Winfried Schittges

Sitzungen

14/4 14/8 14/23 14/32 14/52 14/54 14/69 14/85 14/94 14/116 14/122 14/126 14/127 14/140

Letzte Beiträge

Frau Kollegin Düker, kann es sein – ich sehe keinen Kollegen aus Ihrer Fraktion –, dass sich niemand aus Ihrer Fraktion für das von Ihnen dargestellte hoch brisante Sicherheitsthema interessiert?
Frau Kollegin Düker, können Sie mir die Frage beantworten, ob die von Ihnen gestellte Landesregierung nach Erfurt die Waffenverkäufe eingestellt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Einstiegsbegründung des Kollegen Rudolph richtig werte, habe ich den Eindruck, dass er entweder gerade in einer parteipolitischen Auseinandersetzung gewesen ist und die Wertungen aus der gestrigen Sitzung in seiner Fraktion mitgenommen hat oder sich in seinem Bundestagswahlkampf befindet, für den ich ihm viel Glück wünsche. Keine Anstrengungen, keine Ambitionen, Regierung um des Amtes willen – damit kann er nur andere als den Innenminister
meinen. Stumpfsinn – vielleicht meint er damit seine eigene Fraktion und die Diskussion dort.
Meine Damen und Herren, warum zu diesem Zeitpunkt dieser Gesetzentwurf kommt, ist jedem in meiner Fraktion klar. Damit haben wir kein Problem: Ein wenig muss auch das Parlament für den Wahlkampf der SPD herhalten.
Frau Düker, damit das klar ist: Die Grünen können nie ein Maßstab für innere Sicherheit sein. Der Staat ist gefordert. Eingriffe sind notwendig. Meine Damen und Herren, fast alle Deutschen wünschen sich die Grünen bei der inneren Sicherheit in der Opposition. Das ist gut so. Das zieht auch für Nordrhein-Westfalen.
Wer immer diesen Gesetzentwurf verfasst hat, meine Damen und Herren – die SPD hatte ja zahlreiche Rechtsstreiter an ihrer Seite; vielleicht ist das Ganze auch nur ein Abfallprodukt der letzten Wochen vor dem NRW-Verfassungsgericht –, so muss man zumindest den Eindruck haben: Hier haben Theoretiker etwas aufgebaut, was absolut nicht in die Landschaft passt.
Einige Kernbotschaften: Der Gesetzentwurf der SPD zeichnet ein verzerrtes Bild, die innere Sicherheit zu verbessern. Man gewinnt den Eindruck, dass es dazu geradezu fast ausschließlich auf rein technisch geprägte Eingriffsbefugnisse ankomme. Meine Damen und Herren, das geht an der Realität und an der polizeilichen Praxis vorbei. Das wissen auch die Kollegen der SPD, insbesondere dann, wenn sie sich durch Zwischenrufe wie eben bemerkbar machen.
Meine Damen und Herren, der wesentliche Beitrag zur inneren Sicherheit ist, wie es der Kollege Kruse bereits deutlich gesagt hat, erst einmal eine gut aufgestellte und gut ausgerüstete Polizei. An der Stelle haben wir – das sollten Sie wissen – vieles nachgeholt, was zum Beispiel die Informationstechnik und die Sicherheit der einzelnen Beamten anbelangt. Das ist alles in dieser Zeit passiert. Die SPD hatte – das sollten Sie alle wissen – den Abbau von über 2.300 Polizistenstellen vorgesehen. Wir haben 841 Stellen erhalten, und – das hat uns bei allen Polizeigewerkschaften hohe Anerkennung gebracht – Tatsache ist die Erhöhung der Neueinstellungen von 500 auf 1.100 Stellen. Das hat eine lange Vorbereitung – auch was die haushalterische Absicherung anbelangt – bedingt. Auch das muss alles geschehen.
Nun versucht die SPD mit ihrem Gesetzentwurf zu verdecken, dass sie selber die verfassungsrechtlich nachzubessernden Normen wie zum Beispiel die Wohnraumüberwachung aus ihrer Gott sei Dank letzten Periode zu verantworten hat. Sie hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutze des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht die politische Kraft, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten. Das ist Ihnen, wie ich meine, auch mit diesem Entwurf nicht gelungen,
Die von Ihnen, Ihrem Professor oder wem auch immer gut aufgeschriebene Kernbereichsregelung entspricht keineswegs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das haben Sie bereits eingestanden. Sie können von Glück reden, dass dieser Entwurf – das ist sein Vorteil – hier im Haus keine Mehrheit finden wird.
Im Gesetzentwurf vermissen wir alle einen weiteren wichtigen Punkt, den der Kollege Kruse angedeutet hat und den man nicht oft genug wiederholen kann, weil die Beamtinnen und Beamten darauf warten, dass eine Entscheidung in dieser Frage kommt. Es geht um eine gesetzliche Regelung zum finalen Rettungsschuss. An der Stelle hat sich die SPD vor einer klaren Regelung gedrückt. Das kennen wir, wir haben selbst mit dieser Diskussion Probleme zwischen den Koalitionsfraktionen – das sollte man offen sagen – und wissen von daher um die Bedeutung dieses Themas.
Wir wollen außerdem die Wiederaufnahme der öffentlichen Ordnung als zu schützendes Rechtsgut. Deshalb sage ich in aller Klarheit: Entgegen den vollmundigen Ankündigungen bleibt der Gesetzentwurf der SPD auch an anderen Stellen hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Die konkrete Ausgestaltung des Kernbereichsschutzes erreicht zum Teil nicht das Niveau der bundesgesetzlichen Regelungen. Das, meine Damen und Herren, dürfte mit Blick auf das G10-Gesetz und das BKA-Gesetz noch einmal deutlich unterstrichen werden.
Ich sage Ihnen klar: Wir arbeiten daran und wissen ganz genau, dass wir in den Fraktionen Grundsatzhaltungen haben, die nicht kompromissfähig sind. Das sagen wir auch mit Blick auf unseren Koalitionspartner. Wir wissen aber um die Entwicklung der neuen Kriminalität, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufgelistet haben.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Wenn der Eindruck entsteht, dass das zu diesem Zeitpunkt allenfalls ein Durchmarschieren oder ein Mitwirkungsproblem im Wahlkampf ist, haben Sie der Diskussion um die innere Sicherheit keinen Dienst erwiesen. Ganz im Gegenteil! Wir sind weiter, als Sie denken. Wir wollen ein solches Thema aber nicht im Wahlkampf problematisieren und werden zur rechten Zeit mit dem Gesetzentwurf kommen, den der Innenminister angedeutet hat. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Kümmert euch um die Menschen!“, hat der Bundespräsident vor Kurzem den Parlamentariern zugerufen. Gleichzeitig hat er auch gesagt: „Vernachlässigt die parlamentarischen Auseinandersetzungen, die ohne Zweck sind.“
Wenn heute hier Kollegen etwas eingestimmt den Rechts- oder Linksradikalismus darstellen wollen, habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Bevor ich Mitglied meiner Partei wurde, bin ich Ende der 60erJahre in alle politischen Gemeinschaften gegangen. Ich habe die NPD in Krefeld erlebt und war bei den Kommunisten; denn ich wollte einfach einmal reinriechen und herausfinden, was zu mir passt. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich die Parlamente nur stets aufs Neue sensibilisieren, den Rechts- und den Linksextremismus im Auge zu behalten und immer wieder zu stigmatisieren.
Daher habe ich für gewisse Einstimmungen ein gewisses Verständnis.
Vielleicht braucht man den Radikalismus aber für das eine oder andere Thema. Glücklich bin ich darüber nicht. Wenn ich das Konsensuale richtig erfasse, war das Ganze heute allerdings eine Stunde für die Polizei. Dafür danke ich allen Kollegen auch als Vorsitzender des Innenausschusses herzlich. Dass jeder die Ereignisse von seinem Standpunkt aus anders bewertet, kann ich nachvollziehen. Ich sage aber noch einmal: Heute wurde deutlich, welchen Respekt und welche Achtung wir vor der Leistung und dem Einsatz der Polizei haben.
