Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

war integraler Bestandteil des Gesamtkompromisses im Vermittlungsausschuss.

Durch ein Revisionsverfahren sollte später im Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen festgestellt werden, ob diese Entlastung erreicht wird und die Belastungen der Kommunen dadurch ausgeglichen werden können.

Noch vor Beginn dieser Revisionsgespräche haben der zuständige Fachminister und das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der – aus meiner Sicht zu Recht – den Protest der kommunalen Familie und der kommunalen Spitzenverbände hervorruft. Die Kommunen sollen demnach nicht nur ab 2006 keinen Bundeszuschuss mehr erhalten, sondern sie sollen sogar in diesem Jahr den Zuschuss von 3,2 Milliarden € insgesamt an den Bund zurückzahlen. Was das für die ohnehin sehr angespannten kommunalen Finanzhaushalte bedeuten würde, erschließt sich den meisten, die sich damit beschäftigen.

Um es kurz ins Bild zu bringen: Selbst die im Verhältnis immer noch sehr gut dastehende Stadt Münster würde mit einem Schlag in den Nothaushalt gelangen. Oder: Der Rhein-Sieg-Kreis, aus dem ich komme, würde auf einen Schlag gut 19 Millionen € Mehrbelastung haben, die er sofort an die Kommunen mittels der Umlage im nächsten Jahr weitergeben würde mit der Folge, dass man dort ebenfalls so gut wie flächendeckend in Nothaushalte gelangen würde.

Meine Damen und Herren, das sind zwei Beispiele. Was das im Ruhrgebiet bedeuten würde, wo die kommen in der Regel noch schlechter ausgestattet sind, kann man sich ausmalen.

Die kommunale Familie kommt in ihrer Bilanz durch die kommunalen Spitzenverbände und einer Arbeitsgruppe zu einem völlig anderen Ergebnis als der Bund. Dort hat man 323 Landkreise und 116 kreisfreie Städten befragt und Daten erhalten, nach denen aus Sicht dieser Arbeitsgruppe für die kommunale Ebene insgesamt im Vergleich zu den Schätzungen des Bundeswirtschaftsministers ein um 4,1 Milliarden € höherer Finanzbedarf besteht. Mithin müsste, wenn man diese Zahlen zugrunde legen würde, die Bundesbeteilung an den kommunal aufzubringenden Wohnkosten von 29,1 % auf 34,4 % steigen.

Meine Damen und Herren, von der heutigen Debatte sollte ein klares Signal ausgehen, dass der Landtag zu den verabredeten 2,5 Milliarden € Erstattung an die Kommunen steht.

Dieses klare Signal hätten wir bereits vor zwei Wochen haben können. Unsere Fraktion hat seinerzeit einen Eilantrag gestellt und gewollt, dass sich der Landtag relativ zügig und zeitnah mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Das ist bedauerlicherweise abgelehnt worden.

Erfreulich hingegen ist, dass man sich offensichtlich jetzt auch bei Ihnen, wie man dem Entschließungsantrag von CDU und FDP entnehmen kann, der in den ersten beiden Punkten jedenfalls weitestgehend deckungsgleich ist, nach dem wir sie geschoben haben, der Bedarf gesehen wird, sich dagegen auszusprechen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zu kritisieren ist aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, dass Sie nicht die Größe hatten, wenigstens jetzt das gemeinsam zu tun, sondern es zusätzlich mit den immer wiederkehrenden Wünschen auf Nachbesserung im Zusammenhang mit Hartz IV befrachten. Das ist überflüssig, das schadet übrigens auch einem einheitlichen Signal. Das hätte man anders machen können.

Insgesamt darf ich aber sagen: Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die 2,5 Milliarden €, die den Kommunen jetzt vorenthalten werden sollen, aus unserer Sicht kommen müssen und das Mindestmaß dessen sind, was an Ausgleich nötig ist. Wir legen auch Wert auf die Feststellung, dass die neue Bundesregierung das in die Wege leiten soll. Und wir legen Wert auf die Feststellung, dass Sie sich heute auf unseren Druck hin wenigstens ein Stück weit in die richtige Richtung bewegen. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Becker. – Für die CDU spricht nun der Abgeordnete Lux.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Becker, wir alle stimmen sicher darin überein, dass die Kommunen bundesweit in einer sehr angespannten Finanzlage stecken. Auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben große Finanzprobleme, was schon dadurch deutlich wird, dass sich Ende August dieses Jahres von 427 Gemeinden, Städten und Kreisen rund 200 in der Haushaltssicherung befinden und fast 80 Kommunen sogar dem Nothaushaltsrecht unterliegen. Daran hat auch der unerwartet starke Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen nichts geändert, wie wir aus dem dramatischen Anstieg unter anderem der Kassenkredite der Gemeinden deutlich absehen können.

