Peter Brakelmann
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Herr Kollege Groth, ist Ihnen denn …
Hier hinten sitze ich. Sie müssen nur geradeaus gucken.
Sie sprachen gerade vom Ausbluten der Kommunen. Ist Ihnen bekannt, dass alleine meine Heimatstadt aufgrund der Unternehmensteuerreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung seit 2001 jährlich mit 80 Millionen € belastet wird? Sie hat jetzt jährlich 80 Millionen € weniger Einnahmen. Ist Ihnen das bekannt?
Sie sprechen hier vom Ausbluten. Sie haben damit angefangen und nicht Einhalt geboten. Das haben Sie aber vergessen.
Nein, Herr Becker. Das haben Sie vergessen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmeltzer, wir debattieren wieder über Bundesgesetzgebung. Da fällt mir immer ein: Wer war eigentlich Arbeitsminister bis fast Ende 2009? Ich weiß gar nicht mehr, wer es war. Vielleicht können Sie mir da helfen.
Mir fällt der Name nicht mehr ein.
Dass ich mich daran gewöhne, glaube ich kaum. Ich muss immer wieder feststellen, Herr Schmeltzer: Bundespolitik
und immer wieder dieselben Anträge. Sie haben zum Schluss gesagt, worum es geht. Es geht wieder um den Wahltermin. Es scheint sonst nichts anderes mehr zu geben. Landespolitische Themen finden bei Ihnen sowieso nicht mehr statt.
Vor zwei Monaten, Herr Schmeltzer, am 21. Januar – Sie haben es eben erwähnt –, hat Arbeitsmi
nister Karl-Josef Laumann in der Plenardebatte zum gleichen Thema gesagt, dass sich die Landesregierung in Berlin dafür einsetzen wird, die Leih- und Zeitarbeitsbranche im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 vor sozialen Verwerfungen zu schützen. – Dazu stehen wir auch. Aber – und das wissen Sie auch –: Die NRW-Landesregierung kann allein überhaupt nicht agieren
und schon gar nicht die Bundesregierung zwingen, die Leih- und die Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen.
Was also soll dieser Antrag? Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie nach der Methode „Steter Tropfen höhlt den Stein“ oder – auf Deutsch – „Wahlkampfgetöse“ hier mit Bundesthemen noch punkten können? Ganz im Gegenteil zeigen Sie damit nur, dass Sie keine eigenen landespolitischen Themen haben.
Denn Sie wissen ganz genau, wie Herr Minister Laumann zu der Aufnahme der Leih- und Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz steht. Erst vor einigen Wochen noch hat er in einer Fernsehsendung im WDR über Arbeit und gerechte Löhne deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass die Leih- und Zeitarbeit bis zum Ende des Jahres Aufnahme in das Entsendegesetz finden wird. Wir alle halten das für richtig, vor allem vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai kommenden Jahres.
Das alles haben wir hier im Plenum aber schon mehrfach gesagt. Trotzdem wiederholen Sie gebetsmühlenartig Ihre Forderungen. Sie scheinen tatsächlich davon überzeugt zu sein, dass ständiges Wiederholen die Sache beschleunigt und besser macht.
Ich sehe das nicht so. Das Problem der Leih- und Zeitarbeit liegt doch ganz klar auf der Hand. Es gab – das habe ich hier schon im Januar vorgetragen – keine gültigen Tarifverträge. Über das Warum müssen wir hier nicht mehr debattieren. Das dürfte auch Ihnen bekannt sein. Jedenfalls ließ diese Situation es nicht zu, eine Allgemeinverbindlichkeit zu erklären.
Erschwerend kam hinzu, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften – und was ich davon halte, kann ich Ihnen sagen; da sind wir sicherlich einer Meinung – für Zeitarbeit und Personalserviceagentur für nicht tariffähig erklärt worden war. Die gerichtliche Klärung hierüber lässt aber immer noch auf sich warten.
Nun aber wurden Anfang des Jahres in der Tat zwei Tarifverträge in der Leih- und Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Damit ist zunächst eine wich
tige Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt. Problematisch ist allerdings, dass es zwei Tarifverträge gibt. Und es können – so wie es aussieht – auch noch welche hinzukommen. Ich erspare mir jetzt die Einzelheiten, welche Arbeitgeberverbände mit welchen Gewerkschaften über wie viel Lohn verhandeln.
Eines muss aber auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, klar sein: Mit so vielen einzelnen Tarifabschlüssen kann man leider keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erzielen. Welchen Tarifvertrag soll man denn dafür nehmen? Den schlechtesten, den mittleren oder den höchsten? Egal, welchen man nimmt, er wird bei den anderen Missfallen auslösen.
Ich erwarte daher von den Tarifpartnern, dass sie sich endlich zusammensetzen, um die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu erreichen. Schließlich geht es hier nicht um Eitelkeiten der Tarifpartner, sondern um die Menschen. Der Staat darf sich hier nicht einmischen, weil die Tarifautonomie in diesem Land ein hohes Gut ist und die Gewerkschaften darauf großen Wert legen; ich persönlich übrigens auch.
Die Tarifpartner müssen sich nun um möglichst übereinstimmende Löhne bemühen, denn sonst scheitert die Aufnahme in das Entsendegesetz. Ich appelliere auch deshalb an alle Beteiligten, sich auf eine Tarifstruktur zum Schutz der Leih- und Zeitarbeitsbranche vor Dumpinglöhnen aus dem Ausland zu einigen.
Wissen Sie, Herr Schmeltzer, dieser Arbeitsminister, der hier sitzt, hat schon etwas zum Entsendegesetz durchgesetzt – von Ihrer Regierung und von Ihrem Arbeitsminister in Berlin hat man nicht so viel gehört –: Friseurhandwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Herr Laumann, der Arbeitsminister Laumann, ist jemand, den kann man als Kampfente wie ver.di bezeichnen. Der kämpft für Arbeitnehmerrechte, redet nicht nur Blabla und schreibt keine Anträge, die nach Berlin gehören und nicht nach Düsseldorf in den Landtag. Sie kriegen das ja deshalb nicht hin, weil Sie keine landespolitischen Themen haben. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmeltzer, ich kann nur sagen: Im Westen nichts Neues – draufhauen.