Dass wir keine Idealzustände schaffen, ist mir völlig klar – weder bei der Ausstattung noch bei den Stellenplänen noch bei der Vorinformation zu solchen Veranstaltungen. Auch das wurde heute deutlich. Eines ist aber sichtbar – dazu gehört auch die Anerkennung für die Leistung –: Wir haben hier in diesem Parlament allesamt Respekt vor der Arbeit der Polizei. Das sollte noch einmal hervorgetan werden.
Meine Damen und Herren, ich war in Dortmund nicht dabei und kann nur die Informationen wiedergeben, die mich erreichen. Nach 20 bis 30 Minuten waren aber doch – unabhängig davon, welche Einheiten der Polizei dabei waren, ob der Verfassungsschutz vor Ort war oder nicht – 404 Festnahmen möglich. Das ist ein Schlag gegen die rechtsextreme Szene.
Dafür kann man nur dankbar sein; das muss man hier auch einmal feststellen. Es ist in der Tat ein Schlag – auch wenn man von der Größenordnung her den Eindruck haben könnte, bei dem Gewaltpotenzial, das diese Gemeinschaft beherrscht, sei das nichts. 404 Festnahmen mit gleichzeitiger Feststellung der Personalien sind eine großartige Leistung der Polizei, die man würdigen und dabei anerkennen sollte, mit welcher Kraft und mit welchem Einsatz – das gilt auch in Bezug auf ihre Gesundheit – sich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort eingesetzt haben.
Ich will heute keine Nachbereitung vornehmen – ganz im Gegenteil. Es ist viel wichtiger, das Vertrauen in den Innenminister zu setzen, auch wenn das vielleicht in der einen oder anderen Position auch im Innenausschuss nicht ausreichend und deutlich genug erklärt wird.
Aber über eines sollte man sich am heutigen Tag im Klaren sein – wer etwas anderes sieht, ist fehl am Platze –: Wir werden bei jeder Veranstaltung neu vorgehen und neu informieren müssen. Sie wissen ganz genau, dass sich der Radikalismustourismus, wie es Theo Kruse gesagt hat, verändert. Egal, welche Waffen und Mittel sie zeigen, meine Damen und Herren: Wir müssen sie stellen. Ich glaube,
insbesondere das Innenministerium und unsere Polizei sind gut gewappnet.
Wir wissen, dass die Hemmschwelle sinkt. Auch das sollte man berücksichtigen. Ich sage aber noch einmal: Was mich am meisten beeindruckt hat, ist die Tatsache, dass – egal, welche Vorschläge nach dem Landespräventionsrat oder nach dem Handlungskonzept gegen Gewalt und Rechtsextremismus vorgelegt werden sollen – gilt: Zu diesem Zeitpunkt kann die Polizei sagen, dass sie die parlamentarische Unterstützung des nordrheinwestfälischen Landtags hat. Das spricht auch für Ihre Arbeit, Herr Innenminister.
Unabhängig von der Frage, ob Kollege Sagel den heutigen Tagesordnungspunkt richtig verstanden hat – hat man den Eindruck: Der eine oder andere Erklärungsinhalt wäre verzichtbar gewesen. Aber der Konsens zwischen den parlamentarischen Gremien und den heute überwiegend zu Wort gekommenen Vertretern muss die Polizei zufrieden und gewissermaßen aufmerksam stimmen. Deshalb herzlichen Dank an Sie alle. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Zugang zu digitalen Geodaten in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden.
Er dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, die dem Grundsatz einer 1:1Umsetzung folgt und sich nahtlos an das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Geodatenzusatzgesetz des Bundes anfügt. So weit zum Inhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der auch die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes findet. Er macht aber auf ein Problem aufmerksam, auf das ich noch zurückkommen werde.
Das Gesetz setzt somit auch die laufenden ressortübergreifenden Maßnahmen zum Ausbau der Geodateninfrastruktur hier bei uns in Nordrhein-Westfalen um. Es trägt zu der dadurch verbesserten Nutzung von Geodaten auf der Grundlage standardisierter Dienste sowie transparenter Kostenstrukturen und Lizenzbedingungen in den Verwaltungen bei.
Nichts ist schwerer – das wissen Sie alle –, als einen solchen Vorgang in Kürze zu formulieren. Denn die Nachfrage nach Geodaten wird steigen. Es handelt sich um einen Wirtschaftszweig, der erst erschlossen werden muss. Das geschieht auch mit dieser von mir bereits erwähnten Richtlinie als Grundlage für den Gesetzentwurf, der wiederum der Schaffung einer Geodateninfrastruktur dienen soll.
Die Richtlinie hat zum Ziel, Geoinformationen aus den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wie die Beschlussempfehlung bereits deutlich macht, soll das Geoportal Bund die Möglichkeiten zulassen, diese Geodaten herunterzuladen und vor allem weiterverwenden zu können.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat Bedenken gegenüber den Regelungen zum Schutz Betroffener angemeldet. § 12 regelt die – ich betone – Beschränkungen des Zugangs zu Geodaten und Geodiensten. Nach Ansicht der Beauftragten seien sie an eine unverhältnismäßig hohe Voraussetzung geknüpft, weil Betroffene selber erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Interessen geltend machen müssten.
Der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – ich darf das erwähnen – greift die Kritik der Landesbeauftragten für Datenschutz auf und fordert dementsprechend eine Neufassung von § 12 des Geodatenzugangsgesetzes, der den Schutz der Betroffenen regeln soll.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass dies bereits in Art. 13 Abs. 2 Satz 3 der EU-Richtlinie geklärt wird. So heißt es:
Die Gründe für eine Zugangsbeschränkung nach Absatz 1 sind eng auszulegen, wobei im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bewilligung des Zugangs zu berücksichtigen ist.
Die kommunalen Spitzenverbände – das habe ich bereits angedeutet – kritisieren in der Ihnen bereits bekannten Vorlage wiederum, dass nach Punkt F des Gesetzentwurfs kein Fall der Konnexität vorliegt. Sie kennen alle die Folge, meine Damen und Herren, wenn die Erzeugung neuer oder die Veränderung bestehender oder übertragbarer Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände führt.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen hier einen solchen Gestaltungsspielraum eröffnet. Ihrer Auffassung nach handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Durchreichung von EU-Recht, indem die EU die entsprechenden Aufgaben zunächst den Ländern zu übertragen habe. Sie fordern von daher – auch das ist der Vorlage zu entnehmen –, ein Monitoringverfahren zur Kostenfolgenabschätzung zu schaffen.
Im Sinne des Gesetzentwurfs kann man dem entgegenhalten, wie ich meine, dass die europarechtli
chen Regelungen unmittelbar auf die Gemeinden und Gemeindeverbände angewendet werden. Die von INSPIRE angesprochenen Geodaten fallen aufgrund schon bestehender Gesetze unter den öffentlichen Auftrag der Kommunen und liegen dort bereits in elektronischer Form vor. Eine Verpflichtung, Geodaten, die noch nicht in elektronischer Form vorliegen, entsprechend neu aufzubereiten, besteht somit nicht.
Wir können also bei diesem Meinungsstreit, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Spitzenverbände nicht unterstützen. Somit darf ich für die CDUFraktion erklären, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden. – Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Walsken, Sie versuchen durch ein mir unverständliches Lachen hin und wieder, das eine oder andere zu kaschieren. Aber man merkt Ihnen doch an, dass Sie die Erfolge der Landesregierung nicht verkraften. Das ist das entscheidende Problem. Und wenn ich mir vor Augen halte, dass Sie die Fragen, die Sie gestellt haben, schon mit Halbsätzen in diesem Sachzusammenhang beantworten, dann sind Sie weiser als alle anderen, dann gehören Sie nicht in dieses Parlament.
Sie sollten allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass beispielsweise zum Thema Risikoschirm vor wenigen Tagen einige deutsche Zeitungen deutlich darauf aufmerksam machten, dass dank des massiven Schirms im ersten Quartal ein ansehnliches Ergebnis vor Steuern bei der WestLB erreicht worden ist. Konkret: Die Auslagerung aus den eigenen Büchern hat zu einem Übertragungsgewinn in Höhe von 947 Millionen € geführt. Ohne diesen Sondereffekt sähe das Vorsteuerergebnis anders aus.
