Protokoll der Sitzung vom 12.02.2009

chen Regelungen unmittelbar auf die Gemeinden und Gemeindeverbände angewendet werden. Die von INSPIRE angesprochenen Geodaten fallen aufgrund schon bestehender Gesetze unter den öffentlichen Auftrag der Kommunen und liegen dort bereits in elektronischer Form vor. Eine Verpflichtung, Geodaten, die noch nicht in elektronischer Form vorliegen, entsprechend neu aufzubereiten, besteht somit nicht.

Wir können also bei diesem Meinungsstreit, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Spitzenverbände nicht unterstützen. Somit darf ich für die CDUFraktion erklären, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden. – Ich danke Ihnen herzlich.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schittges. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Stüttgen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter von Computer und Internet wird der Austausch von Informationen immer wichtiger. Mit dem Zusammenwachsen Europas steigt nicht zuletzt auch der Bedarf an einem Datenaustausch über Ländergrenzen hinweg rapide an. Das gilt auch für Geodaten aller Art.

Die Europäische Union trägt dieser Entwicklung mit der sogenannten INSPIRE-Richtline aus dem Jahr 2007 Rechnung. Sie macht es für Mitgliedstaaten zur Pflicht, den übrigen Mitgliedern die bereits in digitaler Form vorliegenden Geobasisdaten wie auch Geofachdaten zugänglich zu machen. Dabei können die Daten nicht nur von Behörden, sondern zum Teil eben auch – und vielfach gegen Gebühr – von anderen Interessenten online abgerufen und genutzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht umzusetzen. Das setzt dem gesetzgeberischen Spielraum unseres Hauses enge Grenzen.

Meine Damen und Herren, nicht zuletzt aufgrund der engen Bindung an Europa- und Bundesrecht ist die Schaffung eines eigenen Geodatenzugangsgesetzes für Nordrhein-Westfalen richtig. Der vorliegende Entwurf würde auch unsere Zustimmung finden, gäbe es nicht einen Aspekt, der aus unserer Sicht wieder einmal von der Koalition sträflich vernachlässigt wird. Gemeint sind der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz.

Dazu muss man wissen, dass es sich bei den Geodaten eben nicht um anonymisierte Fakten handelt. Beispielsweise geht es um Grundstücksdaten, die untrennbar mit dem Namen ihrer Eigentümer verbunden sind. Da es technisch möglich ist, diese Angaben mit anderen Daten zu verknüpfen, geht es

für uns eben um den Schutz personenbezogener Daten. Wirtschaftsunternehmen etwa ermitteln mithilfe des sogenannten Geoscorings beispielsweise die Kreditwürdigkeit von Personen.

Meine Fraktion und die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben versucht, dem Rechnung zu tragen. Meine Fraktion hat beantragt, vor einer abschließenden Beratung im Innenausschuss die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzuhören. Die von ihr vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes waren in der entsprechenden Sitzung des Innenausschusses erheblich. Wir schließen uns der Meinung von Frau Sokol an, dass Geodaten, die etwa Anschriften, Eigentümerangaben oder Ähnliches enthalten, rechtlich als personenbezogene Daten zu betrachten sind. Damit müssten sie Eingang in die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden.

Der Gesetzentwurf der Koalition ist im Bereich des Datenschutzes sehr dünn; es wird lediglich auf die entsprechenden Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes verwiesen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die dort genannten Bestimmungen für den vorliegenden Gesetzentwurf passend wären. Das sind sie aber nur sehr bedingt. Die Bestimmungen im Umweltinformationsgesetz sind auf Einzelfallentscheidungen ausgerichtet. Beim Geodatenzugangsgesetz geht es aber um den massenhaften Abruf von Daten, und damit ist ein höheres Gefährdungspotenzial hinsichtlich des Datenschutzes gegeben. Die dort gemachten Einschränkungen zielen auf die Zugangsbeschränkung im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Umwelt ab; dementsprechend unterbelichtet ist der Schutz personenbezogener Daten.