Was das Thema Arbeiterwohlfahrt betrifft, scheinen wir einen wunden Punkt getroffen zu haben. Ich kann den Arbeitsminister nur unterstützen. Ich werde gleich einige Zitate vorbringen, damit man merkt, dass das, was der Minister gesagt, stimmt und sehr kritisch ist. Wenn Sie vom Mindestlohn bei der iGZ reden, dann sind das 7,13 € plus 0,80 € Fahrtkostenpauschale, die man geben, aber auch immer wieder direkt streichen kann. Das weiß jeder Betriebsrat. Zulagen sind immer streichbar. Dass man da von super Tarifverträgen reden kann, verstehe ich persönlich gar nicht, Herr Schmeltzer. Sie als Gewerkschaftssekretär müssten das eigentlich wissen. Als Betriebsrat sage ich Ihnen: Vielleicht sind Sie auch zu lange heraus; das kann natürlich sein.
Herr Schmeltzer, im Draufhauen sind Sie sehr gut. Das muss man Ihnen lassen. Sie werden auch immer sehr laut. Man hat immer das Gefühl, Sie können mit ganzen Herzen dabei sein. Nur kommt lei
der meistens heiße Luft heraus und sonst gar nichts.
Den gesetzlichen Mindestlohn bei Leih- und Zeitarbeit halten wir für falsch. Das haben wir wiederholt hier im Plenum dargestellt. Bereits gestern stand das Thema Mindestlohn zu Recht auf der Tagesordnung. Denn die Vorgänge bei der Firma Schlecker sind wirklich skandalös. Wir müssen in der Tat verhindern, dass Unternehmen wie dieses durch Trickserei und den Einsatz von Leih- und Zeitarbeit wesentlich geringere Löhne zahlen, anstatt ihre Mitarbeiter nach den durch ver.di ausgehandelten Tarifverträgen zu bezahlen.
Meine Herrschaften von der SPD, möchten Sie hier vorne reden? Ich habe damit kein Problem. Dann mache ich solange Pause. Das müsste aber bei meiner Redezeit berücksichtigt werden, Frau Präsidentin. Die Diskussion stört bei meiner Rede ungemein.
Ja, Herr Garbrecht ist auch da. Ich habe es gehört. Möchte noch jemand herkommen und einen Beitrag leisten? Das ist kein Problem.
Zum Thema: Von Kündigungsschutz und sozialen Leistungen wollen wir hier erst gar nicht reden. Übrigens gibt es solches Gebaren auch in anderen Branchen, in denen man so etwas gar nicht vermutet. Zahlreiche Zeitungsverlage in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen, haben ihren nach Tarif bezahlten Lokalredakteuren gekündigt und komplette Redaktionen mit Leuten neu besetzt, die aus Leiharbeitsfirmen kommen und deutlich weniger verdienen. Welche Verlage das sind, kann man im Internet nachlesen. Mit der angespannten Lage auf dem Tageszeitungsmarkt ist so etwas nicht zu entschuldigen.
Jetzt kommen wir noch einmal zu dem Punkt von gestern. Die Arbeiterwohlfahrt, eine der SPD durchaus zugeneigte soziale Organisation, hat Zeitarbeitsfirmen gegründet und aus diesen Firmen Mitarbeiter rekrutiert. Das hat der Kollege Tenhumberg gestern noch einmal erwähnt. Ich habe Ihre Aufregung heute mitbekommen. Ich habe dazu noch einige Fragen an die SPD-Kollegen Große Brömer, Körfges, Hack, Howe und alle die, die bei der AWO in Vorständen sitzen. Werden die so entliehenen Mitarbeiter tarifgemäß bezahlt? Wie sieht es mit Hire und Fire aus? Man hört ziemlich unglaubliche Dinge darüber, wie die AWO mit Mitarbeitern umgeht.
Ich führe einige Zitate an. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich vorlesen, was der Konzernbetriebsratsvorsitzende Detlev Beyer-Peters sagt. Es
ist eine Abschrift aus der Lokalzeit Dortmund von Mittwoch, den 5. Dezember 2007:
Wir kritisieren als Konzernbetriebsrat, dass innerhalb kürzester Zeit Beschäftigte einen Leistungs- und Lohnverlust von über 30 % erleben, ohne dass sich ihre Tätigkeit, ohne dass sich der Ort ihrer Tätigkeit, ohne dass sich die Kolleginnen und Kolleginnen verändern. Es verändert sich nichts – außer der Lohn.
Ich muss zugeben, im Pflegebereich trifft das nicht zu. Da wird nicht outgesourct. Aber im Bereich der Dienstleistungen wird outgesourct. Ich lese einmal vor, was eine Haushaltswirtschaftshilfe der AWO bekommt:
Statt 12 € die Stunde haben sie noch 7,80 € bezahlt, das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld gestrichen, keine Zuschläge mehr. Ich war schockiert; denn ich war immer flexibel, nie krank. Ich habe sogar Weihnachten und Ostern gearbeitet. Nun soll ich am gleichen Ort die gleiche Tätigkeit für weniger Geld machen.
Das läuft bei der AWO eben auch so ab.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, als Betriebsrat traue ich meinen Betriebsratskollegen bei der AWO mehr als den Geschäftsführern, um das ganz klar zu sagen.
Das ist nicht das erste Mal. Das ist so, Herr Schmeltzer. Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass Sie Theoretiker sind. Sie sind viele Jahre raus und Gewerkschaftssekretär. Ich bin Betriebsrat, und zwar heute noch.
Gestern wussten Sie das nicht mehr. Ich sage Ihnen. Ich bin heute Betriebsrat und stehe wieder zur Wahl an. Die Kollegen haben Vertrauen zu mir und werden mich wieder wählen. Ich bin jeden Tag in der Praxis und weiß, was bei den Kollegen los ist.
Ich muss kein Praktikum machen, um zu wissen, was die Menschen draußen denken, wie es mittlerweile bei der SPD üblich ist.
Schlecker und die Zeitungsverlage sind Beispiele für einen eklatanten Missbrauch des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Nein, ich möchte meine Rede beenden. Es ist sehr schwierig, dass Sozialdemokraten auch anderen zuhören. Wenn ich dort sitze, höre ich den sozialdemokratischen Kollegen immer zu. Dann hören Sie keine Zwischenrufe. Ich finde, das gehört sich auch so.
Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.
Auch Sie können zuhören, Herr Kuschke.
Sie können gleich in die Bütt gehen und sagen es einfach. Dann stellen Sie sich hier ans Pult und sagen, was Sie möchten. Das ist kein Problem.
Auch Sie, Herr Sichau.