Bringt man das Ganze auf eine einfache Formel, darf sicherlich gesagt werden, meine Damen und Herren – und das konkret für alle –: Wir haben sicherlich einen Verlust vermieden – um Ihre Hiobsbotschaften gleich einmal ein wenig zu bearbeiten. Das Erststeuerergebnis macht deutlich, meine Damen und Herren, dass der Verkauf risikobehafteter strukturierter Wertpapiere an eine von der Bank unabhängige Zweckgesellschaft richtig war.
Sie alle wissen, dass die Ursachen der Finanzflüsse vielfältig sind. Als Auslöser der Krise gilt das Platzen der Blase auf dem US-Hypothekenmarkt und damit verbundene vermehrte Zwangsversteigerungen von Immobilien, die zu einem Absinken der Häuserpreise und insbesondere zu erheblichen Abschreibungen bei den Banken führten. Das sollte man klar zurückführen unter dem Gesichtspunkt, welche Leistung, welche Pflichten die Landesregierung bei diesem Thema hat.
Investoren – auch das ist den Meisten bekannt, die zuhören und das Ganze verarbeitet haben – waren nicht mehr bereit, Wertpapiere von Emittenten, die sich auf dem US-Immobilienmarkt, auf den Kreditmarkt spezialisiert haben, zu kaufen.
Derweil – da kommt die Altlast zum Vorschein, meine Damen und Herren – hatte sich die SPD nie dazu geäußert, dass die WestLB bis zum Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung im Juli 2005 mit billiger Liquidität vollgesogen hatte. Die Folgen des 23-Milliarden-Pakets standen in allen Zeitungen. Das hätten auch die Damen und Herren der SPD lesen können.
Dass sich die Sparkassen mit 45 Milliarden € Schuldverschreibung bei der Bank bedienten, hat zu diesem Schirm geführt. Diese Altlast, meine Damen und Herren, muss diese Landesregierung, muss dieser Finanzminister jetzt stemmen. Das ist das entscheidende Problem.
Aber es dürfte auch klar sein – das hat Frau Walsken Ihnen nicht gesagt –, dass die Werte der Zweckgesellschaft unabhängig von der wirtschaftlichen und rechtlichen Laufzeit gehoben werden können. Davon bin ich überzeugt, davon sind auch Fachleute überzeugt, mit denen ich in den letzten Tagen über dieses Thema gesprochen habe.
Klar ist, dass das Land im Rahmen des 5Milliarden-Projekts, meine Damen und Herren, eine disquotale Leistungsbereitschaft, also eine überragende Leistungsbereitschaft zeigt und allerdings auch, wie ich meine, dann den Anspruch hat, die Höhe sämtlicher Wertsteigerungen eines Tages für sich zu sichern.
Die Garantie des Landes – das hat der Minister bereits gesagt – dauert bis zum Auslaufen der Risiken. Allerdings verringert sich das Ganze durch
die, wenn Sie so wollen, Inanspruchnahme dieser Maßnahmen.
Um Gottes willen. Bitte diesmal nicht.
Ich lasse das immer wieder zu, aber irgendwo …
Meine Damen und Herren, was Frau Walsken auch nicht verkraftet, ist die Tatsache, dass eine schnelle Lösung gefunden wurde. In allen anderen Bundesländern lässt bei vergleichbaren Lagen das Ganze auf sich warten. Das darf man zumindest einmal sagen.
So kann schlicht behauptet werden, dass jede Krise auch ihr Gutes hat; denn in jedem Keim steckt viel Erneuerung. Fürwahr ist es nicht leicht, für alles die Eigentümer und ihre unterschiedlichen Sorgen und Interessen zu binden. Allerdings ist der Risikofonds schon mit dem 31. März dieses Jahres wirksam geworden.
Fachleute wissen, dass die sogenannte Sogwirkung der Märkte nach der Subprime-Krise dermaßen übertrieben wurde, dass heute bereits behauptet werden kann – das ist meine Überzeugung, ich gebe das auch gerne zu Protokoll –, dass bei Fälligkeit des Risikofonds realistischere Werte vorliegen. Es gilt also das Prinzip „Kaufen und Halten“, damit wieder Ruhe einkehrt und sich das mangelnde Vertrauen nicht beim Ergebnis – soll heißen: bei Fälligkeit der Werte – zeigt. Das derzeit mangelnde Vertrauen ist auch das Ergebnis der derzeitigen Werte. Das muss man einfach wissen.
Nun wird durch Mittelzuführung in Höhe von 95 Millionen € im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes für 2008 ein reines Vorsorgevermögen geschaffen. Meine Damen und Herren, es geht um ein Vorsorgevermögen! Auch das geht in die Köpfe nicht aller Kollegen hinein. So darf man sicherlich sagen, dass dieser Haushaltsansatz –
wie Herr Minister das ausgeführt hat – die Funktion eines Puffers übernimmt. Mit der Einrichtung dieses Sondervermögens unternimmt man bereits jetzt den Versuch, zu verhindern, dass die Einlösung der Garantie in vollem Umfang auf den Haushalt durchschlagen kann. Auch das ist ein Beweis dafür, dass man es nachfolgenden Generationen zumindest nicht allein überlassen will, dieses Risiko zu tragen.
Es ist eine mutige Entscheidung; das sollte man wissen. Wir können nur hoffen, dass jene, die Fragen stellen und Antworten geben, ohne sich diesem Thema überhaupt zu stellen, im Haushalts- und Finanzausschuss vernünftig mitdiskutieren und sich der Tatsache bewusst werden, dass wir …
… die Altlast WestLB unter neuer Verantwortungsführung beheben wollen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten ist ein Antrag von den Bündnisgrünen so substanzlos abgearbeitet worden wie dieser zum Thema WestLB. Das hat Herr Kollege Groth heute gezeigt. Er hat bei seiner vorherigen Wortmeldung schon von einem Tollhaus gesprochen. Jetzt hat er selbst ein Tollhaus praktiziert.
Wer die Anträge der letzten Monate zur WestLB liest, merkt, wie wenig ernst die Grünen dieses Problem aufgreifen. Herr Kollege Priggen, ich muss schon sagen, Sie haben sich kurz zuvor in einem eigenen Schriftsatz dagegen gewehrt, dass Anträge von Bündnis 90/Die Grünen als schwachsinnig bezeichnet werden. Sie haben deutlich gemacht, die Anträge seien mit hoher Sorgfalt ausgearbeitet.
Wer den heute vorliegenden Antrag liest, kann das wirklich nicht behaupten. Ganz im Gegenteil: Dieser Antrag wird in keinem Halbsatz und erst recht in keiner Spiegelstrichmeldung dem wirklichen Bemühen der Landesregierung um eine zukunftsweisende Ausrichtung der WestLB gerecht.
Ich gebe zu, die WestLB ist seit Jahren in den Schlagzeilen. Das ist nicht erst seit den kritischen Ergebnissen der letzten Monate der Fall. Das beruht insbesondere auf dem Umgang mit der Bank. Hier geht es um die politische Einkassierung der Bank aus früheren Tagen. Merken Sie sich das bitte, meine Damen und Herren von Rot-Grün.
Unmittelbar nach der Landtagswahl 2000 nimmt sich „Der Spiegel“ – eine Publikation, die Ihnen näher steht als uns – umfangreich der WestLB an und beschreibt auf 19 Seiten unter dem Titel „Die rote Kasse der Genossen“ die Abhängigkeit der Bank von der politischen Führung. Wörtlich heißt es da:
Jahrzehntelang nutzten Düsseldorfer SPDPolitikerinnen und -Politiker, vorneweg der heutige Bundespräsident,
wohlgemerkt, das war im Jahr 2000 –
die WestLB als heimlichen Geldgeber des Staates.
Ich zitiere nur, damit das klar ist!
Jetzt kommt heraus: Die Genossen an der Spitze der mächtigen Bank halfen sogar bei der Finanzierung des SPD-Wahlkampfes in Brandenburg.
Das sind die Vorlasten auf den Punkt gebracht. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Es gab zugegebenermaßen auch in den Jahren danach zahlreiche Schlagzeilen. Wer allerdings wie die WestLB einer solchen wie der von mir gerade zitierten Wertung unterlegen ist, kommt nur schwer aus der Betrachtung heraus.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage von Frau Asch zu. Ich habe sie vor Tagen zum Thema WestLB erlebt. Sie gibt allenfalls das wieder, was Herr Groth konterkariert hat.
