Nach der Veröffentlichung dieser Vereinbarung haben sich einzelne ältere Menschen ans Generationenministerium gewandt und sich über konkrete Fälle von Benachteiligung durch Banken beklagt. Das Ministerium ist jedem einzelnen Anliegen nachgegangen. Das Ergebnis war: Lediglich ein konkreter Fall konnte tatsächlich als Altersdiskriminierung gewertet werden. – In diesem Fall hat die zuständige Bank zwei Tage nach dem Anruf des zuständigen Referenten des MGFFI den erbetenen Kredit gewährt und sich entschuldigt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Landesregierung leistet bereits sehr viel für die Bekämpfung von Altersdiskriminierung in unserem Land. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, kommen mit Ihrem Antrag zu spät. Wir wollen ihn deshalb schnell zu den Akten legen. – Dennoch, meine Damen und Herren, wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8713 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung werden im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften passt in erster Linie das nordrhein-westfälische Beamtenrecht an die bundesgesetzlichen Vorgaben an.
Der Bundesgesetzgeber hat bekanntlich das Beamtenstatusgesetz verabschiedet, das am heutigen Tage in Kraft tritt. Der Bund hat damit von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, das er im Rahmen der Föderalismusreform durch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich erhalten hat. Wir setzen also im Wesentlichen nur das für Nordrhein-Westfalen um, was der Bund uns verbindlich vorschreibt.
Die wenigen in der Kompetenz des Landesgesetzgebers verbleibenden Änderungen wurden in der Anhörung von den meisten Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. So hat der Städte- und Gemeindebund NRW die Änderungen ebenfalls ausdrücklich begrüßt
und sogar dafür gedankt, dass seine langjährigen Forderungen im Gesetz Berücksichtigung gefunden haben. Das können Sie nachlesen.
So wird der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze analog den Regelungen für die Bundesbeamten, aber auch für die gesetzlich Rentenversicherten von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung erfolgt in gestufter Form im Zeitraum zwischen 2012 und 2029. Um eine weitere Flexibilisierung erreichen zu können, kann derjenige, der dies freiwillig möchte, auf eigenen Antrag drei Jahre später in den Ruhestand gehen. Damit tragen wir dazu bei, dass die Beamtinnen und Beamten ihre Lebensplanung ein Stückweit selbst bestimmen können. Als nicht unproblematisch sehen wir dabei allerdings das Beweislast
problem für den Fall, dass kein dienstliches Interesse an der freiwilligen Weiterbeschäftigung eines Beamten besteht. Dieses Problem werden wir im Auge behalten und eine mögliche Anhäufung verwaltungsgerichtlicher Prozesse in diesem Bereich beobachten.
Erwähnenswert ist auch, dass es beim vorgezogenen Ruhestandsalter für Polizeibeamte, Vollzugsbedienstete und Feuerwehrleute geblieben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch was die Wochenarbeitszeit betrifft, bleibt es bei dem bisher gestuften Modell von 41, 40 und 39 Stunden.
Die Opposition bemängelt, dass es nicht gleich und zum jetzigen Zeitpunkt zur großen Dienstrechtsreform gekommen ist. Dazu zwei Bemerkungen:
Erstens wäre es der Opposition unbenommen gewesen, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Außerdem weise ich darauf hin, dass wir seit Monaten landauf landab davon sprechen, dass die große Dienstrechtsreform erst in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Grund hierfür ist, dass eine umfassende Reform des Dienstrechts einer gründlichen Vorbereitung bedarf.
Die Vorbereitungsarbeiten laufen, Frau Düker. Die gründliche Diskussion – auch mit den anderen Bundesländern – wird zurzeit geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsantrag, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht, haben die Koalitionsfraktionen zum einen die wöchentliche Maximalarbeitszeit in § 60 begrenzt und zum anderen die Beihilfevorschriften in den § 77 integriert. Damit folgen wir den Anregungen, die die systematische Anbindung der Beihilfevorschriften in das Landesbeamtengesetz als sinnvoll erachten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der festen Überzeugung, mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem leistungsstarken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu gehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Möbius hat versucht, uns verständlich zu machen, wie sich die Landesregierung und die Regierungsfraktionen in punkto öffentlicher Dienst fortbewegen. Kollege Möbius, wenn Sie ehrlich sind, wird man feststellen dürfen: Nach dem, was Sie uns auch heute vorle
gen, bewegt sich die Regierungskoalition im öffentlichen Dienst ungefähr so, wie der Orkan Kyrill in Südwestfalen gewütet hat. Im Grunde genommen hinterlassen Sie eine Spur der Verwüstung.