Insbesondere aber ist ein Schutzrecht nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen vorgesehen. Diesbezüglich ist die Latte aus unserer Sicht eindeutig zu hoch gelegt. Für den Einzelnen ist es bereits heute schwer genug, eine einfache Beeinträchtigung seiner Interessen nachzuweisen. Fordert man eine erhebliche Beeinträchtigung, werden Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung fast ad absurdum geführt und letztendlich zu einem Feigenblatt degradiert. Dementsprechend haben wir zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen zu § 12 Abs. 2 des Entwurfs für die letzte Sitzung des Innenausschusses einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag zielte darauf ab, das Erfordernis der erheblichen Beeinträchtigung durch das Erfordernis einer bloßen Beeinträchtigung zu ersetzen. Diesen Antrag haben die Vertreter der Regierungskoalitionen in der Ausschusssitzung abgelehnt.

Wir sind der Meinung, dass ein Geodatenzugangsgesetz eine Balance zwischen den Interessen der Nutzer einerseits und dem Datenschutz Betroffener

andererseits finden muss. Die deutliche Bevorzugung der Geodatennutzer, wie er jetzt vorgesehen ist, trägt diesem Grundsatz jedenfalls nicht Rechnung. Ein solcher Schutz personenbezogener Daten ist im Übrigen in den Vermessungs- und Katastergesetzen gängige Praxis, sodass ich mich frage, warum das bei diesem Gesetzentwurf nicht möglich sein soll.

Auch die Argumentation der Koalitionsfraktionen, dass es darum geht, Europarecht 1:1 umzusetzen, und dass das in anderen Bundesländern und im Bund ebenfalls so erfolgt sei, greift meines Erachtens nicht, denn wir haben hier Gesetze für Nordrhein-Westfalen zu machen, nicht für andere Bundesländer oder den Bund. Sogar die INSPIRERichtlinie selbst – da werden Sie mir Recht geben – sieht die Einschränkung von Zugangsmöglichkeiten vor, wenn negative Folgen für die Vertraulichkeit personenbezogener Daten vorhanden sind oder vorhanden sein könnten.

Noch einmal: Der Gesetzentwurf soll aus unserer Sicht im Kern gar nicht geändert werden. Wir haben lediglich gefordert, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung stärker Rechnung zu tragen. Aber leider zeigt die Weigerung der Koalitionsfraktionen auf diesem Gebiet wieder einmal, dass ihre Sensibilität für den Datenschutz äußerst gering ausgeprägt ist. Wir sehen daher leider keine andere Möglichkeit, als dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern; wir werden ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über den Zugang zu digitalen Geodaten in Nordrhein-Westfalen dient der Umsetzung europäischer Vorgaben; das haben meine Vorredner alles schon hinreichend erklärt. Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft, abgekürzt: INSPIRERichtlinie.

Adressaten der Richtlinie sind vorrangig öffentliche Stellen, sofern diese über bereits digital vorliegende Geodaten verfügen. Damit sind die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur geschaffen. Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, qualitativ hochwertige Geodaten aus den Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen zur Unterstützung der Formulierung, Umsetzung und Bewertung europäischer und nationaler Politikfelder zugänglich zu machen.

Dies schafft die Voraussetzungen für eine vorausschauende, grenzüberschreitende Gestaltung des Umwelt- und Naturschutzes sowie für das Monitoring der ergriffenen Maßnahmen und deren Erfolge. Auch eine kurzfristige, abgestimmte Reaktion auf aktuelle Situationen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder andere grenzüberschreitende Katastrophen wird durch INSPIRE vereinfacht.