Meine Damen und Herren, dies hat dazu geführt, dass im Koalitionspapier wegen der Vorlasten der WestLB eindeutig festgehalten wurde, dass man sich vom WestLB-Anteil trennen wollte, um die Bank nicht mehr politisch abhängig agieren zu lassen, sondern in ein ruhigeres Fahrwasser zu führen.
Durch den heutigen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen soll die Neuausrichtung unterlaufen werden. Aber auch die Anteilseigner – das wissen Sie; das gebe ich auch zu – tragen einen nicht unwesentlichen Anteil dazu bei, wenn auch unter Druck der Ratingagenturen, dass ein hinnehmbares und verantwortbares Zehn-Punkte-Papier herausgebracht worden ist. Die „Financial Times“ vom 11. Dezember des vorigen Jahres beschreibt die WestLB als „Intrigrantenstadl“, um das Ganze
als selbstverschuldete Vorlast noch einmal festzuhalten.
Ich halte fest, dass die Koalitionsfraktionen die WestLB in ein ruhigeres Fahrwasser bringen wollen. Wir wissen, dass aus den Spread-Geschäften ein Verlust in der GuV von einer Milliarde € eingefahren wurde. Alles andere sind Bewertungsfragen, über die man sich unterhalten kann. Ich meine, man sollte fair sein. Wer in den Städten erlebt, wie bei den Privatbanken gepokert wird, kann von der Landesbank nicht erwarten, dass sie jedes Risiko ausschließt. Das ist geschehen; das wissen wir. Wir nehmen das zur Kenntnis und wissen uns darauf einzustellen.
Meine Damen und Herren, der Niedergang des Finanzplatzes Düsseldorf unter dem Gesichtspunkt, wenigstens die IKB und die WestLB zu halten, bedarf einer sachlichen, vernünftigen und vor allem ruhigen und nicht populistischen Diskussion, wie es im Antrag zum Ausdruck kommt. Was der Finanzplatz Düsseldorf in den letzten Jahren ertragen musste, ist zumindest den fach- und sachkundigen Kollegen bekannt. Der Niedergang ist nicht durch die Spekulationen der WestLB heraufbeschworen worden. Einem Kommentar vom 7. März, also von vor wenigen Tagen – Sie sollten sich ihn durchlesen –, in einer großen deutschen Zeitung ist zu entnehmen – ich zitiere –:
Keine einzige Vorgängerregierung hat sich gegen die schwindende Bedeutung Düsseldorfs als Finanzplatz gestemmt. Seitdem Rüttgers den ausgezehrten Finanzplatz stärken möchte, häufen sich die schlechten Meldungen fürwahr.
Das Bemühen des Finanzministers und des Ministerpräsidenten wird durch diesen Antrag völlig konterkariert. Ich habe mehreren Kollegen immer wieder gesagt, ich hätte mir vieles vorstellen können, aber nicht das Verhökern unter dem Gesichtspunkt, dass die WestLB in BadenWürttemberg abgearbeitet wird. Wir hätten garantiert die Anteilslasten selber tragen müssen, wenn auch zu einer späteren Zeit.
Niemand freut sich über das, was die Mitarbeiter zu ertragen haben. Auch dies kommt im ZehnPunkte-Papier zum Ausdruck. Die Geschmacklosigkeit gipfelt jedoch in der Forderung des Antrags. Nachdem man im Antrag alles, was an Gestaltung versucht wird, zerschlägt und mit Zynismus den Restbankenplatz Düsseldorf trifft, gipfelt das Ganze in der Forderung nach einem Landesbankengipfel durch den Ministerpräsidenten. Was man vorher mit diesem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zertrümmert, soll durch einen
unrealistischen bis lächerlichen Vorschlag geheilt werden.
Solche diffamierenden Anträge, die nichts, aber auch gar nichts an Partnerschaft deutlich machen, werden von uns klar abgelehnt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Finanzminister kann noch so vermittelnd und sachlich die Bankenlandschaft und die Diskussionslage im Plenum schildern, es geht den Oppositionsfraktionen ausschließlich darum, Qualm im Rohr zu halten. Das ist das entscheidende Problem.
Ich sage denjenigen, die das in den letzten Jahren nicht ganz verfolgt haben – ich bin nun nicht erst seit gestern dabei –: Seitdem wir Haushaltsausgleiche diskutieren, die uns Rot-Grün hinterlassen haben, diskutieren wir auch den Verkauf der WestLB-Anteile, die damals noch umfassender und für den Markt unbestritten interessanter waren.
Keine Frage. Aber, Frau Walsken, damals waren Sie auch schon im Geschäft, haben uns nicht nur Ihre Altlasten finanzpolitischer Art hinterlassen, sondern waren nie fähig, über das Thema WestLB zu diskutieren.
Als die Koalition mit ihrem Beschluss den Versuch unternahm, die Diskussion wieder aufzunehmen, Frau Walsken, da tauchte auf einmal auf: Wir könnten vielleicht auch über dieses Thema einmal nachdenken. Ich sage Ihnen offen und klar: Alles das hat nicht zu Unruhe bei den Mitarbeitern geführt. Ganz im Gegenteil!
Meine Damen und Herren, in der privaten Finanzwirtschaft – wenn man das in der eigenen Familie erlebt, spürt man das – sind bei allen Privatbanken, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, viele Mitarbeiter freigesetzt worden, bei der WestLB niemand.
Dass es eine gewisse Fluktuation gibt, ist keine Frage, aber man muss wissen, von den 6.000 sind nicht nur alle in Düsseldorf und Münster tätig, sondern an internationalen Standorten. Wir haben kein Filialgeschäft.
Von daher –davon können Sie ausgehen – sind diese Leute mit guten Positionen und Gehältern ausgestattet.
Wer das Thema WestLB und Fusionierung oder Zusammengehen mit den Baden-Württembergern diskutiert, der sollte wissen, welche Synergieeffekte die 12.000, die in Baden-Württemberg besoldet werden und die 6.000, die bei uns besoldet werden, bei dem einen oder anderen hervorrufen würden.
Wenn es sein muss.
Ich bin zu allem bereit.
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.
Ich bitte Sie herzlich: Sie haben auch im Finanzausschuss mitbekommen, wie wir das Thema diskutieren.
Ich darf Ihnen Folgendes dazu sagen: Wir warten in aller Ruhe eine Ergebnisfindung ab. Das haben wir bisher gezeigt. Ich sage noch einmal: Bei den Mitarbeitern hat nichts aber auch gar nichts zu Unruhe geführt. Sie belasten mit Ihrer Diskussion das Tagesgeschäft, und das geht zu Lasten der Bank.
Sie haben doch mitbekommen, meine Damen und Herren, dass bereits 300 Kunden die Bank verlassen haben. Das steht zumindest in den Zeitungen.
Die Wertigkeit der Bank belasten Sie.
Das Spread-Geschäft und die Diskussion darüber im Finanzausschuss haben das Thema Bank nicht belastet. Aber man muss sich einmal vor Augen halten, unter welchen Vorzeichen wir die heutige Diskussion erleben.
(Gisela Walsken [SPD]: Was haben Sie ge- sagt? Sie reden das Thema breit – das ist das Problem dabei – und haben überhaupt kein Interesse dar- an, eine sinnvolle Weiterentwicklung der Bank mit zu gestalten. Das ist unsere Sorge. (Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])
Als Herr Fischer ins Amt kam, sagte er: Was wir brauchen, ist Ruhe im Tagesgeschäft.
Ich habe noch gut in Erinnerung, als er im Finanzausschuss auftrat und darum bat. Damals hatte er auch das Thema Ihrer Altlasten – das wissen viele überhaupt nicht: Boxclever und die Risikogeschäfte, die über Frau Saunders abgewickelt wurden, mit Ihren Mehrheiten – abzuwickeln und zu gestalten. Man darf vielleicht einmal sagen: Jeder, der im Hause ist, weiß, dass es selbst ein Risikogeschäft wäre, mit einem variablen Zinssatz zu arbeiten. Aber das, was heute die Bank wahrnimmt, ist vielleicht ein Überfordern. Das haben Fachleute insbesondere den öffentlich-rechtlichen Banken bestätigt. Es ist irgendwie zu einer Obergrenze gekommen.
