Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Ergänzung habe ich noch, weil ich beobachte, dass jetzt die Kriterien ein wenig durcheinander geraten sind.

Zu sagen, das ist öffentlich-rechtlich und deshalb auch im Internet verfassungsmäßig abgesichert – übrigens Vorsicht: verfassungsrechtliche Absicherung im Internet, so weit sind wir noch nicht –: Ich denke, es ist missverstanden worden, warum wir diese ganze Übung machen. Dass die kompliziert, lästig und teuer ist, ist klar. Wenn sich ein gebührenfinanzierter Sender – und wenn wir ihn für noch so wichtig halten – mit sicherlich hochwertigem Kinderprogramm im Internet zu sehr vergleichbaren privat finanzierten Angeboten in Konkurrenz auf einen privaten Markt begibt, muss er sich zu Recht fragen lassen: Gehört das zu deinem Auftrag, was du da tust?

(Beifall von der FDP)

Hast du das Geld dafür?

(Ralf Witzel [FDP]: Genau das!)

Wir sind hier im Internet, nicht im klassischen Fernsehprogramm. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir darauf achten, dass zum Beispiel auch Pay-TVAngebote wie bei kikaninchen und TOGGOLINO entsprechend gegengehalten werden.

Jedem hier muss klar sein: Wir leben in einer schönen deutschen Welt. Die Europäische Kommission sagt aber als Ergebnis von drei Jahren Verhandlung: Wer sich gebührenfinanziert auf ein Feld begibt, auf dem er nicht mehr geschützt ist, sondern in unmittelbarer Konkurrenz zu Privaten steht, begibt sich auf ein Feld, wo faire Bedingungen kontrolliert werden müssen. Dem dient der Drei-Stufen-Test. Bei einer Kindersendung für Kinder zwischen drei und neun Jahren kann kein Nutzer entscheiden, ob das öffentlich-rechtlich und deshalb außen vor ist. Sie begeben sich auf ein Feld unmittelbaren Wettbewerbs.

Es mag schwer, mühsam und teuer sein, aber um den Drei-Stufen-Test kommen wir nicht herum. Damit das jedem klar ist: Aus Sicht der EUKommission heißt die Alternative kein Internetauftritt.

(Beifall von der CDU)

Herr Minister, der Kollege Kuschke hatte sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.

(Zustimmung von Minister Andreas Kraut- scheid)

Bitte schön, Herr Kollege Kuschke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, einverstanden. Ich kann dann aber nicht ganz nachvollziehen, warum Kollege Witzel vorhin sozusagen ein Klagelied über die Verseichtung des öffentlich-rechtlichen Angebots angestimmt hat, wir hier aber ein qualitativ hochwertiges Angebot öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekommen. Gilt das nicht mehr? Wie ist das zu verstehen?

Wann und warum der Kollege Witzel welches Argument vorträgt, müssen Sie mit ihm selber besprechen. Ich habe davon gesprochen, dass wir die gemeinsame Erwartung haben, dass wir im öffentlich-rechtlichen Bereich andere Qualitätsmaßstäbe anlegen dürfen und müssen. Dass sich die Programme in einigen Teilbereichen leider, wie ich sage – schauen Sie sich einmal den Vorabend an –, immer mehr annähern und auch aufseiten des öffentlich-rechtlichen Angebots ein Streben nach immer mehr jungen

Kunden und Zuschauern die Qualität geschmälert hat, bedauere ich. Ich teile an der Stelle die Ansicht des Kollegen Witzel.

Ich meine auch, dass gerade im Internet ein wahrlich großes Angebot vorhanden ist. Deshalb müssen sich öffentlich-rechtliche Angebote besonders durch Qualität auszeichnen und davon unterscheiden. Bei der Position bleiben wir.

Herr Minister, der Abgeordnete Witzel würde Ihnen gerne auch noch eine Zwischenfrage stellen.

Gerne.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Witzel.

Herr Minister Krautscheid, das ist sehr nett. – Ich muss diesen geschäftsordnungsmäßigen Weg wählen, weil ich nicht mehr direkt auf die Frage von Wolfram Kuschke eingehen kann.

Um auch bei der SPD für Aufklärung zu sorgen, frage ich Sie: Teilen Sie meine Einschätzung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderer Weise mehr als jeder privatkommerzielle Veranstalter für seine Legitimation dazu verpflichtet ist, auf Qualität zu setzen und sich in seiner Verantwortung der Programmveranstaltung von rein privaten Veranstaltern, die Rundfunk unter kommerziellen Aspekten betreiben, zu unterscheiden? Dabei geht es um den speziellen Auftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur und ähnlichen gesellschaftlichen Wünschen und Inhalten. Dort muss er sich von rein privaten Veranstaltern unterscheiden, die Rundfunk unter kommerziellen Aspekten veranstalten.

Herr Minister, bitte.

