Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Befristet! Sie woll- ten das zurücknehmen! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN – Unruhe)

Meine Damen und Herren, der Redner hat das Wort. Ich möchte Sie herzlich bitten, Ruhe zu bewahren.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann soll er re- den!)

Sie waren es auch, die die ersten Nullrunden eingeführt haben. Selbstverständlich sind auch Sie es gewesen, die den Beamten zugemutet haben, die ihnen zustehende Erhöhung später als die Tarifangestellten zu bekommen.

Wer in der Vergangenheit so agiert hat, der braucht sich jetzt nicht als Samariter für die Beamten aufzuspielen.

(Beifall von CDU und FDP – Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Möbius. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist deshalb geschlossen.

Die Fraktion der SPD hat gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Eilantrag Drucksache 14/8784 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Na

mensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte den Abgeordneten Leuchtenberg, nun mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])

Meine Damen und Herren, ich bitte die Stimmzähler, auszuzählen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja stimmten 80 Abgeordnete, mit Nein stimmten 93 Abgeordnete. Niemand hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Eilantrag Drucksache 14/8784 abgelehnt.

(Beifall von der CDU)

Wir kommen jetzt, wie vereinbart, zum zweiten Teil von Tagesordnungspunkt

9 Fragestunde (zweiter Teil)

Drucksache 14/8720

Dafür stehen noch etwa 30 Minuten zur Verfügung.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 280

der Abgeordneten Andrea Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der letzten Fragestunde auf:

Landesregierung gibt zu: 340 € pro Kind jährlich sind für Sprachfördermaßnahmen zu wenig!

Das Generationenministerium hat am 13.01.2009 per Erlass geregelt, dass für Sprachfördermaßnahmen für das Kindergartenjahr 2008/2009 zusätzlich 50 € pro Kind in zwei Fällen zur Verfügung gestellt werden:

1. für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen,

2. für Kinder in Tageseinrichtungen, in denen mehr als vier und weniger als neun Kinder eine zusätzliche Sprachförderung erhalten und eine einrichtungsübergreifende zusätzliche Sprachförderung nicht oder nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand möglich ist.

Das Kinderbildungsgesetz sieht bisher nur einen Zuschuss von 340 € pro Kind vor. Mit der Erhöhung um 50 € erkennt die Landesregierung indirekt an, dass die vorgesehene Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz nicht ausreichend ist.

Dies wird dadurch bekräftigt, dass auch für die Zukunft der Zuschlag von 50 € in Aussicht gestellt wird. Fragwürdig ist daneben Punkt 2 des Erlasses, da der organisatorische und finanzielle Aufwand für Einrichtungen mit weniger als vier Kindern mit Sprachförderbedarf höher ist als mit einer größeren Zahl an Kindern.

Ist die Summe von 340 € pro Kind und Kindergartenjahr für Sprachförderung angemessen?

Ich bitte Herrn Laschet um Beantwortung. Bitte schön.

Ich beantworte die Frage der Frau Abgeordneten Asch mit Ja.

Ist das damit erledigt?

(Minister Armin Laschet: Sie hat gefragt, ob das Geld reicht! Die Antwort ist Ja!)

Frau Asch.

Herr Minister Laschet, das ist eine bemerkenswert knappe Antwort. Im Jahre 2001 wurden 1 Million der Mittel, die für die Sprachförderung vorgesehen waren, zur Deckung der Kindpauschalen verwendet. Die waren offenbar für die Sprachförderung nicht notwendig.

(Minister Armin Laschet: 2001 gab es noch kein KiBiz!)

2008! – Wieso benötigen Sie diese zusätzlichen Mittel, die Sie jetzt zur Verfügung gestellt haben, wenn 1 Million der Mittel im Jahre 2008 nicht abgerufen wurden?

Ich benötige keine zusätzlichen Mittel, sondern im Jahre 2008 sind über die Haushaltsberatungen 28 Millionen in den Haushalt eingestellt worden. Sie kennen aber die Aussage: Wir zahlen so viel, dass Kinder, die laut Test Sprachförderbedarf haben, auch gefördert werden können. Wenn es mehr geworden wären, hätten wir mehr bezahlt. Da aber die Zahl der Kinder in der ersten Runde geringer war, sind nur 27 Millionen ausgegeben worden. Das hat aber mit der Maßnahme, nach der Sie fragen, nichts zu tun.

Frau Hendricks.

Sehr geehrter Herr Minister, die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängt, lautet: Wofür können die 340 € pro Kind ausgegeben werden? Können damit auch

Fortbildungen für die Erzieherinnen finanziert werden?

Ja. – Wo sitzt denn Frau Hendricks?

(Renate Hendricks [SPD]: Hier hinten!)

Ach ja, der Kollege steht vor Ihnen. Herr Kollege, wenn Sie Ihr Gespräch kurz unterbrechen würden, könnte ich die Fragestellerin sehen.

Die 340 € können entweder für externe Fachkräfte ausgegeben werden, die dann in die Kindertagesstätte kommen, oder auch zur Fortbildung der Erzieherinnen. Das liegt, da es eine Pauschale ist, im Belieben desjenigen, der den Kindergarten betreibt.

Ich nehme an, dass Frau Asch – sie sitzt auf dem Platz von Frau Steffens – noch mal dran ist.

Herr Minister, warum gewähren Sie diesen Zuschlag von 50 € pro Kind nicht auch den Einrichtungen, die weniger als vier Kinder mit Sprachförderbedarf haben? Es ist doch so, dass Aufwand und Personaleinsatz bei drei Kindern genauso hoch ist wie bei vier, aber die Refinanzierung bei den geringen Kinderzahlen unter vier schlechter ist. Warum haben Sie diese Regelung gewählt?

Der von Ihnen erwähnte Erlass, in dem das steht, ist das Ergebnis der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns beschrieben, dass dieser erhöhte Bedarf insbesondere bei vier bis neun Kindern auftritt. Sie wissen, dass es – auch schon vor KiBiz – zur ganz normalen Arbeit einer Kindertagesstätte gehört, Sprachförderung zu machen. Das ist Teil des Bildungsauftrags der Kindertagesstätte. Bei drei Kindern geht man davon aus, dass die zusätzliche Sprachförderung im Rahmen der normalen Arbeit geleistet werden kann. Bei vier bis neun Kindern ist ein erhöhter Bedarf erforderlich. Ab neun Kindern sind völlig andere Regelungen üblich. Deshalb haben wir dieser Bitte der kommunalen Spitzenverbände entsprochen und für vier bis neun Kinder zusätzlich 50 € bereitgestellt.

Frau Asch, Ihre dritte Frage, bitte schön.

Herr Minister Laschet, die Frist zur Beantragung dieses Zuschlags von 50 € pro Kind mit Förderbedarf war ja recht kurz. Für wie

viele Kinder wurde der Zuschlag landesweit beantragt?