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir die Bank in eine halbwegs vernünftige Konstruktion
führen werden. Da warten wir ab. Wir sind auch in einer klaren Abstimmungsbereitschaft mit dem Finanzminister – darauf können Sie sich verlassen – und stellen intern unsere Fragen, und die stellen wir konstruktiv für die Zukunft.
Ich bitte, jetzt keine weiteren Fragen mehr zu stellen.
Ich möchte mich noch mit der klaren Position der Grünen auseinandersetzen. Ich habe noch gut die Resolution bzw. die Botschaft von Herrn Remmel in Erinnerung. Angedeutet habe ich es bereits, was die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg bedeuten würde. Die Diskussion ist nur oberflächlich. Aber ich glaube, man kann dem Finanzminister und insbesondere dem Ministerpräsidenten die Zurückhaltung für die nächsten Wochen nur gönnen, weil ihnen eines ganz wichtig ist, nämlich losgelöst von der Frage der Einnahme für das Land insbesondere die Sorge um die Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die berührt uns vorrangig vor vielem anderen. Darüber scheinen Sie hinwegzugehen.
Herr Remmel hat gesagt:
„Die Zukunft der WestLB kann nur in einer grundlegenden Partnerschaft mit der LBBW liegen. Diese grundlegende Partnerschaft muss zum Nukleus einer Vereinigten Deutschen Landesbank entwickelt werden.“
Ich habe noch in Erinnerung, was Herr Kollege Groth, der die segensreiche Nachfolge von Herrn Sagel angetreten hat, danach im Finanzausschuss gesagt hat. Er erklärte, dass sich die Grünen nie für einen schnellen Zusammenschluss der WestLB mit der LBBW ausgesprochen hätten. Das dürfen Sie im Protokoll nachlesen. Ich würde zumindest darüber nachdenken, meine Damen und Herren.
Ich habe die Trennung der WestLB in Landesbank und Aktiengesellschaft mitbekommen. In früheren Zeiten hat man Margen, Zuwächse und insbesondere Renditen erwartet, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Wir haben das neu konstruiert. Aber eins ist ganz wichtig: Ich weiß sehr wohl, dass es ein Zukunftsthema sein wird, die risikobehaftete Seite der WestLB zurückzufahren. Ich bin der Auffassung, dass wir Ihre Altlasten – auch bei diesem Thema – gerne verkraften; dafür lassen wir uns ein wenig Zeit.
Ich sage dem Finanzminister noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Fraktion wird diesen sinnvollen Weg, der die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt, aber auch die Interessen des Landes für eine zukünftige Konzeption ausbaut, voll uns ganz unterstützen. – Danke schön.
Sie wissen, dass ich Dialoge mit Ihnen sehr schätze, und Widerspruch lassen Sie ja auch gerne zu. – Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, Herr Kollege Körfges, dass es gestern zwischen den niederrheinischen Fraktionsvorsitzenden der CDU und dem Minister für Finanzen und zahlreichen Kollegen der niederrheinischen Gruppe ein informatives Gespräch zu § 107 gab, das mehr als breite Zustimmung auch
seitens der Kritiker gefunden hat? Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Anhörung hier nicht zelebrieren oder das Spötteln fortsetzen, das Herr Kollege Stotko hier betrieben hat. Mir geht es in erster Linie darum, deutlich zu machen, dass wir eine Ermächtigungsgrundlage schaffen wollen, die notwendig ist, weil die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden sonst nicht in der Lage wären, sich an der Antiterrordatei zu beteiligen, die auf Bundesebene seit dem 31. Dezember 2006 in Kraft ist.
Ich mache darauf aufmerksam, dass § 13 des Verfassungsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen als Formulierungsgrundlage dient. Das wissen Sie. Die Kritik, dass dadurch das Trennungsgebot des Grundgesetzes, wie Herr Stotko es gerade vortrug, zur Trennung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden auf der einen Seite und von Behörden mit Vollzugsbefugnissen auf der anderen Seite verletzt wird, teile ich nicht. Aus der Anhörung wissen Sie auch, dass das die überwiegende Botschaft war, die uns vermittelt worden ist.
Ein solch eindeutiges Trennungsgebot ist so nicht zwingend in der Verfassung enthalten. Tatsächlich wäre ein solcher Verstoß nur dann gegeben, wenn eine organisatorische Zusammenlegung der Zentralstellen beispielsweise von Verfassungsschutz und Vollzugspolizeibehörde vorgenommen würde. Genau das ist hier nicht der Fall. Das wissen Sie.
Wir wollen die gemeinsame Nutzung von Dateien ermöglichen, um dem Staat endlich ein wirklich nützliches Werkzeug für die Bekämpfung des Terrorismus an die Hand zu geben. Eine solche ge
meinsame Nutzung zugänglicher Dateien ist keine völlig neue Einrichtung. Ich nenne das Beispiel – das darf ich hier anführen – der gemeinsamen Nutzung des länderübergreifenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters.
Es geht also um informellen Austausch von Daten, die von verschiedenen Sicherheitsbehörden gesammelt werden, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Das ist nach meinem Verständnis der entscheidende Weg. Das ist Ihnen – wie ich glaube – auch aus der Diskussion des Innenausschusses vermittelbar.
Von daher macht es keinen Sinn, diese Daten grundsätzlich nur den Behörden zur Verfügung zu stellen, die sie auch gesammelt haben. So kann man der gewaltigen Herausforderung – auch das wissen Sie –, die der internationale Terrorismus unseren Behörden stellt, nicht wirksam begegnen. Es muss erlaubt sein, solche Informationen zwischen den Behörden auszutauschen, wenn dies geeignet ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten.
Die Grundlage hierfür hat der Bundestag mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz geschaffen. Damit sich Nordrhein-Westfalen an diese gemeinsamen Dateien beteiligen kann, bedarf es der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Denn nur gemeinsam – ich meine, das sagen zu dürfen – können Bund und Länder auf diese Art und Weise wirklich gegen die Gefahren des Terrorismus vorgehen. Wie wichtig die Sammlung von Informationen für eine solche Gefahrenabwehr ist, zeigen zahlreiche verhinderte Anschläge auf Flughäfen im Ausland oder Züge im Inland.
Wir wollen den Behörden mit dieser Ermächtigungsgrundlage auch nicht die Sammlung neuer Dateien ermöglichen; vielmehr soll die Nutzung bereits vorhandener Dateien effektiver gestaltet werden. Ziel der Datei ist es, weit im Vorfeld zu erkennen, ob das Verhalten einer Person üblicherweise dem eines potentiellen Attentäters ähnelt, um Lücken zu schließen, die traditionell durch die Gewaltenteilung in demokratischen Staaten entstehen können und eventuell bewirken, dass jemand von der einen Behörde verfolgt – das kennen Sie alle –, von der anderen aber geduldet oder sogar gefördert wird.
Meine Damen und Herren, ich habe vernommen, dass wir in der Redezeit trotz aller Fleißarbeit, die man geleistet hat, reduziert worden sind.
Ich gebe zu: Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Aber wenn es stimmt, dass die
Anschläge des 11. Septembers 2001 möglicherweise hätten verhindert werden können, wenn die durchaus vorhandenen Informationen der verschiedenen Nachrichtendienste besser koordiniert worden wären, dann sollte uns das nachdenklich stimmen.
Deshalb ist es bis zum heutigen Tage in Deutschland – das wissen Sie alle – nicht zu Anschlägen von islamistischen Terroristen gekommen. Gott sei Dank! Ich gehe davon aus: Wir sagen das über die Grenzen der Fraktionen hinweg. Dass die Planungen und Vorbereitungshandlungen rechtzeitig aufgedeckt werden konnten, ist vor allem der professionellen und umsichtigen Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden zu danken.