Ich hoffe, dass ich meiner Aufgabe als Relaisstation zwischen Ihnen und dem Abgeordneten Kuschke gerecht werde:

Ich teile die Auffassung, dass wir die begründete Erwartung an die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben dürfen und müssen – Stichworte: Gebührenfinanzierung und Verfassungsauftrag –, dass sie sich in Ihren Programmen deutlich unterscheiden.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Vorsicht! Das, was ich jetzt sage, wird Sie vielleicht nicht freuen: Wir haben uns dafür ausdrücklich eingesetzt, weil es auch zum Auftrag gehört,

dass bei den Internetangeboten nicht nur Information und Kultur, sondern auch Unterhaltung vorkommen kann. Aber auch im Unterhaltungsbereich gibt es Qualitätsmerkmale, die wir einfordern. Es geht um Qualität, die auch im Unterhaltungsbereich erkennbar und messbar ist. Die wünschen wir uns nicht nur im Kernprogramm im Fernsehen und im Radio, sondern die wünschen wir uns auch bei den Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Kuschke hat für die Fraktion der SPD noch Redezeit. Ich stelle ihm anheim, diese Redezeit zu nutzen. Ansonsten weise ich darauf hin, dass der Präsident bzw. die Präsidentin im gleichen Zusammenhang nach der Geschäftsordnung unseres Parlamentes nicht mehr als zwei Zwischenfragen zulassen soll. Ich stimme mit dem Kollegen Kuschke in seiner Bewertung völlig überein, dass diese Frage eine weitere wäre.

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? – Das ist erkennbar nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag Drucksache 14/8630 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen in Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Sagel fest.

Ich rufe auf:

8 Vorschläge von Aigner und Söder aufgreifen: Gen-Mais verbieten – NRW zur gentechnikfreien Region machen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8710

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Kollegen Remmel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen schaut auf Bayern; zumindest dieser Teil des Parlaments tut das so.

(Der Abgeordnete wendet sich den Fraktio- nen von SPD und Grünen zu.)

Mit Blick auf die Koalitionsfraktionen muss ich feststellen, dass beide Hände sehr eng an den Augen

liegen, damit man bloß nicht sieht, was sich in der Republik bewegt, damit Sie nicht sehen, dass in Bayern doch tatsächlich eine andere Entwicklung vonstatten geht.

Ich freue mich besonders, dass heute zu diesem Antrag die Landesregierung durch Herrn Minister Laumann vertreten wird. Auch das Münsterland sollte nach Bayern schauen, weil es gerade im Münsterland eine intensive und aktive Bewegung gibt, die sich für ein gentechnikfreies Münsterland einsetzt. Insofern erhoffe ich mir gerade von einem Münsterländer Unterstützung für unseren Antrag.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es handelt sich um eine Initiative, die auf zwei aktuelle Ereignisse zurückgeht: Zum einen hat die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner angekündigt, dass sie die einzige in Europa regulär zum Anbau zugelassene Maissorte MON810 im Zweifel verbieten lassen möchte und dass sie – sollte sich herausstellen, dass sich der Hersteller nicht an die Vorgaben des Bundesamtes hält – den Anbau verbieten lassen will.

Das ist eine Politik, die in die richtige Richtung weist. Sie setzt bei dem an, was Seehofer schon vor einem Jahr angekündigt, allerdings nicht umgesetzt hat.

Was den Zeitablauf angeht, so ist es höchste Eisenbahn. Wir befinden uns kurz vor der Aussaat. Eine solche Diskussion brauchen wir im Mai oder Juni nicht mehr zu führen. Jetzt ist eine entsprechende Weisung oder Richtlinie von der Bundeslandwirtschaftsministerin angesagt. Wir hoffen, Frau Aigner dreht in dieser Frage nicht dieselben Pirouetten wie Herr Seehofer, der erst nach der Aussaatperiode zu einem Ergebnis gekommen ist.

Der Kollege von der FDP nickt schon und deutet damit an, dass wieder eine ähnliche Pirouette zu erwarten ist.

Herr Ellerbrock, deshalb wünschen wir uns in dieser Frage eine Unterstützung des Landtags NordrheinWestfalen. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Bundeslandwirtschaftsministerin auf den Weg bringt, damit diese die Aussaat von MON 810 verbietet.

Das zweite Ereignis, das in der aktuellen Diskussion eine Rolle spielt, ist eine Entscheidung auf EUEbene. Auch hier ist mit einer Mehrheit von 22 der 27 Stimmen entschieden worden, den Staaten, die zumindest teilweise ein Anbauverbot erlassen haben, nicht in die Parade zu fahren. Das sind Länder wie Österreich, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Italien. Sie haben entweder ein Moratorium vereinbart oder verzichten gänzlich auf die Aussaat von MON 810 und anderen gentechnisch veränderten Pflanzen.

Wir meinen, das ist der richtige Weg. Wir haben hier schon mehrfach darüber diskutiert:

Erstens. Die mit der Aussaat verbundenen Gefahren können nicht abgeschätzt werden, jedenfalls nicht in vollem Umfang.

Zweitens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in ihrer übergroßen Mehrheit keine gentechnisch veränderten Lebensmittel kaufen. Das haben alle einschlägigen Untersuchungen bestätigt. Dies wird auch in jedem Regal deutlich. Wo diese Ware entsprechend gekennzeichnet wird, greifen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu. Sie orientieren sich an entsprechenden Hinweisen. Leider werden Produkte, die unter der Zugabe von gentechnisch veränderten Futtermitteln hergestellt wurden – beispielsweise Milch oder Fleisch – noch nicht entsprechend gekennzeichnet. Auch das ist eine Forderung, die wir mit unserem Antrag verbinden.

Nordrhein-Westfalen hat eine große Chance, weil es 2009 wahrscheinlich gentechnikfrei sein wird. Wir haben in diesem Jahr keine Versuchsfelder. Es ist ein besonderes Herausstellungsmerkmal unserer Möglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft, gentechnikfrei zu sein. Das ist eine Chance, die die Landesregierung, der Landtag und der Landwirtschaftsminister ergreifen sollten, um hier auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen und: