Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

(Gisela Walsken [SPD]: Drei Wochen später!)

wobei Sie ihm nur einen anderen Titel geben, obwohl Sie vor drei Wochen behauptet haben, dabei handele es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommunen und insofern überhaupt nicht um Ihre Aufgabe!

Wenn Herr Laschet das nicht als seine Aufgabe ansieht, sollten Sie es dem Sozialministerium geben, Herr Ministerpräsident. Dorthin gehört es. Herr Laumann wird sicherlich wissen, wie man es macht.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, die muntere Debatte, die wir hier führen, wird noch weitergehen. Frau Steffens, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Laschet, wenn Sie nicht mit der Gießkanne Mittel verteilen wollen, sondern weitere Modelle zur Erprobung finanzieren wollen, wäre es gut, wenn Sie uns das auch mitteilen würden;

(Minister Armin Laschet: Das steht doch überall!)

denn aus Ihren Pressemitteilungen geht lediglich hervor, dass es keine Programmgeschäftsstelle mehr geben soll, also niemanden mehr, der das Ganze im Land koordiniert und das Know-how in die Kommunen, die Modelle umsetzen wollen, weiterträgt. Es wurde klar, dass es nicht mehr die Modelle gibt, die auch Neues erproben können, sondern dass es in allen Kommunen ankommen soll.

In allen Kommunen kam das Programm vorher auch an. Weil in einzelnen Kommunen etwas erprobt wurde und in den anderen Kommunen die erfolgreich erprobten Modelle umgesetzt wurden, kam es in allen Kommunen an. Deswegen hatten alle Kommunen etwas davon. Daher profitierten auch zahlreiche Obdachlose davon.

Jetzt erklären Sie hier, Sie wollten das Ganze auf einige Zielgruppen beschränken, die an der Anhörung teilgenommen haben. Es ist ja schön, wenn Sie einen Teil der Anhörung auswerten. Es wäre aber noch schöner, wenn man an dieser Stelle auch gemeinsam vorginge und wenn man sich anschaut, welche Zielgruppen es sind.

(Beifall von Ewald Groth [GRÜNE])

Sie machen jetzt nämlich schon wieder einen ganz gravierenden Fehler. Sie nehmen die IstZielgruppen, die in der Anhörung benannt worden sind. In der Anhörung ist ein ganz wichtiger Punkt aber auch genannt worden – nämlich, dass sich gerade im Bereich der Obdachlosen, der Wohnungslosen, das Milieu, das Klientel, ständig verändert und man darauf auch aktuell reagieren muss. Das tun Sie nicht, wenn Sie jetzt schon wieder einige Bereiche festschreiben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir werden Ihnen daher ganz genau auf die Finger schauen, was Sie mit diesem Geld machen. Ich habe die große Befürchtung, dass es wieder ein Schuss in den Ofen wird und dass Sie nicht das umsetzen, was Ihnen alle ins Stammbuch geschrieben haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Linssen noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Frau Altenkamp nur kurz korrigieren. Sie hat vorgetragen, dass wir die zusätzlichen U3-Plätze aus Schulden finanziert haben. Im Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 können Sie beginnend auf Seite 14 von 20 unter der Überschrift „Zwangsläufige Mehrausgaben/Mindereinnahmen“ nachlesen, dass die Mehrausgaben von 13,5 Millionen € für die zusätzliche Einmalzahlung an Wohngeldempfänger, die Absenkung der Einnahmen aus dem Jahresüberschuss der Wfa um 80 Millionen € und die Mehrausgaben für die Schaffung von 10.400 zusätzlichen U3Plätzen in Höhe von 15,2 Millionen € usw. durch Einsparungen an anderen Stellen gedeckt sind. – So weit zu Ihrer Kenntnis.

(Beifall von der CDU – Minister Armin La- schet: So ist es! – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

(Anhaltende Zurufe von der SPD)

Meine Feststellung ist doch richtig? – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

(Gisela Walsken [SPD]: Nicht wirklich! – Ge- genruf von Minister Armin Laschet: Das war so überzeugend!)

Nach den Vereinbarungen, die die Fraktionen getroffen haben, soll der Gesetzentwurf Drucksache 14/8650 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform überwiesen werden. Wer diesem Verfahrensvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann hat der Landtag dies einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

2 Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8644

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung bringe ich den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ein. In groben Zügen war das auch schon Gegenstand der Debatte zum Nachtragshaushalt. Es muss aber noch einmal klar und deutlich gesagt werden, dass wir als Landesregierung natürlich das Ziel haben, durch einen kräftigen Konjunkturimpuls eine Antwort auf die Wirtschaftskrise zu geben.