Die Erfolge der Sicherheitsbehörden beim Kampf gegen den Terrorismus sind auch eine Folge der offensichtlich guten Zusammenarbeit, Herr Kollege Stotko, im gemeinsamen Terrorismuszentrum in Berlin, das ja – das sage ich bewusst, und das wissen Sie auch –, noch unter der rot-grünen Bundesregierung geschaffen wurde. Radikalisierung und Rekrutierung müssen bereits im Vorfeld verhindert werden. Deshalb ist die Schaffung der Antiterrordatei meines Erachtens unerlässlich, wobei die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, wie ich glaube, gewahrt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass die Rechte der Opfer von Menschenhandel ein sensibles Thema sind. Leider wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Sensibilität nicht gerecht, weil dieser Antrag erstens populistisch und zweitens überwiegend überflüssig ist.
Überflüssig ist er deshalb, weil die in dem Antrag aufgestellten Forderungen entweder in dem Referentenentwurf, Frau Kollegin Düker, bereits enthalten sind oder über die Erfordernisse der Richtlinien hinausgehen. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Koalition in Nordrhein-Westfalen erneuern will und wird und sich vor allem darauf geeinigt hat, EU-Richtlinien 1:1 umzusetzen. Aber das scheint Ihnen – das erlebe ich immer wieder – entgangen zu sein.
Immer, aber heute nicht – ich bitte herzlich um Verständnis –, weil ich meine, sachlich auf diese Position eingehen zu müssen, und weil ich, wenn Frau Kollegin Düker mir zuhört, wahrscheinlich Gelegenheit habe, alle ihre Fragen in ausreichender Weise zu beantworten.
Meine Damen und Herren, die Erforderlichkeit für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergibt sich aus der Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in das nationale Recht. Es handelt sich um elf Richtlinien aus dem Bereich des Ausländer- und Asylrechts, die im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 erlassen worden sind. In weiten Teilen, meine Damen und Herren, stimmt das geltende Ausländerrecht mit den Richtlinien überein, sodass nur geringfügige Anpassungen und punktuelle Änderungen erforderlich sind.
Ich spreche von 1:1-Umsetzung, Frau Düker. Bitte halten Sie das nach.
Allerdings führt die Erforderlichkeit zur Schaffung neuer Aufenthaltsrechte und Zulassungsverfahren bei der Umsetzung einiger Richtlinien zu umfangreichen Änderungen im Aufenthaltsrecht und in der Aufenthaltsverordnung. Ziel der Harmonisierung ist es, durch Festlegung von Mindestnormen ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten und durch Angleichung der Rechtsvorschriften Anreize für Sekundärmigration auf dem Gemeinschaftsgebiet zu verringern.
Fernziel ist ein von uns immer wieder eingeklagtes gemeinsames Asylsystem mit einem einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Geschützte in einem gemeinsamen Asylverfahren. Die Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde – ich betone das – und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, Frau Düker, dient der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Sie fordert aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zugunsten der genannten Personen, die bereit sind, mit den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zusammenzuarbeiten und sich als Zeugen zur Aufklärung und Verfolgung entsprechender Straftaten zur Verfügung zu stellen.
Dies ist unbedingte Grundvoraussetzung dafür, dass diese Personen in den Genuss der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen kommen.
Frau Düker, wenn Sie zuhören würden, bräuchten Sie wahrscheinlich keine Frage zu stellen.
Die Einfügung eines neu zu schaffenden § 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz für die Opfer des Menschenhandels erfordert die Regelung des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Somit ist eine andere Regelung – das darf ich mit Blick auf Ihren Antrag sagen – gar nicht möglich. In der Regel ist der Aufenthalt dieser Personengruppe – auch das betone ich – rechtswidrig. Zudem besitzen sie oftmals keinen Pass, etwa, weil er Ihnen – das sei zugegeben – von den Tätern abgenommen wurde. Oftmals ist ihre Identität – das wissen Sie alle – durch die Ausländerbehörden vor Ort nicht geklärt.
Um diesem Personenkreis die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Aufenthalt zu ermöglichen, sieht Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie vor, dass eine unerlaubte Einreise und die Nichterfüllung der Passpflicht hierfür unschädlich sind. Des Weiteren sind Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, wenn der begehrende Ausländer nicht über ausreichende Mittel verfügt. Weiterhin soll der für Opfer von Menschenhandel vorgesehene Aufenthaltstitel für die Dauer von mindestens sechs Monaten gültig sein.
Daher wird für die in § 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz neu geschaffene Aufenthaltserlaubnis eine Regelerteilung – ich versuche mich diesem Thema sachlich zu nähern, Frau Düker –
mit einer Verlängerungsdauer von sechs Monaten vorgesehen. Diese Regelbefristung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Aufenthaltserlaubnis nur für einen vorübergehenden Aufenthalt ausgestattet ist. Zugleich wird damit eine enge Bindung an die Dauer des Strafverfahrens gewährleistet. Die Regelbefristung von sechs Monaten ermöglicht im Hinblick auf die zumeist nicht genau vorhersehbare Dauer eines Ermittlungs- oder gerichtlichen Strafverfahrens die Aufenthaltsdauer – es hat keinen Zweck, Ihnen das zu erläutern; Sie hören nicht einmal zu – an den jeweils absehbaren nächsten Verfahrensschritt anzupassen. Bei einer generell längeren Geltungsdauer stünde zu befürchten, dass in einer Vielzahl von Fällen Widerrufsverfahren möglich sind.
Nach bisheriger Verwaltungspraxis wurde mutmaßlichen Opfern eine mindestens vierwöchige Ausreisefrist gewährt. Diese Verwaltungspraxis wird nun durch die Umsetzung der Richtlinie gesetzlich geregelt. Die Ausländerbehörden – das wissen Sie auch – haben im Rahmen der Festsetzung der Ausreisefrist die betreffenden Personen
zugleich auf die für Opfer von Menschenhandel bestehenden gesetzlichen Regelungen aufmerksam gemacht.
Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende geht. Das Ganze könnte ich noch intensiver ausführen. Ich stelle das gerne dem Protokoll zur Verfügung. Allerdings bin ich folgender Auffassung: Wenn Sie sich sachlich mit diesem Thema auseinander setzen und nicht nur die Aktualität der Weltmeisterschaft in den Mittelpunkt stellen, werden Sie feststellen, dass die EU-Richtlinie eine durchaus maßvolle Regelung ist, die auch von allen getragen werden kann. Ich glaube, dass meine eingangs gemachte Bemerkung genau richtig ist: Das Ganze hat populistischen Charakter und passt überhaupt nicht in die Zeit. Die Entwicklung ist weit an Ihrem Antrag vorbei. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion steht dem Antrag, die Bundesregierung zu einer Beteiligung am Modellversuch, der hier und heute zur Debatte steht, aufzufordern, nicht unkritisch gegenüber. Der Beweis ist der vorliegende Entschließungsantrag.
Wir haben viel Verständnis für die Anträge anderer Fraktionen. Sie wissen aber, dass die ablehnende Haltung der Bundesregierung in dieser Frage bereits seit vielen Jahren feststeht, nämlich bereits seit dem Jahre 1999, als die Europäische Union das Modellprojekt gestartet hat. Sie wissen, wie die damalige Bundesregierung aufgestellt war.
Meine Damen und Herren, unser Land benötigt eben ein geschlossenes Steuerkonzept, dessen Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ich darf es hier anführen: Ein solches Konzept hat die CDU in ihrem Wahlprogramm vorgelegt. Sie wissen, warum das Thema Mehrwertsteuer eine Rolle spielt. Sie wissen, dass – wenn Sie nichts auslassen – zu allem, was uns politisch verpflichtet, auch die Einnahmen gehören. Niemandem macht es Spaß, über Mehrwertsteuererhöhungen nachzudenken, wenn wir nicht genau wüssten, dass das Land Nordrhein-Westfalen pleite ist und sich der Bund in einer ähnlichen Verfassung befindet.
Meine Damen und Herren, Ihnen allen ist bekannt, dass das deutsche Steuerrecht komplexer und unübersichtlicher als irgendein anderes sonst
in der Welt ist. Hohe Steuersätze – das darf ich den hier anwesenden Gästen auf diese Weise mitgeben –, die jedoch nur zu einem geringen Teil tatsächlich bezahlt werden, weil zahllose Ausnahmetatbestände und kaum nachvollziehbare Abschreibungsmöglichkeiten bestehen, können angemessene Einnahmen für den Staat garantieren.
