Protokoll der Sitzung vom 12.02.2009

Dazu werde ich nichts sagen. Zu dem Dampfredner Gabriel

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Zu dem Ha- sardeur Wolf!)

kann ich nur das wiederholen und noch einmal unterstreichen, was ich dazu gesagt habe, wie er dort vorgegangen ist.

Ich will das noch verschärfen: Man hat aufgrund dieses ganzen Verfahrens den Eindruck, dass er regelrecht die Gelegenheit genutzt hat, sich wieder ins Gespräch zu bringen; denn zeitweise war er sozusagen nicht oft genug im Fernsehen.

(Beifall von der CDU)

Jetzt so zu tun, als ob allein eine süddeutsche Landesregierung an allem schuld wäre, ist auch daneben. Er ist von Anfang an wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen vorgegangen. Ich habe das eben anhand des Vorgehens bei der Einbringung des Referentenentwurfs dargestellt. Ich frage noch einmal, wie wir als Parlamentarier hier wohl reagieren würden, wenn so mit uns umgesprungen würde.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass einige Verbände einzelne Passagen dieses Gesetzentwurfs kritisiert haben – es ist ein sehr umfangreiches Werk –, nämlich dass das Bundesumweltministerium dort Verschärfungen vorgenommen hat, die es schon lange geplant hatte, dass hier also sozusagen die Gunst der Stunde genutzt wird. Nun hier Krokodilstränen zu vergießen, um anschließend

Schuldige zu suchen, können wir so nicht hinnehmen.

Meine Damen und Herren, die Opposition hat heute mit ihren Anträgen einen Luftballon aufgeblasen, den der Bundesumweltminister schon vorher längst zum Platzen gebracht hat. Wir, die CDU- und die FDP-Fraktion, werden weiter versuchen, an einer positiven Lösung in Sachen Umweltgesetzbuch mitzuarbeiten. Aber das muss man mit den Betroffenen, mit den Beteiligten machen und nicht gegen sie. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ortgies. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Ellerbrock.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur Larmoyanz von Frau Schulze, die wieder versucht hat, Schuld abzuwälzen, will ich auf das Thema eingehen.

Wir sind uns alle einig, dass es Ziel ist, durch Zusammenführung von Genehmigungen und Gesetzen zu einer strikteren, konsequenteren Umsetzung auch im Umweltbereich zu kommen. Das ist die Einigung.

Natürlich ist es richtig, dass der Abbau von Bürokratie und die Einheitlichkeit des Umweltgesetzes für uns sehr wichtig sind. Dafür steht dieser Umweltminister, dafür steht Innenminister Ingo Wolf. Wenn Kollege Remmel ihn als Hasardeur bezeichnet, dann stimme ich zu. Denn Hasardeur kommt aus dem Französischen und heißt: entschlossen, unkonventionell, stark zielorientiert handelnd. Und das ist Ingo Wolf. Da haben Sie völlig Recht. Das ist in Ordnung.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, das Umweltgesetzbuch hat natürlich das Ziel, die Grundlage dieser Koalition der Erneuerung zu verwirklichen, nämlich ohne nordrhein-westfälischen Sonderweg Vorgaben 1:1 umzusetzen. Aber es gab auch ein Draufsatteln, Frau Kollegin Schulze. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Gülletanks zukünftig wie Öltanks an einer Tankstelle behandelt werden sollten? Ist Ihnen das bewusst?

(Svenja Schulze [SPD] schüttelt den Kopf.)

Sie können mit dem Kopf schütteln, weil Sie es nicht wissen. Danke schön für die Zustimmung. Das finde ich nett.

(Svenja Schulze [SPD]: Herr Ellerbrock, ha- ben Sie verstanden, worum es geht?)

20.000 UVP-pflichtige Anlagen sollten zukünftig zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Außerdem

sollte der Prüfkatalog für wasserrechtliche Verfahren erweitert werden.

Ich sage ja gar nicht, dass Kollege Gabriel ein Dampfplauderer ist. Das wäre viel zu viel Ehre für ihn. Er ist ein Heißluftballon, nichts anderes. Dampf ist ein hochenergetischer Stoff; da wäre ja noch etwas drin. Bei Heißluft ist das bedeutend weniger. Das müssen wir einmal festhalten.

(Beifall von der FDP – Horst Becker [GRÜ- NE]: Welch ein großer rhetorischer Beitrag!)

Man versucht hier, einen Keil zwischen unseren Innenminister und unseren Unweltminister zu treiben. Meine Damen und Herren, dieser Innenminister spricht für alle Innenminister der Bundesrepublik. Er Sorgen, dass hier ein zusätzlicher verfahrensrechtlicher Zug eingeführt werden sollte.

Ich kann dem Kollegen Remmel nur zustimmen – deswegen auch mein Beifall eben –: Wir müssen das Abschieben der Verantwortung der SPD hier verdeutlichen. Gabriel ist mit seinem Kompromiss, den er mit Bayern aushandeln wollte und ausgehandelt hat, von der eigenen Partei zurückgerufen worden. Also kann man hier nur sagen: Derjenige, der schon in Niedersachsen, auch als RockBeauftragter, gescheitert ist, der in der öffentlichen Diskussion untergegangen ist, suchte zum Ende der Großen Koalition eine Möglichkeit, noch einmal publicitywirksam tätig zu werden, indem er sein Scheitern auf andere abwälzen wollte.

Dass die SPD versucht, das eigene Scheitern auf unsere Koalition abzuwälzen, das ist ein Beispiel nicht vorhandener intellektueller Leistungsfähigkeit und auch ein Beispiel nicht vorhandener Lauterkeit. Frau Kollegin: Schwache Leistung, voll daneben, weg damit! – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Uhlenberg.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Föderalismusreform sind dem Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet des Umweltrechts erweiterte Kompetenzen eingeräumt worden. Erklärter Wille der Regierungsparteien im Bund ist es daher gewesen, den Flickenteppich des deutschen Umweltrechtes aufzuheben und ein einheitliches, anwenderfreundliches Umweltgesetzbuch zu schaffen.

Der Ansatz, das weit zersplitterte Umweltrecht in einem Regelungswerk zusammenzufassen, wäre eine Chance gewesen, unter Wahrung der bisherigen Umweltstandards ein für Wirtschaft und Behör

den praxistaugliches novelliertes Umweltrecht zu schaffen.

(Beifall von Svenja Schulze [SPD])

Es sollte einer langjährigen Forderung der Wirtschaft und der Umweltverbände nach einem einfachen, übersichtlichen und praxistauglichen Zulassungsrecht nachgekommen werden. Nur noch eine Genehmigung für ein Vorhaben durch eine Behörde, meine Damen und Herren, nach dem nordrheinwestfälischen Vorbild, nach dem nordrhein-westfälischen Zaunprinzip – das hätte zusammengepasst. Das ist ja genau das, was die neue Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform und der Neufassung der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht hat.

Wir können wirklich sagen: Wir sind in NordrheinWestfalen, was diesen Teil der Verwaltungsstrukturreform, was die Umweltverwaltung angeht, führend in ganz Deutschland.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Es ist auf der Bundesebene aber nicht gelungen, die unterschiedlichen Vorstellungen von einem Umweltgesetzbuch zu bündeln und Widerstände gegen die Konzeption des Gesetzentwurfes zu überwinden.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Abgeordneter Remmel, die Behauptung, die nordrhein-westfälische Landesregierung habe eine Blockadepolitik gegenüber dem Umweltgesetzbuch betrieben, erfolgt – das wissen Sie – wider besseres Wissen. Sie passt beispielsweise nicht zu dem Lob, das auch Sie in der vergangenen Woche im Umweltausschuss dem Haus und Herrn Staatssekretär Dr. Schink, der sich in dieser Frage auch aufgrund seiner Kompetenz besonders eingebracht und eingesetzt hat, ausgesprochen haben. Auch die UGB-Arbeitsgruppe meines Hauses hat sich für das Umweltgesetzbuch engagiert.

In der Tat hat sich das nordrhein-westfälische Umweltministerium intensiv und konstruktiv am Entstehungsprozess des Umweltgesetzbuches beteiligt. In Gesprächen mit unterschiedlichen Verbänden und Organisationen wurden gemeinsame Verbesserungsvorschläge entwickelt. Sie haben überwiegend Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Hervorzuheben ist insbesondere, dass mein Haus im Zusammenhang mit der geplanten integrierten Vorhabengenehmigung im Rahmen des nordrheinwestfälischen Dialogs „Wirtschaft und Umwelt“ zusammen mit den Kollegen des Wirtschaftsministeriums, Vertretern der Wirtschaft, der Genehmigungsbehörden sowie der Wissenschaft verschiedene Workshops zur Erprobung des vorgelegten Gesetzentwurfes durchgeführt hat. In Planspielen konnte belegt werden, dass die geplanten Regelungen des Umweltgesetzbuches bestehende Umweltstandards

gewahrt und für die Wirtschaft Erleichterungen bewirkt hätten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was die viel zitierten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Umwelt- und dem Innenminister betrifft: In Gesprächen auf Arbeitsebene hat sich ergeben, dass seitens des Innenministeriums – lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit sagen – keine Bedenken hinsichtlich der materiellen Zusammenfassung des Umweltrechts bestehen. Abgelehnt wurde jedoch die Schaffung eines einheitlichen Umweltverfahrensrechts als eigenständige vierte Säule des Verfahrens.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Beer?

Gerne.

Bitte schön, Frau Kollegin Beer.

Danke schön, Herr Präsident. – Danke schön, Herr Minister. Sie haben gerade ausgeführt: Es gab keine Differenzen auf der Arbeitsebene. Sonst war man sich in der Bewertung der Punkte einig. Gab es bis auf einen Aspekt Differenzen an der Hausspitze der beiden Häuser?

Frau Abgeordnete Beer, ich glaube, Sie haben gerade nicht zugehört, was ich gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, dass es eine einmütige Position gegeben hat, sondern ich habe gesagt, dass es seitens des Innenministeriums bei der Frage der materiellen Zusammenfassung des Umweltrechts im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung Probleme gegeben hat. Darauf habe ich hingewiesen. Ich habe nicht darauf hingewiesen, dass es in allen Punkten eine einheitliche Position gegeben hat. Sie haben mich also offensichtlich falsch verstanden.

Unterschiedliche Ansichten zwischen den Fachressorts, insbesondere in diesem Verfahrensstadium, gehören zum selbstverständlichen Alltag auch anderer Regierungen und Koalitionen und sind kein Grund, einen großen Krach in der Landesregierung zu konstruieren, zumal sich das Kabinett mit dieser Frage noch gar nicht beschäftigt hat. Das wird sich dann damit beschäftigen – und dann wird es auch eine einheitliche Position geben –, wenn das Umweltgesetzbuch im Bundesrat auf der Tagesordnung steht und von ihm verabschiedet wird. Das ist das normale Verfahren.

Ich darf in aller Bescheidenheit noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Koalitionsausschuss auf Bundesebene – ich wollte mich zu den Vorgängen auf Bundesebene eigentlich nicht mehr äußern – mit dem Umweltgesetzbuch bis zur Stunde überhaupt nicht beschäftigt hat.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, die verschiedenen Gesetzentwürfe des Bundesumweltministeriums und auch anderer Ressorts haben nie ein Stadium erreicht, dass dieser Punkt in dieser Landesregierung finalisiert werden konnte. Das liegt nicht an der Landesregierung, sondern das liegt an den Vorarbeiten auf Bundesebene.

Wenn Sie sich in Ihren Anträgen gegen die Zersplitterung des Umweltrechtes aussprechen, dann rennen Sie bei mir nach wie vor offene Türen ein. Diese Zersplitterung droht, wenn es keine Bundesgesetze für Wasser- und Naturschutz und gibt. Die Wirtschaft könnte sich nicht auf bundesweit einheitliche Standards verlassen. So hat sich auch der BDI in den letzten Tagen geäußert.

Ich erwarte daher, dass die Bundesregierung zumindest zügig ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachkommt, das Wasser- und Naturschutzrecht in Einzelgesetzen bundesrechtlich zu regeln, nachdem diese Rechtsgebiete nunmehr nicht mehr Eingang in ein umfassendes Umweltgesetzbuch finden. Ich begrüße insofern die Ankündigung vom Bundesumweltminister Gabriel, dass noch in diesem Monat die Gesetzentwürfe dazu vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dabei wird von der Bundesregierung erwartet, dass sie an dem Abstimmungsstand zum Wasser- und Naturschutzrecht im Rahmen der Beratungen zum UGB anknüpft.