieder einmal die Abschaffung des Medienrates und der Medienversammlung beweint.
Diese beiden Gremien haben den Medienstandort Nordrhein-Westfalen mit konkreten Projekten keinen Millimeter vorangebracht.
Das ist keine exklusive Meinung, die wir haben, sondern das ist eine Meinung, die Sie in der Branche an vielen Ecken und Enden finden.
Zudem wird kritisch von der Opposition angemerkt – das haben Sie gerade wieder getan –, dass die Initiativen der Clusterpolitik viel zu breit angelegt sind und nicht nur die traditionellen Medienbereiche im Vordergrund stehen. Auch diese Kritik ist falsch.
Man muss sich auch den Branchen widmen, die vielleicht noch in den Kinderschuhen stecken. Betrachtet man beispielsweise die Anfänge des privaten Fernsehens oder den Start der ersten mobilen Telekommunikationsanbieter, dann wird man feststellen, dass diese Unternehmen nicht als Giganten auf den Markt gekommen sind. Vielmehr haben sie sich durch stetes, kontinuierliches, aber sich dann auch beschleunigendes Wachstum zu dem entwickelt, was sie sind. Man muss deswegen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Branchen platzieren, die Wachstumspotenzial haben. Denn dann, wenn diese Unternehmen hier Fuß gefasst haben, kommen weitere Unternehmen, weil sich die Branche hier in Nordrhein-Westfalen einen Namen gemacht hat.
Aus diesem Grund war es auch ein großer Erfolg, dass mit der gamescom 2009 die größte europäische Computermesse hier in Köln stattgefunden hat. Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass das „Mediencluster NRW“ auch die internationale Standortpolitik ins Auge nimmt und für die Ansiedlung weiterer Medienunternehmen wirbt. Wir haben hier ausgezeichnete Strukturen. Wir müssen das nur noch in besserem Maße kommunizieren.
Durch ihre Politik handelt die Landesregierung konkret. Der Gesamtansatz des Medienkapitels im Einzelplan 02 ist gegenüber 2009 um knapp 700.000 € angehoben worden.
Im Rahmen der gerade schon hervorgehobenen Clusterpolitik wird dieser Anstieg insbesondere – das haben Sie erfreulicherweise erwähnt – für die Durchführung des zweiten Förderprogramms Medien.NRW und des Förderwettbewerbs IKT.NRW verwendet.
Des Weiteren gibt es Steigerungen bei der internationalen Filmschule in Köln und für die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen.
Dass die Erhöhung des Gesamtansatzes etwas niedriger ausfällt als in den vergangenen Jahren, begründet sich überwiegend durch die Straffung der Förderung zur Durchführung des medienforum.nrw. Aber ich denke, mit einem neuen Konzept, das zusätzliche Förderer und Sponsoren ansprechen kann, wird es gelingen, die Qualität an dieser Stelle gleich hoch zu halten.
Einen letzten großen Schwerpunkt unserer Arbeit werden wir heute am späten Abend zum guten Ende führen. Mit dem 13. Rundfunkänderungsgesetz ermöglichen wir Verlegern weitere Entwicklungsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass die hohe journalistische Qualität auch in Zukunft hier in Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten werden kann.
Abschließend sei gesagt: Die Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen verdient – anders, als Sie das einschätzen, Herr Eumann – sehr gute Noten. Ihre Änderungsanträge werden wir daher ablehnen. Denjenigen, die gleich in Richtung Rheinterrassen entschwinden, um den Vorsitz im Rundfunkrat zu bestimmen, darf ich ein glückliches Händchen wünschen. Ich hoffe, dass sie zu einer guten Entscheidung kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Rundfunkratsmitglieder, ich möchte ein Kompliment an Sie richten. Sie haben heute bei der Entscheidung zur Wahl der neuen Rundfunkratsvorsitzenden eine weise Entscheidung getroffen.
Ich bin aber nicht nur deswegen glücklich, sondern ich bin auch glücklich, weil wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des WDR- und des Landesmediengesetzes auf den Weg bringen können. Mit den vorliegenden redaktionellen Klarstellungen der Koalitionsfraktionen werden wir ein Gesetz verabschieden, das vor allem Investitionen ins lokale Fernsehen für Verlage attraktiver macht. Damit helfen wir den Verlagen in Nordrhein-Westfalen, sich zu Medienhäusern mit vielfältigen Angeboten zu entwickeln.
Wenn man den vorliegenden Änderungsantrag zu § 33 Landesmediengesetz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen liest, dann kann man sich nur die Augen reiben – nicht vor Müdigkeit, sondern aufgrund des Inhalts des Papiers. Denn dem, was dort geschrieben steht, dürfte zumindest Herr Eumann nicht zustimmen.
Zum besseren Verständnis darf ich aus seiner Pressemitteilung zum vorliegenden Gesetzentwurf vom 9. Juni dieses Jahres ein Zitat einfügen. Es heißt wörtlich:
Die CDU/FDP-Koalition verpasst aber die Chance, durch neue Akzente Vorbild für staatsvertragliche Regelungen im Rundfunk zu werden. Stattdessen holt sie zur Gewährleistung eines vielfältigen lokalen Informationsangebotes die altbekannten Instrumente der „Sendezeit für unabhängige Dritte“ oder „die Einrichtung eines Programmbeirats“ hervor. Das sind nicht die richtigen Antworten in crossmedialen Zeiten.
Nach der Ankündigung im Hauptausschuss, dass Sie noch etwas auf den Tisch legen, war ich wirklich gespannt, was da kommt. Ich hatte ehrlich gesagt mit vielem gerechnet, aber nicht mit diesem Änderungsantrag. Denn was lese ich dort? „Sendezeit für unabhängige Dritte“ und die „Einrichtung eines Programmbeirats“ wird dort vorgeschlagen.
Ich darf noch einmal eine Passage des Zitats aus Ihrer Erklärung wiederholen: „Das sind nicht die richtigen Antworten in crossmedialen Zeiten.“
Herr Eumann, von anderen Stabhochsprung verlangen und selbst auf der Matte liegen bleiben, ist das der Anspruch, den Sie an sich selbst richten?
Aber erfreulich ist immerhin, dass Sie den vielfaltssichernden Maßnahmen nun doch die notwendige Fähigkeit zusprechen, für Meinungsvielfalt zu sorgen.
Eine andere Kritik, die Sie geäußert haben, dass es sich bei § 33 um ein bürokratisches Monster handelt, geht völlig am Kern vorbei. Die Bestimmungen lassen sich kurz und knapp darstellen: Bis zu 25 % können sich Verlage ohne Beschränkungen an lokalen Fernsehsendern beteiligen.
Möchten sie über diese Grenze hinausgehen, haben sie drei Möglichkeiten: a) die Bildung eines Programmbeirates, b) die Gewährung von Drittsendezeiten oder c) die Zusage sonstiger wirksamer Mittel unter Einbeziehung der LfM. Diese Bestimmungen kann man jederzeit auf einem Bierdeckel zusammenfassen. Ich glaube, das ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass etwas nicht bürokratisch ist.
Damit sind auch die in der Anhörung geäußerten Bedenken aufgenommen worden, und es ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf und die vorliegenden Änderungsanträge für Meinungsvielfalt gesorgt. Da das Gesetz noch wichtige Bestimmungen zum Thema Digitalisierung und Förderung der Medienkompetenz enthält, ist es wichtig, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird.
Dem Minister und der Staatskanzlei danke ich ausdrücklich für die gute Arbeit. Den Kolleginnen und Kollegen darf ich, wenn wir etwas schneller durch sind, noch einen schönen Restabend wünschen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der verstorbene österreichische Schriftsteller Robert Neumann mit seinem Zitat Recht hätte, dass der Verleger ein Mann sei, der zu wenig investiert, zu wenig wirbt und zu viel verdient, dann wäre die Einbringung des vorliegenden Entwurfes des 13. Rundfunkänderungsgesetzes nicht zwingend notwendig. Die Realität sieht allerdings anders aus: Sowohl beim Landesmediengesetz als auch beim WDR-Gesetz besteht Handlungsbedarf. Zum Letzteren wird gleich der sehr geschätzte Kollege Lothar Hegemann seine Ausführungen machen. Lassen Sie mich deshalb mit der Novellierung des Landesmediengesetzes beginnen:
Es ist gerade schon angeklungen: Der Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Neufassung des § 33 Abs. 3 des Landesmediengesetzes, sprich die Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts. Unstrittig ist, dass Zeitungsverlage weltweit vor einer schwierigen Situation stehen. Das Kerngeschäft mit der gedruckten Tageszeitung gerät immer weiter unter Druck. Gerade bei jüngeren Mediennutzern entwickelt sich das Informationsbedürfnis immer stärker in Richtung multimedialer Angebote.
Der eingeschlagene Weg der Verlage hin zu Medienhäusern ist daher genauso unumgänglich wie richtig. In Zukunft wird nur derjenige bestehen können, der Information und Unterhaltung per Zeitung über das Internet sowie über das Radio und das Fernsehen verbreitet. Die Menschen erwarten in immer stärkerem Maße, dass sich die Inhalte auf der Plattform befinden, die sie gerade nutzen möchten.
Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass sich viele Verlage auf den Weg machen, um ihre Qualitätsangebote auf die elektronischen Medien zu erweitern. Wer das aber fordert, der muss den Verlagen auch die möglichen und notwendigen Handlungsspielräume gewähren. Das ist hier wohl Konsens unter allen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein Blankoscheck für jede Form der Beteiligung an Rundfunkveranstaltern ausgestellt wird. Es ist sehr wohl darauf zu achten, dass zwischen dem Beteiligungsbedürfnis der Verlage und dem Schutz vor vorherrschender Meinungsmacht ein fairer Ausgleich stattfindet. Das ist aber mit der vorliegenden Fassung des § 33 LMG gelungen.
Man mag die Regelungen zur Sicherung des vielfältigen Informationsangebotes durch die Gewährung
von Sendezeiten für unabhängige Dritte oder die Einführung eines Programmbeirates nicht gerade für revolutionär halten. Sie sind aber aus meiner Sicht der einzig gangbare Weg im Zuge eines fairen Interessenausgleichs.
Dass dieses Gesetz Monopolisierungstendenzen Vorschub leisten wird, glaube ich persönlich nicht. Leider erreichen Zeitungsverlage in ihren Verbreitungsgebieten häufig eine Haushaltsabdeckung von gerade einmal 30 %. Das Informationsbedürfnis wird stattdessen über Anzeigenblätter, über private und öffentliche TV- und Radioangebote sowie über das Internet abgedeckt. Die Informationsbeschaffung erfolgt also breiter und rechtfertigt damit die Anpassung des Medienkonzentrationsrechtes.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt dieser Gesetzesnovelle eingehen, und zwar die Vermittlung der Medienkompetenz, die durch diese Novelle besser koordiniert wird. Der entstehende landesweite Lehr- und Lernsender wird zukünftig in erster Linie die Vermittlung von Medienkompetenz und die Medienausbildung zum Auftrag haben. Für die bestehenden offenen Kanäle bleibt damit die Möglichkeit, dieses landesweite und nichtkommerzielle Programm mit Beiträgen zu versorgen.
Bitte.
Ich habe aus den Diskussionen sehr wohl mitgenommen, dass man sich
zwar bereiterklärt hat, unter den Spielregeln, die aufgestellt worden sind, mitzuspielen. Aber der Wunsch, weiter gehende Möglichkeiten zu haben, ist immer angeklungen. Das heißt, wenn ich bestimmte Regelungsmöglichkeiten habe, dann muss ich diese Spielregeln akzeptieren, kann aber durchaus den Wunsch haben, darüber hinausgehende Rechte zu erhalten. In den Diskussionen war das überhaupt nicht Gegenstand. Erst hinterher ist von Zeitungsverlagen beziehungsweise Sendern immer wieder angeklungen, dass sehr wohl weiter gehende Beteiligungsrechte gewünscht werden.
Lassen Sie mich noch auf zwei weitere Punkte eingehen. Es handelt sich um das Thema Jugendschutz im Internet und die Bestimmung zum digitalen Hörfunk, die in den weiteren Beratungen sicherlich eine entsprechende Rolle spielen werden. Der Entwurf hier und heute bietet jedenfalls für die anstehende Diskussion eine ausgezeichnete Grundlage. Es zahlt sich aus, dass der Minister frühzeitig auf die Beteiligten zugegangen ist und zu entsprechenden Äußerungen aufgerufen hat, um eine Beteiligung in dieser Form sicherzustellen. Voraussetzung ist natürlich, dass konkrete Vorschläge gemacht werden. Herr Eumann, im Vergleich zu Ihren Ausführungen ist das Beckenbauer’sche „Schau’n mer mal“ ein ganz konkretes Angebot.
Insofern rate ich, in Zukunft etwas konkreter zu werden, dass man sich damit auch inhaltlich wesentlich intensiver auseinandersetzen kann. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beantwortung der Großen Anfrage durch die Landesregierung liefert uns eine Fülle von Hinweisen zum Zeitungsmarkt, von denen aber nur ein kleine
rer Teil erfreulich ist. Beginnen wir mit dem wenigen Positiven:
Nordrhein-Westfalen hat im Vergleich zu allen anderen Flächenbundesländern eine bessere, weil vielfältigere und größere Versorgung mit täglich erscheinenden Lokalzeitungen. Die größere Bevölkerungsdichte führt an dieser Stelle dazu, dass der Leser mehr Auswahl hat als etwa in BadenWürttemberg, Bayern oder Niedersachsen.
Zur Erinnerung: Nur 24 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben bei einem Bezug der Lokalzeitung keine Auswahl, sprich: es gibt vor Ort nur eine einzige lokale Tageszeitung. 59 % können immerhin zwischen zwei Titeln wählen. 18 % haben die Möglichkeit, sich zwischen drei und sogar mehr Zeitungen zu entscheiden. In absoluten Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die Verlage in Nordrhein-Westfalen jeden Werktag mehr als 40 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von über 3,3 Millionen Exemplaren mit lokalen Inhalten auf den Markt bringen.
Doch auch wenn wir in Nordrhein-Westfalen mit vielen Kennziffern über dem oder zumindest im Bundesdurchschnitt liegen, heißt das nicht, dass der Zeitungsmarkt in Nordrhein-Westfalen frei von schwierigen Herausforderungen ist. Die Sparanstrengungen beispielsweise beim Essener „WAZ“Konzern belegen, dass es zunehmend schwieriger wird, ausreichende Einnahmen mit dem Verkauf von Tageszeitungen zu erzielen. Die lange gültige Kalkulation, dass zwei Drittel der Einnahmen durch Anzeigen erzielt werden und nur ein Drittel durch den Vertrieb, hat keine Gültigkeit mehr. Mittlerweile nähern sich die beiden Einnahmepositionen immer weiter an.
Hier kommt es dann zum nächsten Problem: Höhere Abopreise sind am Markt nur schwer durchsetzbar. Schon heute wird in vielen Fällen bei einem Kostenfaktor von rund 20 € pro Abo und Monat überlegt, ob dieses gekündigt werden kann.
Die gewünschten lokalen Informationen versuchen viele Menschen auf vermeintlich anderen Wegen einzuholen. Doch weder das Internet noch kostenlose Anzeigenblätter sind in der Lage, das breite Spektrum, das lokale Tageszeitungen anbieten, auch nur partiell abzudecken.
Besonders besorgniserregend ist die Reichweitenentwicklung bei lokalen Tageszeitungen, wenn man sie nach Altersgruppen aufteilt: Nur noch 38 % der 14- bis 19-Jährigen lesen lokale oder regionale Abozeitungen. Vor zehn Jahren hat immerhin jeder zweite in dieser Altersgruppe zur Tageszeitung gegriffen. Auch in anderen Altersgruppen gibt es dramatische Einbrüche, zum Beispiel bei den 30- bis 39-Jährigen. Hier ist in den letzten Jahren ein Rückgang um 18 Prozentpunkte vonstatten gegangen. Einzig die Altersgruppe der über 70-Jährigen weist eine leicht steigende Reichweite gegenüber
der letzten Erhebung auf; auch im Verhältnis zu früheren Untersuchungen sind die Werte konstant. Das zeigt: In dieser Altersgruppe gibt es ein treues und stabiles Leseverhalten.
Aber man muss natürlich auf die jüngere Zielgruppe schauen und hier besondere Anstrengungen starten. Richtig und wichtig ist deshalb, die oben beschriebene Entwicklung durch die Verleger und die Landesregierung dahin gehend anzugehen, junge Menschen für die Tageszeitung zu begeistern. Als Beispiel möchte ich das Projekt „ZeitungsZeit“ nennen, das der Verband der Zeitungsverleger in Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung mit weiteren Vertretern erfolgreich durchgeführt hat. Erfreulich ist, dass seit dem Start im Jahr 2006 fast 80 % der Haupt- und Förderschulen in NordrheinWestfalen an diesem Projekt teilgenommen haben.
Eine weitere wichtige Säule sind medienpädagogische Projekte, die die Verlage zusätzlich in eigener Verantwortung durchführen, mit denen sie für einen Kontakt von Jugendlichen mit der Tageszeitung sorgen. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur das „ZEUS“-Projekt der „WAZ“-Gruppe genannt. Schüler der Klassen 8 bis 13 haben bei dieser Maßnahme die Möglichkeit, sich selbst als Journalisten zu betätigen und ihre Artikel auf zusätzlichen Seiten zu publizieren.
Neben eigenen Bemühungen richtet sich der Blick der Verlage natürlich auch auf die Politik und hier insbesondere auf die Überarbeitung der Regelungen des § 33 Abs. 3 Landesmediengesetz. Die Entwicklung der Verlage zu Medienhäusern schreitet immer weiter voran. Dieser Schritt beinhaltet Chancen. Diese werden aber nur genutzt werden können, wenn verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die dort getätigten Investitionen auch entsprechend abgesichert sind. Dabei ist die steigende Gefahr von lokalen Meinungsmonopolen im Auge zu behalten.
Zum Entschließungsantrag nur eines: Wir werden den Entschließungsantrag ablehnen. Der Forderung nach einer Anhörung kann man sich bei einer Diskussion im Hauptausschuss sicherlich jederzeit nähern. Wenn wir uns unter dem Punkt „Der Landtag beschließt“ aber nur den lieblosen Satz zu Gemüte führen können, dass zur Anhörung der Verband der Zeitungsverleger, Journalistengewerkschaften und eine nicht näher bezifferte Anzahl von Vertretern der Wissenschaft eingeladen werden, dann zeigt das, dass der Faktor Zeit wohl der größte Gegner des Antrags war und er mit heißer Nadel noch kurz vor der heutigen Debatte gestrickt worden ist.
Wir können uns gerne darüber unterhalten, noch ein vernünftiges Fragengerüst zusammenzustellen und die Anhörung dann vielleicht gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Dann kann man sich dieses Thema zu gegebener Zeit noch einmal in Ruhe zu Gemüte führen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Teilnahme in der Gesellschaft setzt voraus, dass Menschen über alle wichtigen Entwicklungen informiert sind. Dies kann kein Medium so umfassend leisten wie die Tageszeitung.
Wo sonst bekommt der Leser das Geschehen seiner Heimatstadt bis hin zu weltweiten Entwicklungen so dezidiert dargestellt? Wer ernsthaft am gesellschaftlichen Leben in seinem Wohnort interessiert ist, ist auf Informationen aus der lokalen Tageszeitung angewiesen. Egal, ob kulturelle, politische oder sportliche Ereignisse: Die Tageszeitung bietet einen qualitativ hochwertigen Überblick mit vertiefenden Informationen.
Zu dieser feinen örtlichen Abgrenzung ist der Rundfunk nicht in der Lage. Für ein lokales Internet, das zur Tageszeitung in Konkurrenz treten könnte, gibt es im Augenblick noch kein Geschäftsmodell.
Aus diesem Grund kann es uns als Politiker auch nur freuen, dass wir in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von über 3,3 Millionen Exemplaren mit lokalen Inhalten haben.
Aus meiner Sicht ist besonders erfreulich, dass fast 60 % der Leser in Nordrhein-Westfalen zwischen zwei Lokalzeitungen wählen können. Knapp ein Fünftel der Bevölkerung hat sogar die Auswahl zwischen drei oder mehr Tageszeitungen.
Diese gute Position, die sich die großen Verlage in Nordrhein-Westfalen erarbeitet haben, ist aber keine Garantie dafür, dass dieses große Angebot für die Leser auch dauerhaft zur Verfügung steht. An verschiedenen Stellen geraten Verlage unter Druck. Gehörte ein Zeitungsabonnement in früheren Jahren noch wie selbstverständlich zu jedem Haushalt, ist dies heute längst nicht mehr überall Realität. An den Kosten für ein Abonnement wird vielfach als Erstes gespart. Die notwendigen Informationen werden stattdessen vermeintlich über das Internet beschafft. Dies kann im Augenblick aber bei Weitem nicht das Spektrum abdecken, das eine lokale Tageszeitung bieten kann. Außerdem werden Kleinanzeigen nicht mehr wie selbstverständlich in Zeitungen, sondern ebenfalls teilweise im Internet platziert.
Besonders große Einbrüche der Abonnementzahlen gibt es gerade bei der jungen Generation. Das sollte uns nachdenklich machen. Daher kommen konkrete Aktivitäten der Landesregierung wie „Zeitung in der Schule“ zur rechten Zeit und können nur begrüßt werden. Schüler müssen bereits in jungen Jahren für die Zeitung begeistert werden. Ansonsten wird das im späteren Verlauf des Lebens sehr, sehr schwierig.
Wer von Zeitungsverlegern in Nordrhein-Westfalen erwartet, dass sie auch weiterhin eine bunte und hochwertige Zeitungslandschaft in NRW auf den Markt bringen, muss aber einige Entwicklungen und Bedürfnisse im Auge behalten. Es muss im Internet eine faire Abgrenzung zwischen den gebührenfinanzierten Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der einen Seite und den werbefinanzierten Aktivitäten der Verlage auf der anderen Seite geben. Hier hat die Politik mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, denke ich, ihre Hausaufgaben gemacht.
Doch allein das wird nicht reichen. Die Politik muss die Frage beantworten, inwieweit sie Fusionen in der Verlagsbranche erleichtern oder Kooperationen unterhalb von Fusionen vereinfachen kann.
Nach einer Pressemitteilung der WAZ Mediengruppe vom gestrigen Tag, also dem 11. Februar, scheint dies erfreulicherweise auf eine breite Mehrheit in diesem Haus zu stoßen. Denn dort wird der SPD-Kollege Marc Jan Eumann in der Weise wiedergegeben, dass er sich für eine Reform des Pressefusionsrechts einsetze.
Eine weitere wichtige Rolle kommt der Überarbeitung der Regelung des § 33 Abs. 3 des Landesmediengesetzes zu. Der Wunsch der Verlage nach einer freieren Tätigkeit im lokalen und regionalen
TV- und Radiogeschäft – auch das ist in der gerade erwähnten „WAZ“-Pressemitteilung vom gestrigen Tage aufgeführt – ist mehr als verständlich. So sind gerade im Fernsehbereich für den Aufbau von lokalen TV-Programmen erhebliche Investitionen notwendig. Für diese Risikobereitschaft muss ein steuer- und kalkulierbarer Rahmen vorhanden sein, um sich nach mehreren Jahren zumindest an die Grenze einer schwarzen Null heranzutasten. Dies ist nur durch die Begleitung des Lokalfernsehens durch finanzkräftige Verlagshäuser möglich. Wird hier nicht Hand in Hand gearbeitet, können sich die Fernsehmacher ihr Ende aussuchen: Entweder sie werden totgeschwiegen oder sie werden totgeschrieben.
Dies zeigt, dass unser Vorstoß richtig ist, über verschiedene Modelle nachzudenken, die Zeitungsverlegern Mehrheitsbeteiligungen an Rundfunkveranstaltern ermöglichen sollen. Unsere Marschrichtung hat das Ziel, in Zeiten sich verändernden Medienverhaltens den heimischen Zeitungsverlegern die Schlagkraft zu sichern, die sie brauchen, um die Leser in Nordrhein-Westfalen weiterhin mit qualitativ hochwertigen Produkten zu versorgen.
Die Schreckensbotschaften der vergangenen Wochen mit Stellenabbau und Zusammenlegung von Redaktionen hatten nicht das Ziel, übertriebene Gewinnerwartungen zu bedienen, sondern Verluste abzuwenden bzw. Defizite zu minimieren. Vor diesem Hintergrund werden wir uns in den kommenden Wochen intensiv mit den Entwicklungsmöglichkeiten unserer Verlage und Medienhäuser auseinandersetzen: im Interesse der vielen Leser in Nordrhein-Westfalen, aber auch der Beschäftigten, die ein Anrecht auf sicherere Arbeitsplätze haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Doping ist eine Geißel des gesamten Sports. Durch besonders betroffene Bereiche geraten schnell auch andere Sportarten unter Generalverdacht. Bei Spitzenleistungen taucht schnell die Frage auf, ob die Ergebnisse auf sauberem Weg erreicht worden sind. Dieser Zustand muss nicht nur Sportpolitiker aufhorchen lassen. Mit dem Thema Doping beschäftigen sich daher Parlamente überall in Deutschland.
Der Antrag der SPD, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen einzurichten, bezieht sich auf das Antidopinggesetz des Deutschen Bundestages, das am 5. Juli des vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz stehen der Dopingbekämpfung nunmehr wirksamere strafrechtliche Instrumentarien zur Verfügung. Der Bund und der deutsche Sport haben gemeinsam diese weitere gesetzliche Verschärfung des Antidopingkampfes entwickelt.
Darüber hinaus ist das Gesetz Teil eines umfassenden Pakets, das neben den rechtlichen Sanktionen auch die Förderung der Wissenschaft und der Praxis der Dopingbekämpfung umfasst. Was an dieser Stelle nicht vergessen werden darf, ist, dass auch Sanktionen von Sportverbänden ihre Wirkung und Abschreckungskraft zeigen. Gemeint sind an dieser Stelle zum Beispiel sofortige Wettkampfsperren.
Die Aktivitäten im Kampf gegen das Doping vom Deutschen Olympischen Sportbund und von den verschiedenen Sportfachverbänden werden daher vonseiten der CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Denn eines ist klar: Die Gewährung von Fördermitteln hängt auch von der uneingeschränkten und aktiven Mitwirkung der Fachverbände beim Kampf gegen das Doping ab. Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports für Erziehung und Bildung, seine präventive Wirkung, die Gesundheit der Athletinnen und Athleten sowie das öffentliche Ansehen des Sports machen einen konsequenten Kampf gegen das Doping notwendig. Wichtig ist, dass die hochkriminellen Strukturen, die sich hinter dem Doping verbergen, mit Entschiedenheit bekämpft werden.
Im Vordergrund steht, den gewerbsmäßigen Handel mit Dopingpräparaten zu unterbinden. Das kann natürlich der Sport nicht alleine leisten. Deshalb begrüßen wird, dass sich zukünftig auch das Bundeskriminalamt mit dieser Problematik beschäftigen wird.
Abschließend stellt sich die Frage, ob die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wirklich notwendig ist. Fakt ist, es gibt eine Inflation von Forderungen dieser Art. Egal ob es die Bekämpfung der Schwarzarbeit, des Menschenhandels, der Lebensmittelkriminalität oder der Kampf gegen die Produktpiraterie ist – immer wieder wird eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft als Allzweckwaffe gefordert.
Nicht erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass es in Staatsanwaltschaften längst Sonderdezernate zur Bekämpfung der Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gibt, die natürlich auch für Dopingstraftaten zuständig sind. Die jeweiligen Staatsanwälte verfügen über die notwendigen Spezialkenntnisse dieser besonderen Materie. Auch der in der Deutschen Sporthochschule Köln vorhandene Sachverstand zu diesem Thema wird im Bedarfsfall von den Staatsanwälten einbezogen. Das Gleiche gilt für das Wissen der Nationalen Dopingagentur und der verschiedenen Sportverbände.
Aus diesen Gründen werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deutlich be
legt, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur, wie Kollege Clauser dankenswerterweise schon ausgeführt hat, im Bereich des Breitensports über ausgezeichnete Voraussetzungen verfügt, auch der Spitzensport in Nordrhein-Westfalen kann sich mit dem in jedem anderen Bundesland messen lassen.
Großereignisse wie die Handball WM, die Fußballweltmeisterschaft, die Hockeyweltmeisterschaft oder die Weltreiterspiele in Aachen werden auch in Zukunft in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Freuen wir uns schon heute auf die Fußballweltmeisterschaft der Frauen im Jahre 2011 oder auf die Hockeyweltmeisterschaft ein Jahr zuvor, jeweils mit bedeutenden Standorten in NordrheinWestfalen.
Dass jederzeit Großereignisse in NordrheinWestfalen stattfinden können, liegt an der hervorragenden Infrastruktur. Mit dem Signal Iduna Park in Dortmund – das wird Herrn Peschkes ganz besonders freuen – und mit der Kölnarena verfügt Nordrhein-Westfalen nicht nur über das größte Fußballstadion, sondern auch über die größte Multifunktionshalle nicht nur in Deutschland, sogar in Europa. Und das sportbegeisterte Publikum in Nordrhein-Westfalen sorgt dafür, dass Sportereignisse in Nordrhein-Westfalen, vor allem auch für die Sportler immer wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.
In Sportarten, in denen qualitativ geeignete Wettkampfstätten fehlen, ist die Landesregierung bereit, unterstützend tätig zu sein. Als Beispiel sei hier die Modernisierung der sogenannten Schwimmoper in Wuppertal genannt. Mit Hilfe auch von Landesgeldern sollen dort die Voraussetzungen geschaffen werden, dass zukünftig dort als regelmäßigem Austragungsort die deutschen Kurzbahnmeisterschaften im Schwimmen durchgeführt werden können.
Sportliche Großereignisse auszutragen, ist die eine Übung der Sportpolitik. Junge Talente zu Spitzensportlern zu entwickeln, das ist eine mindestens genauso wichtige Aufgabe, ein mindestens genauso wichtiges Anliegen. Der Aufbau der NRW-Sportschulen ist dafür ein deutlicher Beleg. Erfreulicherweise und trotz aller auch heute wieder geäußerten Kritik ist mit dem LessingGymnasium in Düsseldorf die erste Sportschule in NRW gestartet. In Minden und Solingen werden zwei weitere Sportschulen im kommenden Schuljahr mit ihrer Arbeit beginnen.
Die Vielzahl der qualitativ hochwertigen Bewerbungen auf kommunaler Ebene zeigt, dass die Schulträger Interesse an diesem Modell haben. Ich habe manchmal den Eindruck, dass es bei der
ganzen Kritik an den NRW-Sportschulen weniger um Inhalte, sondern nur darum geht, dass nicht Sie, sondern unsere Minister das Türschild anbringen können.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Projekte des Landesprogramms „Talentsuche und Talentförderung“ ständig weiterentwickelt werden. Es ist richtig, dass die Zahl der Talente, die den Weg in die Vereine und in den Leistungssport finden, deutlich erhöht werden muss. Hier gilt es, mehr Talente zu fördern als in der Vergangenheit.
Natürlich sind das nur einzelne Schlaglichter, auf die ich an dieser Stelle hinweisen kann, kann aber auf die Antwort zu der Großen Anfrage verweisen und denjenigen, die bisher noch nicht die Muße gefunden haben, sie zu lesen, ans Herz legen, am kommenden Wochenende etwas tiefer hineinzuschauen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist es so: Das System des Lokalfunks in Nordrhein-Westfalen ist zurzeit mehr oder weniger erfolgreich. Wirtschaftliche Probleme wie in der Vergangenheit sind etwas in den Hintergrund getreten.
Nichtsdestotrotz gibt es einige Herausforderungen, die das System zu bestehen hat.
Es haben Programmreformen bei einzelnen Sendern stattgefunden – die letzte bei Eins Live –, was sicherlich den Lokalfunk in NordrheinWestfalen vor neue Herausforderungen stellen wird.
Jugendliche – auch das ist eine Entwicklung – nutzen das Medium Radio immer weniger. Podcast und neue technische Entwicklungen sind auf dem Vormarsch. Auch das Internet hat in die Radiolandschaft Einzug gehalten. Neue Internetradios, die in wesentlich stärkerem Maße als DABRadios auf den Markt kommen, bieten bis zu 8.200 Sender. Das ist ebenfalls eine Herausforderung für den Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen.
Die Ergebnisse der Wellenkonferenz RRC 06 werden den Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen ebenfalls vor die eine oder andere Frage stellen.