Für eine grundsätzliche Reform der Unternehmensbesteuerung, über die wir heute indirekt auch reden, muss gelten, dass eine Schwerpunktsetzung auf den Abbau von Steuersubventionen und eine Reduzierung von Ausnahmetatbeständen vorgenommen werden müssen. Von daher müssen wir die Frage stellen, ob eine Verminderung des Mehrwertsteuersatzes diesem Ziel wirklich dient. Das gilt auch, wenn Sie dieses Gutachten sehen, das der Bundesregierung bei Ihrer Abwägung bekannt ist: das Gutachten des Instituts für Mittelstandsforschung.
Einen weiteren Punkt möchte ich nennen, den es in diesem Zusammenhang zu bedenken gilt: Werden Steuerschlupflöcher durch solche Maßnahmen geschlossen oder in Wirklichkeit nicht neu aufgerissen? – Das ist für mich die entscheidende Frage.
Es geht heute auch um Maßnahmen zugunsten von kleinen Unternehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine Stundung der Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang oder eine Entlastung der kleinen Unternehmen von Buchführungspflichten. Dies wurde in unseren Gremien auch diskutiert.
Die neue Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, die Lohnzusatzkosten dauerhaft auf einen Wert von unter 40 % zu senken. Auch das ist Ihnen allen bekannt. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zum Jahresbeginn 2007 auf dann, wie ich hoffen möchte, 4,5 %. Diese Maßnahme soll durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gegenfinanziert werden. Auch das muss dem staunenden Publikum und vielleicht auch Ihnen, Herr Priggen, übermittelt werden. Würde für einzelne Wirtschaftszweige eine isolierte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes vorgenommen, würde die Systematik durchbrochen.
Zudem kommt die Europäische Kommission bereits in dem veröffentlichten Bericht 2003 an Rat und Parlament zu dem Schluss, dass eine Senkung der Beiträge zu den Sozialversicherungen eher geeignet ist, beschäftigungspolitische Wirkung zu entfalten, als eine partielle Reduzierung der Mehrwertsteuersätze.
Ich freue mich, dass der Antragsteller gerade in dieser Stunde durch den Ministerpräsidenten eine ausreichende Belehrung erfährt. Ich gehe davon aus, bei der Verabschiedung des Entschließungsantrags werden wir dann eine geschlossene Linie bekommen.
Der Bericht der Kommission stellt dem Modellversuch ohnehin kein günstiges Zwischenzeugnis aus. Auch das sollte man wissen. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Fortsetzung ausgesprochen. In dem Bericht der Kommission heißt es, bei der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen habe man keine eindeutig positive Auswirkung dieser Mehrwertsteuerermäßigung auf die Beschäftigung festgestellt. Im Hinblick auf die Eindämmung der Schattenwirtschaft, dem zweiten Ziel des Modellversuchs, sei die gleiche Beobachtung gemacht worden. So heißt es in dem Bericht weiter. Das ist für alle nachlesbar.
Die Steuerermäßigung sei allenfalls zum Teil auf die Verbraucherpreise übertragen worden, sodass Effekte im Sinne einer Nachfragesteigerung nicht hätten erzielt werden können. Zugleich sei die Mehrwertsteuerermäßigung, verglichen mit anderen konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Beschäftigungssteigerung, mit einer höchstens haushaltsmäßigen Belastung verbunden. So schreibt die Europäische Kommission schon im Jahr 2003, Herr Kollege Priggen, und bilanziert damit, dass der von Ihnen angeregte und angestrebte Modellversuch viel kostet, aber wenig bringt.
Dies schätzt auch die Fraktion der Grünen im Kern nicht anders ein. Zumindest schließt sie dies nicht expliziert aus. In dem Antrag heißt es, der Modellversuch sei ein interessanter Ansatz zur Eindämmung der Schwarzarbeit und zur Erhöhung der Beschäftigung. – Ich betone: ein interessanter Versuch. Können wir uns das erlauben? Ganz sicher scheinen sich die Kollegen nicht zu sein. Sie gehen davon aus, dass nur eine Teilnahme der Bundesrepublik Klarheit über die tatsächlichen Beschäftigungseffekte schaffen würde.
Dieser Einschätzung kann man durchaus argumentativ entgegentreten. Ich möchte einige dieser Aspekte nennen. Zum einen scheinen die in den teilnehmenden Ländern gemachten Erfahrungen durchaus auf Deutschland übertragbar zu sein. In einer globalisierten Wirtschaft funktioniert eine steuerpolitische Maßnahme doch nicht in dem einen Land so und in dem anderen Land anders. Dies gilt insbesondere für so eng miteinander verflochtene Volkswirtschaften wie diejenigen der Eu
ropäischen Union. Ferner könnte man den Modellversuch auch als Finanzpolitik auf der Basis von Versuch und Irrtum bezeichnen. In Deutschland liegt nun einmal ein schlüssiges Gesamtkonzept vor. Wir müssen vorsichtig sein, dies nicht durch die Vornahme entgegengerichteter Maßnahmen zu unterlaufen.
Ich darf eine weitere Frage an die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen der Grünen richten: Kommt es durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei einzelnen Tätigkeiten nicht zu einer Bevorzugung einzelner Branchen zulasten anderer Wirtschaftszweige? – Ich meine solche Wirtschaftszweige, die ebenfalls arbeitsintensiv tätig sind. Es könnte zu einer Fehlleitung ökonomischer Ressourcen kommen, die durch diese versteckte Form der Subventionierung bewirkt wird. Warum sollen Maßnahmen zur Renovierung von Privatwohnungen, das Reinigen von Fenstern, die Dienste von Reinigungskräften in Haushalten, der häusliche Pflegedienst und Friseure in ihrer Tätigkeit steuerlich begünstigt werden, während andere Selbstständige, die ebenfalls arbeitsintensiven Tätigkeiten nachgehen, diese Bevorzugung nicht erhalten? Was lässt eigentlich glauben, so die Schwarzarbeit einzudämmen?
Kann der Schwarzarbeiter, der weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben in seine Kostenrechnung einplanen muss und den konkurrenzlos günstigen Mehrwertsteuersatz von null Prozent abführt, über eine Mehrwertsteuerermäßigung für ehrliche Konkurrenz nicht nur lachen? Das ist die Frage, die ich dem Antragsteller stellen möchte.
Ich sehe im Gegenteil die Gefahr, dass durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer für bestimmte Branchen illegalem Handeln noch weiter Tür und Tor geöffnet wird. Es werden Anreize geschaffen, Tätigkeiten falsch zu deklarieren, um einen größeren Teil des in Rechnung gestellten Betrages für sich selbst zu behalten.
Die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Anhörung zum Thema Umsatzsteuerbetrug dabei waren, wissen, dass diesen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden können. Es müssen stattdessen Grenzen gesetzt werden. Wir sollten uns nicht über den Ideenreichtum der Handelnden täuschen, die ich gerade genannt habe.
Dann ist es wiederum Aufgabe der Finanzverwaltung des Landes, nachzuprüfen, ob ein privater Putzdienst auch wirklich geputzt und ob ein Friseur auch wirklich die Haare geschnitten hat. Das Modell eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes steht nicht nur in einem problematischen Verhältnis zu dem Oberziel der Steuervereinfachung. Er
stellt auch die Bemühungen zum Bürokratieabbau infrage, wie ich meine.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen – insbesondere die CDU-Fraktion ist sich der Tatsache bewusst –, dass die Verbände der Bauwirtschaft und des Handwerks die Teilnahme der Bundesrepublik am Modellprojekt der EU positiv unterstützen und es vertreten. Sie vertreten die Anliegen ihrer Mitgliedsunternehmen. Es ist ihr Recht, auch Ihre Pflicht, diese Interessen zu stützen.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir den Anliegen der Wirtschaft und damit auch den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten dienen, wenn wir der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Herangehensweise die Unterstützung nicht versagen. Darüber, durch die Absenkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Branchen die Nachfrage anzuregen und Schwarzarbeit einzudämmen, ist aus meiner Sicht die Zeit hinweggegangen. Heute haben wir ein anderes Gesamtkonzept.
Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass Sie diesen Überlegungen, dem Fazit und dem Entschließungsantrag zustimmen werden. Ich sehe zurzeit keine Alternative, insbesondere deshalb, weil die Argumente, die ich vorgetragen habe, meiner Meinung nach mehr ziehen als das, was der Antragsteller angedacht hat.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle daran interessiert sein müssen, die Einnahmen der öffentlichen Haushalte zu verbessern. Alles andere wäre kontraproduktiv. Ich glaube, es ist ratsam, dies dem Antragsteller auf diese Art und Weise mitzugeben. – Danke schön.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. - Ich fühle mich der Frau Walsken auch so sehr verbunden.
Frau Walsken, ist Ihnen bekannt, dass es anonymisierte Steuertabellen gibt, denen zufolge die besten hundert Einkommensbezieher in den verschiedenen Bundesländern in Deutschland keine 15 % Einkommensteuer zahlen, sodass die Absenkung dem Bund bei Wegfall der Sondertatbestände eine viel höhere Einnahmechance bei der Einkommensteuer gewähren würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird in Deutschland und in keinem Rest der Welt politische Programme geben, die auf breiten Jubel oder allgemeine Zu
stimmung stoßen. Wenn man dann wie Sie, Frau Walsken, Stimmungslagen folgt, dann kann man politisch nichts durchsetzen und gestalten.
Ich bin dankbar, dass das Programm von CDU/CSU unter dem Titel „Deutschlands Chancen nutzen“ von den Medien mit dem Hinweis begleitet und mitgestaltet wird, der da lautet: Hier wird mit Ehrlichkeit und Klarheit vorgegangen. - Das ist schon ein Stück Politik, wie ich meine.
Unabhängig von den emotionalen Begleitungen und dem emotionalen Hin und Her gibt es wissenschaftliche Beiträge
- vielleicht sollten Sie da zuhören, Herr Kollege; dann lernen Sie etwas dazu -, die wie folgt aussehen:
- Aus Köln kommend und Neuling sein: Da sollte man vorsichtig mit seinen Betrachtungen sein.
Die schlechteste aller Lösungen, meine Damen und Herren - das wissen Sie alle -, ist die isolierte Anhebung der Mehrwertsteuer auf 20 % zur Sanierung der öffentlichen Haushalte. Wir wissen alle: Das würde zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die Darstellungen sind beachtlich. Davon wollen wir nichts wissen. Das ist eindeutig erklärt worden.
Vielleicht wissen Sie nicht, dass das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung im Jahre 2002 ein Gutachten für das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat und zu dem Ergebnis gelangt ist - insbesondere wird die Begründung der SPD ad absurdum geführt, es würden hauptsächlich Familien und Bezieher niedriger Einkommen belastet -, dass die Zahl der Kinder aufgrund der relativen Belastung durch die Mehrwertsteuer nicht wachsen würde. Kurz und knapp!
Und weiter: Die unterstellte Umverteilungswirkung der Mehrwertsteuer von unten nach oben, die sogenannte Regressivität, wird vielmehr überschätzt. Die Mehrwertsteuer gleiche nur etwa ein Drittel der Progressivität der Einkommensteuer aus. Dies sei eine Folge der Ermäßigung für Nahrungsmittel und der Freistellung von Wohnungsmieten.
Meine Damen und Herren, es folgt das Argument, so auch vorgetragen in Ihrem Antrag: Die Mehrwertsteuer könne nicht wachstumsfördernd sein. Dies geschieht allerdings unter dem Gesichtspunkt, dass die 16 Milliarden € die in Aussicht gestellte Wertermittlungsgröße aus der Mehr
wertsteuer zumindest teilweise den Ländern zur Stabilisierung ihrer hoch verschuldeten Etats überlassen wird. Auch das haben Sie in Aussicht gestellt. Sie wissen, dass wir das nicht wollen.
Die Zielsetzung, meine Damen und Herren, lautet: Nein, die Mehrwertsteuer soll nicht die Haushalte, sondern die Sozialkassen füllen. Damit soll der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte gesenkt werden. Damit wird das Langzeitanliegen - Sie wissen es alle - der Union wahrgemacht, dass die Arbeit billiger wird, damit Beschäftigung geschaffen werden soll, was insbesondere zur Stabilisierung der Sozialversicherung beiträgt. Die vermeintliche wachstumsfeindliche Wirkung einer Mehrwertsteueranhebung wird dadurch mehr als ausgeglichen.
Meine Damen und Herren, die Mehrwertsteuer kann nicht isoliert betrachtet werden. Ich bin davon überzeugt - das wissen Sie alle, die die wirtschaftliche Lage in Deutschland einschätzen können -, dass bei der jetzigen Konjunkturlage die Unternehmen die höhere Mehrwertsteuer nicht voll auf die Konsumenten abwälzen können.
Angesichts der Kürze der Veranstaltung nein. Wir können das morgen und in den nächsten Tagen noch diskutieren.
So habe ich mich eindeutig erklärt, Herr Präsident. Ich bitte um Verständnis.
(Zuruf von der SPD: Das wird Ihnen doch nicht angerechnet! - Meine Damen und Herren, auch wenn mir das nicht angerechnet würde: Ich könnte Ihnen zehn oder 20 Minuten zu diesem Thema vortragen. Ich habe aber nur noch fünf Minuten, um zu diesem Thema vorzutragen. (Zuruf von der SPD)
Ich habe ein wenig den wissenschaftlichen Teil begleitet. Wenn ich jetzt das Politische auch noch aufgreifen darf.
- Frau Kraft, Sie brauchen noch zehn bis 15 Jahre, sich in die Opposition einzufinden; dann haben Sie es gelernt und sind auch so weit, das zu verstehen.
Meine Damen und Herren, klar ist - das nehme ich in Kauf, ich habe es eindeutig erklärt, auch in unserer Fraktion -,
dass ein Teil der Rentner belastet wird. Das wissen Sie. Ich möchte ein Fallbeispiel herausgreifen: Die Rentner, die momentan 1.951 € Einkünfte haben, müssten ein Minus von 14 € hinnehmen. Alle wissen aber, meine Damen und Herren, dass es dieser Rentnergeneration besser geht als den Zukünftigen. Das sollte man dann als Last akzeptieren.
Da die Zeit knapp ist, gestatten Sie mir, Ihnen zusammenfassend vorzutragen, dass der Merkelsche Ansatz der zweiprozentigen Steuererhöhung bei gleichzeitigem Bezug der Arbeitslosenversicherung allem Anschein nach genau der richtige Weg ist, Frau Walsken. Das lässt sich einem Papier entnehmen, das sich „Bündnis für Erneuerung - Aufbruch für NRW“ nannte und geschaffen wurde, als man in Nordrhein-Westfalen noch ernsthaft glaubte, die Mehrheit über 2005 hinaus retten zu können.
Ich darf auf dieses Papier zurückkommen und von Seite 4 zitieren - mit Erlaubnis des Präsidenten -:
„Die Landesregierung wird sich dafür stark machen, dass die Finanzierung der Sozialsysteme schrittweise vom alleinigen Bezug auf Erwerbseinkommen gelöst wird. An die Stelle der überwiegenden Beitragsfinanzierung muss eine zunehmende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen treten. Ein solcher Umbau darf die Steuer- und Abgabenlast insgesamt nicht erhöhen. Schon gar nicht dürfen die zusätzlichen Steuereinnahmen dazu dienen, Haushaltslöcher zu stopfen.“
Nichts anderes haben wir vor. Die zusätzlichen Steuereinnahmen, meine Damen und Herren, müssen im gleichen Umfang zu einer Absenkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Nichts anderes hat Frau Merkel vor, meine Damen und Herren. Das muss sie diesem Papier entnommen haben, sodass keine Aufregung,
Frau Walsken, angesichts dieser Botschaft angebracht ist. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Ihren Antrag ablehnen beziehungsweise die Diskussion um die Mehrwertsteueranhebung einstimmig in diesem Hohen Hause mittragen werden, insbesondere weil das in früheren Jahren Ihre eigene Zielsetzung war. - In dem Sinne danke ich Ihnen.