Der letzte Punkt dieses Dreierpaketes betrifft die Änderung des GFG 2009. Dabei handelt es sich um eine Anpassung des Familienleistungsausgleichs. Hier geht es um die gute Botschaft für die Kommunen, dass in diesem Jahr 45 Millionen € zusätzlich eingepflegt werden. Das haben wir durch die sehr starken Steigerungen des GFG im entsprechenden Haushaltsentwurf schon sichergestellt, was jetzt durch den per Gesetzesregelung auf Bundesebene bedingten Zusatzbetrag von 45 Millionen € ergänzt wird.
Ich wünsche mir, dass wir die Beratungen, so wie es angekündigt ist, möglichst schnell abwickeln können. Denn es ist klar: Die kommunale Landschaft wartet auf das Signal. Die Landesregierung hat das Ihre getan, das Ganze zu beschleunigen. Ich hoffe, dass es auch hier schnell umgesetzt wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass die schlechten Nachrichten vom Finanzmarkt nicht abreißen und sich die Auswirkungen der Finanzkrise zwischenzeitlich auch in der Realwirtschaft niederschlagen, ist es gut und richtig, dass wir gemeinsam – das betone ich an der Stelle ganz ausdrücklich – die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in NRW zügig auf den Weg bringen.
Insoweit wird – da schließe ich mich dem Vorredner an – die SPD-Landtagsfraktion ihren Teil dazu beitragen, dass die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes kurzfristig in Kraft treten können. Ich gehe davon aus, dass wir auch unter Berücksichtigung der notwendigen Anhörungsrechte in einem beschleunigten Verfahren Anfang April das Ziel erreicht haben können, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Konjunkturpaket vor Ort ankommt und umgesetzt werden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei guten und notwendigen Maßnahmen reklamieren häufig alle Beteiligten den Erfolg für sich. Das, was gerade zur Einführung gesagt worden ist, war – vorsichtig ausgedrückt – allerdings recht einseitig. Ich habe den Eindruck, als sei bezogen auf den Anteil der Bundesregierung, den Anteil der Großen
Koalition eher Kritisches angemerkt worden, was die Technik angeht, meine Damen und Herren. Das halte ich für absolut unangemessen.
Unser ausdrücklicher Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt in diesem Zusammenhang der Bundesregierung,
den sie tragenden Fraktionen und insbesondere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Denn der Bund trägt – das lässt sich auch anhand von Zahlen nachweisen – mit 10 Milliarden € den Löwenanteil an diesem Konjunkturpaket für unsere Kommunen.
Wir hätten uns – das sage ich ganz deutlich – einen größeren eigenen Impuls des Landes zur Stützung der Konjunktur gewünscht. Immerhin reicht das Land vor allem die Mittel des Bundes, nämlich die eben schon zitierten 2,133 Milliarden €, an die Kommunen weiter.
Der Landesanteil von 711 Millionen € wird wie folgt verwandt – ich rechne jetzt herunter –: im Wesentlichen, nämlich 464 Millionen €, für die Hochschulen und 170 Millionen € für die Krankenhäuser. An originärem Anteil des Landes, der unmittelbar bei den Kommunen ankommt, bleiben also 77 Millionen €, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch wenn die Investitionen in Hochschulen und Krankenhäuser sinnvoll sind – in der Sache wollen wir uns gar nicht darüber streiten –, betrifft das eher Landesausgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir bei dieser Verteilung der Mittel unseren Dank eher in Richtung auf den Bund und die 10 Milliarden €, die unmittelbar an die Kommunen weitergeleitet werden, richten, ist doch selbstverständlich,
insbesondere – jetzt kommen wir zu dem Teil, der eben schon mit dem Tilgungsfonds angesprochen worden ist – wenn man berücksichtigt, dass die Landesregierung ihre Belastung in Höhe von ca. 420 Millionen € über einen Zeitraum von zehn Jahren von den Kommunen zurückerhält. Es lässt sich relativ einfach feststellen – zumindest bei den Mitteln zur Belebung der Konjunktur vor Ort –, dass die Landesseite bezogen auf die Finanzen eher zurückhaltend gewesen ist.
In § 2 des Tilgungsfondsgesetzes steht auch, dass die Rückzahlung und Rückführung des Landesanteils einem Haushaltsvorbehalt unterliegt. Das ist durchaus üblich. Nur, meine Damen und Herren, Sie ziehen es dann selbst den Nothaushaltskommunen, egal wie die Haushaltssituation vor Ort je
Vorsichtig war im Übrigen auch die Zustimmung der FDP-Fraktion zu dem ganzen Vorgang. Ich kann mich gut an die Rede des Kollegen Papke erinnern, der in der Plenarsitzung am 16. Januar die Zustimmung von Steuererleichterungen in großem Stil abhängig gemacht hat. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Seite des Hauses, der Unterschied zwischen Konjunktur- und Klientelpolitik ist zumindest der FDP immer noch nicht klar.
Auch die konjunkturelle Belebung – da mag der Herr Finanzminister anderer Ansicht sein – durch 38 zusätzliche Stellen auf Landesebene ist sicherlich eine relativ beachtliche Sache. Aber wie sie beachtet und besprochen wird, konnten Sie in den Medien nachlesen.
Wir begrüßen trotz alledem, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es im Bundesrat zu einer Zustimmung gekommen ist und die ursprünglich angedrohte Blockadehaltung in sich zusammengefallen ist wie ein Kartenhaus. Das war ein guter Schritt, der zur Gesichtswahrung der Demokratie, aber nicht gerade der FDP beigetragen hat.