Wir wollen deshalb dem System die Möglichkeit einräumen, wirtschaftlicher zu arbeiten. Der Korridor, in dem Bürgerfunk zurzeit in NordrheinWestfalen stattfindet, ist zu groß. Wir erinnern uns: Morgens in Essen von 9 bis 10 Uhr, dann abends von 18 bis 22 Uhr, teilweise, wie in Düsseldorf, bis 23 Uhr. In diesen Sendestunden ist es den professionellen Radiomachern leider nicht möglich, auf Inhalte beziehungsweise Musikformate in der dann kommenden Sendestunde hin
zuweisen. Das ermöglicht eben nicht die über die Sendestunden hinweg notwendige Zusammenarbeit.
Das vielfach vorgebrachte Argument, guter Bürgerfunk sei nur vor 20 Uhr möglich, ist nicht zutreffend. Wir müssen uns vor Augen führen: Schon jetzt strahlen einige Sender Bürgerfunk zwischen 20 und 22 Uhr und damit eben auch in der angedachten Sendestunde zwischen 21 und 22 Uhr aus. Darunter finden sich so große Sender wie Dortmund, wie Münster, wie Bonn/Rhein-Sieg.
Dass diese Sender nicht schlechter sind, was die Qualität der Inhalte angeht, sieht man auch daran, dass beispielsweise im Jahr 2005 von der Landesmedienanstalt gleich zwei Medienpreise für Bürgerfunker nach Bonn gegangen sind, an Bürgerfunker, die sich dort in der entsprechenden Sendezeit engagieren.
Ein weiteres, uns immer wieder gerne vorgehaltenes Argument ist natürlich, damit würden uns vielleicht unliebsame Inhalte abgeschnitten. Hier muss man ganz klar auf die Feststellung der Volpers-Studie verweisen, dass nämlich der Bürgerfunkin Nordrhein-Westfalen nicht dazu geeignet ist, eine Gegenöffentlichkeit darzustellen, sondern dass hier vielfach individualisierte Interessen die Hauptrolle spielen.
Noch zwei Anmerkungen zu gegenüber uns erhobenen Vorwürfen.
Der eine ist, wir redeten nicht mit den entsprechenden Gruppen. – Das ist überhaupt nicht wahr. Ich selbst habe zahlreiche Gespräche geführt. Ich kann mich auch noch an die Bürgerfunkpreisverleihung der Landesanstalt für Medien in diesem Jahr erinnern.
Vielen Dank, Herr Sagel, dass Sie dazwischen rufen. Sie waren nicht da. Die Fraktion der Grünen war nicht da. Die SPD war auch nicht da. Nur die CDU war vertreten. Die Behauptung, dass wir auf die entsprechenden Gruppen nicht zugehen würden, ist von daher nicht richtig.
Es ist auch nicht richtig, dass wir nur den Beifall der Verleger bekämen. Fragen Sie einmal in den entsprechenden Redaktionen nach! Fragen Sie die Chefredakteure! Auch dort bekommen wir Beifall. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Peschkes, Grundlage Ihres Antrags ist scheinbar: Ich habe etwas von jemandem gehört, der etwas gehört haben soll. – Dies kann aber nicht Grundlage unserer Debatte sein.
Festzuhalten bleibt: Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsplanentwurf bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner des Sports ist.
Die Sportpauschale bleibt in ihrer bisherigen Größenordnung erhalten. Streng genommen steht den Kommunen im nächsten Jahr sogar mehr Geld zur freien Verfügung: In den vergangenen Jahren wurden nur 45 Millionen € pauschal verteilt, 5 Millionen € wurden zur Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen verwendet. Diesmal sind 50 Millionen € als Sportpauschale in den Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz veranschlagt. Damit steigen die frei verfügbaren Mittel um mehr als 10 %.
Ich meine, dieses Geld ist sehr gut angelegt; denn Bewegungsarmut, motorische Störungen nehmen immer weiter zu. Der Einsatz der Sportvereine kann somit auch aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten nicht hoch genug bewertet werden.
Hinzu kommt die ehrenamtliche Jugendarbeit, die in den meisten Vereinen geleistet wird. Der Staat - das muss man klar sagen – wäre nicht in der Lage, ein derartig vielfältiges Freizeitangebot zu schaffen und Jugendliche so zu betreuen und zu fördern. Zudem lernen viele Jugendliche in den Sportvereinen, wie man sich für andere engagiert.
Damit die Sportvereine diesen gesellschaftlich wichtigen Einsatz leisten können, müssen sie über geeignete Trainings- und Wettkampfstätten verfügen. Mit einem alten Aschenplatz kann man heute kaum noch Jugendliche beispielsweise zum Fußballspielen bewegen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Kommunen die entsprechenden Gelder zur Sanierung von Sportplätzen und Sporthallen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich Vereine, die über derartige Sportstätten verfügen, ein Stück weit selbst helfen können. Man führe sich vor Augen, welche Kräfte die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auch innerhalb eines Vereins freisetzt, wie viele Personen bereit sind, dann die Ärmel hochzukrempeln.
Positiv an der Sportpauschale ist, dass sie von den Städten und Gemeinden unbürokratisch dort verwendet werden kann, wo der Bedarf aus ihrer Sicht am größten ist.
Nein, ich gestatte sie nicht.
Die Verwendungsmöglichkeiten bieten die notwendige Flexibilität vom Neubau, der Sanierung oder Modernisierung über Einrichtung und Ausstattung. Bis hin zum Erwerb von Sportstätten deckt die Sportpauschale alles ab. Nach meinen Erfahrungen nutzen die Kommen diese Flexibilität sehr verantwortungsvoll. Die Sportpauschale sollte aber – das muss man auch sagen – nur ein Bestandteil der kommunalen Finanzierung von Sportstätten sein. Wir sind der Überzeugung, dass die Kommunen im Interesse ihrer Bürger ohne weitere staatliche Vorgaben alle Anstrengungen unternehmen, dieses wichtige Angebot aufrechtzuerhalten und so weit wie möglich auszubauen.
Probleme – lassen Sie mich das am Schluss sagen – habe ich mit dem umfangreichen Berichtswesen, das mit dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion verbunden ist. Die Frage ist doch, ob die geforderten Sportstättenentwicklungsplanungen, Leitfäden und Handreichungen notwen
dig sind. Ich habe das Gefühl, dass bereits heute genügend Broschüren und Darstellungen zur Sportpauschale vorhanden sind.
Außerdem bin ich der festen Überzeugung, dass sich die Städte und Gemeinden ihre Investitionen in den Sportbereich sehr genau überlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kommunen ohne Prioritätenlisten entsprechende Investitionen vornehmen. Man muss aufpassen, dass das Berichtswesen nicht dazu führt, dass auf freiwilliger Basis eine ähnliche Papierflut entsteht wie damals bei der Einzelfallbewilligung. Ich denke, wir müssen im Sportausschuss noch einmal darüber sprechen, ob dies wirklich notwendig ist.
Für heute muss man eindeutig feststellen, dass dem Sport durch das Eckpunktepapier eine verlässliche Grundlage geboten wird und dass die Sportpauschale trotz des Sparkurses auch im kommenden Jahr ungekürzt zur Verfügung steht. Ich denke, diese Erkenntnis muss von unserer Beratung ausgehen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung der digitalen Radiotechnik kann nur dann vorangetrieben werden – das ist auch gerade angeklungen –, wenn es eine konzertierte Aktion aller Beteiligten gibt. Um dies zu unterstreichen – auch das haben Sie angesprochen –, ist der letzte Antrag zum DAB von allen vier Fraktionen zusammen eingebracht worden.
Aus diesem Grund verwundert es schon, dass jetzt ein fast wortgleicher Antrag – bis auf eine marginale Änderung bei einem Spiegelstrich – von der SPD-Fraktion erneut auf die Tagesordnung gebracht wird. Dieses Thema eignet sich aus meiner Sicht nicht für Alleingänge.
Die Diskussion um DAB ist alles andere als neu. Mehrfach ist der Durchbruch prophezeit worden. Durchgesetzt hat sich diese Technik allerdings noch nicht. Das liegt daran, dass verschiedene Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Zurzeit gibt es nur sehr wenige Programme, die digital empfangbar sind. Zum Teil handelt es sich dabei auch um Inhalte, die durch die analoge Technik schon angeboten werden. Aus diesem Grund fehlt für die meisten Nutzer der entscheidende Anreiz, auf die neue digitale Technik zu setzen.
Besserung ist nicht in Sicht. Sieht man sich die Ausschreibung des vergangenen Jahres an, stellt man fest, dass nur wenige neue Anbieter Interesse an DAB haben. Doch ohne neue Inhalte werden die Kunden kaum zum Wechsel bereit sein. In Ländern, in denen eine größere Vielfalt geboten wird, verläuft die Verbreitung von DAB wesentlich schneller. Als Beispiel sei hier Großbritannien genannt.
Die fehlende Angebotsvielfalt ist allerdings nur ein Hemmnis für die weitere Verbreitung von DAB. Wichtig ist außerdem eine lückenlose Empfangbarkeit. Die Probleme beim In-House-Empfang – das ist gerade schon angeklungen – müssen gelöst werden. Denn diese Art des Radiohörens ist die entscheidende Nutzung, die ganz eindeutig dominiert.
Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Es wird einige Zeit dauern, bis ein großer Teil der Radiogeräte ein digitales Programm empfangen kann. In Deutschland gibt es rund 100.000 Geräte, die über diese Technik verfügen. Ihnen steht eine Gesamtzahl von um die 300 Millionen Geräten in bundesdeutschen Haushalten und Autos gegenüber. Die digitale Technik hat also bislang einen nur sehr geringen Anteil.
Es liegt in unserem Interesse, dass sich das digitale Radio auf lange Sich durchsetzt. Die analogen UKW-Frequenzen sind vergeben. Den meisten dürfte bekannt sein, dass es hier kaum Bewegung geben wird. Das sieht bei der digitalen Radiotechnik anders aus. Hier stehen wesentlich mehr Übertragungskapazitäten für eine große Anzahl von Programmveranstaltern zur Verfügung. Das ist gerade im Hinblick auf die Begehrlichkeiten bei der Frequenzvergabe ein wichtiges Argument. Außerdem muss man die finanziellen Vorteile sehen, da die digitale Radiotechnik den Finanzaufwand der Radiostationen langfristig reduzieren wird.
Nach der Überweisung müssen wir uns im Ausschuss detailliert mit dieser Thematik auseinander
setzen. Die technische Entwicklung ist in den letzten Jahren nicht stehen geblieben. Es gibt zusätzliche Angebote wie Podcasting und die damit verbundenen Zusatzdienste, die in einer tiefer gehenden Diskussion berücksichtigt werden müssen.
Um der digitalen Radiotechnik bundesweit endlich den schon lange prognostizierten Durchbruch zu verschaffen, ist ein abgestimmtes Verhalten auf Bundesebene notwendig. Einer der Erfolgsfaktoren des digitalen Radios in Großbritannien ist zum Beispiel, dass dort zentralistisch gearbeitet wird. Aus diesem Grund unterstützen wir die Landesregierung, wenn sie sich für ein einheitliches Verfahren über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinweg einsetzt. – Danke schön.