Das gilt im Übrigen auch für das, was Sie jetzt vorlegen. Ich habe noch nie so viel Papier, in dem so wenig steht, gesehen.
Einerseits wird gesagt, es gehe nur um eine technische Novelle, das wirklich Große komme noch. Das kann man noch als Drohung auffassen, wenn es sich im Moment nur um die kleine Lösung handelt. Andererseits ist es vielleicht doch etwas mehr oder auch etwas weniger als bloß eine technische Novelle.
Wer dort hineinschaut, stellt fest: Zum einen haben wir die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41,5 Stunden wieder festgeschrieben. Das kann man so machen, man muss sich dann aber schon die Mühe geben, eine hinreichende Begründung für diese längere Arbeitszeit abzugeben oder zumindest zu erkennen geben, dass man sich, wenn man die Wochenarbeitszeit verlängert, in anderen Fragen wie zum Beispiel Arbeitszeitkonten gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes etwas entgegenkommend verhält.
Bei der Lebensarbeitszeit erscheint uns die Heraufsetzung des Ruhestandsalters doch sehr unflexibel, zumal – wenn man genauer hinschaut – die tatsächlich geleistete Dienstzeit eben nicht berücksichtigt wird.
Bei den Sonderregelungen für einzelne Beschäftigungsgruppen fällt uns immer noch auf, dass zumindest die Zurruhesetzungsregelungen für Justizvollzugsbeamte rechtlich zweifelhaft sind. Bei der Feuerwehr haben Sie es repariert. Das ist auch gut so. Bei dem, was Sie dort an gesetzgeberischer Technik noch abgeliefert haben, was das Beihilferecht angeht, kann man schon irgendwann die Fassung verlieren. Das Kunststück, Gesetze in Kraft zu setzen, die acht Wochen gelten, und dann kommt ein neues Gesetz, löst Erstaunen vor dem Hintergrund aus, dass wir Befristungsregelungen auf fünf Jahre setzen und nicht auf fünf Wochen.
Abschließend will ich sagen: Wir arbeiten – Sie haben es angedeutet – mit der Dienstrechtsreform an einer ziemlich großen Baustelle. Auf dieser Baustelle gibt es drei große Bausteine. Ein Baustein betrifft die Verwaltungsmodernisierung, bei der offensichtlich immer noch die Parole „Privat vor Staat“ gilt. Schaut man sich das praktisch an, kann ich nur
Der zweite große Baustein ist die Erneuerung des Tarifrechts und der Beamtenbesoldung. Darüber haben wir hier im Plenum diskutiert. Entsprechende Demonstrationen und Mahnwachen vor der Staatkanzlei waren völlig berechtigt. Mit Genugtuung habe ich vernommen, dass diejenigen, die dort demonstriert haben, den Wortbruch der Landesregierung nicht werden vergessen wollen, weder dieses Jahr noch nächstes Jahr.
Drittens. Was das neue Dienstrecht und die angekündigte Dienstrechtsreform angelangt, die angeblich nächstes Jahr kommen soll: Wir werden sehen, inwieweit Sie als Opposition imstande sind, Gesetzentwürfe, die Sie hier ankündigen, vorzulegen.
Neben den verfahrenstechnischen Fragen ist zur Sache noch zu sagen, dass Nordrhein-Westfalen hinten hängt. Es ist irgendwie schon beschämend, wenn man sieht, dass der Nordverbund der Bundesländer, die süddeutschen Länder und andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland in Fragen der Dienstrechtsreform inzwischen sich viel weiter bewegt haben und viel klarer sagen können als Nordrhein-Westfalen, was sie eigentlich vorhaben, in ihren Gesprächen mit den Beschäftigten und den für sie verantwortlichen Gewerkschaften viel weiter sind, ihren Landesparlamenten, Bürgerinnen und Bürgern in ihren Ländern viel klarer sagen können, was ihre konkreten Vorstellungen für ein modernes Dienstrecht im öffentlichen Dienst sind.
Ich stelle fest: Sie können das heute nicht sagen. Sie kneifen. Sie kündigen etwas an und versuchen, zum Schaden der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und zum Schaden des Landes NordrheinWestfalen Zeit zu gewinnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Jetzt hat Frau Abgeordnete Freimuth das Wort für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende und abzustimmende Gesetzentwurf ist die so genannte technische Dienstrechtsnovelle. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass die große Dienstrechtsreform noch auf sich warten lässt und wohl in dieser Legislaturperiode keine konkrete Form mehr annehmen wird. Das haben wir auch im Unterausschuss „Personal“, im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Innenausschuss hinreichend diskutiert.