Auch darauf verweise ich: Die zweite Aktuelle Stunde des heutigen Tages hat noch einmal deutlich unterstrichen, wie notwendig eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen ist, damit sie den Herausforderungen der Zeit gerecht werden können.

Wenn sich der Landtag heute einmal mehr mit der Finanzsituation der Kommunen befasst, dann hat er nicht plötzlich sein Herz für die Kommunen entdeckt, sondern – darauf muss man hier noch einmal deutlich hinweisen – in einem zweigliedrigen Staatsaufbau wie der Bundesrepublik Deutschland mit Bund und Ländern tragen die Länder die Verantwortung für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen.

Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung des Landes befassen wir uns heute mit den finanziellen Belangen der Kommunen im Zusammenhang mit Harz IV. Ich bin sicher und habe das auch bei den Ausführungen des Kollegen Becker gemerkt, dass wir die Ausgangssituation ziemlich einheitlich beurteilen. Das wird aus den einleitenden Ausführungen in Ihrem Antrag und in unserem Entschließungsantrag deutlich.

Ein Ziel bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und integraler Bestandteil dieser Reform war die dauerhafte strukturelle Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden € jährlich. Hintergrund sind die Verabredungen zu Hartz IV im Jahre 2004 im Zuge des Vermittlungsverfahrens. Dort wurde vereinbart und zugesagt, dass der Bund 29,1 % der den Kommunen entstehenden Unterkunfts- und Heizkosten der ALG-II-Empfänger zu tragen hat.

Der erste Unterschied zu dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Nach den damaligen Berechnungen und Prognosen waren für diese Kostenbeteiligung des Bundes 3,2 Milliarden € erforderlich, die für 2005 auch bereitgestellt wurden. Nun haben aber insbesondere die Kommunen festgestellt, dass die Situation, die jetzt eingetreten ist, mit den Grundlagen für die damalige Vereinbarung nichts mehr zu tun hat. Denn die damalige Vereinbarung beruhte auf fiktiven Berechnungen und Prognosen, die sich in der Realität als nicht haltbar herausgestellt haben.

Die Kommunen haben durch die Kommunaldatenerhebung, KDE – Herr Becker hat darauf hingewiesen –, deutlich belegt, dass die aufgrund der fiktiven Berechnungen im Vermittlungsverfahren unterstellte Entlastung durch wegfallende Sozialhilfekosten längst nicht in dem unterstellten Umfang eingetreten ist. Die Entlastungen, die die Kommunen erfahren sollten und die integraler Be

standteil waren, sind nicht eingetreten. Herr Becker hat auch darauf hingewiesen, nach den Berechnungen der Kommunen müsste der Bund eigentlich knapp 4,1 Milliarden € aufbringen statt der vereinbarten 3,2 Milliarden €, um – das ist immer die Grundlage – die tatsächliche Entlastung von 2,5 Milliarden € zu erreichen.

Jetzt springt der Antrag der Grünen zu kurz, Herr Becker. Da liegt der Unterschied. Wir kritisieren nicht nur den Gesetzentwurf der noch amtierenden rot-grünen Bundesregierung, die darin die Beteiligung des Bundes an den Unterkunfts- und Heizkosten der Kommunen nicht nur für 2005 und 2006 auf null setzt, sondern für 2005 auch noch die Rückzahlung fordert, sondern wir sagen auch: Die Berechnungsgrundlagen für die vereinbarte Revision, die ab 1. Oktober laufen sollte, müssen verändert und auf die tatsächliche Situation abgestimmt werden.

Es hat keinen Zweck, wie Clement fiktiv Berechnungen anzustellen, die zu fiktiven Entlastungen bei den Kommunen führen, aber tatsächlich dort nicht ankommen. Grundlage im Wege dieses Revisionsverfahrens müssen vielmehr die Berechnungen der Kommunen sein, weil dort die tatsächliche Finanzentwicklung abgebildet wird. Das ist unbedingt notwendig, damit die angestrebte dauerhafte Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden € erreicht wird. Denn wenn wir uns ausschließlich auf die 2,5 Milliarden € beziehen, wird Clement sagen: Ich habe euch doch nachgewiesen, dass bei den Kommunen eine viel höhere Entlastung erreicht wird. – Wir müssen also dazu kommen, dass im Revisionsverfahren auch die Berechnungsgrundlage geändert wird.

Ein weiterer Unterschied zum Antrag der Grünen: Es geht nicht um eine Diskussion um Inhalte von Hartz IV – überhaupt nicht –, sondern darum, dass bestimmte Mitnahmeeffekte aus Hartz IV, die bei Verabschiedung des Gesetzes nicht beabsichtigt waren, ausgeschlossen werden, weil sie nicht nur innerhalb der Berechnung von Hartz IV Auswirkungen auf die Kommunen haben, sondern auch zu Weiterungen führen. Sie verursachen Einnahmeminderungen bei den Kommunen, die bei der Berechnung der 2,5 Milliarden € Entlastung keine Rolle spielen.

Von daher ist die Zielrichtung beider Anträge sicher ähnlich. Unser Antrag geht etwas weiter. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Lux. – Als Nächstes spricht für die SPD der Abgeordnete Körfges.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion wird einem der vorliegenden Anträge, nämlich dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zustimmen. Den anderen Antrag werden wir, obwohl vieles sehr ähnlich klingt, aus zwei Gründen ablehnen. Zum einen nehmen wir lieber das Original und nicht die Imitation.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum anderen ist das, was Sie in Ihrem dritten Punkt formulieren, angesichts dessen, dass wir nicht im luftleeren Raum diskutieren, sondern quasi zeitgleich in Berlin Koalitionsgespräche stattfinden, im Augenblick eine Verkennung unserer realen Gegebenheiten. Es kann und darf – da sind wir mit allen Vorrednern einer Meinung – keine Diskussion über die Zusage an Kreise, Städte und Gemeinden geben, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe eine Entlastung um 2,5 Milliarden € – netto – bei den Kommunen entstehen muss. Das war Voraussetzung und integraler Bestandteil zur Einigung bei der Arbeitsmarktreform. Da schließe ich mich den Aussagen der Kollegen Becker und Lux an.

Zu den Krokodilstränen, die hinsichtlich der finanziellen Situation der Gemeinden an mancher Stelle geweint werden, ein kleiner Ausflug: Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wenn nicht diese unverantwortliche Blockade bei der Gemeindefinanzreform im Jahre 2004 im Bundesrat stattgefunden hätte, hätten wir für die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen sicherlich an einer anderen Stelle für wesentlich mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen können.

(Beifall von der SPD)

In diesem Zusammenhang sei mir ein weiterer Hinweis auf die Haltung der Vorgängerlandesregierung und der sie seinerzeit tragenden Koalitionsfraktionen erlaubt. Wir haben die im Vermittlungsverfahren vorgesehenen Haushaltsmittel sofort und in vollem Umfang weitergegeben. Auch das ist in der bundesrepublikanischen Realität eher der Ausnahmefall.

(Beifall von der SPD)

Vorsichtig formuliert gibt es erhebliche Meinungsunterschiede über die Höhe der Beteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für die Beziehe

rinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Auch da sind wir ganz nah bei dem, was eben gesagt worden ist. Die Schätzung des Bundesministeriums hinsichtlich der 29 %, die sich jetzt als vermeintlich zu hoch erweist, können wir nicht nachvollziehen, weil dem Äußerungen und nachvollziehbare, zum Teil in den Kommunen – ich habe heute Morgen noch die Gelegenheit gehabt, mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach zu sprechen – schon berechnete Realität gegenüberstehen. Daraus ergibt sich zumindest nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände, aber auch der meisten Kommunen gerade in Nordrhein-Westfalen eher ein – vorsichtig ausgedrückt – umgekehrtes Bild. Es ergibt sich eher ein Mehrbedarf, wobei ich mich nicht auf 29 oder 34 % festlegen lassen will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Richtig ist, dass der Deutsche Städtetag unter dem 31. Oktober 2005 mitgeteilt hat, dass nach seiner Meinung der Bundesanteil an den Unterkunftskosten auf 4,1 Milliarden € erhöht werden müsse, damit nachher netto bei den Kommunen die 2,5 Milliarden € übrig bleiben.

Ich kann hier keine Rechenkunststücke machen und kann auch das, was da gemutmaßt wird, im Einzelnen nicht überprüfen. Es ist auch nicht nötig, dass wir das jeder für uns machen; denn es gab im Vermittlungsausschuss ein geregeltes Verfahren, nach dem das gemacht werden sollte. Die Klärung ergibt sich nach unserer Ansicht dann, wenn den Schätzwerten aus dem Vermittlungsausschuss die tatsächlichen Belastungen der Kommunen gegenübergestellt werden. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion und der sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unverzichtbar, die konkreten Daten zu nehmen und in Revisionsverhandlungen einzusteigen, und zwar in tatsächliche Revisionsverhandlungen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage – ich bin gespannt darauf, wie sich die Landesregierung dazu einlassen wird –, ob wir in NordrheinWestfalen schon einen entsprechenden, für das gesamte Bundesland tatsächlich relevanten Zahlenkatalog haben, ob wir schon über belastbares Zahlenmaterial verfügen, weil die kommunalen Spitzenverbände sich diesbezüglich sehr eindeutig geäußert haben.