Ich scheine irgendwie den Nerv bei der SPD getroffen zu haben. Das muss ich Ihnen sagen. Das ist sehr interessant.
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat bereits angekündigt, dass sie mögliche Schlupflöcher im Gesetz so schnell wie möglich stopfen will.
Grundsätzlich ist Zeitarbeit ein gutes und sinnvolles Instrument. Zeitarbeit kann Brücken in Arbeit für Menschen bauen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Im Elften Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der Anfang Januar vorgestellt wurde, heißt es:
Insbesondere für Langzeitarbeitslose ist die Zeitarbeit eine Chance auf den Zugang zur Arbeit. In über 10 % der neu geschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse waren die Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zuvor zwölf Monate und länger ohne Beschäftigung und sie haben in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Unternehmen können durch Leih- und Zeitarbeitnehmer flexibel auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren. Im Falle von Urlaub oder Krankheit sind schnell Vertretungen zur Hand. Zeitarbeit beschleunigt im Aufschwung den Aufbau von Beschäftigung.
Aber wenn es wirtschaftlich schlechter geht, sind es auch die Zeitarbeiter, die als erste ihren Job verlieren. Das ist die Kehrseite der Medaille, mit der ich
als Gewerkschafter große Probleme habe. Hier könnte man einmal über verschiedene Modelle nachdenken, wie man den Betroffenen in solchen Fällen helfen kann, zum Beispiel durch einen deutlich höheren Lohn für die Mitarbeiter oder eine zusätzliche Versicherung, die einen Teil dieses Risikos trägt.
Gesetzliche Mindestlöhne aber sind kein geeignetes Mittel, um die Beschäftigten der Zeit- und Leiharbeitsfirmen besser zu stellen. Da hilft es auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wenn Sie dieses eigentlich bundespolitische Thema zum wiederholten Male auf die Tagesordnung setzen lassen, auch wenn Sie mit Blick auf die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 von dringendem Handlungsbedarf sprechen.
Dass wir handeln müssen, steht außer Frage. Denn wenn die volle Freizügigkeit der Arbeitnehmer greift, können ausländische Arbeitnehmer – ich denke hier vor allem an die osteuropäischen – unter den Bedingungen beispielsweise auch polnischer Tarifverträge arbeiten. Bei einer solchen Konkurrenz würde die Leih- und Zeitarbeitsbranche, wie sie heute existiert, keine Überlebenschance haben. Um das zu verhindern, muss die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden.
SPD und Grüne – das sollten wir nicht vergessen – haben 2004 das Zeitarbeitsgesetz so novelliert, dass wir diese Probleme heute überhaupt so haben. Ich nehme positiv zur Kenntnis, dass Frau Steffens gestern ganz klar gesagt hat: So, wie es gemacht worden ist, war es ein Fehler. Das hätte man so nicht machen sollen. – Aber damals hieß der Bundeskanzler ja noch Schröder, und der hat gesagt: Basta! – Und da hat die SPD eben mitgespielt. So einfach ist das.
Außerdem ist es erforderlich, einen entsprechenden Tarifvertrag, der zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wurde, für allgemeinverbindlich zu erklären.
Der Staat darf sich dabei nicht einmischen. Für uns ist die Tarifautonomie ein hohes Gut. Die Politik hat nicht das Recht, Lohnfindung an sich zu ziehen. Sie hat vielmehr die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt. Nur Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln.
Das alles hat die CDU-Fraktion in ihrem Petersberger Papier zur Tarifautonomie festgeschrieben – ein Papier, das sogar vom DGB gelobt wurde. Da die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen immer gültige Tarifverträge sind, kann die Leih- und Zeitarbeitsbranche derzeit gar nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenom
men werden. Es existiert nämlich kein gültiger Tarifvertrag.
Allerdings hoffe ich, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird,
obwohl sich die Situation mit vier Arbeitgeberverbänden und zwei konkurrierenden Tarifgemeinschaften mehr als schwierig darstellt.
Abwarten muss man hier vor allem das Ergebnis des Rechtsstreites über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Kleingewerkschaft im Dezember für nicht tragfähig erklärt, womit die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ungültig würden. Gegen dieses Urteil hat die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften aber Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Deshalb ist das Urteil leider noch nicht rechtskräftig.
Letztlich aber müssen sich die Tarifpartner der Leih- und Zeitarbeitsbranche zusammenraufen und zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, was den Tarifvertrag und damit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung betrifft. Die Politik kann und darf dies nur flankierend begleiten. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir das auch tun. Wir werden dafür sorgen, dass vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in ganz Europa die Zeitarbeitsbranche nicht unter die Räder kommt. Das geht aber nicht – wie ich eingangs schon erklärt habe – über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.
Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD ab.
Ich möchte Ihnen noch eines sagen: Bei der AWO – weil Sie da eben sehr laut in die Bütt gegangen –
liegt die Zeitarbeitsquote bei den Vollzeitstellen bei 7,7 %, während es im Landesdurchschnitt 2,3 % sind.
Das stimmt, das habe ich gelesen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Normalerweise vergisst man mich so schnell nicht, Frau Präsidentin. Mir geht es heute aber auch nicht so gut. Deswe
gen verzeihe ich Ihnen das ohne Probleme. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen befassen wir uns hier im Plenum wie auch bei der letzten Ausschusssitzung mit dem Thema der Neuordnung des SGB II – letztes Mal auf Antrag der SPD, heute auf Wunsch der Grünen.
In dieser Zeit hat sich ein wenig getan. Zum einen hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Neuordnung des SGB II vorgelegt. Zum anderen hat sich die Arbeitsministerkonferenz am Montag in einer außerordentlichen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt und einen Entschluss dazu gefasst.
Ich brauche hier nicht mehr darzulegen, warum es 2010 zu einer Neuordnung kommen muss. Deshalb nur kurz: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 dürfen die Aufgaben nach dem SGB II nicht mehr gemeinsam von Bund und Kommunen in der sogenannten Mischverwaltung in den Argen vollzogen werden. Damit verlieren die Argen ihre Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, bis 2010 eine Neuregelung zu finden.
Wir alle wissen, dass es nicht gelungen ist, in der Großen Koalition eine entsprechende Gesetzesänderung zu erreichen. Ministerpräsident Rüttgers und unser Arbeitsminister Karl-Josef Laumann haben sich jedenfalls stark für diese Grundgesetzänderung eingesetzt – leider vergeblich. Ich persönlich bedaure das sehr und hätte es gerne anders gehabt.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht nun vor, dass die Aufgaben nach dem SGB II künftig wieder getrennt von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen wahrgenommen werden sollen. Das heißt, dass auch in dieser schwarz-gelben Koalition keine Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung zu erwarten ist.