Wenig hilfreich – ich hatte eigentlich vor, etwas versöhnlicher zu sprechen, aber Herr Wolf hat in bekannt gekonnter Manier die Tür zu einer sehr kritischen Auseinandersetzung aufgemacht – war der Hinweis des Ministers, der in grober Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage zum Beispiel in der „NRZ“ hat verlauten lassen, der Bund wolle das Geld erst nach Vorlage von Verwendungsnachweisen freigeben.
Meine Damen und Herren, ich halte es für ein zusätzliches großes Risiko und warne davor, diesem Minister die Überprüfung von komplizierten Sachverhalten zu unterbreiten.
Er hat in der Vergangenheit an vielen Stellen eindeutig nachgewiesen, dass er offensichtlich überfordert ist. Herr Palmen, Sie gehören zum Team. Deshalb gilt das für Sie sicherlich auch:
Die Freiheit, die Sie für sich in Anspruch nehmen, birgt in sich die Gefahr, dass wir alle zusammen wieder vor dem Verfassungsgerichtshof landen, meine Damen und Herren. Egal, ob dieser Minister in guter oder schlechter Verfassung ist: Er bewegt sich selten auf dem Boden unserer Verfassung.
In diesem Zusammenhang finde ich es ausgesprochen erfreulich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es zu einer raschen und zügigen Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung gekommen ist. Es ist mir eigentlich relativ egal, wer für sich den größeren Teil des Verdienstes reklamiert. Aber es muss jetzt tatsächlich unbürokratisch gehandelt werden. Wir müssen unbürokratisch vorgehen. Es muss zu einer zügigen Umsetzung kommen.
Hinsichtlich der Kriterien möchte ich Folgendes gerne konzedieren; an dieser Stelle haben Sie sich das Leben durch Ihre Bemerkung eben selber ein bisschen schwer gemacht: In Bezug auf die Zusätzlichkeit, die Nachhaltigkeit und weitere Details halte ich § 11 des vorgelegten Gesetzes für durchaus angemessen. Ich glaube, es lohnt den Schweiß der Edlen, bezogen auf das Merkmal der Zusätzlichkeit für eine weitere Klarstellung zu sorgen. Hier sind wir durchaus an Ihrer Seite.
Wir halten es für absolut angemessen und richtig, dass sich finanzschwache Kommunen in vollem Umfang beteiligen können und darüber hinaus keine Hemmnisse durch die Verpflichtung zu Nachtragshaushalten auf den Weg gebracht werden. Wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Tatsache der Finanzschwäche zieht sich natürlich wie ein roter Faden auch in den ins Auge gefassten Zeitraum der Rückzahlung. Insoweit würde ich mir wünschen, dass man damit ähnlich flexibel umgeht wie auf der Landesseite.
Es ist insbesondere bei diesen Kommunen nachvollziehbar, dass ein erheblicher Nachholbedarf bei der kommunalen Infrastruktur besteht. Dort ist es besonders nötig, insbesondere über den örtlichen Mittelstand kurzfristig wirksame Impulse für Arbeitsmarkt und Beschäftigung zu geben.
Ich erlaube mir an der Stelle einen weiteren, etwas kritischen Hinweis: Es handelt sich um ein Konjunkturprogramm. Ich glaube, alle Kräfte im Haus sind prinzipiell und grundsätzlich der Ansicht, dass wir dieses Konjunkturprogramm brauchen. Aber es ändert leider prinzipiell nichts an der strukturellen Überschuldung vieler Kommunen.
Insoweit ist die Frage, wer sich hier wie kommunalfreundlich aufstellt, natürlich nach wie vor unter anderen Kriterien zu würdigen.
Meine Damen und Herren, wir haben die Zahlen addiert. Man kann sich sicherlich über die Summe streiten; bei der einen oder anderen Million bin ich durchaus großzügig: 1,833 Milliarden € hat diese Landesregierung unseren Kommunen seit ihrem
Amtsantritt entzogen. Alleine der Drei-Siebtel-Anteil an der Grunderwerbsteuer beträgt pro Jahr mindestens 540 Millionen €. Sich selber dann im Zusammenhang mit den Regularien zum Konjunkturpaket das Etikett „besonders kommunalfreundlich“ verleihen zu wollen, halten wir bei aller Ehre und aller Zustimmung zu den Einzelmaßnahmen für übertrieben.
Das kommunale Investitionspaket leistet einen erheblichen Beitrag dazu, dass dringende kommunale Investitionen in Kindergärten, Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und in die kommunale Infrastruktur vorgenommen werden. Damit sind die konjunkturellen Effekte verbunden.
An dieser Stelle sollten wir gerade bezogen auf das, was unseren Kommunen durch die Finanzkrise an Einnahmeausfällen dräut, noch einmal zurückblenden, wo denn die Ursachen für diese Finanzkrise liegen. Bei der Einbringung des Nachtragshaushalts habe ich mit großer Verwunderung das Bild des Kollegen Weisbrich vom großen amerikanischen Straßenkreuzer gehört, der in die brave deutsche Landschaft hereinbricht. Ganz so ist es nicht. Die Ursachen für die gegenwärtige Krise liegen in ungezügelter Marktwirtschaft und der Philosophie vom Rückzug des Staates, meine Damen und Herren. Sie hatte auch hier in diesem Haus ihre Anhänger.