Wichtig ist auch – da gebe ich dem Kollegen Lux durchaus Recht –, wie hoch die tatsächliche Entlastung durch entfallende Ausgaben für erwerbstätige und erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist. Dabei kommt es nach

unserer Ansicht auch auf die tatsächliche Entlastung an, weil die Einbeziehung von Personen, die in der Vergangenheit nicht in die Hilfesysteme eingebunden waren, keinerlei reale Entlastung – es geht um 2,5 Milliarden €, die real mehr da sein sollten – für die Kommunen zur Folge hätte.

Hier sind auch sicherlich gestiegene Fallzahlen beim Arbeitslosengeld II genauer zu betrachten, weil die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ganz offensichtlich erheblich von den Prognosen abweicht. Das darf aber nicht bedeuten, dass wir dann automatisch das, was Sie im dritten Punkt, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Ihres Antrags vorgesehen haben, kritiklos hinnehmen. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Koalitionsgespräche halte ich es schon für ziemlich euphorisch zu sagen: Wir lösen das an der Stelle hier in Nordrhein-Westfalen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Da sind wir mal ge- spannt!)

Ich hoffe auch, dass die heutige Debatte – ich bin für die Sachlichkeit, die bis jetzt vorgeherrscht hat, sehr dankbar – nicht zum Anlass genommen wird – das wird gerne auch von ehemaligen Koalitionspartnern gemacht –, sich womöglich aus der politischen Mitverantwortung für das Ergebnis der Arbeitsmarktreform herauszureden.

Ich will auch nicht auf den Hinweis verzichten, dass sich Probleme für die Kommunen daraus ergeben, dass bei dem Kompromiss zu Hartz IV die praktische Umsetzbarkeit nicht gerade im Vordergrund gestanden hat. Dazu muss ich nicht unbedingt das Bild von den vielen Köchen, die gegebenenfalls dann ihre Rezepte mixen und etwas Ungenießbares dabei herausbringen, bemühen.

Nur, meine Damen und Herren, sei dann bitte an die Koalitionsfraktionen der Hinweis auf den Gang der konkreten Vermittlungsverfahren und die ziemlich schwierigen Bedingungen, die dort gestellt worden sind, erlaubt. Ich kann mich zum Beispiel auf das bisherige Revisionsverfahren beziehen. Der erste Revisionstermin hat beinahe stattgefunden; denn infolge ungenügender Datenlage ist unter Zustimmung aller Beteiligten nur eine eingeschränkte Wirksamkeit vereinbart worden. Die Überprüfungs- und Anpassungskriterien wurden im Vermittlungsverfahren nur mit ganz erheblichen Schwierigkeiten aufgestellt. Sie haben uns ganz nahe bei sich, dass es da zu mehr Verlässlichkeit kommen muss.

Das Ziel der Arbeitsmarktreform ist klar: Erwerbsfähige Bezieher von Transfereinkommen haben gleichermaßen einen Anspruch auf Vermittlung, Qualifizierung und Beratung. Das ist unstreitig.

Aber es ist genauso unstreitig, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen jeweils vor Ort einen konstruktiven Beitrag zur Umsetzung geleistet haben. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften, die in hervorragender Zusammenarbeit teilweise eine verlässliche Kooperation leben. Dazu ist eine Verlässlichkeit zwischen dem Bund und den Kommunen erforderlich. Das setzt die Revision auf Basis realer Zahlen voraus.

Ich habe hohe Sympathie für die Erwartung von Städten und Gemeinden, dass nicht schon in den Koalitionsverhandlungen eine Festlegung zur Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten erfolgt. Allerdings meine ich, dass der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – deshalb bin ich ein bisschen traurig über das konkurrierende Modell, das seitens der Koalition auf den Markt geworfen worden ist – die Chance bietet, die Position des Landes Nordrhein-Westfalen zumindest im unstreitigen Teil deutlich zu machen und damit auch ein verlässliches Signal der Kommunalfreundlichkeit des Landtags NordrheinWestfalen in die laufenden Verhandlungen zu senden.