Seitens der deutschen Geoinformationswissenschaft wird die Richtlinie ausdrücklich begrüßt, schafft sie doch Transparenz und Planungssicherheit und beseitigt Markthemmnisse. Mit dem Geodatenzugangsgesetz wurde die INSPIRE-Richtlinie auf der Ebene des Bundes umgesetzt. Der Entwurf des Geodatenzugangsgesetzes wurde in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet, und es wurde eine enge Verbindung zur im Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur in Deutschland hergestellt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für NordrheinWestfalen soll der Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft vereinfacht werden. Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Wir als FDP erkennen die Notwendigkeit von qualitativ hochwertigen georeferenzierten Informationen und den Zugang zu diesen Daten ausdrücklich an. Die Nutzung von Geodaten spielt in allen gesellschaftlichen Bereichen wie der Wirtschaft, der Forschung, der Politik, der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für verschiedene politische Themen und Bürgerinitiativen eine große Rolle.

Die Möglichkeit der Nutzung dieser Daten muss grundsätzlich bestehen. Die Gesetzentwürfe in Bund und Land beschränken sich nicht auf die umweltrelevanten Geodaten. Geodaten weisen in erster Linie Informationen über Gegenstände oder Sachen aus. Die Besonderheit liegt aber darin, dass Informationen über einen Gegenstand generell dazu geeignet sind, etwa durch bestimmte Verknüpfung auch Auskunft über die Identität, die Merkmale oder das Verhalten einer Person zu treffen.

Wichtigste Frage war für uns als FDP und bei den Beratungen im Innenausschuss, ob § 12 Abs. 2 des Gesetzentwurfs, der auf die Zugangsregelungen der §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes und die darin enthaltenen Beschränkungen verweist, die datenschutzrechtlichen Interessen der Betroffenen gegenüber dem Zugangs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausreichend berücksichtigt.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Unsere Bundestagsfraktion hat bei den Beratungen im Bundestag hieran Zweifel geäußert. Man hat sich deshalb enthalten und mit einem Entschließungsantrag ein sogenanntes Ampel-System vorgeschlagen. Die Landesdatenschutzbeauftragt Frau Sokol

hat hierzu im Innenausschuss Stellung genommen. Ein entsprechender Änderungsantrag von SPD und Grünen liegt vor. Das haben wir schon gehört.

Wir als FDP-Fraktion haben uns die Zustimmung deshalb nicht leicht gemacht, werden jedoch die Konsenslösung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Regelungen des § 12 des Gesetzes mittragen, die weitere Praxis aber aufmerksam und kritisch verfolgen. Alle anderen Punkte, denke ich, werden von den Fraktionen mitgetragen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Engel, Ihre gerade lieblos heruntergeleierte, abgelesene Rede macht deutlich, welchen Stellenwert das Thema Datenschutz in dieser FDP-Fraktion hat. Das will ich Ihnen einmal sagen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Worum geht es? – In der Debatte, die wir im Innenausschuss geführt haben, ging es um den Schutz personenbezogener Daten. Sie gehen aber mit keinem Wort auf die Kritik der Datenschutzbeauftragten in ihrem Redebeitrag ein. Das empfinde ich schon als ein bisschen blamabel. Auch der Innenminister hat im Abstimmungsverfahren die Vorabstellungnahme komplett ignoriert, was ihm die Datenschutzbeauftragte ins Stammbuch geschrieben hat. – Die Botschaft ist ganz klar: Der Schutz personenbezogener Daten ist mit diesem Gesetz nur unzureichend geregelt.