Vor allen Dingen wollen wir auch schnell machen. Schon bei den vorherigen Ausführungen seitens der Koalitionsfraktionen ist sehr deutlich geworden, dass wir diesen Gesetzentwurf, der ein umfangreiches Werk ist und deswegen auch viel Arbeit gemacht hat, ungewöhnlich früh vorlegen. Wir freuen uns, dass wir ihn so schnell präsentieren können, obwohl noch nicht einmal das Bundesgesetz in Kraft getreten ist und auch die Verwaltungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet ist.

Von den 10 Milliarden €, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, entfallen auf NordrheinWestfalen 2,133 Milliarden €. Das ist ein erklecklicher Betrag. Sie wissen, dass bei den Investitionen eine Aufteilung von 65 zu 35 für den Investitionsschwerpunkt Bildung und die allgemeine Infrastruktur vorgesehen ist.

Der Bund verlangt eine Komplementärfinanzierung. Das ist auch klar. Die Schwerpunkte sind im Einzelnen weiter aufgefächert, sodass sich die Bildungsinfrastrukturmaßnahmen auf frühkindliche Bildung, auf Schulbildung, aber auch auf Hochschulen, auf gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung und auch kommunale Einrichtungen richten können.

Bei den Schwerpunkten der allgemeinen Infrastruktur sind die Krankenhäuser, der Städtebau, kommunale Straßen, leider beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen, Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen zu nennen.

Jede einzelne Maßnahme, meine Damen und Herren – das ist wichtig –, muss sich den Restriktionen fügen, die über Art. 104b Grundgesetz gegeben sind. Das ist nicht gut. Das möchte ich sehr offen und auch kritisch sagen. Wir hätten uns dort mehr Freiheit gewünscht.

Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass die Kommunen bei ihren Investitionen sehr vorsichtig sein und bei der Frage, ob eine Maßnahme passt oder nicht, auf die sichere Seite gehen sollten. Sie sollten sich auf die Maßnahmen konzentrieren, die zweifellos förderungsfähig sind. Daneben gibt es noch einige andere Punkte wie die Zusätzlichkeit, Doppelförderungsverbot und Nachhaltigkeit, die beachtet werden müssen. All das sind wichtige Punkte.

Wir haben an der Stelle den Kommunen schon jetzt Hinweise gegeben. Wir werden das auch weiterhin

tun und deutlich machen, dass zum Beispiel die energetische Sanierung im Vordergrund stehen sollte. Sie ist eindeutig förderungsfähig. Wir haben auch beim Investitionsbegriff Hilfestellung geleistet, sodass wir eine möglichst große Freiheit für die Kommunen haben.

Weitere Fragestellungen werden demnächst im Internet veröffentlicht, und auch die entsprechenden Antworten werden dem Internet entnommen werden können. Wir haben die Fragen gebündelt, die auf uns eingestürmt sind und die immer wieder mit Berlin verhandelt worden sind.

Das Gesetz besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Erster Teil ist das Umsetzungsgesetz, das Investitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dann kommt das Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz, und schließlich gibt es noch eine Anpassung des GFG 2009, alles in ein Artikelgesetz gekleidet.

Für Nordrhein-Westfalen möchte ich noch einmal sehr deutlich sagen, dass wir eine ausgesprochen große Kommunalfreundlichkeit an den Tag gelegt haben. Das wird uns auch allseits attestiert. Von den 2,84 Milliarden € investiert das Land zunächst einmal 464 Millionen € in Hochschulen und Forschung, natürlich auch in den jeweiligen Kommunen. Die übrigen 2,3 Milliarden € und damit rund 84 % gehen in die freie Verfügung der Kommunen. Das übertrifft deutlich die Vorgabe von 70 %, die der Bund gemacht hat.

Wichtig war uns auch, dass wir die Krankenhäuser vorab bedenken, weil diese bekanntlich nicht in allen Kommunen vertreten sind. Mit 170 Millionen € gibt es hier einen erklecklichen Anreiz für Investitionen, die jetzt getätigt werden können.

Meine Damen und Herren, das Land beteiligt sich an den kommunalbezogenen Investitionsmaßnahmen zur Hälfte. Damit sind wir im absoluten Einvernehmen mit den drei kommunalen Spitzenverbänden, die sich positiv zu diesem Paket geäußert haben. Ich glaube, wenn uns auch ein SPDOberbürgermeister aus einem anderen Bundesland, aus München, Herr Ude, lobt, wie das in NordrheinWestfalen gelaufen ist, dann kann selbst die Opposition an dieser Stelle kaum Kritisches einwenden, meine Damen und Herren.

