Ja, ich komme zum Schluss. – Und wir wollen, dass sogenannte Frauenberufe nicht schlechter bewertet und bezahlt werden als die Berufe, die überwiegend von Männern ausgeübt werden. – Ich hoffe auf eine erfolgreiche Beratung im Ausschuss und danke Ihnen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kieninger. – Jetzt erhält das Wort der Kollege Brakelmann von der CDU.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich ihn nicht so richtig verstanden. Und als ich jetzt Ihre Rede gehört habe, habe ich ihn noch viel weniger verstanden, Frau Kieninger, weil der Antrag irgendwie nicht mit Ihren Ausführungen zusammenpasst.
Aber gut, da reden auch schon mal zwei aneinander vorbei. Deswegen möchte ich meine Ausführungen hier kundtun.
Wie gesagt, ich habe den Antrag so nicht verstanden. Da steht etwas anderes, als Sie heute als Rede gehalten haben, Frau Kieninger.
2003, also vor sechs Jahren, wurden die Minijobs als Teil der viel diskutierten Hartz-Reformen der rotgrünen Bundesregierung mit Arbeitsminister Wolfgang Clement eingeführt. Nicht zuletzt auf Drängen von Karl-Josef Laumann, der seinerzeit Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war, und eben Wolfgang Clement wurde damals die Höchststundenzahl von 15 Stunden pro Woche abgeschafft – übrigens mit den Stimmen Ihrer Genossen in Berlin, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Diese Änderung damals war richtig. Die 15-Stunden-Regelung hatte nämlich bei den Unternehmen zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand geführt. Die Arbeitgeber mussten für jeden einzelnen Mitarbeiter neben dem Lohnkriterium auch die Stundenzahl regelmäßig überwachen.
Ein Beispiel: Die Gaststätten haben akribisch Buch führen müssen darüber, wie lange die Aushilfen anwesend waren. Wer will aber hinterher noch genau wissen, ob jemand 15, 16 oder 17 Stunden da war? Durch die Abschaffung dieser Regelung wurde seinerzeit mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt erreicht und vor allem Bürokratie abgebaut – ein wichtiges Kriterium, das sich diese Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat.
Die Minijobs sind eine der wenigen Erfolgsgeschichten aus den rot-grünen Hartz-Reformen zum Arbeitsmarkt. Die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse lag zum 31. Dezember 2008 bei bundesweit 6,8 Millionen. Besonders in den Privathaushalten ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung der Beschäftigungsfälle zu verzeichnen.
Besonders Frauen profitieren von den Minijobs. Ihr Anteil – das ist richtig – beträgt 63,3 %. Aber auch Jugendliche, Auszubildende, Studenten und Rentner nutzen die Minijobs, um sich etwas dazu zu verdienen, genau wie Arbeitslose …
… und Hartz-IV-Empfänger, die durch diese Jobs durchaus den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen können. Das alles aber kann nur funktionieren, wenn entsprechende Minijobs angeboten werden.
Nun springen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auf einen Zug auf, der vor einem Jahr von Ihren Genossen in Berlin auf die Schiene gesetzt wurde, sein Ziel aber nie erreicht hat. Ihr damaliger Parteivorstand – der wechselt öfter; ich weiß nicht mehr, wer damals etwas zu sagen hatte –
hat in einem Papier festgeschrieben, dass wieder eine Höchststundenzahl von 15 Stunden pro Woche im Rahmen eines Minijobs festgelegt werden soll. Schon damals haben Sie sich mit dieser Forderung ganz weit ins Abseits gestellt. Ich könnte jede Menge Verbände und Zeitungen zitieren, will mich aber auf einige wenige beschränken. Die „FAZ“ schreibt am 8. Januar 2008:
Dies ist der Versuch, auf Umwegen eine Art Mindestlohn für fast sieben Millionen Minijobber zu schaffen.
Der Vorschlag der SPD ist der leicht durchschaubare Versuch, durch die Hintertür einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen – und dies ohne sachlichen Grund.
Genau das wollen Sie auch heute mit Ihrem Antrag erreichen: das Thema Mindestlohn im Plenum zu diskutieren. Es ist fast schon lächerlich, wie oft Sie in den vergangenen Monaten versucht haben, das Plenum mit dem Thema Mindestlöhne zu beschäftigen. Man muss fast schon annehmen, dass Ihnen zu anderen Themen nichts mehr einfällt.
Dabei ist es schlicht falsch zu sagen, dass bei geringfügigen Beschäftigungen in zunehmendem Maße solche Arbeitszeiten festgeschrieben werden, …
… sodass sich für die Beschäftigten oft nur minimale Stundenlöhne ergeben. Eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis,
dass etwa 50 % der Minijobber ca. 30 Stunden im Monat arbeiten, ein Drittel zwischen 16 und 30 und nur 3 % 60 Stunden und mehr.
Außerdem wissen Sie ganz genau, dass auch bei den Minijobs Tariflöhne gezahlt werden müssen, was auch überwacht wird.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie haben gerade gesagt, das wird nicht mehr überwacht! Sie widersprechen sich!)
Von einem breit angelegten Missbrauch bzw. von minimalen Stundenlöhnen kann daher überhaupt keine Rede sein. Eine Wiedereinführung der 15Stunden-Regelung steht also nicht zur Debatte, zumal eine Reregulierung für die Unternehmen wieder neue Bürokratiehürden und Kontrollmechanismen mit sich bringen würde.