Sie hat konkrete Vorschläge gemacht. Die Kollegen, die vor mir geredet haben, haben darüber gesprochen, sich aber nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Herr Schittges und Herr Engel, haben Sie eigentlich mitbekommen, was 2008 in diesem Land alles passiert ist? – In keinem anderen Jahr zuvor haben wir in diesem Land so viele Datenschutzskandale gehabt. Die Menschen können sich nicht mehr sicher sein, dass ihre personenbezogenen Daten vor Missbrauch geschützt sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nach jedem Datenschutzskandal kommt in den Fensterreden Ihrer Partei der Ruf danach, dass der Staat die personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger stärker schützen muss. Mit dem Änderungsantrag von SPD und Grünen hätten sie eine echte Chance gehabt, das in realem Regierungshandeln zu tun. Doch was passiert? – Es gibt eine komplette Ignoranz gegenüber den Argumenten der Datenschutzbeauftragten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Sache! Kollege Stüttgen hat schon dargestellt, was ich noch einmal kurz zusammenfassen möchte: Die Landesdatenbeauftragte kritisiert, dass die Schwelle für jemanden, den Schutz seiner personenbezogenen Daten geltend zu machen, von erheblichen Beeinträchtigungen abhängig zu machen ist. Die Hürde ist im Geodatenzugangsgesetz viel zu hoch. Das, was dort gefordert wird, ist fast gar nicht mehr leistbar. Ihr Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz reicht nicht, denn es geht nicht um Einzelfragen, sondern es geht um ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Daten, weil es um massenhaften Abruf geht.

Es geht auch nicht darum, an der Stelle komplett dicht zu machen, sondern es geht nur darum, von einer erheblichen Beeinträchtigung zu einer einfachen Beeinträchtigung zu kommen. Nicht mehr und nicht weniger!

Wir alle wissen inzwischen auch: Es geht nicht einfach nur um bestimmte Flurstücke, raum- und sachbezogene Daten, sondern es geht darum, dass die Geodaten häufig im Zusammenhang bestimmten oder bestimmbaren Personen zugeordnet werden können. Die Geodaten sind somit als personenbezogene Daten einzuordnen und unterliegen insofern einem höheren Schutz. Die Schwelle, die im Gesetz gewählt wurde, um das für die Menschen zu wahren, ist mit der erheblichen Beeinträchtigung viel zu hoch gesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, wo Sie im letzten Jahr gewesen sind. Ich denke, dass diese Republik etwas sensibler mit dem Schutz personenbezogener Daten umgehen müsste. Dieser Staat hat einfach eine Schutzfunktion. Herr Minister, Sie hätten diese Schutzfunktion wahrnehmen können. Das tun Sie nicht. Für Sie sind Datenschutz- und Bürgerrechtspolitik eine Angelegenheit in Oppositionszeiten. Herr Engel, Ihr Redebeitrag hat das wieder einmal sehr deutlich bestätigt. – Danke schön.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben hinreichend die Notwendigkeit und Richtigkeit der Umsetzung der INSPIRE-Richtline in Landesrecht vorgetragen und den Vorteil geschildert, den die Gesellschaft insgesamt hat, wenn man in einer modernen Informationsgesellschaft Zugang zu Geodaten hat und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung vereinfacht wird.

Bei der Formulierung des Geodatenzugangsgesetzes haben wir uns eng an die EU-Vorgaben getreu unserem Motto gehalten, dass wir EU-Recht 1:1 umsetzen und nichts draufsatteln. Das kommt allen zugute, nicht zuletzt den Kommunen, die sich an dieser Stelle ausdrücklich für den Entwurf in dieser Form ausgesprochen haben.

Natürlich gibt es wie immer einen kleinen Dissens, und zwar hier in der Frage, ob Konnexität gegeben ist oder nicht. Ich glaube, eindeutig ist, dass wir es nicht mit einem Fall von Konnexität zu tun haben. Ich bin mir aber auch sicher, dass die Kommunen insgesamt den großen Vorteil erkennen werden.

Zum Thema Datenschutz ist hier schon vieles Richtiges von den Koalitionsfraktionen gesagt worden. Wir setzen uns ganz einfach in einen Kontext zum Umweltinformationsgesetz und zum Informationsfreiheitsgesetz. Vielleicht könnte Frau Düker in manchen Fällen auch einmal erkennen, dass diese Dinge zum Teil auch in Verantwortung von RotGrün so erarbeitet worden sind.

(Widerspruch von Horst Becker [GRÜNE])

Sie haben das damals auch nicht gemacht. In der Opposition fällt es Ihnen jetzt auf.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Ihnen ist es nie aufgefallen!)