Unsere Forderung kann deshalb nur lauten: Wir müssen bei der Neuordnung des SGB II eine bürgerfreundliche Lösung sicherstellen.
Darüber dürften wir uns hier fraktionsübergreifend einig sein.
Die Arbeit der Argen war bislang deshalb so erfolgreich, weil die SGB-II-Empfänger einen Ansprechpartner hatten und Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Unterkunftsleistungen aus einer Hand erhielten. Die Menschen haben ein Recht darauf – das können sie auch erwarten –, dass sie ihre Leistungen auch künftig reibungslos und fachlich gut abgestimmt erhalten. Deshalb sind wir ge
meinsam aufgefordert, eine vernünftige Lösung zu finden.
Bei der Arbeitsministerkonferenz hat sich eine Mehrheit von zehn Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, für das Eckpunktepapier ausgesprochen. Die Länder sehen es als eine Basis an, um die geforderte Neuorganisation des SGB II mit getrennten Aufgabenbereichen möglichst schnell und auf Grundlage der Verfassung umzusetzen.
Bund und Länder müssen nun eng zusammenarbeiten, um einen wasserdichten Mustervertrag zur Kooperation von Bundesanstalt und Kommunen auf die Beine zu stellen. Ich will jetzt nicht auf weitere Details eingehen, die sicherlich noch ausführlich diskutiert werden müssen. Eines muss aber gewährleistet sein: Wir müssen eine Lösung finden, die – ich zitiere aus dem Eckpunktepapier – „sowohl den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird als auch Kontinuität und Qualität der Leistungsträger durch Fortführung des Betriebes mit vorhandenem Personal und Sachmitteln sichert“.
Wenn künftig zwei getrennte tragende Säulen die Aufgaben des SGB II wahrnehmen sollen, muss darauf geachtet werden, dass BA und Kommunen gleichwertige Partner auf Augenhöhe sind. Für die Kommunen muss erreicht werden, dass sie nicht nur quasi als kleiner Juniorpartner auftauchen, sondern gleichberechtigter Partner in diesem Spiel sind. Schließlich sind es die Kommunen, die über die nötigen sozialen Kompetenzen verfügen, um beispielsweise Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen. Es sind auch die Kommunen, die sich im Rahmen ihrer Sozialpolitik nicht nur bei der Arbeitsförderung um die SGB-II-Empfänger kümmern, sondern auch in der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohnungslosenhilfe oder auch der Schuldnerberatung.
Insofern bin ich mit Ihrem Antrag einverstanden, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Die unionsgeführten Bundesländer möchten auch das Optionsmodell in seiner bisherigen Ausgestaltung entfristen und die Zahl der Optionskommunen aufstocken.
Das Recht des Bundes, den Einsatz der Mittel zu überprüfen, darf allerdings auf keinen Fall an den Ländern vorbeigehen. Außerdem dürfen die Kommunen nicht plötzlich vor unkalkulierbaren steuerlichen Risiken stehen.
Eine Grundgesetzänderung werden wir, wie gerade gesagt, nicht erreichen; denn der Koalitionsvertrag kann nicht einfach ignoriert werden. Wir müssen gemeinsam konstruktiv an erreichbaren Lösungen mitarbeiten – zum Wohle der Menschen, die auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, damit sie auch künftig gut beraten werden und alle Ansprechpartner unter einem Dach finden können. Dies muss zügig geschehen; das sehe ich auch so.
Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Es fällt Ihnen offenbar sehr schwer, Themen aus der Landespolitik zu finden, mit denen Sie hier im Plenum noch punkten können. Anders kann ich es mir sonst nicht erklären, dass Sie immer wieder bundespolitische Fragen auf die Tagesordnung setzen, wie heute die Neuordnung des SGB II.
Unverantwortlich finde ich die Titelwahl. Sie wollen den SGB-II-Empfängern offenbar Angst machen, wollen ihnen weismachen, dass das Chaos unmittelbar bevorsteht, dass sie möglicherweise ihr Geld
nicht bekommen. Sie tun so, als wäre die Neuordnung bereits beschlossene Sache, als wenn sich die Betroffenen mit dem Horrorszenario schon vertraut machen müssten.
Ich zitiere aus Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD.
Im Übrigen muss man wissen, Herr Sichau: Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht betraf ein Gesetz, das Rot-Grün gemacht hat, nicht SchwarzGelb. Das ist gescheitert, und dafür müssen wir jetzt nacharbeiten, Herr Sichau.
Ja, Sie können ruhig schreien. Ich bin lauter, das sage ich Ihnen.
Ich zitiere aus Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD. – Ich habe Sie da irgendwie getroffen, kann das sein? Ist nicht schlimm. – Also:
Durch die Trennung werden die zwei betroffenen Bürger mit zwei Anlaufstellen, zwei Anträgen, zwei Bescheiden und zwei Klagewegen konfrontiert. … Es werden neue Verschiebebahnhöfe entstehen, in denen gerade Menschen mit Behinderung und Ältere aus dem System SGB II ausgesteuert und in die Altersarmut gedrängt werden.
Das ist alles reine Spekulation, reine Kaffeesatzleserei. So kann man mit den Betroffenen nicht umgehen.
Im Übrigen: Wenn Ihnen dieses Thema so auf den Nägeln gebrannt hat, warum haben Ihre Parteikollegen, als Sie am Anfang des Jahres noch mit an der Regierung gewesen sind, diesbezüglich so wenig in die Wege geleitet? Da ist wertvolle Zeit vertan worden.
Außerdem haben Sie von der SPD für die Hartz-IVEmpfänger in den vergangenen Jahren nicht besonders viel erreicht. Deshalb versuchen Sie jetzt mit diesem Antrag, auf den Putz zu hauen. Ich darf Sie daran erinnern, dass es unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und unser Arbeitsminister KarlJosef Laumann waren, die bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin die Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger und die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I durchgesetzt haben.
Nein, ich möchte jetzt hier zu Ende reden.
Nein. – Soziale Gerechtigkeit zahlt sich bei den bürgerlichen Regierungen aus. Diese Vorschläge gibt es nämlich schon seit 2006, und wir haben sie umgesetzt, Sie nicht.
Zu Ihrem Antrag. Ich weiß gar nicht, warum Sie dieses Thema unbedingt jetzt noch behandelt haben wollen, denn es wird an einer Neuordnung gearbeitet. Bund und Länder wissen genau, dass die Zeit drängt. Bis Ende 2010 muss eine Nachfolgeregelung gefunden werden.
Sowohl Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen – am Dienstag bei dpa zu lesen – als auch die jüngste Sozialministerkonferenz der Länder haben bekräftigt, dass schnell eine vernünftige Lösung gefunden werden muss.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat auf dieser Konferenz Ende November angekündigt, Anfang Dezember ein Eckpunktepapier der Bundesregierung vorzulegen. Eigentlich hätten Sie das wissen müssen, denn in dem einen oder anderen Bundesland stellen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, den Sozialminister.
Im Rahmen einer Sonderarbeits- und Sozialministerkonferenz werden die Länder dann umgehend mit der Bundesministerin das weitere Vorgehen beraten. – So weit der mir bekannte Sachstand.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat unsere Landesregierung damals gefordert, die Arbeit der Argen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch eine Verfassungsänderung fortsetzen zu können.
Es sollten Strukturen erreicht werden, die es für die Umsetzung des SGB II ermöglichten, das Prinzip von Fördern und Fordern unter einem Dach und aus einer Hand zu gewährleisten.
Für eine erforderliche Änderung des Grundgesetzes gab es aber in der Bundesregierung keine Mehrheit.
Auch nach der Bundestagswahl ist es nicht gelungen – das muss man eingestehen –, die beiden Koalitionsfraktionen davon zu überzeugen, die Arbeitsgemeinschaften und die zugelassenen kommunalen Träger verfassungsrechtlich abzusichern.
Das ist auch schade.
Im Koalitionsvertrag ist deshalb festgeschrieben worden, dass die beiden Leistungsträger ihre Aufgaben künftig getrennt wahrnehmen sollen. Hier muss ich ganz deutlich sagen: Diese Entscheidung liegt nicht unbedingt auf der Linie der Länder. Dass Sie das in Ihrem Antrag fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, kann nicht völlig ignoriert werden. Jetzt sind die Länder gefordert, gemeinsam mit dem Bund eine tragbare Lösung zu finden.
Bei der Neuordnung des SGB II muss die optimale Hilfe für arbeitsuchende Menschen an erster Stelle stehen und nicht die optimale Befindlichkeit von und für Behörden. Das ist der Grundsatz der Union für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. Unser Ziel muss es sein, möglichst schnell möglichst viele Menschen wieder in Arbeit zu bringen. An diesem Ziel müssen wir eine geeignete Organisationsform ausrichten und nicht umgekehrt.
Das Prinzip der Hilfe aus einer Hand hat sich in den vergangenen Jahren durchaus bewährt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar durch das Urteil vom Dezember 2007 vom Gesetzgeber wieder eine formale Trennung von Verantwortlichkeiten eingefordert, doch selbst das Verfassungsgericht hat seinerzeit die Hilfe aus einer Hand als sinnvolles Regelungsziel anerkannt. Deshalb dürfen wir dieses Ziel der Hilfe aus einer Hand bei der angestrebten Neuordnung des SGB II nicht aus den Augen verlieren und müssen dem so nahe wie möglich kommen –
jedenfalls so nahe, wie es die Verfassung ermöglicht. Entscheidend ist dabei, dass die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger transparent werden und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, ganz gleich, …
Ich weiß, was darin steht, ich habe ihn gelesen. –
… ob eine Kommune ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur einbringt, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeitet oder die alleinige Trägerschaft gewählt hat.
Ein Modell für die Neuorganisation wäre beispielsweise eine freiwillig vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern, also Arbeitsagenturen und Kommunen.
Darüber werden sich Bund und Länder verständigen müssen. Ein solches Modell muss vor der Verfassung bestehen können, und dabei darf auf keinen Fall ein unüberschaubar aufgeblähter Verwaltungsapparat entstehen.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Kommunen: Wenn ich an meine Heimatstadt Wuppertal denke, erwarte ich, dass die Kommunen bei der Neuordnung des SGB II nicht die Verlierer sind und Kosten tragen müssen, die vom Bund verursacht worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Neuordnung des SGB II tragen die Fachbehörden in Bund und Ländern eine große Verantwortung.
Ich fordere Sie auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Für alle muss es Ziel sein, die für die Bürger beste Organisationsform zu finden.
Ich darf zum Schluss aus dem Berliner Koalitionsvertrag zitieren: „Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet.“
Mehr muss ich dazu nicht sagen. – Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lehnen wir ab.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben Sie recht: Die Finanz- und Wirtschaftskrise macht sich auf dem Ausbildungsmarkt noch nicht gravierend bemerkbar. Ihr Antrag zeugt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nur von blindem Aktionismus.
Denn die neuesten Zahlen der Arbeitsagentur zum Ende des Monats April zeigen noch nicht, dass sich die Situation dramatisch verschlechtert. Die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage hat sich im Vergleich zu 2008 nur gering vergrößert. Bis Ende April meldeten sich in Nordrhein-Westfalen 104.682 Jugendliche bei den Arbeitsagenturen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Das waren 7.809 Jugendliche weniger als im vergangenen Jahr. Bei den gemeldeten Stellen sieht es folgendermaßen aus: 71.217 sind vorhanden, 6.372 weniger als im Jahr zuvor.
Die Chancen, auch jetzt noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen, stehen – so die Arbeitsagentur NRW – gar nicht schlecht. Vor allem das Handwerk sieht sich gut aufgestellt. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, erklärt in einem Interview in der „Badischen Zeitung“ von Montag, dass das Handwerk zwar auch den Abschwung merke, aber nicht von einem Einbruch wie in der Gesamtwirtschaft die Rede sein könne. Deshalb gehe er davon aus, dass auch die Ausbildungsquote in den Handwerksbetrieben einigermaßen stabil gehalten werden könne.
Wie sich die Wirtschaftskrise am Industriestandort Nordrhein-Westfalen in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln und auswirken wird, kann derzeit nur prognostiziert werden. Fakt ist, dass sowohl Bund als auch Land alles unternehmen, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Ich will hierfür nur ein Beispiel nennen: Durch die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld ist es gelungen, Arbeitsplätze zu sichern und die Fachkräfte in den Unternehmen zu halten. Denn wenn sich die Wirtschaft wieder fängt, sind es die Fachkräfte, die händeringend gebraucht werden. Deshalb müssen die Arbeitgeber ihr Ausbildungsengagement trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten fortsetzen. Eine gut fundierte Berufsausbildung im eigenen Betrieb ist der beste Schutz vor einem drohenden Fachkräftemangel.
Eine zurückgehende Ausbildungsbereitschaft ist völlig kontraproduktiv und muss die Alarmglocken schrillen lassen. Der Bundesarbeitsminister fordert deshalb eine neue Runde im Ausbildungspakt mit der Wirtschaft. Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik haben Ende April erklärt, darüber zu beraten, wie die Zahl der Ausbildungsverträge auf einem hohen Niveau gesichert werden kann. Außerdem haben sie vereinbart, sicherzustellen, dass übernommene Auszubildende direkt in Kurzarbeit gehen können. Ähnliches muss in NRW auch passieren.
Wir können allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass trotz aller Anstrengungen die Gefahr von Insolvenzen wächst und davon auch Jugendliche betroffen sind, die in solchen Betrieben ihre Ausbildung machen. Ich sage hier ganz deutlich: Kein Jugendlicher darf durch Insolvenz seines Ausbildungsbetriebs ins Bodenlose fallen und zum Abbruch seiner Ausbildung gezwungen werden.
Damit das nicht passiert, hat Arbeitsminister KarlJosef Laumann bereits gehandelt. Er hat sich mit Schulministerin Barbara Sommer und Christiane Schönefeld, Leiterin der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, auf einen Katalog unterschiedlicher Alternativen verständigt. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, war also schon überholt, als Sie ihn eingebracht haben.
Nun zu den Maßnahmen! Sollte der Ausbildungsbetrieb in die Insolvenz gehen müssen, hat die Fortführung der Ausbildung in einem anderen Unternehmen natürlich absolute Priorität. Darum werden sich in erster Linie die Kammern, Innungen und Unternehmensverbände kümmern, wie es auch im Ausbildungskonsens vereinbart ist. Sie sollen bei ihren Mitgliedsunternehmen Betriebe finden, die die Auszubildenden aus Insolvenzunternehmen übernehmen.
Das wird natürlich – dessen bin ich mir bewusst – schwieriger, wenn die Zahl der Insolvenzen ansteigt. Deshalb können Unternehmen, die einen solchen Auszubildenden zusätzlich übernehmen, bei der Agentur für Arbeit den sogenannten Ausbildungsbonus beantragen. Dabei werden sie einmalig mit 4.000 bis 6.000 € gefördert. Man muss vielleicht noch einmal darüber nachdenken, diesen Beitrag zu erhöhen, damit das lukrativer wird.
Lassen sich keine Betriebe finden, können die Jugendlichen ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, bis zum Ende fortsetzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Ausbildung vollzeitschulisch in den Berufskollegs zu beenden und mit einer externen Kammerprüfung abzuschließen.
Sollten alle diese Wege nicht zum Ziel führen, greift eine Vereinbarung zwischen dem MAGS und der NRW-Regionaldirektion, im Einzelfall spezielle Lösungen zu finden.
Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat Arbeitsminister Laumann seine Hausaufgaben gemacht. Dafür möchte ich ihm an dieser Stelle danken.
Ob es notwendig sein wird, darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, muss sich zeigen und wird im Ausschuss sicher noch diskutiert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich ihn nicht so richtig verstanden. Und als ich jetzt Ihre Rede gehört habe, habe ich ihn noch viel weniger verstanden, Frau Kieninger, weil der Antrag irgendwie nicht mit Ihren Ausführungen zusammenpasst.
Ich habe es so nicht verstanden.
Aber gut, da reden auch schon mal zwei aneinander vorbei. Deswegen möchte ich meine Ausführungen hier kundtun.
Wie gesagt, ich habe den Antrag so nicht verstanden. Da steht etwas anderes, als Sie heute als Rede gehalten haben, Frau Kieninger.
2003, also vor sechs Jahren, wurden die Minijobs als Teil der viel diskutierten Hartz-Reformen der rotgrünen Bundesregierung mit Arbeitsminister Wolfgang Clement eingeführt. Nicht zuletzt auf Drängen von Karl-Josef Laumann, der seinerzeit Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war, und eben Wolfgang Clement wurde damals die Höchststundenzahl von 15 Stunden pro Woche abgeschafft – übrigens mit den Stimmen Ihrer Genossen in Berlin, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Auch mit den Grünen, richtig.
Diese Änderung damals war richtig. Die 15-Stunden-Regelung hatte nämlich bei den Unternehmen zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand geführt. Die Arbeitgeber mussten für jeden einzelnen Mitarbeiter neben dem Lohnkriterium auch die Stundenzahl regelmäßig überwachen.
Ein Beispiel: Die Gaststätten haben akribisch Buch führen müssen darüber, wie lange die Aushilfen anwesend waren. Wer will aber hinterher noch genau wissen, ob jemand 15, 16 oder 17 Stunden da war? Durch die Abschaffung dieser Regelung wurde seinerzeit mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt erreicht und vor allem Bürokratie abgebaut – ein wichtiges Kriterium, das sich diese Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat.
Die Minijobs sind eine der wenigen Erfolgsgeschichten aus den rot-grünen Hartz-Reformen zum Arbeitsmarkt. Die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse lag zum 31. Dezember 2008 bei bundesweit 6,8 Millionen. Besonders in den Privathaushalten ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung der Beschäftigungsfälle zu verzeichnen.
Besonders Frauen profitieren von den Minijobs. Ihr Anteil – das ist richtig – beträgt 63,3 %. Aber auch Jugendliche, Auszubildende, Studenten und Rentner nutzen die Minijobs, um sich etwas dazu zu verdienen, genau wie Arbeitslose …
Ich möchte die Rede zu Ende bringen.
Ich weiß nicht, warum man da immer lacht. Das ist immer sehr schwierig.
Ja, das ist auch schwierig.
… und Hartz-IV-Empfänger, die durch diese Jobs durchaus den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen können. Das alles aber kann nur funktionieren, wenn entsprechende Minijobs angeboten werden.
Nun springen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auf einen Zug auf, der vor einem Jahr von Ihren Genossen in Berlin auf die Schiene gesetzt wurde, sein Ziel aber nie erreicht hat. Ihr damaliger Parteivorstand – der wechselt öfter; ich weiß nicht mehr, wer damals etwas zu sagen hatte –
hat in einem Papier festgeschrieben, dass wieder eine Höchststundenzahl von 15 Stunden pro Woche im Rahmen eines Minijobs festgelegt werden soll. Schon damals haben Sie sich mit dieser Forderung ganz weit ins Abseits gestellt. Ich könnte jede Menge Verbände und Zeitungen zitieren, will mich aber auf einige wenige beschränken. Die „FAZ“ schreibt am 8. Januar 2008:
Dies ist der Versuch, auf Umwegen eine Art Mindestlohn für fast sieben Millionen Minijobber zu schaffen.
Weiter heißt es: „Die Union tut gut daran, der SPD nicht auf den Leim zu gehen.“
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels schreibt wenige Tage später:
Der Vorschlag der SPD ist der leicht durchschaubare Versuch, durch die Hintertür einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen – und dies ohne sachlichen Grund.
Genau das wollen Sie auch heute mit Ihrem Antrag erreichen: das Thema Mindestlohn im Plenum zu diskutieren. Es ist fast schon lächerlich, wie oft Sie in den vergangenen Monaten versucht haben, das Plenum mit dem Thema Mindestlöhne zu beschäftigen. Man muss fast schon annehmen, dass Ihnen zu anderen Themen nichts mehr einfällt.
Dabei ist es schlicht falsch zu sagen, dass bei geringfügigen Beschäftigungen in zunehmendem Maße solche Arbeitszeiten festgeschrieben werden, …
Sie können weiterreden; das ist nicht schlimm.
… sodass sich für die Beschäftigten oft nur minimale Stundenlöhne ergeben. Eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis,
dass etwa 50 % der Minijobber ca. 30 Stunden im Monat arbeiten, ein Drittel zwischen 16 und 30 und nur 3 % 60 Stunden und mehr.
Das können Sie ja tun. Das bleibt Ihnen unbenommen.
Außerdem wissen Sie ganz genau, dass auch bei den Minijobs Tariflöhne gezahlt werden müssen, was auch überwacht wird.
Von einem breit angelegten Missbrauch bzw. von minimalen Stundenlöhnen kann daher überhaupt keine Rede sein. Eine Wiedereinführung der 15Stunden-Regelung steht also nicht zur Debatte, zumal eine Reregulierung für die Unternehmen wieder neue Bürokratiehürden und Kontrollmechanismen mit sich bringen würde.
Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen: Mit den Minijobs haben viele Menschen die Möglichkeit, sich etwas hinzu zu verdienen. Jeder Versuch, diese Möglichkeit wieder abzuschaffen, erhöht zwangsläufig die Schwarzarbeit und nicht die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Und noch eines: Das Geld, das viele Minijobber verdienen, fließt oft direkt wieder in den Konsum. Das kurbelt die Wirtschaft an. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmeltzer, ich habe Ihrer Rede sehr aufmerksam zugehört und festgestellt: Zum Haushalt haben Sie relativ wenig gesagt, dafür aber wieder eine ganze Reihe über den Mindestlohn. Diese Debatte können wir immer und überall führen. Es kommt nichts Neues. Zeitlich haben Sie das wieder sehr gut gemacht.
Außerdem haben Sie versucht, den Arbeitsminister Scholz, den ansonsten keiner kennt, hier öfter zu nennen, damit man weiß, dass das der Bundesarbeitsminister ist.
Sie haben es nötig. Das stimmt. Den kennt niemand. Das ist so. Sie haben es wenigstens versucht. Das ist der Unterschied zwischen unserem Arbeitsminister und Ihrem: Laumann kennt man in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland, und er macht gute Politik. Das ist der Unterschied, Herr Schmeltzer.
Als wir uns im Ausschuss am 24. September vergangenen Jahres zum ersten Mal mit dem Haushalt 2009 befasst haben, standen die Zeichen in der internationalen Finanzwelt schon auf Sturm. Trotzdem gingen wir zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass sich der Landeshaushalt auf Konsolidierungskurs befindet und die Neuverschuldung insgesamt weiter nach unten gefahren werden kann, damit wir letztendlich einen ausgeglichenen Haushalt erzielen. Konsolidierung ist ein Ziel, zu dem alle einzelnen Haushalte beitragen müssen. Schließlich haben wir uns vorgenommen, nicht die Politik von Rot-Grün fortzusetzen und ständig Haushalte zu verabschieden, mit denen wir mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen.
Dass die weltweite Wirtschaftskrise solche Ausmaße annehmen würde, dass auch NordrheinWestfalen gefordert ist, im Rahmen der Konjunkturpakete deutlich mehr Geld als vorgesehen ausgeben zu müssen, treibt die Neuverschuldung leider wieder in die Höhe. Aber noch ist sie wesentlich niedriger als in den Jahren der rot-grünen Koalition, und das ohne Krise. Wir werden das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes langfristig dennoch nicht aus den Augen verlieren.
Der Einzelplan 11 für den Bereich Arbeit, Gesundheit und Soziales ist dabei jetzt schon auf dem richtigen Weg: Der Entwurf sieht insgesamt Ausgaben von 2,88 Milliarden € vor. Das sind 215 Millionen €
weniger als im Haushalt 2008. Diese Absenkung ist in erster Linie auf geringere Bedarfe im gesetzlichen Bereich bzw. bei der Umsetzung von EUProgrammen zurückzuführen.
Sie wissen sicherlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Einzelplan 11 eine Besonderheit aufweist: Fast 90 % des ansehnlichen Volumens von knapp 3 Milliarden € sind durch gesetzesvollziehende Aufgaben gebunden. Wir reden damit über etwa 10 %, also rund 288 Millionen €, über die wir politisch entscheiden können. Damit ist es uns aber gelungen, auch für das Jahr 2009 wichtige Akzente zu setzen.
Der seit März 2006 anhaltende Aufschwung hat bis zum Herbst vergangenen Jahres zu einem ausgesprochen positiven Trend bei den Arbeitslosenzahlen geführt. Nach Jahresdurchschnitten von deutlich oberhalb 1 Million Menschen im Jahr 2005 und im Jahr 2006 sank die Arbeitslosenzahl bis Ende 2008 deutlich auf 759.000 ab. Die Arbeitslosigkeit lag damit auf dem niedrigsten Stand seit 2001. Damit ist es erstmals seit den 70er-Jahren gelungen, die Zahl der Arbeitslosen am Ende des Aufschwungs deutlich unter den Ausgangspunkt am Ende des vorhergehenden Abschwungs zu drücken. Angesichts der nun auch in Nordrhein-Westfalen drohenden Rezession müssen wir alles tun, um die für den Arbeitsmarkt zu befürchtenden Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Wir müssen Beschäftigung erhalten.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat es treffend formuliert. Ich zitiere: Wir wollen Arbeitsplätze finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit. Wir wollen Beschäftigung finanzieren und nicht Beschäftigungslosigkeit. – Ein Mittel dafür ist die Kurzarbeit. Zahlreiche Unternehmen in NRW haben bereits dazu gegriffen. Derzeit sind es mindestens 4.000 Betriebe mit mehr als 110.000 Arbeitnehmern.
Aber gerade kleine und mittlere Betriebe können Kurzarbeit nicht längerfristig finanzieren, weil sie für sie ein sehr teures Instrument ist. Deshalb danke ich Minister Laumann ganz besonders dafür, dass er die Bundesregierung davon überzeugt hat, dass der Staat die Sozialversicherungsabgaben bei Kurzarbeit übernehmen soll. Das ist in das Konjunkturprogramm II übernommen worden. Ganz entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer nicht entlassen wird, sondern im Unternehmen beschäftigt bleibt. Zu begrüßen ist auch, dass Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Qualifizierung von Kurzarbeitern mit dem Konjunkturpaket II ausgeweitet werden.
Im Übrigen rechnet sich die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge letztlich auch für die Arbeitsagenturen, weil sie im Falle der Entlassung von Beschäftigten mit Anspruch auf ALG I ohnehin mit den noch höheren Kosten der Arbeitslosigkeit belastet wären.
Trotz des Instrumentes Kurzarbeit müssen wir auch in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit rechnen. Die Agentur für Arbeit geht von einem Jahresdurchschnitt von ca. 810.000 Arbeitslosen aus. Wir müssen jetzt alles dafür tun, bestehende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Mit dem Haushalt 2009 werden wir dazu einen wirksamen Beitrag leisten. Wir werden die in der Vergangenheit geleistete gute Arbeit fortsetzen und einige Schwerpunkte bilden. Insgesamt steht 2009 ein Neubewilligungsbescheid über insgesamt 154 Millionen € zur Verfügung, knapp 20 Millionen € mehr als 2008.
Die Jugend- und Berufsausbildung wird auch 2009 zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktpolitik sein. Trotz deutlich zurückgehender ESF-Mittel werden wir hier das hohe Niveau halten.
Das Werkstattjahr hat sich zu einem Erfolgsmodell bei der Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf entwickelt. Über 5.000 Jugendliche haben sich bislang für das neue Jahr gemeldet. Im Schuljahr 2007/2008 konnten 4.750 Werkstattplätze besetzt werden. Dieses Erfolgsmodell werden wir fortsetzen und dafür ca. 24,2 Millionen € bereitstellen.
3 Millionen € fließen in den Bereich Betrieb und Schule. Für die Verbundausbildung, durch die jedes Jahr zusätzliche Ausbildungsstellen im Land gefördert werden – und das mit wachsendem Erfolg; 2008 waren es 1.000 Stellen –, sind 3,5 Millionen € eingeplant.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in Handwerk und Industrie unterstützt das Land wieder mit 14,6 Millionen €.
11,5 Millionen € stehen im Haushalt 2009 für den zweiten Durchgang im „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ bereit, der im Herbst 2008 gestartet wurde. Rund 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten so die Chance auf einen dualen Berufsabschluss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualifizierung der Arbeitnehmer von morgen muss immer oberste Priorität haben; denn – und das hat der Arbeitsmarkt in den vergangenen Monaten gezeigt – gut ausgebildete Fachkräfte werden händeringend gesucht. Mit diesem Haushalt tragen wir dazu bei, dass die Jugendlichen von heute nicht die Hartz-IVEmpfänger von morgen sind.
Neben der Qualifizierung von Berufsanfängern ist es sicherlich ein Anliegen der NRW-Arbeitsmarktpolitik, Arbeitnehmer weiterzubilden und so für den Arbeitsmarkt fit zu halten, besonders wenn sie, wie oben erwähnt, derzeit mit Kurzarbeit leben müssen.
Für die Unterstützung von Beschäftigten bei der beruflichen Weiterbildung wollen wir auch weiterhin den höchst erfolgreichen Bildungsscheck einsetzen.
2009 werden wir dafür rund 20 Millionen € zur Verfügung stellen.
Bevor ich zum Schluss komme, lassen Sie mich noch kurz etwas zu den Menschen sagen, die besondere Probleme bei der beruflichen Integration haben. Auch ihnen werden wir neue Chancen durch eine Arbeitsmarktpolitik bieten, die von der EU mit finanziert wird.
Ein besonderer Schwerpunkt des Landes liegt dabei in der Unterstützung von Behinderten; denn Arbeit bedeutet ganz besonders für diese Gruppe die Grundlage für soziale Sicherung, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Anerkennung. Das Thema Arbeit ist eine der vier Säulen unseres Programms „Teilhabe für alle“.
Wir werden mit diesem Haushalt bewährte Ansätze konsequent fortführen. Dazu gehört die Unterstützung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Werkstätten für behinderte Menschen. Dafür stehen 8,2 Millionen € zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Landesregierung 2008 das neue Förderprogramm „Integration unternehmen!“ aufgelegt. Damit sollen rund 1.000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Integrationsunternehmen geschaffen werden. Hierfür stellt das Land für einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 10 Millionen € zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Haushaltspolitik mit dem grundsätzlichen Ziel eines ausgeglichenen Haushalts dient den Arbeitnehmern von heute und natürlich auch denen von morgen. Wir müssen immer daran denken: Was wir heute ausgeben und über Schulden finanzieren, müssen kommende Generationen bezahlen. Das können wir auf Dauer nicht zulassen – auch wenn wir uns 2009 in einer Ausnahmesituation befinden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
– Das weiß ich noch nicht. Das wird sich zeigen.
Herr Groschek, Ihnen zuzuhören, ist immer hochinteressant –
meistens laut und hat nicht immer viel Inhalt. Das ist aber nicht schlimm; das bin ich gewohnt.
Zum LPVG kann ich vorneweg schon einmal einen Satz anmerken. Sie wissen, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen einige Dinge im LPVG verändert werden mussten. Das ist Ihnen bekannt.
Das ist aber nicht das Problem. Dass die SPDFraktion zum Gesetzentwurf nicht einen einzigen Verbesserungsvorschlag gemacht hat, ist die andere Sache.