Wir sind auch angetreten, die finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen. Wir haben bewährte Verteilungsschlüssel genommen, die allerdings auch finanzkraftabhängige Komponenten haben, sodass wir einen ausgewogenen und sinnvollen Kompromiss gefunden haben, dass es am Ende jedenfalls so ist, dass beim Start des Programms die Eigenanteile keine Rolle spielen. Jeder kann sofort loslegen. Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Auch das ist einvernehmlich mit den Spitzenverbänden abgestimmt.

Beim Verfahren – das will ich hier noch einmal klarmachen – hätten wir uns mehr Freiheit vom Bund gewünscht. Hier unterliegen wir zu engen Restriktionen. Wir haben immerhin ein Antragsverfahren vermeiden können, das leider in anderen Bundesländern zur Anwendung kommt. Wir werden deswegen den Kommunen die Möglichkeiten geben, das schnell abzuwickeln.

Das Bundesgesetz verlangt für die Auszahlung der Bundesmittel, dass die Zahlungen erforderlich sind. Wir werden das mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand nachweisen. Die Mittel werden ausgezahlt, wenn der Hauptverwaltungsbeamte das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen bescheinigt. Eine Verwendungsnachweisprüfung ist, von einer Plausibilitätsprüfung abgesehen, nicht vorgesehen. Bei den Gemeinden wird die örtliche Rechnungsprüfung und bei den Krankenhäusern werden Wirtschaftsprüfer testieren.

Eine weitere Erleichterung – da sind die Kommunen, soweit ich das bisher als Rückmeldung habe, sehr dankbar –: Es muss kein Nachtragshaushalt für 2009 aufgestellt werden. Das heißt, das Gesetz schafft schnell Klarheit. Sanierungen und Modernisierungen können schnell in Angriff genommen werden, gerade auch weil wir die engeren Investitionsbegriffe der Gemeindehaushaltsverordnung und das Krankenhausfinanzierungsrecht nicht zugrunde gelegt haben.

In den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden war es auch ein Anliegen, eine Trägerneutralität zu erreichen. Das heißt, dass auch die nicht kommunalen Träger in den entsprechenden Kommunen mit bedacht werden. Hier ist eine angemessene Berücksichtigung der freien Trägers durch die kommunalen Spitzenverbände zugesichert. Die anderen Träger müssen einen Eigenanteil leisten, der in der Regel dem des kommunalen Eigenanteils von 12,5 % entspricht.

Ein Wehrmutstropfen besonderer Art ist die Zusätzlichkeit, meine Damen und Herren. Der Bund wollte, was man auf den ersten Blick verstehen kann, sicherstellen, dass die Mittel nicht einfach andere Mittel substituieren, die sowieso ausgegeben worden wären. Allerdings hat der Bund den Vergleichszeitraum 2006 bis 2008 genommen. Da gab es extrem hohe Einnahmen. Es wird bei rückläufigen Einnahmen schwierig sein, die Investitionen auf diesem Level letztendlich zu halten. Hier ist der Appell an den Bund sehr deutlich, die Anforderungen nicht zu überziehen.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass dieses Konjunkturpaket auch seine kritischen Seiten hat. Es muss auch finanziert werden. Es wird zunächst einmal über Schuldenaufnahme finanziert. Deswegen ist es uns wichtig, auch die Rückzahlung von vornherein klarzumachen. Deswegen gibt es einen Sonderfonds, ein Sondervermögen im Rahmen des Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds

gesetzes, bei dem die Abfinanzierung nach Abschluss des Programms auf zehn Jahre angelegt ist. Entsprechend wird das von den Kommunen genauso zurückgezahlt wie das, was das Land zu leisten hat. Uns ist wichtig, dass wir an dieser Stelle keine ungebremste Verschuldung in die Zukunft ermöglichen, sondern sicherstellen, dass das Geld alsbald und nach festen Kriterien zurückgezahlt werden muss.

Der letzte Punkt dieses Dreierpaketes betrifft die Änderung des GFG 2009. Dabei handelt es sich um eine Anpassung des Familienleistungsausgleichs. Hier geht es um die gute Botschaft für die Kommunen, dass in diesem Jahr 45 Millionen € zusätzlich eingepflegt werden. Das haben wir durch die sehr starken Steigerungen des GFG im entsprechenden Haushaltsentwurf schon sichergestellt, was jetzt durch den per Gesetzesregelung auf Bundesebene bedingten Zusatzbetrag von 45 Millionen € ergänzt wird.